tangohotel
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Hallo liebe Weggefährten!
Ich hatte einen FS Entzug durch Strafbefehl für 4 Monate wegen TF mit 1,95 BAK.
Die Fridte sollte am 31.7.2022 enden - ich habe eine sehr umfangreiche Vorbereitungsmassnahme bei einer ausgesprochen seriösen Institution erfolgreich abgeschlossen. Mit einem 22-seitigen Gutachten.
Dann Sperrfristverkürzung beantragt und auch erhalten - 1 Monat wurde mit erlassen.
Jetzt erreichte mich der attachte Beschluss in welchem die Richterin mir Fahreignung attestiert.
Nach geltendem Recht (Stichwort „Bindungswirkung“) dürfte mir die FSst eigentlich h keine MPU mehr auferlegen?!
Wie seht Ihr das???
Ich hatte einen FS Entzug durch Strafbefehl für 4 Monate wegen TF mit 1,95 BAK.
Die Fridte sollte am 31.7.2022 enden - ich habe eine sehr umfangreiche Vorbereitungsmassnahme bei einer ausgesprochen seriösen Institution erfolgreich abgeschlossen. Mit einem 22-seitigen Gutachten.
Dann Sperrfristverkürzung beantragt und auch erhalten - 1 Monat wurde mit erlassen.
Jetzt erreichte mich der attachte Beschluss in welchem die Richterin mir Fahreignung attestiert.
Nach geltendem Recht (Stichwort „Bindungswirkung“) dürfte mir die FSst eigentlich h keine MPU mehr auferlegen?!
Wie seht Ihr das???