MPU wegen THC

Timo_

Neuer Benutzer
Hallo zusammen ✌️
Ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus.
Ich habe bis zu dem Tag vor der Kontrolle 9 Jahre lang täglich Cannabis konsumiert.
Seit dem Abend vor dem Tag der Kontrolle habe ich nie wieder geraucht.
Ich habe keine Vorstrafen keine BTM Einträge und war noch nie auffällig.
Ich habe seit 10 Jahren meinen Führerschein.

Im Juli 2022 wurde ich angehalten weil ich nicht angeschnallt war
Ich wurde wegen Cannabis Konsum befragt welchen ich verneint habe.
Anschließend habe ich eine Urinprobe abgegeben welche positiv auf THC war.
Ich wurde zur Blut Entnahme mit aufs Revier und anschließend in ein KH in der Nähe mitgenommen.

Ich erhielt nach 1 Monat den Bußgeld Bescheid, die Zahlung hatte ich beglichen weil ich angenommen habe das es sich damit erledigt hätte. (Den Führerschein habe ich nicht abgegeben)
Erst dann habe ich einen Anwalt beauftragt der nach dem Einspruch das gezahlte Bußgeld zurückfordern konnte.
Bis vor 1 Monat hat mein Anwalt Akteneinsicht (Blutergebnisse) regelmäßig angefordert.





Vor ein paar Tagen habe ich die Blutergebnisse, die Beurteilung sowie eine Einladung zum Gerichtstermin wegen des Anfechten des Bußgeldbescheids (findet Juli 2023 statt) erhalten.



Datum der analyse 23.09.22

THC: 11 ng/ml
Т-11-OH: 6,6
THC-COOH: 170

Beurteilung:
Im Probenmaterial wurden körperfremde Substanzen in Konzentrationen aufgefunden, die dafür sprechen, dass der/die Betroffene zum Zeitpunkt der Probennahme und damit
Vorfallszeitpunkt akut unter der Wirkung der o.g. berauschenden Mittel stand.
Darüber hinaus lässt das Cannabinoid-Profil im vorliegenden Fall Rückschlüsse auf das Konsumverhalten der/s Betroffenen zu: Bei einer gemessenen THC-Carbonsäure-Konzentration von wie hier ≥ 150 ng/ml in Plasma bzw. Serum kann ein dauernder oder gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabisprodukten angenommen werden.

Die im ärztlichen Bericht dokumentierten und/oder von der Polizei beobachteten Hinweise auf eine Drogenwirkung sind durch Art und Menge der nachgewiesenen Substanzen zwanglos zu erklären; substanzspezifische Ausfallerscheinungen kognitiver bzw. motorischer Art - wie sie zur Feststellung einer Fahrunsicherheit üblicherweise gefordert werden - sind aus den vorliegenden Unterlagen jedoch nicht eindeutig abzuleiten: die ausschließlich von der Polizei als unangemessen heiter empfundene Stimmung ist in diesem Zusammenhang - bei fehlenden Angaben zu Art und Ausmaß der Auffälligkeiten - nicht als zwingend substanztypisch einzustufen, sondern könnte u.a. auch durch innere bzw. äußere Umstände (z.B. Nervosität in der Kontrollsituation o.ä.) beeinflusst sein.





Die Fragen die ich mir jetzt Stelle sind:

1. Meldet sich die Fsst wegen der MPU erst wenn der Bußgeldbescheid Rechtskräftig ist oder kann es sein, dass ich Glück habe und nichts mehr kommt wenn ich den Einspruch zurücknehme das Bußgeld bezahle und das 1 monatige Fahrverbot antrete und den 1 Punkt in Kauf nehme ?

2. Der Arzt der mir das Blutabgenommen hat war meiner Meinung nach unter 18. also meines Erachtens kein Facharzt. Besteht die Möglichkeit die Blutergebnisse in Frage zu stellen ?

3. Der Arzt der mir das Blut abgenommen hat, hat einen Reaktionstest bei mir gemacht, welchen ich ohne Probleme bestanden habe. Ist es üblich das dieser nicht in dem Gutachten oben auftaucht ?

4. Kann ich einfach ohne das jemand Wind davon bekommt anfangen Abstinenz nachzuweisen welche bei der möglichen MPU anerkannt wird ?

5. Ich habe eventuell die Möglichkeit Cannabis auf Rezept zu bekommen, wäre das eine Möglichkeit ein Fahrverbot oder die MPU zu umgehen ?



Ich habe schon echt viel Recherche betrieben und bin erst heute auf dieses Forum gestoßen
Ich denke bei meinen Werten wäre eine MPU eigentlich angemessen jedoch wundert es mich, dass bisher nichts kam.
Ich hoffe jemand kann ein Statement zu meinem jetzt doch recht lang gewordenen Text abgeben :D
 

Max

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Moin und willkommen im Forum !

1. Meldet sich die Fsst wegen der MPU erst wenn der Bußgeldbescheid Rechtskräftig ist oder kann es sein, dass ich Glück habe und nichts mehr kommt wenn ich den Einspruch zurücknehme das Bußgeld bezahle und das 1 monatige Fahrverbot antrete und den 1 Punkt in Kauf nehme ?
Die FSST entscheidet erst während oder nach Abschluss des Bußgeldverfahrens. Wenn der oder die Betroffene nicht gleich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt und diesen damit rechtskräftig werden lässt, ist die Chance höher, dass die Fahrerlaubnisbehörde tätig wird. Dann folgt ein weiterer Bescheid, mit dem die Führerscheinstelle den Führerschein auf Dauer entzieht sowie eine Sperrzeit für die Neuerteilung verhängt.
2. Der Arzt der mir das Blutabgenommen hat war meiner Meinung nach unter 18. also meines Erachtens kein Facharzt. Besteht die Möglichkeit die Blutergebnisse in Frage zu stellen ?
Eine Blutabnahme darf auch an nichtärztliches, qualifiziertes Assistenzpersonal delegiert werden.
Ob und an wen ein Arzt die Blutabnahme delegiert, muss er vorab von der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters abhängig machen (Auswahl- und Anleitungspflicht). Die Qualifikation des Mitarbeiters (übrigens kann dies auch ein ärztlicher Kollege / angestellter Arzt sein) kann durch den Abschluss einer medizinischen / heilberuflichen Ausbildung nachgewiesen werden. Eine Delegation der Blutabnahme ist aber auch an Auszubildende oder Quereinsteiger möglich ... der Arzt ist in diesem Fall jedoch zu besonderer Sorgfalt verpflichtet und muss sich von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten zuvor überzeugen.
3. Der Arzt der mir das Blut abgenommen hat, hat einen Reaktionstest bei mir gemacht, welchen ich ohne Probleme bestanden habe. Ist es üblich das dieser nicht in dem Gutachten oben auftaucht ?
War es jetzt ein Arzt oder ein unter "18 jähriger" ??? ... mit 18 ist man noch lange kein Arzt !!!
Der Aspekt ist übrigens unerheblich.
4. Kann ich einfach ohne das jemand Wind davon bekommt anfangen Abstinenz nachzuweisen welche bei der möglichen MPU anerkannt wird ?
Abstinenz kannst du zu jeder Zeit absolvieren, vorausgesetzt das Labor ist akkreditiert nach DIN ISO 17025.
5. Ich habe eventuell die Möglichkeit Cannabis auf Rezept zu bekommen, wäre das eine Möglichkeit ein Fahrverbot oder die MPU zu umgehen ?
Das ist extrem schwer ... und laut deinem THC-COOH Wert auch nicht nachvollziehbar.

Zur kompakten Übersicht bitte den entsprechenden Profil-FB ausfüllen !
 

Timo_

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Zu 1: Ich habe also durch den Einspruch die Chancen erhöht, dass die Fsst hier nicht tätig wird, selbst wenn ich das Bußgeld und dessen Folgen jetzt rechtskräftig werden lasse durch die Rücknahme des Einspruchs ?

Zu 3: "Azubi" hätte es tatsächlich besser getroffen als Arzt :D
Ich hatte damals halt gehofft, es würde irgendwo erwähnt werden oder mir zu gute kommen dass ich diesen Reaktionstest ohne Probleme bestanden habe.
Ich habe sogar gesehen, dass er sich das Ergebnis des Tests notiert hatte und war verwundert, dass dieses nicht in der Beurteilung oben erwähnt wurde.
Z.b so etwas wie "keine Ausfallerscheinungen"
Hat man nicht einen Anspruch darauf dass sowas in die Beurteilung übernommen wird ?

Zu 4: Angenommen ich könnte zB. jetzt schon 1 Jahr Abstinenz nachweisen, dann würde es doch nichts daran ändern, dass ich bei der Anordnung einer MPU trotzdem noch 1 Jahr den FS abgeben muss, richtig ?
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Zu 1: Ich habe also durch den Einspruch die Chancen erhöht, dass die Fsst hier nicht tätig wird, selbst wenn ich das Bußgeld und dessen Folgen jetzt rechtskräftig werden lasse durch die Rücknahme des Einspruchs ?
Egal was da jetzt passiert, die FSST wird früher oder später reagieren ... die Meldungen gehen quasi immer raus.
Ich habe sogar gesehen, dass er sich das Ergebnis des Tests notiert hatte und war verwundert, dass dieses nicht in der Beurteilung oben erwähnt wurde.
Z.b so etwas wie "keine Ausfallerscheinungen"
Hat man nicht einen Anspruch darauf dass sowas in die Beurteilung übernommen wird ?
Viele denken das "keine Ausfallerscheinungen" ein Vorteil für sie wären, in Wahrheit ist das aber genau das Gegenteil ... denn es zeigt, dass hier bei entsprechenden Wert, eine Giftfestigkeit vorliegt.
Zu 4: Angenommen ich könnte zB. jetzt schon 1 Jahr Abstinenz nachweisen, dann würde es doch nichts daran ändern, dass ich bei der Anordnung einer MPU trotzdem noch 1 Jahr den FS abgeben muss, richtig ?
Die Abstinenz hat nichts mit einen FS-Entzug zu tun. Den Entzug deines FS legt das Gericht fest. Mit einer Abstinenz erfüllst du die entsprechenden Auflagen einer MPU.
Mit "THC-COOH: 170" erfüllst du die Einstufung eines "regelmäßigen Konsums" ... nach neuer BuK sind hier mindestens 15 Monate Abstinenz zu belegen.
 

Timo_

Neuer Benutzer
Danke dir.
Ich wurde im Juli 2022 angehalten, gelten dann die alten Buk zu dem Zeitpunkt des Vorfalls oder die neuen Buk ?
Ist die Vorgehensweise mit den neuen Buk letztendlich mit mehr Kosten verbunden als die alten ?
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Es gilt der Zeitpunkt der MPU.
Mehrkosten entstehen lediglich durch die verlängerte Abstinenzzeit.
 

Timo_

Neuer Benutzer
Werde ich in meinem Fall bei der Abstinenz dann nur auf THC getestet oder muss ich auch auf mein Feierabend Bier verzichten ? :D
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Wenn du wegen Alkohol nicht auffällig gewesen bist, brauchst du auf dein Feierabendbier nicht verzichten. ;)
 
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