MPU rechtsmäßig???

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Spikenbg

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Hallo zusammen!

Hiermit bitte ich um Rat in einem, meines Erachtens, verzwickten Fall.

Grundlegend geht es um den zweimaligen Besitz von geringen Mengen Methamphetamin im Jahr 2016 und die darauffolgende Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachtens aufgrund des Führerscheinbesitzes.

Fall 1: Auf Grundlage von WhatsApp Chats eines Inhaftierten, welche bei der Einfuhr von illegalen Drogen festgenommen werden konnte, wurde ich in Bayern verurteilt da zweimal 1g Crystal erworben und somit besessen habe. Anwaltliche Schritte konnten die Geldstrafe auf 1700€ minimieren.

Fall 2: Fahrzeugkontrolle nahe der tschechischen Grenze 2016: Ich als Beifahrer wurde für 1g Methamphetamin im Besitz in Bayern zu 1500€ verurteilt. Durchgeführte Drogenschnelltests lt. Polizeiakte lt. meiner Aussage "glaube positiv". Kein Bluttest durchgeführt.

Zwei Jahre später, 2018, bekam ich Post von der Führerscheinstelle mit dem Hinweis auf bestehende Zweifel meiner Fahrttauglichkeit und der Aufforderung eines ärztlichen Gutachtens (2 Urintests, 1 Gespräch mit Verkehrspsychologen= knapp 800€). Dies began ich und verlängerte sogar die Frist weil ich als damaliger Bafög Bezieher und Student - am Schreiben der Bachelor Arbeit - nur die finanziellen Mittel besaß um Raten zu zahlen und mich zusätzlich wg. Der Abschlussarbeit nicht immer im Wohnort Nürnberg befand. Eine Urinprobe gab ich ab. Jedoch konnte ich aufgrund eines Umzuges, dem Studiumende und somit den auslaufenden Bafög-Zahlungen in eine Zwickmühle sodass ich den Führerschein nach Rücksprache mit meiner wirklich kooperativen Sachbearbeiterin beim Ordnungsamt freiwillig abgab. Somit war die Gefahr, welche die Behörden mit dem äG prüfen wollten, gebannt.

Nun, ein Jahr später, bin ich arbeitstechnisch nach Baden Württemberg gezogen. Nun möchte ich aufgrund der landlicheren Region meinen Führerschein wieder beantragen. Jetzt soll ich, obwohl die Zweifel in Nürnberg nicht bestätigt wurden, mein Wille nachvollziehbar dokumentiert ist und ich auf meinen Führerschein verzichtete, eine 'große' MPU machen (über 1000€ zzgl Beantragung). Und das obwohl ich nie positiv getestet wurde, nie am Steuer saß und lediglich aufgrund des Besitzes gerichtlich verurteilt wurde. Argumente der Führerscheinstelle sind u.a. die geringen Mengen, bei denen davon ausgegangen werden muss das sie dem eigenkonsum dienten.

Dies bedeutet im Klartext: die Abgabe des Führerscheins und somit die nicht positiv abgeschlossene ärztliche Untersuchung in Nürnberg bedeutet gleichzeitig eine negative Wertung, den Nachweis des Fahrens unter Drogeneinfluss? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dafür?

(Nur Mal nebenbei zur finanziellen Übersicht: äg Nürnberg 800 + Geldstrafen 3200 + mgl. MPU 1200 = 5200€...) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

Bedanke mich jetzt schon für die Antworten!

LG R
 
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