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Mpu oder nicht (BAK 1,3‰)

Ich sehe bei deinen bisherigen Angaben keine MPU. Da wird gerne Angst gemacht, meist mit einem Schuss Verfolgungswahn: Die Führerscheinstelle sucht angeblich bis zum Abwinken Gründe für eine MPU. In der Realität bist du für die nicht wichtig sondern nur ein temporärer Name ohne Eigenschaften.

Die von dir beschriebene Grauzone gibt es nicht. Bei Straftaten ist die Strafe immer individuell (im Gegensatz zu Verwarnungs- und Bußgeldern), wobei alle vorhandenen Informationen einfließen. Verschiedene Strafen zu vergleichen ist vollkommen unsinnig. Es gibt immer einen Strafrahmen und Betroffene haben keine Anspruch dort an bestimmter Stelle eingeordnet zu werden. Das die beiden von dir beschriebenen Strafen vermeintlich gleich hoch sind kann zum Beispiel auch daran liegen, das die Strafe des anderen Betroffenen aus nicht bekannten Gründen niedriger als üblich ausgefallen ist.

Du bist dem anderen Betroffenen natürlich gleichgestellt. Ihr habt beide so gesoffen, das euch eure Fahruntüchtigkeit bewußt gewesen war. Wie viele Promille jemand grade intus hatte kann er nicht schätzen. Deshalb spielt die bei der Strafhöhe nur eine untergeordnete Rolle.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle bescheinigt nur, das aktuell keine Verfahren anhängig sind. Eine Prüfung, ob der Betroffene wieder geeignet ist am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen, erfolgt nicht.

Falls eine MPU gefordert wird, wird eine Unbedenklichkeitsbescheingung in der Regel nicht ausgestellt. Dabei gibt es aber Ausnahmen, da eine MPU erst kurz vor Sperrfristende genehmigt werden darf und der Zeitpunkt bei einer Sperrfristverkürzung deutlich vor dem eigentlichen Sperrfristverkürzung liegt. Falls eine MPU gefordert wird muss die zum Zeitpunkt des Sperrfristverkürzungsantrags positiv absolviert sein.

Falls eine MPU gefordert wird spielt die Promillehöhe bei der Entscheidung, ob Abstinenznachweise erforderlich sind, nur teilweise eine Rolle. Der Gutachter betrachtet für die Entscheidung immer alle Umstände. Ohne mehr von dir und deinem Alkoholproblem zu wissen ist deshalb jede Einschätzung deshalb aktuell mehr oder weniger Raterei. Deshalb auch @Karl-Heinz Wunsch nach mehr Informationen. Wie geschrieben sehe ich aber keine MPU.

Der Antrag auf Sperrfristverkürzung muss je nach Bundesland bei der Staatsanwaltschaft oder direkt beim Gericht gestellt werden. In manchen Bundesländern ist dafür keine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Führerscheinstelle erforderlich, sie ist aber in jedem Fall hilfreich und damit sinnvoll. Entscheiden darf nur das Gericht.

Eine Sperrfristverkürzung nach § 69a Absatz 7 StGB ist kein Selbstläufer. Die Angabe "Ergibt sich Grund zu der Annahme, ..." nehmen die Gerichte ernst. Betroffene müssen also nachweisbare Gründe anführen warum ihre Geeignetheit bereits vor Ablauf der Sperrfrist wieder hergestellt sein soll. Tätigkeiten und Kurse, die für den neuen Führerschein sowieso erforderlich sind (zum Beispiel vorgeschriebene Nachschulungen), zählen nicht dazu. Bei Alkohol- und Drogenproblemen werden Abstinenznachweise zwar nicht direkt gefordert, aber trotzdem mehr oder weniger erwartet. Auch wenn die Führerscheinstelle keine MPU fordert.

Auch da im Erfolgsfall selten mehr als ein Monat gewährt wird berichten Betroffene immer wieder, das sich der Aufwand dafür im Nachhinein nicht gelohnt hat.
 
Da wird gerne Angst gemacht, meist mit einem Schuss Verfolgungswahn
auch Paranoide werden zuweilen verfolgt^^

Nein, im Ernst: bei mir häufen sich seit einem guten Jahr die Fälle von <1.6 (PKW & Erstauffällig). Möglicherweise könnte es hier einen Paradigmenwechsel gegeben haben. Ich beobachte weiter...

Die Grauzone entsteht durch unterschiedliche Auslegung der "Auffälligkeits-Dokumentationen", besonders, wenn diese Teil-Ausfälle beschreiben. Was für die eine FsSt noch als "Ausfallerscheinung" pauschal durchgeht (keine MPU-Forderung), kann für eine andere schon ein Fehlen von Ausfallerscheinungen bedeuten - nebst einer Aufforderung zur MPU.

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Am Rande: ich will mich nochmal für die tollen Einblicke ins Verwaltungsrecht bedanken - ich finde das extrem wichtig, beim TÜV beispielsweise wird man in diesem Bereich nicht ausgebildet / informiert.
 
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