Ich grüße euch Habe dieses tolle Forum leider recht spät gefunden, sonst hätte ich mich mit der Vorbereitung wesentlich leichter getan.
Ich bin Larissa und habe nächsten Monat MPU, genauer gesagt in 2 Wochen. Die TF war 2019 (BAK 1,72). Meine Vorbereitung steht soweit.
Ich habe aber eine Sorge, die mich sehr beschäftigt.
Vorweg: Die Fragestellung der FSS bezieht sich rein auf Alkohol.
Ich habe "damals" bei der Befragung des Arztes auf der Polizeiwache angegeben, dass ich ein Medikament eingenommen habe (Antidepressivum). Im Arztbericht, welcher der Akte beiliegt, ist das vermerkt.
Ich habe es von meiner Hausärztin verschrieben bekommen. Von ihr habe ich auch ein aktuelles Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich dieses Medikament ausgeschlichen habe und nicht mehr einnehme/benötige. Das ist nun ca. 1 Jahr her.
Warum habe ich das genommen?
Vor einigen Jahren ist meine Großmutter verstorben und ich kam mit der Trauer nicht klar. Daraufhin habe ich mich damals auch in Therapie begeben.
Die damalige Diagnose: Angst- und depressive Störung.
Die Therapie habe ich "erfolgreich" beendet. Hierüber habe ich eine Bestätigung der damaligen Psychologin mit dem Wortlaut, "dass ich nach Therapieende stabil bin".
Von dieser Therapie weiß niemand was und auch in der FS-Akte steht nichts dazu.
Ich weiß nun nicht genau wie ich darauf reagieren soll wenn der GA mich auf die Einnahme anspricht und wie sehr sie oder er da nachbohren wird. Soll ich von dem Tod meiner Großmutter erzählen, gleichzeitig von der Therapie und das Schreiben von der Psychologin vorlegen? Die Erklärung, weshalb ich das Medikament genommen habe, wäre so ja plausibel. Dass ich eine Therapie zu Ende gemacht und mich diese stabilisiert hat, ist ja prinzipiell was gutes.
Oder soll ich nur das aktuelle Schreiben meiner Hausärztin vorlegen, mit der Aussage, dass ich das Medikament nicht mehr einnehme und erklären, weshalb ich es eingenommen habe?
Wünsche einen schönen Sonntag
Larissa
Ich bin Larissa und habe nächsten Monat MPU, genauer gesagt in 2 Wochen. Die TF war 2019 (BAK 1,72). Meine Vorbereitung steht soweit.
Ich habe aber eine Sorge, die mich sehr beschäftigt.
Vorweg: Die Fragestellung der FSS bezieht sich rein auf Alkohol.
Ich habe "damals" bei der Befragung des Arztes auf der Polizeiwache angegeben, dass ich ein Medikament eingenommen habe (Antidepressivum). Im Arztbericht, welcher der Akte beiliegt, ist das vermerkt.
Ich habe es von meiner Hausärztin verschrieben bekommen. Von ihr habe ich auch ein aktuelles Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich dieses Medikament ausgeschlichen habe und nicht mehr einnehme/benötige. Das ist nun ca. 1 Jahr her.
Warum habe ich das genommen?
Vor einigen Jahren ist meine Großmutter verstorben und ich kam mit der Trauer nicht klar. Daraufhin habe ich mich damals auch in Therapie begeben.
Die damalige Diagnose: Angst- und depressive Störung.
Die Therapie habe ich "erfolgreich" beendet. Hierüber habe ich eine Bestätigung der damaligen Psychologin mit dem Wortlaut, "dass ich nach Therapieende stabil bin".
Von dieser Therapie weiß niemand was und auch in der FS-Akte steht nichts dazu.
Ich weiß nun nicht genau wie ich darauf reagieren soll wenn der GA mich auf die Einnahme anspricht und wie sehr sie oder er da nachbohren wird. Soll ich von dem Tod meiner Großmutter erzählen, gleichzeitig von der Therapie und das Schreiben von der Psychologin vorlegen? Die Erklärung, weshalb ich das Medikament genommen habe, wäre so ja plausibel. Dass ich eine Therapie zu Ende gemacht und mich diese stabilisiert hat, ist ja prinzipiell was gutes.
Oder soll ich nur das aktuelle Schreiben meiner Hausärztin vorlegen, mit der Aussage, dass ich das Medikament nicht mehr einnehme und erklären, weshalb ich es eingenommen habe?
Wünsche einen schönen Sonntag
Larissa