FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 47
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis , Lorazepam
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Cannabis: gelegentlicher Konsum seit 1990 mit Zeiten absoluter Abstinenz. Seit Januar 2019: 1-2 Joints am Wochenende. Tavor: Jeweils 1 mg Tavor am 21. und 25.02. sowie am 01.03.2020
Datum der Auffälligkeit: 01.03.2019
Drogenbefund
Blutwerte: Entnahme 01.03.2019 : THC 2,0 ng/ml, Hydroxy-THC 0,62 ng/ml, THC-Carbonsäure 14ng/ml , Lorazepam 0,036 mg/l
Schnelltest: Atemvoralkoholtest am 01.03.2019 , 19:30h 0 Promille
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: Strafe bezahlt, ja 40 Tagessätze
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja, abgegeben am 02.12.2019
Hab ich neu beantragt: ja, am 03.07.2020
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: In der Vergangenheit schon 2 maliger Führerscheinentzug von jeweils 1 Monat wegen zu Schnellen Fahrens. 2008 und 2012. Auszug aus dem Fahreignungsregister habe ich beantragt. Ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
1) Besteht aufgrund des Missbrauchs von Betäubungsmittel und / oder psychoaktiv wirkende Stoffe in der Vergangenheit eine Abhängigkeit, bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen ?
2) Nimmt er, auch wenn keine Abhängigkeit vorliegt, Betäubungsmittel oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein ?
3) Ist bei der Einnahme von Cannabis von einem regelmässigen Konsum (Nr. 9.2.1 Anlage 4 FeV Eignung ausgeschlossen) oder gelegentlichen Konsum (Nr. 9.2.2 Anlage 4; Eignung gegeben) auszugehen ?
4) Kann von dem Betroffenen bei gelegentlichen Konsum von Cannabis zukünftig erwartet werden, daß er Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann ?
Bundesland: Hessen
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 01.03.2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: ja seit 08.08.2019 , läuft noch bis Ende November 2020
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: ja - bislang 2 Termine beim VP
Ambulante/stationäre Therapie: nein
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): Noch am überlegen wo
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 47
Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis , Lorazepam
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Cannabis: gelegentlicher Konsum seit 1990 mit Zeiten absoluter Abstinenz. Seit Januar 2019: 1-2 Joints am Wochenende. Tavor: Jeweils 1 mg Tavor am 21. und 25.02. sowie am 01.03.2020
Datum der Auffälligkeit: 01.03.2019
Drogenbefund
Blutwerte: Entnahme 01.03.2019 : THC 2,0 ng/ml, Hydroxy-THC 0,62 ng/ml, THC-Carbonsäure 14ng/ml , Lorazepam 0,036 mg/l
Schnelltest: Atemvoralkoholtest am 01.03.2019 , 19:30h 0 Promille
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: Strafe bezahlt, ja 40 Tagessätze
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja, abgegeben am 02.12.2019
Hab ich neu beantragt: ja, am 03.07.2020
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: In der Vergangenheit schon 2 maliger Führerscheinentzug von jeweils 1 Monat wegen zu Schnellen Fahrens. 2008 und 2012. Auszug aus dem Fahreignungsregister habe ich beantragt. Ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
1) Besteht aufgrund des Missbrauchs von Betäubungsmittel und / oder psychoaktiv wirkende Stoffe in der Vergangenheit eine Abhängigkeit, bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen ?
2) Nimmt er, auch wenn keine Abhängigkeit vorliegt, Betäubungsmittel oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein ?
3) Ist bei der Einnahme von Cannabis von einem regelmässigen Konsum (Nr. 9.2.1 Anlage 4 FeV Eignung ausgeschlossen) oder gelegentlichen Konsum (Nr. 9.2.2 Anlage 4; Eignung gegeben) auszugehen ?
4) Kann von dem Betroffenen bei gelegentlichen Konsum von Cannabis zukünftig erwartet werden, daß er Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann ?
Bundesland: Hessen
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 01.03.2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: ja seit 08.08.2019 , läuft noch bis Ende November 2020
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: ja - bislang 2 Termine beim VP
Ambulante/stationäre Therapie: nein
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI): Noch am überlegen wo
Schon bezahlt?: Nein
Schon gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: