FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 20
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis und Alkohol
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 2009 - 10.02.2013 2-3 im Monat
Datum der Auffälligkeit: Juni 2010 vorher konsumiert in form von 1 Marihuana mit 0,3 - 0,4 Gramm. Juni 2012 Und am Abend zuvor 1 Marihuana Joint mit ca.0,6 Gramm. Am Abend der Auffäligkeit Alkohol in form von 3 Bier 0,33l inerhalb von 2 stunden konsumiert
Drogenbefund
Blutwerte: Juni 2010 (6,49 ng/ml THC) , Juni 2012 (2,10 ng/ml THC und 0,68 Promille Alkohol
Schnelltest: positiv
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Abgeschlossen
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: Ja 750 euro Geldstrafe
Führerschein
Hab ich noch: Mofa Prüfbescheinigung
Hab ich abgegeben: 1 Monat lang
Hab ich neu beantragt:Führerscheinklasse B
Habe noch keinen gemacht: -
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:3x Fahren ohne Fahrerlaubnis und 1x Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Roller 50 Km/h)
Bundesland: Schleswig-Hohlstein
Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: seit dem 11.02.2013
Abstinenznachweis
Haaranalyse: Haare zu kurz
Urinscreen: Aufjedenfall machen und anbieten 1 Jahr lang regelmäßig zum Urinscreen kommen
Keinen Plan: -
Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Avus in Hamburg
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Ist zu erwarten , dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?
Kann der Untersuchte trotz wiederholter Verkehrsteilnahme unter der Wirkung berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug sicher (inkl. Alkohol, § 14 Abs. 2 Nr.3 FeV)? Ist inbesondere nicht zu erwarten , dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Inkl. Alkohol) führen wird?
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Ja Juni 2012
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 20
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis und Alkohol
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 2009 - 10.02.2013 2-3 im Monat
Datum der Auffälligkeit: Juni 2010 vorher konsumiert in form von 1 Marihuana mit 0,3 - 0,4 Gramm. Juni 2012 Und am Abend zuvor 1 Marihuana Joint mit ca.0,6 Gramm. Am Abend der Auffäligkeit Alkohol in form von 3 Bier 0,33l inerhalb von 2 stunden konsumiert
Drogenbefund
Blutwerte: Juni 2010 (6,49 ng/ml THC) , Juni 2012 (2,10 ng/ml THC und 0,68 Promille Alkohol
Schnelltest: positiv
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Abgeschlossen
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: Ja 750 euro Geldstrafe
Führerschein
Hab ich noch: Mofa Prüfbescheinigung
Hab ich abgegeben: 1 Monat lang
Hab ich neu beantragt:Führerscheinklasse B
Habe noch keinen gemacht: -
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:3x Fahren ohne Fahrerlaubnis und 1x Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Roller 50 Km/h)
Bundesland: Schleswig-Hohlstein
Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: seit dem 11.02.2013
Abstinenznachweis
Haaranalyse: Haare zu kurz
Urinscreen: Aufjedenfall machen und anbieten 1 Jahr lang regelmäßig zum Urinscreen kommen
Keinen Plan: -
Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Avus in Hamburg
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Ist zu erwarten , dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?
Kann der Untersuchte trotz wiederholter Verkehrsteilnahme unter der Wirkung berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug sicher (inkl. Alkohol, § 14 Abs. 2 Nr.3 FeV)? Ist inbesondere nicht zu erwarten , dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Inkl. Alkohol) führen wird?
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Ja Juni 2012
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