Hallo, ich bin neu im Forum und habe hier schon viel gelesen.
Ich bin 56 Jahre alt, habe meine FS für Kfz mit 18 Jahren gemacht und mit 34J den FS für Motorräder. Bin noch nie wegen Alkohol aufgefallen.
Zur Person
Geschlecht: w
Größe:180
Gewicht: 63
Alter: 56
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.8.2014
BAK:2.02%o
Trinkbeginn:13Uhr
Trinkende:18Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 19Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:-
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV die Vorlage eines MPG angeordnet.
Der Text lautet:
Ist zu erwarten, dass Frau …. auch zukünftig ein Kfz unter Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?
Bundesland:
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: selten, Radler beim Essen oder zum Anstossen bei Geburtstag oder Hochzeit
Ich lebe abstinent seit:-
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Urinscreening ja/nein:nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:stationär wegen Burnout Anfang 2014, 12 Wo
Keine Ahnung:
MPU
Datum:-
Welche Stelle (MPI):TÜV Nord, Essen
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:-
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Ich habe immer viel gearbeitet und bin am 4.7.2013 wegen Burnout krank geworden. Hab eine ambulante Verhaltenstherapie 12 Wochen absolviert und war seit 4.7.13 bis 1.1.15 krank geschrieben. In dieser Zeit hat sich mein Alkoholkonsum stetig gesteigert. Meine schwierige Beziehung mit tätlichen Übergriffen seitens meines Partners und das nicht Arbeiten können haben mir sehr zugesetzt.
Am 14.08.2014 bin ich nach einem heftigen Streit nach 3Fl. 0,1l Jägermeister mit dem Auto geflohen und habe dabei einen Unfall an parkenden Autos verursacht. BAK 2,02%o wurden nach Blutentnahme festgestellt. An die Fahrt und den Unfall kann ich mich nicht erinnern. Ich hatte keine Papiere dabei und konnte mich erst mit Reisepass zu Hause ausweisen. Zu dieser Zeit habe ich noch Antidepressiva genommen, 15mg Cipralex morgens und 100mg Opipramol abends.
Diese Medikamente wurden wir während meiner ambulanten Therapie verschrieben. Nehme nach Rücksprache mit meiner Ärztin diese Medikamente seit Februar 2015 jedoch nicht mehr. Ich arbeite seit Anfang 2015 wieder, derzeit nur auf 400Eu Basis und bin noch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung, was altersbedingt und wegen der 18 Monate Krankheit sowie dem fehlenden Führerschein schwierig ist.
Mit dem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt, die Fahrerlaubnis wurde entzogen, der Führerschein wurde eingezogen und die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, mir vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Seit 2.1.2015 bin ich arbeitslos gemeldet und habe wegen der Höhe der Geldstrafe Einspruch eingelegt. Diesem wurde stattgegeben und die Strafe um 50% gemindert. Daher ist die Rechtskraft erst zum 19.02.2015 erfolgt.
Ende August 2015 habe ich meine Führerschein wieder beantragt und mit Post vom 2.9.15 wurde von der Fahrerlaubnisbehörde nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV die Vorlage eines MPG angeordnet.
Der Text lautet:
Ist zu erwarten, dass Frau …. auch zukünftig ein Kfz unter Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?
Ich habe meine Akte beim Straßenverkehrsamt eingesehen und war auch bei einer Informationsveranstaltung vom TÜV Nord. Hier wurde mir eine Beratung angeboten, für 69€, bei dem ich meine Unterlagen, insbesondere den Strafbefehl sowie das Schreiben mit der MPU Auflage mitzubringen.
Ich habe diese Beratung beim TÜV Nord wahrgenommen, jedoch wollte der VP diese Unterlagen nicht sehen. Ich habe ihm im Gespräch die Vorkommnisse geschildert und auch von der Krankheit gesprochen.
Darauf sagte er direkt, mit der Vorgeschichte und der Depression muss ich bei der MPU unbedingt 12 Monate AB nachweisen, mindestens aber 6 Monate. Er sagte, das kriegen wir hin, aber einige Beratungsgespräche sollte ich unbedingt bei ihm wahrnehmen. Jedes kostet 118€. Die AB-Nachweise kosten jeweils 99€.
Die Aufforderung von der MPU Stelle liegt mir bereits vor. Ich soll bis spätestens 13.10. die fälligen 414€ zahlen, damit ein Termin folgen kann.
Nach dem ich hier im Forum viel gelesen habe, bin ich mir sehr unsicher, ob der VP mich da gut beraten hat. Ich müsste meinen Antrag auf Wiedererteilung des FS wohl zurückziehen.
Von meinem damaligen Partner habe ich mich am 25.1.2015 getrennt, mein Freundeskreis hat sich verändert und mein Trinkverhalten hat seit dem wieder normalisiert. Mal ein Radler zum Essen oder auf der Hochzeit meines Sohnes im Juni 2015 einige Gläser Sekt. Ich habe kein Alkoholproblem, aber ich verstehe, dass eine Prüfung bei der BAK nötig ist.
Für eine Einschätzung meiner Situation durch die Profis hier, wäre ich sehr dankbar.
LG Bille
Ich bin 56 Jahre alt, habe meine FS für Kfz mit 18 Jahren gemacht und mit 34J den FS für Motorräder. Bin noch nie wegen Alkohol aufgefallen.
Zur Person
Geschlecht: w
Größe:180
Gewicht: 63
Alter: 56
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.8.2014
BAK:2.02%o
Trinkbeginn:13Uhr
Trinkende:18Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 19Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:-
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV die Vorlage eines MPG angeordnet.
Der Text lautet:
Ist zu erwarten, dass Frau …. auch zukünftig ein Kfz unter Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?
Bundesland:
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: selten, Radler beim Essen oder zum Anstossen bei Geburtstag oder Hochzeit
Ich lebe abstinent seit:-
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Urinscreening ja/nein:nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:stationär wegen Burnout Anfang 2014, 12 Wo
Keine Ahnung:
MPU
Datum:-
Welche Stelle (MPI):TÜV Nord, Essen
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:-
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein
Ich habe immer viel gearbeitet und bin am 4.7.2013 wegen Burnout krank geworden. Hab eine ambulante Verhaltenstherapie 12 Wochen absolviert und war seit 4.7.13 bis 1.1.15 krank geschrieben. In dieser Zeit hat sich mein Alkoholkonsum stetig gesteigert. Meine schwierige Beziehung mit tätlichen Übergriffen seitens meines Partners und das nicht Arbeiten können haben mir sehr zugesetzt.
Am 14.08.2014 bin ich nach einem heftigen Streit nach 3Fl. 0,1l Jägermeister mit dem Auto geflohen und habe dabei einen Unfall an parkenden Autos verursacht. BAK 2,02%o wurden nach Blutentnahme festgestellt. An die Fahrt und den Unfall kann ich mich nicht erinnern. Ich hatte keine Papiere dabei und konnte mich erst mit Reisepass zu Hause ausweisen. Zu dieser Zeit habe ich noch Antidepressiva genommen, 15mg Cipralex morgens und 100mg Opipramol abends.
Diese Medikamente wurden wir während meiner ambulanten Therapie verschrieben. Nehme nach Rücksprache mit meiner Ärztin diese Medikamente seit Februar 2015 jedoch nicht mehr. Ich arbeite seit Anfang 2015 wieder, derzeit nur auf 400Eu Basis und bin noch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung, was altersbedingt und wegen der 18 Monate Krankheit sowie dem fehlenden Führerschein schwierig ist.
Mit dem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt, die Fahrerlaubnis wurde entzogen, der Führerschein wurde eingezogen und die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, mir vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Seit 2.1.2015 bin ich arbeitslos gemeldet und habe wegen der Höhe der Geldstrafe Einspruch eingelegt. Diesem wurde stattgegeben und die Strafe um 50% gemindert. Daher ist die Rechtskraft erst zum 19.02.2015 erfolgt.
Ende August 2015 habe ich meine Führerschein wieder beantragt und mit Post vom 2.9.15 wurde von der Fahrerlaubnisbehörde nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV die Vorlage eines MPG angeordnet.
Der Text lautet:
Ist zu erwarten, dass Frau …. auch zukünftig ein Kfz unter Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?
Ich habe meine Akte beim Straßenverkehrsamt eingesehen und war auch bei einer Informationsveranstaltung vom TÜV Nord. Hier wurde mir eine Beratung angeboten, für 69€, bei dem ich meine Unterlagen, insbesondere den Strafbefehl sowie das Schreiben mit der MPU Auflage mitzubringen.
Ich habe diese Beratung beim TÜV Nord wahrgenommen, jedoch wollte der VP diese Unterlagen nicht sehen. Ich habe ihm im Gespräch die Vorkommnisse geschildert und auch von der Krankheit gesprochen.
Darauf sagte er direkt, mit der Vorgeschichte und der Depression muss ich bei der MPU unbedingt 12 Monate AB nachweisen, mindestens aber 6 Monate. Er sagte, das kriegen wir hin, aber einige Beratungsgespräche sollte ich unbedingt bei ihm wahrnehmen. Jedes kostet 118€. Die AB-Nachweise kosten jeweils 99€.
Die Aufforderung von der MPU Stelle liegt mir bereits vor. Ich soll bis spätestens 13.10. die fälligen 414€ zahlen, damit ein Termin folgen kann.
Nach dem ich hier im Forum viel gelesen habe, bin ich mir sehr unsicher, ob der VP mich da gut beraten hat. Ich müsste meinen Antrag auf Wiedererteilung des FS wohl zurückziehen.
Von meinem damaligen Partner habe ich mich am 25.1.2015 getrennt, mein Freundeskreis hat sich verändert und mein Trinkverhalten hat seit dem wieder normalisiert. Mal ein Radler zum Essen oder auf der Hochzeit meines Sohnes im Juni 2015 einige Gläser Sekt. Ich habe kein Alkoholproblem, aber ich verstehe, dass eine Prüfung bei der BAK nötig ist.
Für eine Einschätzung meiner Situation durch die Profis hier, wäre ich sehr dankbar.
LG Bille
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