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MPU oder nicht ?

Khalilo313

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

zu meine Geschichte :
- 2023 Führerscheinentzug (kein Alkohol am Steuer)
- 2025 wurde geblitzt (über 70 km/h) auf der Autobahn.. Schild 100 Km/h von 22Uhr bis 6Uhr und kein Punkt auf meinem Führerschein
Ich wurde mich nicht vorher geblitzt

Frage : Muss ich mit MPU rechnen ?

Vielen Dank im Voraus
 
Hallo und willkommen im Forum.

Die Frage kann dir niemand seriös beantworten, da du noch viel zu wenig Informationen lieferst.

Hattest du 2023 ein Fahrverbot oder einen Führerschein- / Fahrerlaubnisentzug? Warum überhaupt?

Hattest du 2025 deinen Führerschein / deine Fahrerlaubnis?

Wenn du 2025 eine Fahrerlaubnis / einen Führerschein hattest sehe ich keine MPU auf dich zukommen. Stand heute.

Wenn du allerdings zukünftig immer wieder mit krassen Verstößen auffällst kann eine MPU auch bereits vor dem Erreichen der 8-Punkte-Grenze gefordert werden.
 
Vielen Dank,
also in 2023 Führerscheinentzug wegen Fahrerflucht (2000 Euros Schaden) Trotz Selbstanzeige nach 1,5 Stunde, Nach 7 Monaten habe ich mein Führerschein wieder. Seitdem habe kein Delikt, kein Punkt und kein Blitzer.
Gestern wurde mich auf der Autobahn geblitzt direkt nach uneingeschränkte Zone bei 100 mit mehr als 70 Km/h (80-90)
 
Jein.

FE-Entzug wegen Fahrerflucht und jetzt mit 70km/h zuviel auf dem Tacho…. die eine oder andere FEB könnte da schon sehr in Richtung Anordnung MPU gucken.

Bist Du noch in der (ggf. verlängerten) Probezeit?
 
Vielen Dank,
also in 2023 Führerscheinentzug wegen Fahrerflucht (2000 Euros Schaden) Trotz Selbstanzeige nach 1,5 Stunde, Nach 7 Monaten habe ich mein Führerschein wieder. Seitdem habe kein Delikt, kein Punkt und kein Blitzer.
Gestern wurde mich auf der Autobahn geblitzt direkt nach uneingeschränkte Zone bei 100 mit mehr als 70 Km/h (80-90)
Hey,
und da bist du dir sicher das du keinen Punkt hast? Laut Katalog bekommst du sogar 3 Punkte wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis kam im Zusammenhang mit einer Fahrerflucht. Ohne Entzug, sind es 2 Punkte.
Ich würde mal deine FAER Akte dir anschauen an deiner Stelle. Würde mich wundern wenn du da ohne Punkte raus bist.
Lg
 
Ja, da kann er sich sicher sein, denn bei einer Neuerteilung werden alle Punkte gelöscht - man startet somit wieder bei 0.
Die Delikte selbst bleiben jedoch bis zur Tilgungsreife eingetragen.
Also aus meiner Sicht, ist das nicht richtig.
Meine Punkte liefen ganz normal (weil es nur 2 waren) nach Ablauf der 5 Jahre ab. Waren im Anschluss noch 1 Jahr gespeichert aufgrund der Frist. War allerdings wegen BTMG und einer OWI.
Fraglich ob das bei einer Fahrerflucht (was perse ja keine OWI sondern eine Straftat ist) anders sein soll, hast du da nähere Quellen zum einlesen? Damit ich schlauer als der Bußgeldkatalog werde. :)
Lg
 
Nachzulesen ist das hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html

Auszug daraus:
(3) Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn 1.​
die Fahrerlaubnis entzogen,
2.
eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder
3.
auf die Fahrerlaubnis verzichtet
worden ist und die Fahrerlaubnis danach neu erteilt wird.
 
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