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Mpu Vertrag unterschrieben und kann nicht wiederufen

Entweder stehe ich komplett auf dem Schlauch oder du. Die Rede ist vom Ende. Das ist noch lange nicht soweit.

Du hast einen Vertrag geschlossen und die Gegenseite bietet die Leistungen ja an. Ich wüsste nicht warum du nicht zahlen solltest. Wäre interessant, wie das im härtesten Fall ausgehen würde wenn es vor Gericht landet.

Beim Handyvertrag mit 100GB Datenvolumen pro Monat kannst du auch nicht einfach kündigen nach einem Tag zu sofort nur weil du mit dem Netz nicht zufrieden bist und die 100GB noch nicht voll in Anspruch genommen hast. Dein Vertrag läuft 12 Monate.
 
Perplexity k.i :
Ja, die Kündigung „zum Ende“ gilt auch kurz nach Vertragsbeginn – das ist rechtlich Standard und blockiert dich nicht.[Anhang]
Was „zum Ende“ bedeutet (§ 621 BGB)
• „Zum Ende“ heißt: Der Vertrag läuft weiter bis zum Ende der Kündigungsfrist (hier 2 Wochen), dann endet er.[Anhang]
• Es gibt keine Mindestlaufzeit im Vertrag (z.B. „mind. 6 Monate“), daher kannst du sofort kündigen: Vertrag endet in 2 Wochen.[Anhang]
• Der erste Satz (12 Monate für Termine) gilt nur für Nichtkündigungsfälle – bei Kündigung dominiert der Kündigungssatz mit Erstattung.[Anhang]
Dein Szenario (Vertrag vom 10.12.2025)
• Kündigung heute (17.12.): Wirksam ab 31.12.2025 (2 Wochen Frist).[Anhang]
• Bis dahin: Nur minimale Nutzung (Plattform, Anruf) – das sind die „durchgeführten Leistungen“ (max. 100 €).[Anhang]
• Nach 31.12.: Vertrag beendet, keine weitere Zahlungspflicht.[Anhang]
Warum das für den Anfang gilt
Ohne Mindestlaufzeit ist „zum nächstmöglichen Ende“ = 2 Wochen nach Kündigung. Das bestätigen Gerichte bei Dienstleistungsverträgen regelmäßig. Dein Kündigungsschreiben ist korrekt – „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ passt perfekt.
 
Chat gbt :
Kurzfassung: Nein, „zum Ende des Vertrags“ bezieht sich nicht auf den Anfang, sondern auf das Vertragsende – aber die Formulierung ist missverständlich.

Jetzt etwas genauer

Was § 7 tatsächlich regelt
1. Laufzeit / Nutzung
• Alle Kurstermine müssen innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss stattfinden.
• Nicht wahrgenommene Termine verfallen nach 12 Monaten.
2. Kündigung
• „Der Vertrag kann von beiden Seiten zum Ende mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
• Bedeutet juristisch nicht: nur am letzten Tag kündbar.
• Gemeint ist üblicherweise:
Kündigung jederzeit möglich,
wirksam zum Vertragsende,
mit 2-wöchiger Kündigungsfrist.
3. Erstattung
• Bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen müssen erstattet werden.

Wichtig: Die Schwachstelle der Klausel

Die Formulierung „zum Ende“ ist unklar, weil:
• kein konkretes Vertragsende definiert ist (außer den 12 Monaten),
• nicht ausdrücklich steht, dass eine ordentliche Kündigung jederzeit möglich ist.

➡️ Im Zweifel wird so eine Unklarheit verbraucherfreundlich ausgelegt (§ 305c Abs. 2 BGB).

Praktische Bedeutung für dich
• Du musst nicht bis zum letzten Moment warten, um zu kündigen.
• Du kannst auch kurz nach Vertragsbeginn kündigen.
• Nach Kündigung:
• Vertrag endet 2 Wochen später
• Nicht genutzte Leistungen müssen zurückerstattet werden

Wenn du willst

Sag mir gern:
• Wann du den Vertrag abgeschlossen hast
• Ob du kündigen möchtest oder schon gekündigt hast

Dann formuliere ich dir eine rechtssichere Kündigung oder sag dir, ob der Anbieter sich korrekt verhält.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den mit Ihnen am 10.12.2025 geschlossenen Beratungsvertrag zur MPU-Vorbereitung fristgerecht gemäß § 7 des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Hilfsweise erkläre ich den Widerruf des Vertrags, sofern dieser rechtlich noch möglich sein sollte.
Ich bitte Sie, mir eine detaillierte und nachvollziehbare Abrechnung ausschließlich der bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen gemäß § 357 Abs. 8 BGB zu übermitteln.
Nicht in Anspruch genommene und noch nicht erbrachte Leistungen bitte ich mir entsprechend zu stornieren bzw.
zu erstatten.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen


Hoffe ist so gut formuliert , habe das so abgeschickt per Einschreiben mit Eingangsbestätigung , gucken was jetzt kommt .
 
Moin Tomek,

erstmal tief durchatmen und lass dich bloß nicht von denen verarschen. Was die da abziehen ist reine Abzocke und die bauen einfach nur ne krasse Drohkulisse auf, weil sie hoffen, dass du aus Panik zahlst.

@Lampencharlie sorry, aber das ist echt gefährliches Halbwissen was du da raushaust. Nur weil er da nen Haken gesetzt hat, heißt das nicht, dass die ihn jetzt komplett ausnehmen können. Bei Dienstleistungen ist der Widerruf erst dann komplett futsch, wenn die Leistung auch vollständig erbracht wurde. Klar, dieses E-Learning Ding ist vielleicht digital, da können die einen "Wertersatz" für fordern, wenn es freigeschaltet war. Aber doch niemals den vollen Paketpreis von über 2.600 Euro!

Und jetzt das Wichtigste für dich Tomek: Eine MPU Beratung ist absolute Vertrauenssache (nennt sich im Gesetz "Dienste höherer Art", ist wie beim Arzt oder Anwalt). Solche Verträge kannst du laut Gesetz IMMER und jederzeit kündigen. Da ist es völlig scheißegal, was die in ihre AGBs oder Verträge schreiben, das Gesetz steht da drüber.

Wenn du kündigst, musst du auch nur exakt das bezahlen, was die bis dahin WIRKLICH an Arbeit reingesteckt haben. Ein 3-Minuten-Telefonat und ein paar Copy&Paste Links für Abstinenznachweise sind keine 2.627 Euro wert. Wenn die damit vor Gericht gehen, lacht der Richter die aus dem Saal.

Geh morgen auf jeden Fall zur Verbraucherzentrale, die kennen solche schwarzen Schafe in der Branche und zerpflücken deren Verträge in der Luft. Überweis denen bloß keinen Cent mehr und lass dich über WhatsApp nicht einschüchtern. Schreib denen höchstens nochmal, dass sie dir bitte minutengenau vorrechnen sollen, wie 2.600 Euro für 3 Minuten Arbeit zustande kommen. Du wirst sehen, da kommt ganz schnell nichts mehr.

Kopf hoch, du bist rechtlich am längeren Hebel!
 
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