MPU wegen TF 2,02%o angeordnet gem.§§ 13 Nr.2c und 20 FeV

Bille

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Hallo, ich bin neu im Forum und habe hier schon viel gelesen.
Ich bin 56 Jahre alt, habe meine FS für Kfz mit 18 Jahren gemacht und mit 34J den FS für Motorräder. Bin noch nie wegen Alkohol aufgefallen.
Zur Person
Geschlecht: w
Größe:180
Gewicht: 63
Alter: 56

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.8.2014
BAK:2.02%o
Trinkbeginn:13Uhr
Trinkende:18Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 19Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht:-

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV die Vorlage eines MPG angeordnet.
Der Text lautet:
Ist zu erwarten, dass Frau …. auch zukünftig ein Kfz unter Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?
Bundesland:

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: selten, Radler beim Essen oder zum Anstossen bei Geburtstag oder Hochzeit
Ich lebe abstinent seit:-

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Urinscreening ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:Ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:stationär wegen Burnout Anfang 2014, 12 Wo
Keine Ahnung:

MPU
Datum:-
Welche Stelle (MPI):TÜV Nord, Essen
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:-

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein



Ich habe immer viel gearbeitet und bin am 4.7.2013 wegen Burnout krank geworden. Hab eine ambulante Verhaltenstherapie 12 Wochen absolviert und war seit 4.7.13 bis 1.1.15 krank geschrieben. In dieser Zeit hat sich mein Alkoholkonsum stetig gesteigert. Meine schwierige Beziehung mit tätlichen Übergriffen seitens meines Partners und das nicht Arbeiten können haben mir sehr zugesetzt.
Am 14.08.2014 bin ich nach einem heftigen Streit nach 3Fl. 0,1l Jägermeister mit dem Auto geflohen und habe dabei einen Unfall an parkenden Autos verursacht. BAK 2,02%o wurden nach Blutentnahme festgestellt. An die Fahrt und den Unfall kann ich mich nicht erinnern. Ich hatte keine Papiere dabei und konnte mich erst mit Reisepass zu Hause ausweisen. Zu dieser Zeit habe ich noch Antidepressiva genommen, 15mg Cipralex morgens und 100mg Opipramol abends.
Diese Medikamente wurden wir während meiner ambulanten Therapie verschrieben. Nehme nach Rücksprache mit meiner Ärztin diese Medikamente seit Februar 2015 jedoch nicht mehr. Ich arbeite seit Anfang 2015 wieder, derzeit nur auf 400Eu Basis und bin noch auf der Suche nach einer Vollzeitanstellung, was altersbedingt und wegen der 18 Monate Krankheit sowie dem fehlenden Führerschein schwierig ist.
Mit dem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt, die Fahrerlaubnis wurde entzogen, der Führerschein wurde eingezogen und die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, mir vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Seit 2.1.2015 bin ich arbeitslos gemeldet und habe wegen der Höhe der Geldstrafe Einspruch eingelegt. Diesem wurde stattgegeben und die Strafe um 50% gemindert. Daher ist die Rechtskraft erst zum 19.02.2015 erfolgt.
Ende August 2015 habe ich meine Führerschein wieder beantragt und mit Post vom 2.9.15 wurde von der Fahrerlaubnisbehörde nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV die Vorlage eines MPG angeordnet.
Der Text lautet:
Ist zu erwarten, dass Frau …. auch zukünftig ein Kfz unter Alkohol führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?
Ich habe meine Akte beim Straßenverkehrsamt eingesehen und war auch bei einer Informationsveranstaltung vom TÜV Nord. Hier wurde mir eine Beratung angeboten, für 69€, bei dem ich meine Unterlagen, insbesondere den Strafbefehl sowie das Schreiben mit der MPU Auflage mitzubringen.
Ich habe diese Beratung beim TÜV Nord wahrgenommen, jedoch wollte der VP diese Unterlagen nicht sehen. Ich habe ihm im Gespräch die Vorkommnisse geschildert und auch von der Krankheit gesprochen.
Darauf sagte er direkt, mit der Vorgeschichte und der Depression muss ich bei der MPU unbedingt 12 Monate AB nachweisen, mindestens aber 6 Monate. Er sagte, das kriegen wir hin, aber einige Beratungsgespräche sollte ich unbedingt bei ihm wahrnehmen. Jedes kostet 118€. Die AB-Nachweise kosten jeweils 99€.
Die Aufforderung von der MPU Stelle liegt mir bereits vor. Ich soll bis spätestens 13.10. die fälligen 414€ zahlen, damit ein Termin folgen kann.
Nach dem ich hier im Forum viel gelesen habe, bin ich mir sehr unsicher, ob der VP mich da gut beraten hat. Ich müsste meinen Antrag auf Wiedererteilung des FS wohl zurückziehen.
Von meinem damaligen Partner habe ich mich am 25.1.2015 getrennt, mein Freundeskreis hat sich verändert und mein Trinkverhalten hat seit dem wieder normalisiert. Mal ein Radler zum Essen oder auf der Hochzeit meines Sohnes im Juni 2015 einige Gläser Sekt. Ich habe kein Alkoholproblem, aber ich verstehe, dass eine Prüfung bei der BAK nötig ist.
Für eine Einschätzung meiner Situation durch die Profis hier, wäre ich sehr dankbar.
LG Bille
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Bille,

begrüße dich -wenn auch verspätet- hier im Forum :smiley138:

Das du bisher noch keine Antwort erhalten hast mag wohl daran liegen, dass das Thema Alk. und Depressionen hier im Forum nicht wirklich gängig ist.

Allerdings habe ich in dieser Richtung eigene Erfahrungswerte anzubieten, die jedoch nicht grundsätzlich auch für andere gelten müssen. Um eine Einschätzung treffen zu können hätte ich daher gerne vorab ein paar Antworten von dir. :smiley22:

Wie steht es heute mit deinen Depessionen? Ist deine Verhaltenstherapie komplett abgeschlossen (und hast darüber einen positiven Bericht erhalten)? Gibt es eine Nachsorge? Das du keine Antidepressiva mehr nimmst und wieder im Berufsleben stehst, lässt stark vermuten das es dir wieder "ganz gut" geht?

Weitere Fragen: Ist der FSSt. deine Depression bekannt? Steht in deiner Akte etwas davon und wurden in deinem Blut neben der BAK auch andere Stoffe nachgewiesen?

Die Fragestellung "...liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?" ist mW nicht unbedingt üblich, wenn es "nur" um Alk. geht. Hattest du gegenüber den Polizisten Aussagen zum Antidepressiva gemacht?

Ich möchte mir da erstmal ein klareres Bild machen.

Wie war dein Trinkverhalten im allgemeinen? In welchem Zeitraum war der Alk.konsum sehr hoch (von Juli 2013 bis August 2014, oder länger?) Was hast du getrunken, wie oft und wieviel?

Auf Anhieb würde ich die Aussage des Psychos vom TÜV erstmal nicht zu 100% unterschreiben - allerdings hätte ich mir an deiner Stelle auch nicht unbedingt den TÜV als Begutachtungsstelle ausgesucht...
 

Bille

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,
ganz lieben Dank für deine Antwort.


Wie steht es heute mit deinen Depessionen? Ist deine Verhaltenstherapie komplett abgeschlossen (und hast darüber einen positiven Bericht erhalten)? Gibt es eine Nachsorge? Das du keine Antidepressiva mehr nimmst und wieder im Berufsleben stehst, lässt stark vermuten das es dir wieder "ganz gut" geht?

Die Verhaltenstherapie ist abgeschlossen. In dem Bericht steht, dass sie mich in insgesamt stabilisierter Gesamtverfassung entlassen haben. Habe dort viele Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse erarbeiten können und ich habe jetzt wieder Zukunftspläne und habe aufgehört so viel zu trinken. Es geht mir viel besser. Ich fühle mich wieder stark und ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Ex-Verlobten und seinen Leuten, zu denen wir gemeinsam Kontakt hatten.
Durch meinen 400Euro Job stehe ich wenigstens wieder etwas im Arbeitsleben und das tut mir gut. Bin viel aktiver und durch den Hund war und bin ich viel draußen und habe neue Kontakte mit anderen Hundefreunden gefunden.


Ist der FSSt. deine Depression bekannt? Steht in deiner Akte etwas davon und wurden in deinem Blut neben der BAK auch andere Stoffe nachgewiesen?

Die Fragestellung "...liegen als Folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eine Kfz in Frage stellen?" ist mW nicht unbedingt üblich, wenn es "nur" um Alk. geht. Hattest du gegenüber den Polizisten Aussagen zum Antidepressiva gemacht?

Darüber habe ich mich auch gewundert. In der Akte beim Straßenverkehrsamt stand drin, welche Medikamente ich zu der Zeit noch genommen habe. Das habe ich den Polizisten wohl erzählt. Sonst sind keine Hinweise in der Akte auf andere Stoffe im Blut. Da kann sonst auch nichts drin gewesen sein. Auch die Aufforderung zum MPG nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV. Irritiert mich etwas. Was hat das mit dem § 20 auf sich?


Wie war dein Trinkverhalten im allgemeinen? In welchem Zeitraum war der Alk.konsum sehr hoch (von Juli 2013 bis August 2014, oder länger?) Was hast du getrunken, wie oft und wieviel?

selten, Radler beim Essen oder zum Anstoßen Sekt bei Geburtstag oder Hochzeit. Auch mal ein Glas Wein oder einen Ouzo beim Griechen nach dem Essen.
In meinem Leben vor 2012 war ich ein Gelegenheitstrinker. Mit meinem jetzigem Wissen ein Beta-Trinker, bei dem es nicht zur Gewohnheit wurde, sondern bei bestimmten Anlässen blieb.
Ich habe immer schon viel gearbeitet, doch ab 2011 dann fast 60 Stunden in der Woche. In dieser Zeit lernte ich auch meinen späteren Verlobten kennen, der mich am Anfang noch unterstützt hat doch die Arbeitsbelastung hat mich zu viel Kraft gekostet und ich konnte den vielen Aufgaben nicht mehr gerecht werden. So fing alles Mitte 2012 an.
Freitags war ich immer erst gegen 20Uhr zu Hause und habe mir dann zur Entspannung Wein oder Bier getrunken. Im Laufe der Monate wurden es 2-3 Gläser am Freitag und an den Wochenenden. Ich war nicht betrunken, aber ich konnte so gut abschalten. Die Belastungen wurden immer heftiger, die liegen gebliebenen Aufgaben immer mehr. Am 4.7.2013 bin ich zusammen geklappt. Während der Monate bis zur Therapie, da die Warteliste dort lang war, habe ich 3-4 mal die Woche bis zu 4 Gläser Wein oder Bier getrunken, zusammen mit meinem Partner. Erst war es lustig, doch später haben wir uns auch öfter gestritten. Ich habe die Probleme nicht gesehen und nicht sehen wollen. Wir tranken meist zu Hause oder im Garten. Auch Schnaps, Feigling, Wodka, Jägermeister.
Am 3.2.14 konnte ich meine Therapie beginnen bis zum 25.4.14. Ich habe nichts getrunken in dieser Zeit bis auf eine Ausnahme. Bei einem heftigen Streit hat mein Partner mich geschlagen und ich habe meinen Kummer in Wodka ertränkt. Am nächsten Tag in der Tagesklinik haben die mich direkt mit Taxi ins Krankenhaus geschickt. Ich wurde aber nicht aus der Therapie entlassen, diesen alkoholischen Fehltritt haben sie mir verziehen.
Ich sollte ihn anzeigen, aber das hab ich nicht geschafft, nicht gewollt, nicht gekonnt. Er hat sich Wochen später wieder bei mir gemeldet. Wir haben uns ausgesprochen und ich habe ihm verziehen. Wir waren wieder zusammen, die Therapie war beendet und dann ging alles wieder von vorne los, auch der Alkoholkonsum.
Ab Mitte 2014 bis zur TF erst 2-3 mal die Woche 2-3 Gläser Wein oder Bier mit Steigerung auf 3-4 mal die Woche 4 Gläser Wein oder Bier und auch Schnaps, Feigling, Wodka, Jägermeister
Anstatt mich endgültig zu trennen, habe ich alle Probleme verdrängt, habe mich mit viel Gartenarbeit abgelenkt bis zur körperlichen Erschöpfung und habe den Alkohol benutzt, um nicht denken zu müssen. Die TF war der Höhepunkt dieser schlimmen Zeit.

Nach der TF haben wir wieder einen Neustart versucht und ich habe daran geglaubt, weil wir doch auch so glücklich waren. Aber es ging nicht mehr gut. Es war ein Hin und Her. Ende Januar, am 25.1.15 haben wir uns endgültig getrennt. Ich dieser Phase habe ich 2-3 mal die Woche 2 Gläser Wein oder Bier oder Weinbrand/Cola getrunken. Ich habe den Alkohol benutzt, um meinen Schmerz, meine Angst und meine Einsamkeit zu betäuben.
Seit Ende Februar 2015 geht es mir wieder besser und ich habe aufgehört so viel zu trinken. Durch den 400 Euro Job kann ich wieder etwas tun ohne mich zu überfordern und durch den Hund bin ich viel in der Natur und treffe andere Hundefreunde. Habe hier eine gute Freundin gefunden, mit der ich viel Spaß ohne Alkohol habe und auch sehr intensiv sprechen kann.

Nun ist es doch ganz schon viel Text geworden, dabei bemühe ich mich immer, es kurz zu fassen und auf den Punkt zu bringen.

Die Rechnung vom TÜV muss ich bis 13.10. bezahlen. Wie lange wird es dauern, bis zum Termin? 2-3 Wochen? Bis dahin werde ich noch viel lesen hier. Habe auch den Fragebogen schon in Angriff genommen. Meine Güte. Ich hoffe, dass in den Gutachter davon überzeugen kann, dass ich wieder stabil bin und das keine Gefahr einer Wiederholungs-TF besteht und dass die Depression aus dieser Zeit heute nicht mehr relevant ist.
Liebe Nancy, vielen Dank schon jetzt für deine Zeit, die du mir widmest.
LG Bille
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Liebe Bille,

ich werde dir gleich nach dem WE ausführlich antworten, heute schaffe ich das leider zeitlich nicht mehr.
Bzgl. der § haben wir hier einen Fachmann an Board, der dir deine Frage ganz sicher beantworten kann.:smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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:smiley1785: ... im Forum !!!

Antidepressiva und Alkohol wird überwiegend als Mischkonsum bewertet, wobei eine Abstinenz zwingend gefordert wird. Begründet wird das meist im Beipackzettel des Medikaments, da hier die Wirkung im Zusammenhang mit Alkohol beschrieben wird.

Ab Mitte 2014 bis zur TF erst 2-3 mal die Woche 2-3 Gläser Wein oder Bier mit Steigerung auf 3-4 mal die Woche 4 Gläser Wein oder Bier und auch Schnaps, Feigling, Wodka, Jägermeister
Die Höchstmenge des getrunkenen Alkohols beschränkst du hier auf max. 4 Gläser pro Trinkanlass, deine BAK hat 2,02 ‰ ergeben, mit dieser Trinkmenge ist das aber nicht zu erreichen.

Was hat das mit dem § 20 auf sich?
Etwas ganz "normales", die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.
 

Bille

Neuer Benutzer
Hallo Max, danke für deine Antwort :)
Neuerteilung heisst aber nicht, neu machen, oder?

Die Medikamente nehme ich seit Febr. 2015 nicht mehr. Muss ich das irgendwie beweisen/belegen? Oder wird das anhand der Blutuntersuchung bei der MPU geprüft?

Habe hier Nancy auf ihre Frage nach meinem Alkoholkunsum vor und nach der TF geschrieben und versucht die Steigerung zu beleuchten.
Am Tag der TF, hatte ich in meinem ersten Beitrag auch kurz geschrieben, hatte ich ab ca 13:30 auf nüchternen Magen 3Fl. 0,1l Jägermeister getrunken bis ca 17:30 und bin dann nach einem heftigen Streit ins Auto gestiegen und geflohen und habe dabei einen Unfall an parkenden Autos verursacht. BAK 2,02%o wurden nach Blutentnahme gegen 19Uhr festgestellt. So war es...das muss doch passen nach der Formel.
LG Bille...wünsche ein schönes WE
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Neuerteilung heisst aber nicht, neu machen, oder?
Nein, der FS wird neu ausgestellt ... quasi wie eine "Neuerteilung".

Die Medikatmente nehme ich seit Febr. 2015 nicht mehr. Muss ich das irgendwie beweisen/belegen?
Belegen solltest du die Notwendigkeit der Einnahme.

hatte ich ab ca 13:30 auf nüchternen Magen 3Fl. 0,1l Jägermeister getrunken bis ca 17:30 und bin dann nach einem heftigen Streit ins Auto gestiegen und geflohen und habe dabei einen Unfall an parkenden Autos verursacht. BAK 2,02%o wurden nach Blutentnahme gegen 19Uhr festgestellt. So war es...das muss doch passen nach der Formel.
Welche Formel hast du denn verwendet ?
Ich rechne dir das eventuell mal vor, aber heute nicht mehr. :zwinker0004::smiley138:
 
Da hat wohl irgendwer ohne besondere Fachkenntnis mit Textbausteinen gespielt. Antidepressiva sind ja nicht berauschend, sondern psychoaktiv. Sind die 414 Euro schon die Rechnung für die MPU? Dann hat jedenfalls der TÜV das als einfache Alkoholfragestellung bewertet (was wohl auch von der Führerscheinstelle so gemeint war, da nur auf § 13 FEV (Alkohol), nicht aber auf § 14 FEV (Drogen und Medikamente) bezuggenommen wird).

§ 20 FEV stellt nur klar, dass bei der Neuerteilung die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei einer Ersterteilung, dass also zB eine MPU gefordert werden kann.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Bille,

Die Verhaltenstherapie ist abgeschlossen. In dem Bericht steht, dass sie mich in insgesamt stabilisierter Gesamtverfassung entlassen haben. Habe dort viele Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse erarbeiten können und ich habe jetzt wieder Zukunftspläne und habe aufgehört so viel zu trinken. Es geht mir viel besser. Ich fühle mich wieder stark und ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Ex-Verlobten und seinen Leuten, zu denen wir gemeinsam Kontakt hatten.
Durch meinen 400Euro Job stehe ich wenigstens wieder etwas im Arbeitsleben und das tut mir gut. Bin viel aktiver und durch den Hund war und bin ich viel draußen und habe neue Kontakte mit anderen Hundefreunden gefunden.

das deine Verhaltenstherapie abgeschlossen ist, ist zwar sehr gut, die Bezeichnung "stabilisierte Gesamtverfassung" jedoch weniger. Da wäre eine "stabile Verfassung" besser gewesen. Allerdings ist keineswegs gesagt, dass die GA den Gesamtbericht unbedingt haben möchte. Stehen denn auch Einzelheiten zu deinem Alk.konsum in diesem Bericht?

Hierzu noch:

Die Medikamente nehme ich seit Febr. 2015 nicht mehr. Muss ich das irgendwie beweisen/belegen? Oder wird das anhand der Blutuntersuchung bei der MPU geprüft?

Du solltest auf jeden Fall eine Bestätigung deiner Ärztin haben, dass die Medikamenteneinnahme in Absprache mit ihr, eingestellt wurde, da du diese nicht mehr benötigst und auch hier wäre es von Vorteil deine Stabilität noch einmal zu betonen.

Darüber habe ich mich auch gewundert. In der Akte beim Straßenverkehrsamt stand drin, welche Medikamente ich zu der Zeit noch genommen habe. Das habe ich den Polizisten wohl erzählt. Sonst sind keine Hinweise in der Akte auf andere Stoffe im Blut. Da kann sonst auch nichts drin gewesen sein. Auch die Aufforderung zum MPG nach §§ 13 Nr.2c und 20 FeV. Irritiert mich etwas. Was hat das mit dem § 20 auf sich?

Hier hat dir Erdbeerschorsch ja schon eine wichtige Antwort gegeben. Es wird um eine reine Alk.fragestellung gehen (wobei natürlich die Vorgeschichte mit den Medikamenten trotzdem zur Sprache kommen wird).

selten, Radler beim Essen oder zum Anstoßen Sekt bei Geburtstag oder Hochzeit. Auch mal ein Glas Wein oder einen Ouzo beim Griechen nach dem Essen.
In meinem Leben vor 2012 war ich ein Gelegenheitstrinker. Mit meinem jetzigem Wissen ein Beta-Trinker, bei dem es nicht zur Gewohnheit wurde, sondern bei bestimmten Anlässen blieb.
Ich habe immer schon viel gearbeitet, doch ab 2011 dann fast 60 Stunden in der Woche. In dieser Zeit lernte ich auch meinen späteren Verlobten kennen, der mich am Anfang noch unterstützt hat doch die Arbeitsbelastung hat mich zu viel Kraft gekostet und ich konnte den vielen Aufgaben nicht mehr gerecht werden. So fing alles Mitte 2012 an.
Freitags war ich immer erst gegen 20Uhr zu Hause und habe mir dann zur Entspannung Wein oder Bier getrunken. Im Laufe der Monate wurden es 2-3 Gläser am Freitag und an den Wochenenden. Ich war nicht betrunken, aber ich konnte so gut abschalten. Die Belastungen wurden immer heftiger, die liegen gebliebenen Aufgaben immer mehr. Am 4.7.2013 bin ich zusammen geklappt. Während der Monate bis zur Therapie, da die Warteliste dort lang war, habe ich 3-4 mal die Woche bis zu 4 Gläser Wein oder Bier getrunken, zusammen mit meinem Partner. Erst war es lustig, doch später haben wir uns auch öfter gestritten. Ich habe die Probleme nicht gesehen und nicht sehen wollen. Wir tranken meist zu Hause oder im Garten. Auch Schnaps, Feigling, Wodka, Jägermeister.
Am 3.2.14 konnte ich meine Therapie beginnen bis zum 25.4.14. Ich habe nichts getrunken in dieser Zeit bis auf eine Ausnahme. Bei einem heftigen Streit hat mein Partner mich geschlagen und ich habe meinen Kummer in Wodka ertränkt. Am nächsten Tag in der Tagesklinik haben die mich direkt mit Taxi ins Krankenhaus geschickt. Ich wurde aber nicht aus der Therapie entlassen, diesen alkoholischen Fehltritt haben sie mir verziehen.

Dieser Zwischenfall ist sicher auch im Therapiebericht vermerkt, oder?

Ich sollte ihn anzeigen, aber das hab ich nicht geschafft, nicht gewollt, nicht gekonnt. Er hat sich Wochen später wieder bei mir gemeldet. Wir haben uns ausgesprochen und ich habe ihm verziehen. Wir waren wieder zusammen, die Therapie war beendet und dann ging alles wieder von vorne los, auch der Alkoholkonsum.
Ab Mitte 2014 bis zur TF erst 2-3 mal die Woche 2-3 Gläser Wein oder Bier mit Steigerung auf 3-4 mal die Woche 4 Gläser Wein oder Bier und auch Schnaps, Feigling, Wodka, Jägermeister
Anstatt mich endgültig zu trennen, habe ich alle Probleme verdrängt, habe mich mit viel Gartenarbeit abgelenkt bis zur körperlichen Erschöpfung und habe den Alkohol benutzt, um nicht denken zu müssen. Die TF war der Höhepunkt dieser schlimmen Zeit.

Hmm, das ist schwierig. Du hast nach deinem Therapieende bei Problemen erneut zum Alk. gegriffen. Es war somit ein Rückfall in alte Gewohnheiten....gerade auch in Verbindung mit der Medikamenteneinnahme, die idR ja einen gleichzeitigen Alk.konsum ausschließen sollte.

Nach der TF haben wir wieder einen Neustart versucht und ich habe daran geglaubt, weil wir doch auch so glücklich waren. Aber es ging nicht mehr gut. Es war ein Hin und Her. Ende Januar, am 25.1.15 haben wir uns endgültig getrennt. Ich dieser Phase habe ich 2-3 mal die Woche 2 Gläser Wein oder Bier oder Weinbrand/Cola getrunken. Ich habe den Alkohol benutzt, um meinen Schmerz, meine Angst und meine Einsamkeit zu betäuben.

Was denkst du selbst, warum konntest du deinen Schmerz nur mit Alk. betäuben? Und hatten du und dein Partner nicht mal an die Möglichkeit einer Partnerberatung gedacht?

Seit Ende Februar 2015 geht es mir wieder besser und ich habe aufgehört so viel zu trinken. Durch den 400 Euro Job kann ich wieder etwas tun ohne mich zu überfordern und durch den Hund bin ich viel in der Natur und treffe andere Hundefreunde. Habe hier eine gute Freundin gefunden, mit der ich viel Spaß ohne Alkohol habe und auch sehr intensiv sprechen kann.

Wie würdest du denn in der MPU argumentieren, dass du heute bei Problemen andere Maßnahmen zur Bewältigung ergreifen könntest? Welche Vermeidungsstrategien hättest du an der Hand?

Nun ist es doch ganz schon viel Text geworden, dabei bemühe ich mich immer, es kurz zu fassen und auf den Punkt zu bringen.

Das ist vollkommen i.O. Erst durch ausführliche Beschreibungen ist es möglich sich ein genaueres Bild zu machen.

Die Rechnung vom TÜV muss ich bis 13.10. bezahlen. Wie lange wird es dauern, bis zum Termin? 2-3 Wochen?

Ja, das kommt vom Zeitraum so in etwa hin.

Bis dahin werde ich noch viel lesen hier. Habe auch den Fragebogen schon in Angriff genommen. Meine Güte. Ich hoffe, dass in den Gutachter davon überzeugen kann, dass ich wieder stabil bin und das keine Gefahr einer Wiederholungs-TF besteht und dass die Depression aus dieser Zeit heute nicht mehr relevant ist.

Ich bin nach den Angaben zu deiner Trinkvorgeschichte nicht wirklich optimistisch, dass dir KT noch zugetraut wird. Du möchtest ja eine ehrliche Einschätzung haben und da bringt es dir sicher nichts, wenn ich dir da etwas vormache. Möchtest du es denn auf jeden Fall versuchen? Wenn ja, kann ich anhand der Antworten die du im FB gibst, sicher noch einige Anmerkungen machen, die zumindest die Chance auf ein pos. Ga erhöhen...

Aus ganz privater Sicht würde ich dir jedoch empfehlen die MPU nicht beim TÜV zu machen, sondern zu veranlassen, dass die Akte an die FSSt. zurückgeschickt wird um ein anderes MPI zu benennen (z.B. Avus), sofern es nicht mit der Frist zur Ga-Abgabe kollidiert (wobei hier auch eine Fristverlängerung gewährt werden könnte). Das ist aber letztlich deine Entscheidung.
 

Zwiebel80

Benutzer
Hi Bille,

ich habe auch Burn Out, Depressionen und bin missbräuchlich mit Alkohol umgegangen. Allerdings arbeite ich aktuell noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit. Ich habe selber gerade einen Tread eröffnet, weil ich am Samstag, den 03.10.2015 mit 0,88 m/l X 2 = noch nicht bekannter BAK circa 1,76 im Straßenverkehr aufgefallen bin. Habe auch heute mit der Polizei gesprochen, die unterstützen meine Berechnung und rechnen mit ähnlichen Werten.

Ich habe mich für Abstinenz entschieden, weil kontrolliertes Trinken bei mir nicht klappen würde und somit auch meine gespeicherten Muster sich nicht auflösen würden. Die bei der MPU sind ja keine Unmenschen, genauso wenig die Führerscheinstelle. Die wollen halt wirklich feststellen, dass so eine Trunkenheitsfahrt nie mehr vorkommt. Die wollen hören, dass nicht andere Menschen für deinen Alkoholmissbrauch schuldig sind, sondern du Selbst verantwortlich für den Umgang mit diesen bist. Daher musst du nachweisen, dass du wirklich etwas geändert hast, dass du nie wieder Betrunken am Straßenverkehr teilnehmen wirst. Du hast Muster einstudierst, folgst Gefühlen nach Reiz/Reaktionsmustern und diese müssen in Bezug auf Alkohol systematisch erneuert, verändert werden. Das dies unter Depressionen und Burn Out mit abhängigen Beziehungsgeschichten nicht einfach ist, kann ich absolut nachvollziehen, weil es mir bisher ähnlich ging.

Ich hoffe du kannst mit KT die Prüfer überzeugen, dass du nicht mehr auffällig wirst. Ich hoffe ich komme nicht überheblich rüber, dass möchte ich nämlich nicht.

MfG
Zwiebel80
 

Bille

Neuer Benutzer
Ich werde nicht zur MPU gehen...werde den Antrag auf FS zurück ziehen...bin sehr traurig...doch auch glcüklich. weil ich einen Schutzengel hatte,der nur Blechschaden zugelassen hat. Ich muss mich ändern. DANKE
 

Bille

Neuer Benutzer
warum? ich muss mich erst ändern...sonst kommt die nächste TF...
Ich habe mich für Abstinenz entschieden, weil kontrolliertes Trinken bei mir nicht klappen würde und somit auch meine gespeicherten Muster sich nicht auflösen würden. Die bei der MPU sind ja keine Unmenschen, genauso wenig die Führerscheinstelle. Die wollen halt wirklich feststellen, dass so eine Trunkenheitsfahrt nie mehr vorkommt. Die wollen hören, dass nicht andere Menschen für deinen Alkoholmissbrauch schuldig sind, sondern du Selbst verantwortlich für den Umgang mit diesen bist. Daher musst du nachweisen, dass du wirklich etwas geändert hast, dass du nie wieder Betrunken am Straßenverkehr teilnehmen wirst. Du hast Muster einstudierst, folgst Gefühlen nach Reiz/Reaktionsmustern und diese müssen in Bezug auf Alkohol systematisch erneuert, verändert werden.

genau das ist das Problem...ich bin noch Meilen weg von verändertem Verhalten :hand0054:

Wie soll ich einen Gutachter überzeugen, wenn ich selbst nicht überzeugt bin.

So habe ich entschieden, mir das Geld zu sparen und mich weiter zunächst nur auf mich zu konzentrieren und an mir zu arbeiten. Es ist sehr schwer so genau auf mich zu schauen, viel Scham, die Augen wollen sich immer wieder schliessen. Der FS ist dabei nicht so wichtig.
Danke, Zwiebel...und danke Nancy :smiley138:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Bille,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich kann dich sehr gut verstehen und kann dir darum sagen: Du hast absolut Recht.

Grundsätzlich bist erstmal DU wichtig, der FS kommt erst sehr viel später...

Ich möchte dich ermutigen ruhig hier in deinem Thread immer mal zu schreiben. Egal ob dich etwas bedrückt, oder du eine Frage hast. Du wirst hier immer ein offenes Ohr finden.

Ich wünsche dir alles Gute für deinen weiteren Weg und wenn du Hilfe brauchst, sind wir für dich da. :smiley138:
 

Scholle

Stamm-User
moin moin,

ich muss mich erst ändern...sonst kommt die nächste TF...

das alleine zeigt schon ein Riesen Schritt in dein,neues Leben, deine Änderung hat hiermit schon begonnen, du bist auf einem guten Weg, nun bleib auch drauf und weich nicht wieder ab, wenn du das schaffst steht deiner Positiven MPU später nichts im Wege,

wie Nancy schon schrieb, vergiss uns nicht, wir sind immer für dich da, du schaffst das
 

Bille

Neuer Benutzer
Wie ist das eigentlich? Wenn ich meine Geschichte erzähle und dabei Straftaten von mir + ihm (Exverlobten) formuliere, kann/muss dann der GA tätig werden?
 
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Bille

Neuer Benutzer
Wenn der GA den Bericht von meiner Therapie sehen will, und hier steht Körperverletzung im Raum, schwärze ich damit meinen Exverlobten an?
 
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Bille

Neuer Benutzer
seine Bewährungsauflagen...was kann ich erzählen, ohne diese zu verletzen. Ich habe keine Rachegefühle, aber ich muss mich doch endlich befreien.
 
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Scholle

Stamm-User
Hallo Bille,

Der Gutachter hat eine Fragestellung zu Beantworten, diese wird lauten, ist zu erwarten das Biilemaus während der Fahrt nochmal Durst bekommt,
alles andere beachtet er nicht, solltest du deinen Ex anschwärzen ,wird er deswegen nix unternehmen da er schweigepflicht hat,
alles was zu deiner Geschichte stimmt kannst du mit ruhigen Gewissen sagen, das zeigt ihm das du Erlich zu ihm bist, sowas sehen die GA sehr gern,

aber wie unser @Max immer meint, sollte alles was du sagst, die Warheit sein,,aber nicht alles was Wahr ist, musst du sagen, du musst dich nicht selbst belassten,,,es liegt immer an dir was du ihm sagen möchtest,,

aber bedenke, wenn er den TH-Bericht sehen möchte,,,, also immer gleich mir der Warheit raus, das entlastet dich selbst nachher ungemein
 
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