Hallo allerseits
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und hoffe, das ihr mir bei meiner Problematik helfen könnt. Habe heute den Brief vom Tüv bekommem das ich meine MPU jezt überweisen kann. Mein FS ist übrigens im März 2005 nach voller Punktzahl und nicht geleisteter Nachschulung
beschlagnahmt worden. Näheres beantworte ich euch gern auf Nachfrage.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht:männl
Größe:1,90
Gewicht:120
Alter:50
Was ist passiert? 1. TF mit Unfallflucht 2.TF ohne FS 3. Fahren ohne FS
Datum der Auffälligkeit: 1. 03.04.98 2. 04.05.05 3. 04.05.05/ 18.05.05/ 26.09.06
BAK: 1. 1,35 2. 1,09
Trinkbeginn:1. 18.00 (Tatzeit 18.20) 2. 19.00
Trinkende: 1. 20.00 2. 00.00
Uhrzeit der Blutabnahme: 1. 21.13 2. 08.30 Folgetag
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:ja
Dauer der Sperrfrist:abgelaufen
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:ja
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass der FE-Bewerber auch künftig einKfz unter Alkoholeinfluss führen wird und
liegen als Folge eines erheblichen Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere von Kfz der Klassen A u B infrage stellen?"
Ist nach den bisherigen Verstößen gegen strafrechtliche Bestimmungen zu erwarten, dass der FE-Bewerber beim Führen eines Kfz der Klassen A,B
auch gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Bundesland: Nds
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:20.07. 14
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: ja, insges 18 Monate
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:ja
Selbsthilfegruppe (SHG):ja
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung: avanti 40 kurs bei Tüv nord
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):Tüv nord
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt? 10/2015
Wer hat das Gutachten gesehen?: Pödagogin Suchtberatung
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:Es ist zu erwarten, das Herr... auch künftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird. als Folge eines erheblichen Alkkonsums liegen keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz ...infrage stellen.
Nach den bisherigen Versößen gegen strafrechtliche Bestimmungen ist zu erwarten, dass der FE - Bewerber beim Führen eines KFZ auch gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und hoffe, das ihr mir bei meiner Problematik helfen könnt. Habe heute den Brief vom Tüv bekommem das ich meine MPU jezt überweisen kann. Mein FS ist übrigens im März 2005 nach voller Punktzahl und nicht geleisteter Nachschulung
beschlagnahmt worden. Näheres beantworte ich euch gern auf Nachfrage.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht:männl
Größe:1,90
Gewicht:120
Alter:50
Was ist passiert? 1. TF mit Unfallflucht 2.TF ohne FS 3. Fahren ohne FS
Datum der Auffälligkeit: 1. 03.04.98 2. 04.05.05 3. 04.05.05/ 18.05.05/ 26.09.06
BAK: 1. 1,35 2. 1,09
Trinkbeginn:1. 18.00 (Tatzeit 18.20) 2. 19.00
Trinkende: 1. 20.00 2. 00.00
Uhrzeit der Blutabnahme: 1. 21.13 2. 08.30 Folgetag
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:ja
Dauer der Sperrfrist:abgelaufen
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:ja
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass der FE-Bewerber auch künftig einKfz unter Alkoholeinfluss führen wird und
liegen als Folge eines erheblichen Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere von Kfz der Klassen A u B infrage stellen?"
Ist nach den bisherigen Verstößen gegen strafrechtliche Bestimmungen zu erwarten, dass der FE-Bewerber beim Führen eines Kfz der Klassen A,B
auch gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Bundesland: Nds
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:20.07. 14
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein: ja, insges 18 Monate
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:ja
Selbsthilfegruppe (SHG):ja
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung: avanti 40 kurs bei Tüv nord
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):Tüv nord
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt? 10/2015
Wer hat das Gutachten gesehen?: Pödagogin Suchtberatung
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:Es ist zu erwarten, das Herr... auch künftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird. als Folge eines erheblichen Alkkonsums liegen keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz ...infrage stellen.
Nach den bisherigen Versößen gegen strafrechtliche Bestimmungen ist zu erwarten, dass der FE - Bewerber beim Führen eines KFZ auch gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: