MPU wegen Mischkonsum 2015 als Cannabispatient

Volldotz

Neuer Benutzer
Hallo liebe Forengemeinde. Hier schon mal ein paar Infos zu meinem Fall/Vorhaben. Ist die Frage 4 bei den Fragestellungen so korrekt gestellt?
FB Mischkonsum

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 54 Jahre

Was ist passiert?
Drogensorte: THC
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Januar 2015 – August 2015 Joints 5-6 Gramm pro Woche.
Datum der Auffälligkeit: 12.08.2015

Drogenbefund
Blutwerte: THC 45 ng/ml, THC-COOH 124 ng/ml & Blutalkohol 1,09
Schnelltest: Nein
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:
Verurteilt: Ja
Strafe abgebüßt: Ja

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):


  1. 1. Kann der Untersuchte trotz der Erkrankung und der damit verbundenen Dauermedikation mit Cannabis ein Kraftfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse A, B, BE sowie deren Unterklassen sicher führen?

  1. 2. Werden die Cannabismedikamente zuverlässig und verantwortungsbewusst nach der ärztlichen Verordnung eingenommen?

    3. Sind dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen und findet neben der ärztlich verordneten Einnahme missbräuchlicher Cannabiskonsum statt?

  1. 4. Ist insbesondere nicht zu erwarten, das der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis oder dessen Nachwirkungen führen wird (auch unter Berücksichtigung des aktenkundigen Mischkonsums)

    5. Ist eine fachliche einzelfallbegründete Nachbegutachtung erforderlich? Wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand und wie lange? Was soll regelmäßig kontrolliert und attestiert werden? Sind Diese hier ausnahmsweise der FEB vorzulegen (Begründung)?

    6. Sind einzelfallbegründete Beschränkungen und/oder Auflagen erforderlich um den Anforderungen an das Führen eines Kraftfahrzeugs der Klassen A, B, BE, L und AM gerecht zu werden?


    Bundesland: Hessen

    Konsum
    Ich konsumiere noch: medizinisches Cannabis seit August 2018
    letzter Konsum: Heute

    Abstinenznachweis
    Haaranalyse:
    Urinscreen: 6 Monate auf Alkohol am 13.10.2022 erfolgreich abgeschlossen
    Keinen Plan:

    Aufarbeitung
    Drogenberatung:
    Selbsthilfegruppe (SHG):
    Psychologe: Verkehrspsychologische Beratung
    Ambulante/stationäre Therapie:
    Keine Ahnung:

    MPU
    Datum: noch offen
    Welche Stelle (MPI): Avus Frankfurt (geplant)
    Schon bezahlt?: Nein
    Schon gehabt?: Nein
    Wer hat das Gutachten gesehen?:
    Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

    Altlasten
    Bist du Rückfalltäter?: Nein
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Volldotz (lustiger Nick übrigens),

willkommen im Forum.

Ich komme zwar aus der Alk.sparte, versuche aber trotzdem dir deine Frage (zumindest aus meiner Sicht) kurz zu beantworten:
Ist die Frage 4 bei den Fragestellungen so korrekt gestellt?
Diese lautet:
4. Ist insbesondere nicht zu erwarten, das der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis oder dessen Nachwirkungen führen wird (auch unter Berücksichtigung des aktenkundigen Mischkonsums)
Auch Cannabispatienten sollten im Straßenverkehr nicht unter "akutem" Einfluss oder Nachwirkungen der Droge stehen, von daher halte ich die Fragestellung für korrekt.

Edit: Ich habe das Thema in den richtigen Unterbereich verschoben.
 
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