Hallo zusammen ✌️
Ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus.
Ich habe bis zu dem Tag vor der Kontrolle 9 Jahre lang täglich Cannabis konsumiert.
Seit dem Abend vor dem Tag der Kontrolle habe ich nie wieder geraucht.
Ich habe keine Vorstrafen keine BTM Einträge und war noch nie auffällig.
Ich habe seit 10 Jahren meinen Führerschein.
Im Juli 2022 wurde ich angehalten weil ich nicht angeschnallt war
Ich wurde wegen Cannabis Konsum befragt welchen ich verneint habe.
Anschließend habe ich eine Urinprobe abgegeben welche positiv auf THC war.
Ich wurde zur Blut Entnahme mit aufs Revier und anschließend in ein KH in der Nähe mitgenommen.
Ich erhielt nach 1 Monat den Bußgeld Bescheid, die Zahlung hatte ich beglichen weil ich angenommen habe das es sich damit erledigt hätte. (Den Führerschein habe ich nicht abgegeben)
Erst dann habe ich einen Anwalt beauftragt der nach dem Einspruch das gezahlte Bußgeld zurückfordern konnte.
Bis vor 1 Monat hat mein Anwalt Akteneinsicht (Blutergebnisse) regelmäßig angefordert.
Vor ein paar Tagen habe ich die Blutergebnisse, die Beurteilung sowie eine Einladung zum Gerichtstermin wegen des Anfechten des Bußgeldbescheids (findet Juli 2023 statt) erhalten.
Datum der analyse 23.09.22
THC: 11 ng/ml
Т-11-OH: 6,6
THC-COOH: 170
Beurteilung:
Im Probenmaterial wurden körperfremde Substanzen in Konzentrationen aufgefunden, die dafür sprechen, dass der/die Betroffene zum Zeitpunkt der Probennahme und damit
Vorfallszeitpunkt akut unter der Wirkung der o.g. berauschenden Mittel stand.
Darüber hinaus lässt das Cannabinoid-Profil im vorliegenden Fall Rückschlüsse auf das Konsumverhalten der/s Betroffenen zu: Bei einer gemessenen THC-Carbonsäure-Konzentration von wie hier ≥ 150 ng/ml in Plasma bzw. Serum kann ein dauernder oder gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabisprodukten angenommen werden.
Die im ärztlichen Bericht dokumentierten und/oder von der Polizei beobachteten Hinweise auf eine Drogenwirkung sind durch Art und Menge der nachgewiesenen Substanzen zwanglos zu erklären; substanzspezifische Ausfallerscheinungen kognitiver bzw. motorischer Art - wie sie zur Feststellung einer Fahrunsicherheit üblicherweise gefordert werden - sind aus den vorliegenden Unterlagen jedoch nicht eindeutig abzuleiten: die ausschließlich von der Polizei als unangemessen heiter empfundene Stimmung ist in diesem Zusammenhang - bei fehlenden Angaben zu Art und Ausmaß der Auffälligkeiten - nicht als zwingend substanztypisch einzustufen, sondern könnte u.a. auch durch innere bzw. äußere Umstände (z.B. Nervosität in der Kontrollsituation o.ä.) beeinflusst sein.
Die Fragen die ich mir jetzt Stelle sind:
1. Meldet sich die Fsst wegen der MPU erst wenn der Bußgeldbescheid Rechtskräftig ist oder kann es sein, dass ich Glück habe und nichts mehr kommt wenn ich den Einspruch zurücknehme das Bußgeld bezahle und das 1 monatige Fahrverbot antrete und den 1 Punkt in Kauf nehme ?
2. Der Arzt der mir das Blutabgenommen hat war meiner Meinung nach unter 18. also meines Erachtens kein Facharzt. Besteht die Möglichkeit die Blutergebnisse in Frage zu stellen ?
3. Der Arzt der mir das Blut abgenommen hat, hat einen Reaktionstest bei mir gemacht, welchen ich ohne Probleme bestanden habe. Ist es üblich das dieser nicht in dem Gutachten oben auftaucht ?
4. Kann ich einfach ohne das jemand Wind davon bekommt anfangen Abstinenz nachzuweisen welche bei der möglichen MPU anerkannt wird ?
5. Ich habe eventuell die Möglichkeit Cannabis auf Rezept zu bekommen, wäre das eine Möglichkeit ein Fahrverbot oder die MPU zu umgehen ?
Ich habe schon echt viel Recherche betrieben und bin erst heute auf dieses Forum gestoßen
Ich denke bei meinen Werten wäre eine MPU eigentlich angemessen jedoch wundert es mich, dass bisher nichts kam.
Ich hoffe jemand kann ein Statement zu meinem jetzt doch recht lang gewordenen Text abgeben
Ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus.
Ich habe bis zu dem Tag vor der Kontrolle 9 Jahre lang täglich Cannabis konsumiert.
Seit dem Abend vor dem Tag der Kontrolle habe ich nie wieder geraucht.
Ich habe keine Vorstrafen keine BTM Einträge und war noch nie auffällig.
Ich habe seit 10 Jahren meinen Führerschein.
Im Juli 2022 wurde ich angehalten weil ich nicht angeschnallt war
Ich wurde wegen Cannabis Konsum befragt welchen ich verneint habe.
Anschließend habe ich eine Urinprobe abgegeben welche positiv auf THC war.
Ich wurde zur Blut Entnahme mit aufs Revier und anschließend in ein KH in der Nähe mitgenommen.
Ich erhielt nach 1 Monat den Bußgeld Bescheid, die Zahlung hatte ich beglichen weil ich angenommen habe das es sich damit erledigt hätte. (Den Führerschein habe ich nicht abgegeben)
Erst dann habe ich einen Anwalt beauftragt der nach dem Einspruch das gezahlte Bußgeld zurückfordern konnte.
Bis vor 1 Monat hat mein Anwalt Akteneinsicht (Blutergebnisse) regelmäßig angefordert.
Vor ein paar Tagen habe ich die Blutergebnisse, die Beurteilung sowie eine Einladung zum Gerichtstermin wegen des Anfechten des Bußgeldbescheids (findet Juli 2023 statt) erhalten.
Datum der analyse 23.09.22
THC: 11 ng/ml
Т-11-OH: 6,6
THC-COOH: 170
Beurteilung:
Im Probenmaterial wurden körperfremde Substanzen in Konzentrationen aufgefunden, die dafür sprechen, dass der/die Betroffene zum Zeitpunkt der Probennahme und damit
Vorfallszeitpunkt akut unter der Wirkung der o.g. berauschenden Mittel stand.
Darüber hinaus lässt das Cannabinoid-Profil im vorliegenden Fall Rückschlüsse auf das Konsumverhalten der/s Betroffenen zu: Bei einer gemessenen THC-Carbonsäure-Konzentration von wie hier ≥ 150 ng/ml in Plasma bzw. Serum kann ein dauernder oder gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabisprodukten angenommen werden.
Die im ärztlichen Bericht dokumentierten und/oder von der Polizei beobachteten Hinweise auf eine Drogenwirkung sind durch Art und Menge der nachgewiesenen Substanzen zwanglos zu erklären; substanzspezifische Ausfallerscheinungen kognitiver bzw. motorischer Art - wie sie zur Feststellung einer Fahrunsicherheit üblicherweise gefordert werden - sind aus den vorliegenden Unterlagen jedoch nicht eindeutig abzuleiten: die ausschließlich von der Polizei als unangemessen heiter empfundene Stimmung ist in diesem Zusammenhang - bei fehlenden Angaben zu Art und Ausmaß der Auffälligkeiten - nicht als zwingend substanztypisch einzustufen, sondern könnte u.a. auch durch innere bzw. äußere Umstände (z.B. Nervosität in der Kontrollsituation o.ä.) beeinflusst sein.
Die Fragen die ich mir jetzt Stelle sind:
1. Meldet sich die Fsst wegen der MPU erst wenn der Bußgeldbescheid Rechtskräftig ist oder kann es sein, dass ich Glück habe und nichts mehr kommt wenn ich den Einspruch zurücknehme das Bußgeld bezahle und das 1 monatige Fahrverbot antrete und den 1 Punkt in Kauf nehme ?
2. Der Arzt der mir das Blutabgenommen hat war meiner Meinung nach unter 18. also meines Erachtens kein Facharzt. Besteht die Möglichkeit die Blutergebnisse in Frage zu stellen ?
3. Der Arzt der mir das Blut abgenommen hat, hat einen Reaktionstest bei mir gemacht, welchen ich ohne Probleme bestanden habe. Ist es üblich das dieser nicht in dem Gutachten oben auftaucht ?
4. Kann ich einfach ohne das jemand Wind davon bekommt anfangen Abstinenz nachzuweisen welche bei der möglichen MPU anerkannt wird ?
5. Ich habe eventuell die Möglichkeit Cannabis auf Rezept zu bekommen, wäre das eine Möglichkeit ein Fahrverbot oder die MPU zu umgehen ?
Ich habe schon echt viel Recherche betrieben und bin erst heute auf dieses Forum gestoßen
Ich denke bei meinen Werten wäre eine MPU eigentlich angemessen jedoch wundert es mich, dass bisher nichts kam.
Ich hoffe jemand kann ein Statement zu meinem jetzt doch recht lang gewordenen Text abgeben