Christii86
Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und komme jetzt öfters...
Ich hatte im Jahr 2014 einen Unfall, dort bin ich morgens um 9 Uhr ca 3 Meter gefahren und hab ein PKW gestreift..
Urteil: 2 Monate Fahrverbot, 4 Monate auf Bewährung. (unter Einbeziehung einer anderen Straftat)
Dann bekam ich nach dem ich meine Fahrerlaubnis wieder erhalten habe, ein Jahr später, eine Aufforderung zur beibringung eines MPG.. Fand ich zunächst witzig, da ich doch das Fahrverbot abgesessen habe.
Leider hatte die FEB nicht den gleichen Humor wie ich, und musste zur Mpu, die ich natürlich volle Wumme verblassen habe.
Die Fragestellung war, ob ich trotz Hinweise auf Alkoholmissbrauch das Fahren sicher trennen kann. Ich bin zwar ein mal privat auf ner Feier negativ aufgefallen, allerdings konnte ich das Fahren immer trennen.. Ich bin auch in der Nacht vor 9 Uhr mit dem Taxi von der Firmen feier gekommen.. Nur war ich mit aus Job Angst den Konsequenzen nicht bewusst und stieg ins Auto morgens wieder..
Ich konnte wirklich gar nicht sagen mei Der mpi, was ich getrunken hatte.. In der Nacht.. Also hab ich irgendwelche Angaben gemacht. Das war einfach zu lange her..
Bei der Polizeikontrolle beim Unfall war ich sehr kooperativ, ich sagte aber fälschlicher Weise, wie kann das denn sein.. Ich hab gestern Abend das letzte mal um 20 Uhr getrunken.. Was mein genickbruch war.
Ich drehe durch, ich weiß wirklich nicht wann ich heim gekommen bin genau und wie viel ich getrunken habe..
Naja das Negativ Gutachten ging der FEB automatisch zu, was auch prombt zum Entzug führte..
Bei mir liegt laut Gutachten, eine fortgeschrittene Alkohol Problematik vor.
Es wurde empfohlen an 12 Std verkehrspsychologen aufzusuchen
Und min 6 - 12 Monate abstinenz zu machen..
Muss ich jetzt wirklich zum verkehrsklemptner? Und muss ich wirklich komplette 12 Monate abstinenz Nachweise sammeln? Verlangt die FEB oder MPI diese?
Ich habe keine Ahnung wie ich das jetzt machen soll.. Ich war bei paar mpu vorbereitungsverkäufer nur nach dem der 2. Mich echt um meine Kohle gebracht hat und es zu keinem Termin kam, wurde ich sehr skeptisch..
Ich möchte im Prinzip nur dringend wissen, ob es Pflicht ist 12 Monate abstinenz nachzuweisen und ob ich wirklich eine verkehrspsychologische Einrichtung wahrnehmen muss.. Oder ob 6 Monate abstinenz reichen..
Wie habt ihr eigentlich eure Vorgeschichte aufgearbeitet? Ich finde nicht den geringsten Ansatz daran zu arbeiten.. Auch nach 5 Jahren nicht... Das es falsch war, keine Frage, aber ich finde nicht den geringsten Ansatz das zu ändern.. Ich war jung und blöd, hat der Prüfer von mir schon gehört. Und selbst ich selbst würde mir dabei komplett verarscht vorkommen.
Ich fühlte mich sehr ungerecht vom gutachter behandelt, ich begrüßte ihn, und er hat mich gleich angeschissen wieso ich Antrag auf wiedererteilung stelle... Dabei hatte ich 6 Wochen Zeit die mpu zu machen, und bis dato meinen Führerschein noch in der Tasche.. Das Vertrauen in ihm war gleich erloschen..
Ich wäre für eure Erfahrungen sehr offen..
Es dankt euch herzlich,
Christian
Ich hatte im Jahr 2014 einen Unfall, dort bin ich morgens um 9 Uhr ca 3 Meter gefahren und hab ein PKW gestreift..
Urteil: 2 Monate Fahrverbot, 4 Monate auf Bewährung. (unter Einbeziehung einer anderen Straftat)
Dann bekam ich nach dem ich meine Fahrerlaubnis wieder erhalten habe, ein Jahr später, eine Aufforderung zur beibringung eines MPG.. Fand ich zunächst witzig, da ich doch das Fahrverbot abgesessen habe.
Leider hatte die FEB nicht den gleichen Humor wie ich, und musste zur Mpu, die ich natürlich volle Wumme verblassen habe.
Die Fragestellung war, ob ich trotz Hinweise auf Alkoholmissbrauch das Fahren sicher trennen kann. Ich bin zwar ein mal privat auf ner Feier negativ aufgefallen, allerdings konnte ich das Fahren immer trennen.. Ich bin auch in der Nacht vor 9 Uhr mit dem Taxi von der Firmen feier gekommen.. Nur war ich mit aus Job Angst den Konsequenzen nicht bewusst und stieg ins Auto morgens wieder..
Ich konnte wirklich gar nicht sagen mei Der mpi, was ich getrunken hatte.. In der Nacht.. Also hab ich irgendwelche Angaben gemacht. Das war einfach zu lange her..
Bei der Polizeikontrolle beim Unfall war ich sehr kooperativ, ich sagte aber fälschlicher Weise, wie kann das denn sein.. Ich hab gestern Abend das letzte mal um 20 Uhr getrunken.. Was mein genickbruch war.
Ich drehe durch, ich weiß wirklich nicht wann ich heim gekommen bin genau und wie viel ich getrunken habe..
Naja das Negativ Gutachten ging der FEB automatisch zu, was auch prombt zum Entzug führte..
Bei mir liegt laut Gutachten, eine fortgeschrittene Alkohol Problematik vor.
Es wurde empfohlen an 12 Std verkehrspsychologen aufzusuchen
Und min 6 - 12 Monate abstinenz zu machen..
Muss ich jetzt wirklich zum verkehrsklemptner? Und muss ich wirklich komplette 12 Monate abstinenz Nachweise sammeln? Verlangt die FEB oder MPI diese?
Ich habe keine Ahnung wie ich das jetzt machen soll.. Ich war bei paar mpu vorbereitungsverkäufer nur nach dem der 2. Mich echt um meine Kohle gebracht hat und es zu keinem Termin kam, wurde ich sehr skeptisch..
Ich möchte im Prinzip nur dringend wissen, ob es Pflicht ist 12 Monate abstinenz nachzuweisen und ob ich wirklich eine verkehrspsychologische Einrichtung wahrnehmen muss.. Oder ob 6 Monate abstinenz reichen..
Wie habt ihr eigentlich eure Vorgeschichte aufgearbeitet? Ich finde nicht den geringsten Ansatz daran zu arbeiten.. Auch nach 5 Jahren nicht... Das es falsch war, keine Frage, aber ich finde nicht den geringsten Ansatz das zu ändern.. Ich war jung und blöd, hat der Prüfer von mir schon gehört. Und selbst ich selbst würde mir dabei komplett verarscht vorkommen.
Ich fühlte mich sehr ungerecht vom gutachter behandelt, ich begrüßte ihn, und er hat mich gleich angeschissen wieso ich Antrag auf wiedererteilung stelle... Dabei hatte ich 6 Wochen Zeit die mpu zu machen, und bis dato meinen Führerschein noch in der Tasche.. Das Vertrauen in ihm war gleich erloschen..
Ich wäre für eure Erfahrungen sehr offen..
Es dankt euch herzlich,
Christian