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Darlegung der Eignungszweifel und Voraussetzungen für eine günstige Prognose
Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind, stellen nach den vorliegenden Forschungsergebnissen eine besondere Gefahrenquelle dar.
Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass den Verkehrsauffälligkeiten Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zugrunde liegen. Aufgrund des geringen Entdeckungsriskikos bei Verkehrsverstößen und des damit vordergründig erlebten kurzfristigen "Erfolgs" von riskanten Verhaltensweisen (z. B. Zeitgewinn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen) ist in der Regel von einer oft jahrelangen Lerngeschichte im Vorfeld aktenkundig gewordener Verhaltensauffälligkeiten auszugehen. Derart habituelle Verhaltensweisen sind entsprechend änderungsresistent, zumal die verhängten Strafen oft in einem erheblichen zeitlichen Abstand von den Verhaltensauffälligkeiten erfolgen und eine Vielzahl entlastender Abwehrargumente zur Verfügung stehen ("Pechvogelhaltung", Bagatellisierung usw.)
Aus den aktenkundigen Vorgeschichtsdaten ist abzuleiten, dass Herr ... wiederholt gegen verbindliche Bestimmungen des Straßenverkehrs verstoßen hat. Dies verweist auch bei Würdigung unauffälliger Zeiträume der Straßenverkehrsteilnahme auf Einstellungs- und Verhaltensdefizite, die eine künftig regelangepasste Straßenverkehrsteilnahme in Frage stellen.
Forschungsergebnisse zeigen in diesem Zusammenhang, das Verkehrsteilnehmer, die erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, stark gefährdet sind, zukünftig in ähnlicher Weise aufzufallen. Sie sind auch in erhöhtem Maße in Unfälle verwickelt. Sowohl Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, stellen im Sraßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar.
Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlungen, behördlicher Verwarnung oder des Wissens um mögliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigte Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muss eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkungen persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden.
Folglich kann die Frage der Verkerkehrsbehörde entsprechend den Vorgaben der Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung und der Beurteilungskrieterien nur dann in einem für Herrn ... günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Herr ... muss die Gründe für die Auffälligkeiten, die in der eigenen Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.
Negatives Ergebnis - Begründung (Verkehr Spoody negativ TÜV Hessen 2017)
Vorab: Medizinisch und körperlich gibt es keine Probleme.
Aus dem Gutachten:
Im Weiteren ist auf die subjektiven Angaben des Herrn ... zu seiner Verkehrsvorgeschichte einzugehen.
Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Ausführungen seitens eines Klienten nur dann zu einer positiven Verkehrsprognose führen können, wenn sie realistisch und nachvollziehbar sind und wenn eine positiv zu wertende Deliktverarbeitung erkennbar ist.
Im psychologischen Teil der Untersuchung war insofern insbesondere die Glaubhaftigkeit im Sinne der Nachvollziehbarkeit der Angaben des Untersuchten zu prüfen, da davon ihre Verwertbarkeit für eine Prognose abhängt.
Die Einlassungen von Herrn ... fallen im Abgleich mit der Aktenlage weitgehend realistisch aus. Der Aktenlage folgend ist Herr ... durch wiederholte und erhebliche Geschwindigkeitsdelikte und einen Abstandsverstoß auffällig geworden.
Die inhaltliche Verwertbarkeit der Angaben ist somit grundsätzlich gegeben.
Die Aktenlage weist auf eine anhaltende und erhebliche Regelinakzeptanz mit deutlichen Hinweisen auf eine maßgebliche Änderungsresistenz in relevanten Grundhaltungen hin.
Aufgrund ungünstiger persönlichkeitsspezifischer Einstellungen und Haltungen war es Herrn ... in der Vergangenheit offensichtlich nicht möglich, die erforderliche Selbstkontrolle und Regeleinhaltung, welche für eine angepasste und regelkonforme Verkehrsteilnahme erforderlich ist, stets in ausreichendem Maße zu praktizieren.
Allgemeingültige Normen und Vorgaben bei Regeln im Straßenverkehr wurden entgegen der persönlichen Einschätzung und Überzeugung offensichtlich nicht als für die eigene Person ausreichend verbindlich erachtet. Der Befundlage folgend ist insofern von einer maßgeblichen Überbewertung eigener Interessen auszugehen.
Wenn von einer günstig zu wertenden und stabilen Umorientierung ausgegangen werden soll, so obliegt es der betroffenen Person darzulegen, dass die problematischen Einstellungen und Verhaltensweisen erkannt und insbesondere realistisch und nachvollziehbar bearbeitet worden ist. Nur dies kann eine angemessene Grundlage für eine deutliche Korrektur und eine Änderung des problematischen Verhaltens darstellen.
Letzteres setzt durchaus eine erhebliche Anstrengungsbereitschaft voraus. Die dafür erforderliche Motivation kann nur auf der Grundlage einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit entwickelt werden.
In diesem Zusammenhang erweist es sich angesichts der verfestigten Fehleinstellungen und Fehlverhaltensweisen im Umgang mit Regeln (insbesondere im Straßenverkehr) als prognostisch ungünstig, dass Herr ... trotz der ableitbaren Tragweite der persönlichen Problematik im Zusammenhang mit dem Führerschein keine fachlichen Maßnahmen zur vertieften Aufarbeitung der persönlichen Hintergrundproblematik für sich zugelassen hat.
Im Gespräch ist hier zu trotz einer überwiegend kooperativen Gesprächssituation eine maßgebliche Hilflosigkeit im Umgang mit den persönlichen Fehlverhaltensweisen erkennbar. Hierfür spricht auch, dass Herr ... trotz der erheblichen Bedeutung des Führerscheins auch nach entsprechenden Hinweisen und Verwarnungen/Strafen erneut auffällig geworden ist.
Im Gespräch signalisiert Herr ... ein grundsätzliches Verständnis für das resultierende Gefahrenpotenzial seines anhaltend auffälligen Verhaltens.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der defizitären Normorientierung und die unzureichende Selbstkontrolle im Umgang mit Regeln werden jedoch bislang nicht ausreichend thematisiert.
Berücksichtigt man unter diesen Aspekten die vorliegenden Ausführungen des Herrn ... zu dem aktenkundigen und längjährigen Fehlverhalten, so zeigt sich, dass es trotz positiv zu würdigender Ansätze im Gespräch bei ihm bisher nicht zu einer angemessenen, d.h. selbstkritischen Auseinandersetzung mit der Vorgeschichte gekommen ist.
Es liegen weiterhin keine ausreichenden und tragfähig erscheinenden Belege für eine ausreichende Problemsicht und damit Verarbeitung der persönlichen und situationsbezogenen Umstände, welche zu dem Fehlverhalten geführt haben, vor.
Die Art der von Herrn ... begangenen Verkehrs- bzw. Regelverstöße sowie seine hier dazu vorgetragenen Sichtweisen sprechen dafür, dass er in der Konkurrenz zwischen seinen eigenen Bedürfnissen und den berechtigten Ansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer über längere Zeit den eigenen Interessen Vorrang eingeräumt hat, ohne nachhaltige Veränderungen umsetzen zu können.
Sein Verhalten ist somit primär an der egozentrischen Durchsetzung eigener Belange und Bedürfnisse orientiert gewesen. Ein konfliktfreier Ablauf des Verkehrsgeschehens erfordert jedoch die Beachtung von Verkehrsregeln und insbesondere auch die verantwortungsbetonte Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer Verkehrsteilnehmer.
Solange diese Zusammenhänge nicht erkannt und nicht als verbindlich für das eigene Verhalten angesehen werden, müssen weitere Verkehrsverstöße oder auch anderweitige Regelverstöße mit erhöhter Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Die Wahrnehmung der entscheidenden Bedingungen von Fehlverhalten innerhalb der eigenen Person ist als Voraussetzung für die Entwicklung geeigneter und stabiler Alternativen zum früheren Problemverhalten anzusehen. Es muss daher fraglich bleiben, ob es Herrn ... möglich ist, sich weiterhin an geltenden Rechtsnormen zu orientieren.
Bezüglich seiner Möglichkeiten, in Zukunft weitere Delikte zuverlässig vermeiden zu können, liegen derzeit keine angemessenen Strategien vor. Aus dem Grund ist ein tieferreichender persönlicher Aufarbeitungsprozess zur Vermeidung weiterer Delikte erforderlich. Ein für die Prognose wesentlicher Lernprozess sowie eine angemessene Aufarbeitung sind aus den vorliegenden Befunden derzeit nicht abzuleiten.
Damit sind jedoch die wesentlichen Voraussetzungen für eine künftige Verhaltensänderung nicht gegeben. Einer solchen Veränderung muss stets zunächst auf der Einstellungs- und Haltungsebene eine Umorientierung vorausgehen, damit neu gewonnene Einsichten in konkretes Verhalten umgesetzt, erprobt und stabilisiert werden können.
Es wird Herrn ... empfohlen, sich angesichts der verfestigten Problematik im Umgang mit Regeln und Gesetzen um eine fachlich angeleitete Aufarbeitung zu bemühen.
Bei zusammenfassender Bewertung aller Befunde liegen bei Herrn ..... gegenwärtig ungünstige persönlichkeitsspezifische Voraussetzungen vor, so dass die Wahrscheinlichkeit erneuter Verkehrszuwiderhandlungen als überdurchschnittlich hoch zu bezeichnen ist. Insofern überwiegen bei vorliegender Befundlage trotz des positiven Gesamteindrucks im Rahmen der Untersuchungssituation derzeit noch begründete inhaltiche Bedenken an der Fahreignung bzw. an der zuverlässigen Regel- und Gesetzeseinhaltung.
BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG
Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:
Es ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich und wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Um die Voraussetzungen für eine günstige Beurteilung der Eignungsfrage bei einer eventuellen späteren Untersuchung zu schaffen, möchten wir Herrn ... über die behördliche Fragestellung hinaus empfehlen:
- individuelle und vertiefte Aufarbeitung der den Verhaltensauffälligkeiten zugrunde liegenden Hintergrundproblematik mit fachlicher Hilfe.
Danke, das hat weitergeholfen.Mal zwei Texte damit du vielleicht besser einschätzen kannst wie die Behörden und der Gutachter / die Gutachterin dich sehen. Zunächst aus dem Anlass eines verkehrsrechtlichen Gutachtens:
So ähnlich wird es auch in deinem Gutachten stehen.
Und die Begründung des negativen Ergebnisses eines anderen Gutachtens: