Das ist was ich bei jetzt drei Behörden online gefunden hab:
"Für die Fahrerlaubnisklassen
D, DE, D1 und D1E ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich (max. drei Monate alt)."
Was für mich darauf schließen lässt, dass es eben nicht zu den Spielregeln bei B gehört.
Ich glaube ehrlich gesagt, dass du in diesem Fall im Unrecht bist:
llll➤ Infos über das Führungszeugnis für den Führerschein z. B. ✔ Wird eine Ordnungswidrigkeit im Führungszeugnis vermerkt? ✔ Wann ist es vorzulegen?
www.bussgeldkatalog.org
"Brauchen Sie in diesem Zusammenhang ein
Führungszeugnis, um einen Führerschein nach dessen Entziehung neu zu beantragen? Das kommt darauf an, welche Führerscheinklassen neu erteilt werden sollen. Handelt es sich beispielsweise um den Pkw-Führerschein der
Klasse B, müssen Sie
kein Führungszeugnis nach dem Führerscheinentzug vorlegen."
Aber es ist nun auch egal, lass uns das ruhen lassen damit das Thema jetzt hier nicht völlig abdriftet (ist zwar schon zu spät, aber man muss es ja nicht noch schlimmer machen).