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MPU wegen Cannabis und Alkohol

nico20

Neuer Benutzer
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 20

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis und Alkohol
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 2009 - 10.02.2013 2-3 im Monat
Datum der Auffälligkeit: Juni 2010 vorher konsumiert in form von 1 Marihuana mit 0,3 - 0,4 Gramm. Juni 2012 Und am Abend zuvor 1 Marihuana Joint mit ca.0,6 Gramm. Am Abend der Auffäligkeit Alkohol in form von 3 Bier 0,33l inerhalb von 2 stunden konsumiert

Drogenbefund
Blutwerte: Juni 2010 (6,49 ng/ml THC) , Juni 2012 (2,10 ng/ml THC und 0,68 Promille Alkohol
Schnelltest: positiv
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Abgeschlossen
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Ja
Verurteilt: Nein
Strafe abgebüßt: Ja 750 euro Geldstrafe

Führerschein
Hab ich noch: Mofa Prüfbescheinigung
Hab ich abgegeben: 1 Monat lang
Hab ich neu beantragt:Führerscheinklasse B
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:3x Fahren ohne Fahrerlaubnis und 1x Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Roller 50 Km/h)

Bundesland: Schleswig-Hohlstein

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: seit dem 11.02.2013

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Haare zu kurz
Urinscreen: Aufjedenfall machen und anbieten 1 Jahr lang regelmäßig zum Urinscreen kommen
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Nein
Welche Stelle (MPI): Avus in Hamburg
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Ist zu erwarten , dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?

Kann der Untersuchte trotz wiederholter Verkehrsteilnahme unter der Wirkung berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug sicher (inkl. Alkohol, § 14 Abs. 2 Nr.3 FeV)? Ist inbesondere nicht zu erwarten , dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Inkl. Alkohol) führen wird?

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Ja Juni 2012
 
Zuletzt bearbeitet:
:smiley1785: ... im Forum !!!

Blutwerte: Juni 2010 (6,49 ng/ml THC) , Juni 2012 (2,10 ng/ml THC und 0,68 Promille Alkohol
Wichtig wäre hier auch die Angabe von deinem THC-COOH-Wert.

Bundesland: Schleswig-Hohlstein
Wo liegt das denn ? :smiley2204:

Urinscreen: Aufjedenfall machen und anbieten 1 Jahr lang regelmäßig zum Urinscreen kommen
Als Wiederholungstäter ist das sogar deine Pflicht.

Bist du denn als Wiederholungstäter aktenkundig und hattest schon eine MPU ?

Ist zu erwarten , dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?

Kann der Untersuchte trotz wiederholter Verkehrsteilnahme unter der Wirkung berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug sicher (inkl. Alkohol, § 14 Abs. 2 Nr.3 FeV)? Ist inbesondere nicht zu erwarten , dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Inkl. Alkohol) führen wird?
Ist das denn deine originale Fragestellung, falls JA, dann wärst du der Erste der hier in allen drei Rubriken vertreten wäre ?!

etzter Konsum: seit dem 11.02.2013
Dann hast du ja nach deinem Delikt erstmal fleißig weiter gekifft !?

Vorab ein paar allgemeine Infos ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Cannabis FAQ

Urinanalyse
Haaranalyse

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Der THC-COOH-Wert ist nicht in meinem schreiben angegeben?! Wo kann ich das einfordern bzw. herausfinden?


Das Bundesland liegt über Hamburg :zwinker0004:


Wiederholungstäter :
Im schreiben steht , dass die Prüfung ihres Antrages ergeben hat , dass Sie wiederholt und erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben und außerdem ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluß geführt haben.


Ja das ist die originale Fragestellung im schreiben.


Ja ich habe weiter gekifft .....
 
Der THC-COOH-Wert ist nicht in meinem schreiben angegeben?! Wo kann ich das einfordern bzw. herausfinden?
Die kompletten Werte müssten bei der Polizei vorliegen, THC allein gibt es eigentlich nicht ... eventuell auch bei deiner FSST.

Das Bundesland liegt über Hamburg
Das war mir klar, ich hab das aber geschrieben, weil hier stand ... "Bundesland: Schleswig-Hohlstein" :smiley894:

Im schreiben steht , dass die Prüfung ihres Antrages ergeben hat , dass Sie wiederholt und erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben und außerdem ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluß geführt haben.
Wir müssen hier die eindeutige Fragestellung haben, sonst kann man hier wenig helfen.

Das ... "wiederholt und erheblich" bezieht sich im ersten Punkt auf verkehrsrechtliche Vorschriften, nicht aber eindeutig auf den Drogeneinfluss.
Bei einem wiederholten Drogeneinfluss, müsstest du mindestens 12 Monate Abstinenz nachweisen ... bei einmaligen Drogeneinfluss nur 6 Monate.

Dann steht da in Klammern immer ... "(Inkl. Alkohol)" ... wie ist das zu verstehen ?

Gegebenfalls solltest du dich mal bei deiner FSST erkundigen, was die genau von dir wollen/fordern !
 
Danke Max erstmal für die Infos soweit hier habe ich nochmal was für dich und das ist alles was ich bekommen habe von der FSST...... also ich weiss momentan echt nicht was ich machen soll .... :idee0003:


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Danke Max erstmal für die Infos soweit hier habe ich nochmal was für dich und das ist alles was ich bekommen habe von der FSST...... also ich weiss momentan echt nicht was ich machen soll .... :idee0003:
Dann ruf bei deiner FSST oder gegebenfalls Polizei an, dort müssten deine kompletten Werte vorliegen ... ein THC-COOH-Wert ist eigentlich immer angegeben, dass ist auch für den Gutachter wichtig.
 
Hallo Max , ich habe es gestern endlich geschafft aus zeittechnischen gründen zur FSST zufahren und in die Akte zuschauen habe mir auch einige sachen kopieren lassen :)

Deliktat am 03.06.2010 THC 6,49 ng/ml THC-OH 1,70 THC-COOH ca. 8,5

Delikttag am 07.06.2012 THC 2.10 ng/ml THC-OH ca. 0,43 THC-COOH ca. 2,0 Alkohol ADH-1: 0,68 ADH-2 0,68
GC-1 : 0,68 GC-2 0,70
 
Was wäre deiner Einschätzung nach denn jetzt für mich angracht wie lange ich ein Drogenkontrollprogramm machen soll ?
 
Was wäre deiner Einschätzung nach denn jetzt für mich angracht wie lange ich ein Drogenkontrollprogramm machen soll ?
Aus meiner Sicht wären das 6 Monate Abstinenz.
Als Wiederholungstäter ist das eigentlich nicht zu betrachten, da die Werte des THC sowohl auch THC-COOH abfallend sind.
Wäre das steigernt, hättest du da eventuell ein Problem.
 
Super ich danke dir schonmal :))

Mir wurde bei der MPU stelle noch gesagt ich sollte ein Verkehrspsychologen aufsuchen und mit dem meine vorgeschichte durchgehen damit der Psychologe ermitteln kann wie lange meine Abstinez dauert und was für eine Problematik mit Drogen vorliegt.

Wäre es aus deiner sicht sinvoll das zumachen oder doch ehr das zu machen was du mir aus deiner sicht empfielst da die Werte ja abfallend sind ? Wäre dir echt dankbar für eine schnelle antwort :))


Lg nico
 
Mir wurde bei der MPU stelle noch gesagt ich sollte ein Verkehrspsychologen aufsuchen und mit dem meine vorgeschichte durchgehen damit der Psychologe ermitteln kann wie lange meine Abstinez dauert und was für eine Problematik mit Drogen vorliegt.

Wäre es aus deiner sicht sinvoll das zumachen oder doch ehr das zu machen was du mir aus deiner sicht empfielst da die Werte ja abfallend sind ? Wäre dir echt dankbar für eine schnelle antwort :))
Wo machst du denn deine MPU, beim TÜV ??
Andernfalls könntest du es bei einem entsprechenden VP bei einem Beratungsgespräch belassen, aber aufpassen, die möchten meist etwas Geld verdienen und dir weitere Beratungen aufschwatzen.
 
Ich wollte in Hamburg bei der Avus meine MPU machen habe auch direkt gefragt ob die so ein Beratungespräch machen wo man dann seine vorgeschichte erzählt damit der VP einschätzen kann welche AB ich absolvieren soll und dann meinte die gute frau halt sowas bieten sie nicht an aus bewussten gründen.

Also mit einem Beratungsgespräch würde sich dann herauskristalliesieren wie lange ich ein AB machen sollte ?
 
Also mit einem Beratungsgespräch würde sich dann herauskristalliesieren wie lange ich ein AB machen sollte ?
Relativ Ja, "Beratungsgespräche" macht nur noch der TÜV ... heißt aber nicht, dass du auch dort deine MPU machen musst.
 
Super ich danke dir Max :)) , ich werde mich so schnell wie mäglich um einen Termin kümmern :))

Was sollte ich denn deiner Meinung nach für einen Fragenbogen ausfüllen Drogen und Alkohol zusammen ?
 
Was sollte ich denn deiner Meinung nach für einen Fragenbogen ausfüllen Drogen und Alkohol zusammen ?
Nein, wenn du zwei Fragestellungen von deiner FSST hast, musst du die FB getrennt einstellen ... Drogen hier und ALK im Alk-Bereich. :smiley138:
 
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