MPU umgehen durch Gerichtsbeschluss?!

tangohotel

Neuer Benutzer
Hallo liebe Weggefährten!
Ich hatte einen FS Entzug durch Strafbefehl für 4 Monate wegen TF mit 1,95 BAK.
Die Fridte sollte am 31.7.2022 enden - ich habe eine sehr umfangreiche Vorbereitungsmassnahme bei einer ausgesprochen seriösen Institution erfolgreich abgeschlossen. Mit einem 22-seitigen Gutachten.
Dann Sperrfristverkürzung beantragt und auch erhalten - 1 Monat wurde mit erlassen.
Jetzt erreichte mich der attachte Beschluss in welchem die Richterin mir Fahreignung attestiert.
Nach geltendem Recht (Stichwort „Bindungswirkung“) dürfte mir die FSst eigentlich h keine MPU mehr auferlegen?!
Wie seht Ihr das???
 

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Andi18

MPU Profi
Die Bindungswirkung ergibt sich aus § 3 Abs. 4 StVG.
Ob diese in Deinem Falle zutreffend ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Schau Dir folgenden Thread an, erscheint mir sehr ähnlich.
 

Hans24

Stamm-User
Die Richter erteilen die Strafe.
Bei der Führerscheinstelle geht es um Fahreignung, hat mit der Strafe gar nicht zu tun.
Im Urteil wird drinstehen, vor Ablauf... darf keine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Was du erreicht hast, sind jetzt 3 Monate Fahrverbot.
Ich würde mal tippen, ohne deine Geschichte zu kennen, dann bist du bei 1,9 bei einem Jahr Abstinenz dabei, und kannst deinen Führerschein neu beantragen.
Selbst dein Urteil wird dich wahrscheinlich nicht davon befreien.
Berichte mal, wie es weitergeht.
 

tangohotel

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Ich werde berichten! Dennoch: das Thema „Bindungswirkung“ ist keinesfalls zu unterschätzen. Ich habe dazu etliche Stunden recherchiert und ne Menge guter Fundstellen gesammelt….
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ich werde berichten! Dennoch: das Thema „Bindungswirkung“ ist keinesfalls zu unterschätzen. Ich habe dazu etliche Stunden recherchiert und ne Menge guter Fundstellen gesammelt….
Im Grunde wird das auf einen kostspieligen Rechtsstreit hinaus laufen mit doch ehr unsicherem Ausgang...

Wenn ich das mit der Bindungswirkung richtig interpretiere, müsste sich der Richter ausdrücklich selbst ein Urteil gebildet haben. Er verweist aber explizit nur auf die Bescheinigung der Verkehrspsychologischen Institution und auch nur mit dem Wortlaut "nicht ungeeignet". Die Bescheinigung einer "Eignung" ist das Urteil somit nicht. Hat zumindest das VG Osnabrück vor kurzem so entschieden:

Wenn die Führerscheinstelle eine MPU anordnet, würde ich mir trotz deines Urteils den Stress nicht antun dagegen zu klagen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dennoch: das Thema „Bindungswirkung“ ist keinesfalls zu unterschätzen.
Wenn das so einfach wäre, würde sich jeder im Vorfeld ein Gutachten besorgen, um dann die MPU zu umgehen.
Der FSST wird das Gutachten egal sein, sie ist nicht verpflichtet ein Fremdgutachten anzuerkennen.
 

Hans24

Stamm-User
So wie Max das schreibt, sehe ich das auch.
Da wird wohl jeder Fall ein Einzelfall bleiben, aber letzten Endes hängt das immer vom Dienststellenleiter ab.
Möglichkeiten wären da genügend zu finden.
Mal abwarten.
 

tangohotel

Neuer Benutzer
Könnt Ihr mir sagen, ob der Verzicht auf die Anordnung der MPU noch im „Ermessensspielraum“ der FsSt liegt?!
 

Hans24

Stamm-User
Es hat schon mal Fälle gegeben, die in diesem Fall sogar gegen die Straßenverkehrsbehörde geklagt haben, und vor Gericht auch Recht bekommen haben, mit der Begründung das an die Straßenverkehrsbehörde wieder zurücküberwiesen, und dann kannst du dir ausrechnen, wie das ausgeht.
Selbst bei einer positiven MPU ist die letzte Instanz die Straßenverkehrsbehörde.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Könnt Ihr mir sagen, ob der Verzicht auf die Anordnung der MPU noch im „Ermessensspielraum“ der FsSt liegt?!
Eher nicht.

Die FEV §13 sagt klar:

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

Hier das Original

Wir wissen jetzt nicht wirklich, was für ein Gutachten du besorgt hast, wer das gemacht hat, welche Qualifikation, ...

Die FEV sagt aber klar, dass wenn trotz anderer (ärztlicher) Gutachten Anzeichen auf Missbrauch bestehen - das liegt bei Fahren mit 1,95 definitiv vor - eine MPU anzuordnen ist.

Die MPU erfolgt nach klar festgelegten Kriterien, was abzuprüfen ist, wie das Gutachten aufgebaut sein soll, und nach welchen Kriterien (die berühmten Begutachtungsleitlinien) ein GA sich seine Meinung dort bilden soll.

Dein Gutachten kann allenfalls dabei helfen, den GA davon zu überzeugen, dass du mit deiner TF von 1,95 nicht so tief in der Problematik drin steckst wie es vielleicht den Anschein haben könnte. Mehr aber auch nicht.


Mit deinem Gutachten hast du eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erwirkt, die du brauchst, wenn die Sperrfrist verkürzt werden soll. Hatte ich auch schon. Aber nur weil Gericht oder Staatsanwaltschaft aus juristischer Sicht sagen, dass du sozusagen "vorzeitig aus der Haft entlassen" wirst, ist das für die FST nicht in irgendeiner Weise bindend. Dort findet kein juristischer Akt, sondern ein Verwaltungsakt statt.
Beide Stellen handeln im Prinzip unabhängig voneinander. Das Gericht kann aber der FST untersagen, für eine bestimmte Zeit (Sperrfrist) eine neue FE auszustellen. Die FST entscheidet aber nach Verwaltungsvorgaben, wann und wie die neue FE ausgestellt wird.
Und per FEV, das ist die bindende Vorgabe für die FST, ist ab 1,6 eine MPU gebucht.
 

tangohotel

Neuer Benutzer
Danke Eich allen für Eure Beiträge! Am kommenden Dienstag habe ich Termin für Neuerteilung….und werde dann berichten :)
 

Andi18

MPU Profi
an dem Tag wirst leider noch nicht viel berichten können. Du gibst ja lediglich den Antrag ab, soweit ich das verstehe.
Dann steigt die Fsst in die Prüfung der Akten ein und sendet Dir dann irgendwann den Beschluss mit den entsprechenden Auflagen zu. Bearbeitungszeit wird wohl so Richtung 2-3 Monate liegen. Erst dann weißt, ob eine Mpu gefordert wird.
Wenn Gewissheit vorher haben willst, könntest evtl einen RA konsultieren, welcher in Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht sich auskennt. Also so einen wie der Kollege vom verlinkten Thread hatte.. dann hättest quasi schon vorgeholzt, falls die Fsst (fälschlich) eine Mpu fordern sollte.
Wobei ich persönlich davon ausgehe, daß eine Behörde in diesem Punkt eher wenig "Fehler" macht..
 

tangohotel

Neuer Benutzer
Kurzes Update: Antrag auf Neuerteilung gestellt - alle erforderlichen Unterlahen komplett.
Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, jetzt intern mit ihrem Vorgesetzten zu klären ob eine Anordnung zur MPU ergehen wird.
Interessant dabei: mit wurden Kosten der Verwaltung auferlegt für eine „normale“ Neuerteilung - also die Kosten „ohne MPU-Anordnung“
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
mit wurden Kosten der Verwaltung auferlegt für eine „normale“ Neuerteilung
Es gibt auch nur diese Art der Neuerteilung. Der Sehtest ist da auch nicht inclusive. Die MPU eben auch nicht, die bezahlst man direkt beim MPI.
Die FST kennt nur den Verwaltungsvorgang "Neuerteilung" und wenn nötig, wird eben in diesem Zuge eine MPU verlangt...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Dame sagte mir: mit MPU-Anordung 170,20 - in meinem Fall „ohne“ 90,80?!
Die Mehrkosten von 79,40 Euro für die Fragestellung, setzen sich wohl zusammen aus:
- Erhöhte Anzahl der Farbpigmente Schwarz für Drucker
- Erhöhter Verwaltungsmehraufwand des Sachbearbeiters
- Erhöhter Energieaufwand plus CO2-Steuerabgabe
 

Andi18

MPU Profi
Vermutlich ist die vorrangige Aussage hierbei wohl, dass keine mpu angeordnet wird und dabei wohl die Bindungswirkung greift. Bleibt spannend.
 
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