MPU?

auuxx

Neuer Benutzer
Hi zusammen,

zunächst Mal: Ich bin super froh, dass es ein solches Forum gibt und bedanke mich schon im Voraus mal bei allen, die ihre Freizeit opfern, um anderen - wenigstens ein bisschen - weiterzuhelfen. Ich hoffe, ich bin mit meinem Anliegen hier richtig.

Folgendes: Es kam heute zu einer Hausdurchsuchung bei mir (wg. einer Darknet-Bestellung) und es wurden ca. 4g (Bruttogewicht) recht starkes Pep und ca. 2,5-3g (Bruttogewicht) sehr sehr schlechtes MDMA gefunden.

Laut Durchsuchungsbefehl wurde mir auch Handel zur Last gelegt, was aber nicht stimmte und - ich habe in diesem Moment einfach keine Sekunde daran gedacht dass die ganze Sache auch Konsequenzen für meinen Führerschein hat - deshalb habe ich auch gesagt, dass das für mich ist.

Wie sicher muss ich denn mit einer MPU rechnen? Besteht denn ganz grundsätzlich iiirgendwie die Möglichkeit, dass ich um eine MPU herumkomme, weil sie zunächst auf Konsum testen müssen und der Test negativ ausfällt o.ä.? (Wie ihr schon merkt, kenne ich mich damit überhaupt nicht aus ;)) Mein letzter Konsum von Speed liegt nur ein paar Tage zurück aber offensichtlich nehme ich jetzt gar nichts mehr. Ich wurde von den beiden Polizisten nicht auf Drogen getestet.

Und wo ich schon mal hier bin: Ich bin 23, ohne irgendwelche Vorbelastungen und Student mit quasi immer 0€ am Monatsende — habt ihr grundsätzlich Anhaltspunkte, wie hoch der Strafbefehl ausfallen könnte?

Und könnte anwaltliche Unterstützung hinsichtlich der MPU etwas bringen?

Danke für eure Hilfe!!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo auuxx,

willkommen im Forum.
Wie sicher muss ich denn mit einer MPU rechnen?
Du musst gar nicht mit einer MPU rechnen sofern du nicht wieder Auto fahren willst...;)
Anders ausgedrückt: Du musst mit dem Entzug deiner FE rechnen, die MPU-Aufforderung kommt dann erst wenn du einen Neuantrag stellst.
Besteht denn ganz grundsätzlich iiirgendwie die Möglichkeit, dass ich um eine MPU herumkomme, weil sie zunächst auf Konsum testen müssen und der Test negativ ausfällt o.ä.?
In deinem Fall eher nicht da du...
deshalb habe ich auch gesagt, dass das für mich ist.
den Konsum eingeräumt hast.
Und wo ich schon mal hier bin: Ich bin 23, ohne irgendwelche Vorbelastungen und Student mit quasi immer 0€ am Monatsende — habt ihr grundsätzlich Anhaltspunkte, wie hoch der Strafbefehl ausfallen könnte?
Ist im voraus schlecht zu sagen, dazu könntest du hier mal lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/geldstrafe/
Und könnte anwaltliche Unterstützung hinsichtlich der MPU etwas bringen?
Ich wüsste im Moment nicht wie ein RA dir jetzt noch helfen könnte...
think.gif
 

auuxx

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Danke schon mal für die Antwort! :)

Da ich meinen Führerschein brauche, ist es wohl so, dass ich dann die MPU machen muss... Ich habe heute nochmal mit dem Polizeibeamte telefoniert, welcher meinte, dass ich mir bzgl. meines Führerscheins erstmal keine Gedanken machen muss. Sie geben den Fall zwar weiter, aber trotzdem müsse ich mir auf Grund meines Verhaltens und weil ich vorher noch nie auffällig war nicht mit einem Entzug der FE rechnen — habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht? Hängt das ggf. auch damit zusammen, was der Polizist weitergibt?

Freue mich auf eure Meinungen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich habe heute nochmal mit dem Polizeibeamte telefoniert, welcher meinte, dass ich mir bzgl. meines Führerscheins erstmal keine Gedanken machen muss.
Die Entscheidung einer MPU liegt nicht im Ermessen eines Polizeibeamten, sondern bei der FSST.
Hängt das ggf. auch damit zusammen, was der Polizist weitergibt?
Das die Polizei ihren Schreibkram erledigen muss, weißt du ja selber. Der Polizeibericht wird alles das enthalten, was vorgefallen ist.
 

auuxx

Neuer Benutzer
Danke für die Antwort!

Ich habe mich inzwischen schon damit abgefunden, dass mir zu 99% die FE entzogen wird und ich zur MPU antanzen darf. Es ist im Prinzip nicht weiter schlimm, weil ich auf meinen Führerschein nicht angewiesen bin und ich alleine deshalb ja schon fast Glück im Unglück habe (habe von vielen Berufstätigen gelesen, die dadurch den Job verlieren, etc.) & ein Jahr ohne Drogen auch kein Problem darstellt — ärgerlich ist es auf Grund der hohen Kosten natürlich trotzdem. Um aber vorab schon ein paar Fragen zu klären, und hier bin ich wohl im richtigen Forum, möchte ich mich nochmal an euch wenden:

- Mal angenommen, das Gericht erlässt den Strafbefehl in zwei Monaten. Wann kommt dann der Entzug der FE ins Haus geflattert?

- An welche Adresse schickt die Fsst den Brief? Ich habe meinen Führerschein in Stadt X gemacht, wohne aber mittlerweile in Stadt Y. Der Brief wird an meine neue Adresse (bzw. die bei der StA hinterlegten Adresse) geschickt, oder?

- Angenommen meine Fahrerlaubnis wird zum 01.01. (zufällig von mir benannter Stichtag) entzogen. Kann ich die Abstinenzzeit (12 Monate) um die 3 Monate (Oktober, November, Dezember) verkürzen, wenn ich zu Beginn der Abstinenzkontrolle eine 3cm Haarprobe abgebe?

- Ich setze mich schon jetzt intensiv (und wirklich ehrlich und selbstkritisch) mit meiner Drogengeschichte auseinander und will diese aufarbeiten. Ich bin Student mit aktuellem Ziel, bald zu promovieren und ich denke ich kann von mir selbst erwarten, dies gewissenhaft zu erledigen. Besteht die Möglichkeit, eine MPU mit eigener Vorbereitung zu bestehen? Ich werde natürlich auch vorbereitend einen Beratungstermin bei einem Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen bzw., falls vorhanden, auch kostenlose Infoveranstatungen oder Beratungen von diversen Anbietern; im Großen und Ganzen möchte ich aber auf Seminare (insbesondere wegen der Kosten) verzichten und über Foren (das mit den FB hier finde ich sehr sehr hilfreich) und viel Recherche bestehen.

- Rein Interessehalber, weil ich dazu auf die Schnelle nichts gefunden habe und ich das Prinzip dahinter einfach verstehen möchte: 1cm Haar = 1 Monat. In anderen Quellen habe ich gelesen, dass bspw. Amphetamine aber nur xy Tage im Haar nachweisbar sind. Theoretisch könnte man doch dann sogar während der Abstinenzzeit Drogen nehmen, oder? Also man nimmt am 10.3. Amphetamine zu sich und am Termin der Haarkontrolle 10.6. (wieder nur zufällig benannte Stichtage) wären dieser Logik zufolge doch der Drogenkonsum am 10.3. gar nicht mehr nachweisbar, oder? Wo ist da mein Denkfehler? Bitte versteht es nicht falsch: Ich will und werde keine Drogen mehr konsumieren sondern mich dem nächsten Abschnitt meines Lebens widmen; die Zeit, in der ich “hauptsächlich” feiere und “nebenbei” studiere möchte ich hinter mir lassen, sowas darf nicht mehr passieren. Ich werde (Achtung: Überspitzt dargestellt) “übermorgen” ins Berufsleben einsteigen, der Führerschein ist hierfür von zentraler Wichtigkeit und alleine deswegen gilt es, mich meinem Alter entsprechend zu verhalten — aber wie gesagt, das Thema interessiert mich einfach :)

Vielen vielen vielen Dank für eure Hilfe!!
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
- Mal angenommen, das Gericht erlässt den Strafbefehl in zwei Monaten. Wann kommt dann der Entzug der FE ins Haus geflattert?
Das ist sehr, sehr unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden.

- An welche Adresse schickt die Fsst den Brief? Ich habe meinen Führerschein in Stadt X gemacht, wohne aber mittlerweile in Stadt Y. Der Brief wird an meine neue Adresse (bzw. die bei der StA hinterlegten Adresse) geschickt, oder?
Natürlich an die aktuell gemeldete Adresse.

- Angenommen meine Fahrerlaubnis wird zum 01.01. (zufällig von mir benannter Stichtag) entzogen. Kann ich die Abstinenzzeit (12 Monate) um die 3 Monate (Oktober, November, Dezember) verkürzen, wenn ich zu Beginn der Abstinenzkontrolle eine 3cm Haarprobe abgebe?
Ja. Es gehen bis zu 6 Monate rückwirkend bei Drogen. Du musst auch nicht auf den Entzug warten, das kannst du vorher bereits erledigen (falls die Mühlen langsam mahlen).

Besteht die Möglichkeit, eine MPU mit eigener Vorbereitung zu bestehen?
Definitiv, ja.

Ich werde natürlich auch vorbereitend einen Beratungstermin bei einem Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen bzw., falls vorhanden, auch kostenlose Infoveranstatungen oder Beratungen von diversen Anbietern; im Großen und Ganzen möchte ich aber auf Seminare (insbesondere wegen der Kosten) verzichten und über Foren (das mit den FB hier finde ich sehr sehr hilfreich) und viel Recherche bestehen.
Eine eigene Vorbereitung reicht vollständig, du brauchst keine Infoveranstaltungen besuchen oder VP besuchen - solange du eine saubere Aufarbeitung machst.

- Rein Interessehalber, weil ich dazu auf die Schnelle nichts gefunden habe und ich das Prinzip dahinter einfach verstehen möchte: 1cm Haar = 1 Monat. In anderen Quellen habe ich gelesen, dass bspw. Amphetamine aber nur xy Tage im Haar nachweisbar sind. Theoretisch könnte man doch dann sogar während der Abstinenzzeit Drogen nehmen, oder? Also man nimmt am 10.3. Amphetamine zu sich und am Termin der Haarkontrolle 10.6. (wieder nur zufällig benannte Stichtage) wären dieser Logik zufolge doch der Drogenkonsum am 10.3. gar nicht mehr nachweisbar, oder? Wo ist da mein Denkfehler?
Grundsätzlich ist das so nicht ganz richtig - der Nachweis in den Haaren ist grundsätzlich über einen längeren Zeitraum möglich. Wenn Quellen davon reden, dass der Nachweis bis x Tage möglich ist, drücken die sich unglücklich aus: Nach x Tagen wachsen die Substanzen nicht mehr in die Haare ein, wenn die Haare aber nicht geschnitten wurden, ist das was vorher reingewachsen ist natürlich immer noch da, das verflüchtigt sich ja nicht.

aber wie gesagt, das Thema interessiert mich einfach :)

Vielen vielen vielen Dank für eure Hilfe!!
Ich werde jetzt sicherlich keine Anleitung schreiben, aber je nach Substanz ist ein Drogenkonsum durchaus möglich, auch während der "Abstinenz". Beim Urin kommt da eben ins Spiel, dass die Kontrollen spontan erfolgen (max 24h vorher bekommst Bescheid), bei der HA, dass sich die meisten Substanzen schnell und in ausreichender Menge im Haar einlagern. Ich denke, dass es sich dabei um einen Kompromiss zwischen machbar und absolut 100% sicher handelt.
 

auuxx

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder — der Strafbefehl ist inzwischen schon bezahlt und am 26.04. habe ich die erste Haarprobe rückwirkend für 6 Monate abgegeben.

Das Problem: Die Führerscheinstelle hat sich bei mir immer noch nicht gemeldet, inzwischen ist es schon 7 Monate her, dass der Strafbefehl bei mir einging und anschließend rechtskräftig wurde.

Ist es möglich bzw. empfehlenswert, den Führerschein selbst abzugeben? Schließlich gibt es ja, soweit ich das richtig gelesen habe, eine Sperrfrist nach Entzug der FE in Höhe von 6 Monaten. Das würde sich ja (mal angenommen die Fsst meldet sich erst in 2-3 Monaten) mit meinem Abstinenzprogramm beißen, weil ich dieses voraussichtlich Ende Oktober beenden werde — bzw. ist es möglich, dieses ggf. bis zum frühestmöglichen Termin der MPU zu verlängern?

Gibt es auch eine Frist, bis zu der sich die Fsst bei mir melden muss?

Liebe Grüße!
 

cephradine666

Neuer Benutzer
Hey @auuxx, natürlich kannst du das Abstinenzprogramm jederzeit verlängern. Gerade bei Haarproben sollte das kein Problem sein. Also weiter abstinent bleiben und den AN lückenlos weiterführen bis sich die FSST bei dir meldet. :)
 

auuxx

Neuer Benutzer
Ich habe meine Haaranalyse in einem für medizinisch-psychologische Untersuchungen akkreditierten Labor abgegeben (SYNLAB) - ich möchte einfach nicht darauf warten, bis der Wisch von der Fsst kommt (und der wird kommen, schließlich habe ich den Besitz ja im Gespräch mit den Polizisten zugegeben, wüsste nicht, warum das nicht im Bericht stehen sollte), weil ich die Zeit ohne Führerschein möglichst auf ein Minimum reduzieren möchte. Da ich schon länger abstinent lebe und keine Drogen (mehr) konsumiere, ist es für mich auch kein Problem gewesen, direkt mit dem Abstinenzprogramm zu beginnen. Klar kann es sein, dass der finanzielle Aufwand dafür etwas höher ist, aber das spielt bei mir nur eine untergeordnete Rolle.
 

flo

Erfahrener Benutzer
ach so. Ich dachte, du hättest das Ergebnis der Haarprobe irgendwo abgegeben, ohne eine offizielle Aufforderung zu haben.
Dann isses ja gut. Nix ohne Aufforderung abgeben, keine schlafenden Hunde wecken, clean bleiben (auch und vor allem dir selbst zuliebe)
 

Kill

Stamm-User
Schließlich gibt es ja, soweit ich das richtig gelesen habe, eine Sperrfrist nach Entzug der FE in Höhe von 6 Monaten.

Bei harten Drogen kriegst du keine Sperrfrist... Du brauchst "nur" 12 Monate Abstinenznachweis um Chancen bei der MPU zu haben.

Ich würde auch an deiner Stelle mal abwarten was noch passiert und ich würde auch in deinem Fall zumindest ein Erstgespräch bei einem Anwalt machen.
 

auuxx

Neuer Benutzer
Hey Leute,

ich habe mein Abstinenzprogramm (1 Jahr) nun letzten Monat abgeschlossen und inzwischen den Bescheid von SYNLAB bekommen, leider habe ich immer noch nichts von der Führerscheinstelle gehört — es ist inzwischen schon über ein Jahr her.

Ich warte jetzt nochmal einen Monat und wenn ich bis dahin nichts höre, verlängere ich das AP.

Gibt es eine Frist, bis wann sich die Fsst melden muss? Mir geht es nicht darum, baldmöglichst wieder Drogen konsumieren zu können, ich möchte einfach nur endlich die MPU hinter mich bringen um dieses Kapitel mal abschließen zu können. Diesen Gedanken daran immer im Hinterkopf zu haben nervt einfach tierisch.

Außerdem gehe ich bald (Sommer) zwei Jahre für meinen Master ins Ausland und sehe auch überhaupt nicht ein, mich dann noch damit rumschlagen zu müssen, für das AN in meine jetzige Stadt zu fliegen, etc. Das ist nicht nur eine Frage der Nerven, sondern auch des Geldes, ich hoffe ihr könnt mich da verstehen :)

Würde mich freuen, wenn ihr mir irgendwie Feedback geben könntet!

Danke und LG
 

auuxx

Neuer Benutzer
Ich habe mich vermutlich nicht ganz richtig ausgedrückt (oder habe den Prozess falsch verstanden).

Bei einem Freund, den es leider ebenfalls erwischt hat, lief es so ab: Er wurde aufgefordert, seinen Führerschein bis zum XY abzugeben —> danach konnte er einen Wiedererteilungsantrag stellen und die MPU wurde eingeleitet.

Bei mir kam ja noch überhaupt nichts — auf welcher Grundlage sollte ich mich also wo melden? Ich habe meinen Führerschein nach wie vor und auch kein Schreiben, dass ich diesen innerhalb einer gewissen Frist abgeben muss.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Bei mir kam ja noch überhaupt nichts — auf welcher Grundlage sollte ich mich also wo melden? Ich habe meinen Führerschein nach wie vor und auch kein Schreiben, dass ich diesen innerhalb einer gewissen Frist abgeben muss.
Dann fahr doch einfach weiter, ohne MPU.
Wenn nichts gefordert wird ... würde ich auch nichts fordern. ;)
 
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