MPUler erhalten keine Mietwägen.

pupper

Neuer Benutzer
Hallo,


Ich fahre seit 1999 legal und immer in Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis Fahrzeuge.

In 2020 wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis habe ich nach bestandener MPU wiedererlangt.


ich habe meine MPU bestanden und meine Fahrerlaubnis wiedererlangt. Auf dem Führerschein steht ich habe die Fahrerlaubnis erst seit diesem Jahr und ich darf deswegen keine Mietwägen ausleihen.


Ernstgemeinte Frage:

- Wie kann ich das Problem lösen?

- Wird mir die Fahrerlaubnisbehörde einen korrigierten Führerschein ausstellen können, der zeigt, dass ich seit 1999 bereits die Fahrerlaubnis besitze?

- Wer zahlt mir die Mehrkosten die mir für ein Taxi entstehen? Ein Mietwagen ist in meinem Fall meistens kostengünstiger als ein Taxi?


Sorry dass ich so aufbrausend schreibe, ich hoffe das mindert nicht die Qualität eurer Antworten.


Gerne poste ich die Ablehnungsschreiben der Autovermieter die mich jetzt als Fahranfänger sehen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Das ist ganz normal.

Deine alte Fahrerlaubnis und dein alter Führerschein wurden geschreddert. Die sind also nicht mehr existent. Von daher wirst du keinen Führerschein mit dem alten Erstellungsdatum bekommen.

Einige Führerscheinstellen sollen wohl auf Nachfrage einen Beleg mit dem Datum der Ersterteilung ausstellen. Dazu sind die aber nicht verpflichtet und ob die Autovermietungen den Beleg dann anerkennen ist eine weitere Frage.

Wenn jemand erst mal eine MPU machen musste ist die Rückfallgefahr deutlich erhöht. Heißt: Rechtlich darfst du wieder Kraftfahrzeuge (und gegebenenfalls Fahrräder) führen. Sachlich ist bei dir die Unfallgefahr in der Zukunft deutlich höher als bei Personen, die keine MPU ablegen mussten. Das Betroffene das nicht gerne akzeptieren ist klar, ändert aber nichts an den Tatsachen. Das wissen die Autovermietungen natürlich (auch aus eigenen Erfahrungen) und haben deshalb an dir kein besonderes Interesse.
 

Barrakuda

Neuer Benutzer
Dieses Problem habe ich mit meiner neu erteilten Fahrerlaubnis auch. Ich habe mich letztens erst gefragt, woran man als normaler Mensch anhand des jungen Erteilungsdatums meiner Fahrerlaubnis erkennen kann, dass ich keine Probezeit mehr habe, weil der Entzug der früheren Fahrerlaubnis erst weit nach der Probezeit erfolgte. :rolleyes: Offensichtlich wohl gar nicht.. nur die Behörde kann das. Somit gilt man als Fahranfänger, obwohl man im eigentlichen Sinne keiner ist.
Wird mir die Fahrerlaubnisbehörde einen korrigierten Führerschein ausstellen können, der zeigt, dass ich seit 1999 bereits die Fahrerlaubnis besitze?
Also das ist wohl klar, dass das nicht geht, da das ursprüngliche Erteilungsdatum mit dem Entzug erloschen ist und die Erlaubnis ja gänzlich neu erworben wurde.
Bei meinem könnte man immerhin an den Schlüsselnummern einiger Klassen erkennen, dass ich früher mal einen Schein der Klasse 3 gehabt haben muss, ändert aber nichts an dem neuen Erteilungsdatum.
Wenn jemand erst mal eine MPU machen musste ist die Rückfallgefahr deutlich erhöht. Heißt: Rechtlich darfst du wieder Kraftfahrzeuge (und gegebenenfalls Fahrräder) führen. Sachlich ist bei dir die Unfallgefahr in der Zukunft deutlich höher als bei Personen, die keine MPU ablegen mussten.
Also das erscheint mir irgendwie vorverurteilend. Zumal das mit einer eventuellen MPU niemand weiß. Fakt ist, es war mal eine Erlaubnis vorhanden, diese kam auf irgend eine Weise abhanden und es kam zu einer Neuerteilung. Die Gründe hierfür spielen ja keine Rolle und treffen im Grunde keine Aussage zu irgendwelchen zukünftigen Risiken. Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung. Das wäre sonst auch absurd. Da, selbst wenn man eine MPU gemacht hat, damit ja Zweifel ausgeräumt wurden und man dadurch beweist, dass man eben kein höheres Risiko darstellt.
Nun, man wird es wohl als Betroffener dennoch akzeptieren müssen.
Ich habe bis jetzt noch nicht probiert, ein Auto zu mieten.. gut zu wissen, dass es damit Probleme geben könnte. :oops:
Wenn ich jetzt noch drüber nachdenke, dass ich dann 2 Jahre vielleicht die Zeit absitze und gar nicht Auto fahre, danach dann zwar nicht mehr als Fahranfänger gelte, trotzdem aber keinerlei Übung hatte in den 2 Jahren :confused: dann wird es immer absurder.
Gerne poste ich die Ablehnungsschreiben der Autovermieter die mich jetzt als Fahranfänger sehen.
vielleicht sind es nun nicht alle, man muss nur ein wenig suchen. Unschöne Sache aber trotzdem.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Der Markt regelt das, einfach die passende Mietwagenfirma raussuchen, bei der auch Fahranfänger zugelassen sind. Hier mal ein Beispiel (ich arbeite da nicht und bekomme auch keine Provision):

 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Es gibt auch noch die Möglichkeit sich bei seiner jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift mit den älteren Daten(z.B. Erstausgabe Führerschein) zu holen. Bei mir kostete das 12€. Inwiefern die Autovermietungen das dann akzeptieren kann allerdings noch nichts zu sagen.
 
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