Hallo,
Ich habe vor eine MPU zu machen. hier erstmal der Profil-FB. Den ausführlichen FB zum Tathergang und Konsumverhalten werde ich noch nachreichen.
Ich habe erstmal ein paar andere Fragen, da die Tat jetzt fast 7 1/2 Jahre zurück liegt.
Hoffentlich bin ich auch im richtigen Bereich, denn wegen Cannabis und Alkohol war ich mir nicht sicher, welcher Thread denn der Richtige ist.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: Momentan 110 Kg – Zur Zeit der Straftat 90 Kg
Alter: 30 – damals 23
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 16.02.2013
BAK: 1,82
Trinkbeginn: Kann mich nicht erinnern, liegt zu weit zurück. Denke ca. 19.00 Uhr
Trinkende: 01:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:15 Uhr (nicht mehr sicher)
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass o.G. zukünftig ein Kfz unter dem Einfluss berauschender Mittel (im Bezug auf Betäubungsmittel und Alkohol) führen wird bzw. liegen als Folge unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kfz in Frage stellen?"
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Trinke keinen Alkohol
Ich lebe abstinent seit: 26.04.2018
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, ist geplant
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja, war ein paar Mal bei der AWO
Psychologe/Verkehrspsychologe: keinen Aufgesucht
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Ja zwei Wochen
MPU
Datum: Nicht angemeldet
Welche Stelle (MPI): Evtl. IAS
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
-------------------------
FB Drogen
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform: Inhaliert
Datum der Auffälligkeit: 16.02.2013
Drogenbefund
Blutwerte: 14,7 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 7,2 ng/ml 11-Hydrox-THC, 311,7 ng/ml THC-Carbonsäure
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: 14,7 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 7,2 ng/ml 11-Hydrox-THC, 311,7 ng/ml THC-Carbonsäure
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: November 2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse: ist geplant
Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Fragen
1. Akteneinsicht FSST: Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen. Wenn meine FSST mir die Akten nicht digital zuschicken kann, kann ich dann verlangen, dass die Akten an die FSST meines neuen Wohnorts übergeben werden?
2. Der THC-Wert "THC-Carbonsäure" ist eine andere Bezeichnung für den Wert "THC-COOH"? Durch den THC-COOH kann man ermitteln wie Häufig jemand konsumiert hat bzw. einschätzen ob regelmäßiger oder gelegentlicher Konsum stattgefunden hat?
3. Jetzt kommen mehrere Fragen auf einmal. Ich muss den Kontext dazu erläutern sonst versteht man nicht, wie ich auf diese Fragen komme:
Ich habe zur Zeit der Straftat sowohl Alkohol als auch Cannabis konsumiert. Beim Alkohol denke ich noch zu wissen, wie viel ich zu dieser Zeit konsumiert habe.
Beim Cannabis bin ich mir sicher, dass ich zu diesem Zeitpunkt regelmäßig konsumiert habe. In den Jahren danach war es dann immer wieder ein Auf und Ab.
Mal habe ich für ein paar Monate kein Cannabis konsumiert. Dann mal wieder gelegentlich. D.h. manchmal aller paar Monate, manchmal auch zwei bis drei Wochenenden hintereinander. Mittlerweile konsumiere ich seit November 2019 gar nicht mehr. Im Jahr 2019 habe ich auch insgesamt nur zwei mal konsumiert. Werde ich auch nicht mehr tun, da ich in einer Beziehung bin und meine Frau und ich ein Kind erwarten. Daraus ergibt sich jetzt meine erste Frage. Reicht es, wenn ich eine Abstinenz von einem Jahr nachweise oder sollte ich noch zu Beratungsgruppen gehen bzw. wird erwartet, dass ich eine Therapie mache?
Nun Zum Alkoholkonsum: Zum Zeitpunkt der Straftat habe ich bestimmt, drei mal pro Woche, zwei bis drei Bier am Abend getrunken. Einmal pro Monat - auf Feiern und Partys - auch gerne mal 10. Das wurde dann über die Jahre immer mehr, sodass ich mich 2018 - aus eigenem Willen - in eine Klinik überweisen lassen habe. Dort war ich dann zwei Wochen. Seitdem konsumiere ich auch nicht mehr und will es auch nicht. (Dazu dann mehr im Ausführlichen Fragebogen).
Jetzt also zur Frage. Sollte ich das in einem Gutachtergespräch erwähnen? Ich glaube, dass wenn ich das tue, eine Abstinenz von einem Jahr nicht als Nachweis ausreichen wird. Ich denke mir, dass der Gutachter dann weiß, dass ich Abhängig bin/war und mich Fragen wird, wieso ich nach meiner Entlassung aus der Klinik keine weitere Therapie gemacht habe und keine Beratungsgruppen besuche.
4. Ich habe mal ein Angebot der AWO für einen Vorbereitungskurs bekommen, der in Gruppen stattfindet. Problem ist, dass der Immer zu unmöglichen Zeiten gemacht wird. Meist immer Vormittags 10.00 Uhr. Das geht für mich natürlich nicht, weil ich um diese Uhrzeit arbeiten muss. Ich kann mich auch nicht vom Arbeitgeber freistellen lassen, denn der soll nicht wissen, dass ich eine MPU machen muss. Angebote außerhalb meiner Stadt kann ich auch nicht wahrnehmen, da ich es durch meine Arbeitszeit und dem Weg zu den Beratungsgruppen, nicht schaffen würde pünktlich zu den Terminen zu erscheinen. Gibt es Möglichkeiten einen Vorbereitungskurs online zu machen und wenn ja, wen kann man empfehlen?
Ich habe vor eine MPU zu machen. hier erstmal der Profil-FB. Den ausführlichen FB zum Tathergang und Konsumverhalten werde ich noch nachreichen.
Ich habe erstmal ein paar andere Fragen, da die Tat jetzt fast 7 1/2 Jahre zurück liegt.
Hoffentlich bin ich auch im richtigen Bereich, denn wegen Cannabis und Alkohol war ich mir nicht sicher, welcher Thread denn der Richtige ist.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: Momentan 110 Kg – Zur Zeit der Straftat 90 Kg
Alter: 30 – damals 23
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 16.02.2013
BAK: 1,82
Trinkbeginn: Kann mich nicht erinnern, liegt zu weit zurück. Denke ca. 19.00 Uhr
Trinkende: 01:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:15 Uhr (nicht mehr sicher)
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass o.G. zukünftig ein Kfz unter dem Einfluss berauschender Mittel (im Bezug auf Betäubungsmittel und Alkohol) führen wird bzw. liegen als Folge unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kfz in Frage stellen?"
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Trinke keinen Alkohol
Ich lebe abstinent seit: 26.04.2018
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Ja, ist geplant
Urinscreening ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Ja, war ein paar Mal bei der AWO
Psychologe/Verkehrspsychologe: keinen Aufgesucht
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Ja zwei Wochen
MPU
Datum: Nicht angemeldet
Welche Stelle (MPI): Evtl. IAS
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: Niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
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FB Drogen
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform: Inhaliert
Datum der Auffälligkeit: 16.02.2013
Drogenbefund
Blutwerte: 14,7 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 7,2 ng/ml 11-Hydrox-THC, 311,7 ng/ml THC-Carbonsäure
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: 14,7 ng/ml Tetrahydrocannabinol, 7,2 ng/ml 11-Hydrox-THC, 311,7 ng/ml THC-Carbonsäure
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: November 2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse: ist geplant
Aufarbeitung
Drogenberatung: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Fragen
1. Akteneinsicht FSST: Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen. Wenn meine FSST mir die Akten nicht digital zuschicken kann, kann ich dann verlangen, dass die Akten an die FSST meines neuen Wohnorts übergeben werden?
2. Der THC-Wert "THC-Carbonsäure" ist eine andere Bezeichnung für den Wert "THC-COOH"? Durch den THC-COOH kann man ermitteln wie Häufig jemand konsumiert hat bzw. einschätzen ob regelmäßiger oder gelegentlicher Konsum stattgefunden hat?
3. Jetzt kommen mehrere Fragen auf einmal. Ich muss den Kontext dazu erläutern sonst versteht man nicht, wie ich auf diese Fragen komme:
Ich habe zur Zeit der Straftat sowohl Alkohol als auch Cannabis konsumiert. Beim Alkohol denke ich noch zu wissen, wie viel ich zu dieser Zeit konsumiert habe.
Beim Cannabis bin ich mir sicher, dass ich zu diesem Zeitpunkt regelmäßig konsumiert habe. In den Jahren danach war es dann immer wieder ein Auf und Ab.
Mal habe ich für ein paar Monate kein Cannabis konsumiert. Dann mal wieder gelegentlich. D.h. manchmal aller paar Monate, manchmal auch zwei bis drei Wochenenden hintereinander. Mittlerweile konsumiere ich seit November 2019 gar nicht mehr. Im Jahr 2019 habe ich auch insgesamt nur zwei mal konsumiert. Werde ich auch nicht mehr tun, da ich in einer Beziehung bin und meine Frau und ich ein Kind erwarten. Daraus ergibt sich jetzt meine erste Frage. Reicht es, wenn ich eine Abstinenz von einem Jahr nachweise oder sollte ich noch zu Beratungsgruppen gehen bzw. wird erwartet, dass ich eine Therapie mache?
Nun Zum Alkoholkonsum: Zum Zeitpunkt der Straftat habe ich bestimmt, drei mal pro Woche, zwei bis drei Bier am Abend getrunken. Einmal pro Monat - auf Feiern und Partys - auch gerne mal 10. Das wurde dann über die Jahre immer mehr, sodass ich mich 2018 - aus eigenem Willen - in eine Klinik überweisen lassen habe. Dort war ich dann zwei Wochen. Seitdem konsumiere ich auch nicht mehr und will es auch nicht. (Dazu dann mehr im Ausführlichen Fragebogen).
Jetzt also zur Frage. Sollte ich das in einem Gutachtergespräch erwähnen? Ich glaube, dass wenn ich das tue, eine Abstinenz von einem Jahr nicht als Nachweis ausreichen wird. Ich denke mir, dass der Gutachter dann weiß, dass ich Abhängig bin/war und mich Fragen wird, wieso ich nach meiner Entlassung aus der Klinik keine weitere Therapie gemacht habe und keine Beratungsgruppen besuche.
4. Ich habe mal ein Angebot der AWO für einen Vorbereitungskurs bekommen, der in Gruppen stattfindet. Problem ist, dass der Immer zu unmöglichen Zeiten gemacht wird. Meist immer Vormittags 10.00 Uhr. Das geht für mich natürlich nicht, weil ich um diese Uhrzeit arbeiten muss. Ich kann mich auch nicht vom Arbeitgeber freistellen lassen, denn der soll nicht wissen, dass ich eine MPU machen muss. Angebote außerhalb meiner Stadt kann ich auch nicht wahrnehmen, da ich es durch meine Arbeitszeit und dem Weg zu den Beratungsgruppen, nicht schaffen würde pünktlich zu den Terminen zu erscheinen. Gibt es Möglichkeiten einen Vorbereitungskurs online zu machen und wenn ja, wen kann man empfehlen?