Nächsten Monat MPU. Sorge wegen Medikament

Larissa

Neuer Benutzer
Ich grüße euch :) Habe dieses tolle Forum leider recht spät gefunden, sonst hätte ich mich mit der Vorbereitung wesentlich leichter getan.

Ich bin Larissa und habe nächsten Monat MPU, genauer gesagt in 2 Wochen. Die TF war 2019 (BAK 1,72). Meine Vorbereitung steht soweit.

Ich habe aber eine Sorge, die mich sehr beschäftigt.

Vorweg: Die Fragestellung der FSS bezieht sich rein auf Alkohol.


Ich habe "damals" bei der Befragung des Arztes auf der Polizeiwache angegeben, dass ich ein Medikament eingenommen habe (Antidepressivum). Im Arztbericht, welcher der Akte beiliegt, ist das vermerkt.

Ich habe es von meiner Hausärztin verschrieben bekommen. Von ihr habe ich auch ein aktuelles Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich dieses Medikament ausgeschlichen habe und nicht mehr einnehme/benötige. Das ist nun ca. 1 Jahr her.

Warum habe ich das genommen?

Vor einigen Jahren ist meine Großmutter verstorben und ich kam mit der Trauer nicht klar. Daraufhin habe ich mich damals auch in Therapie begeben.

Die damalige Diagnose: Angst- und depressive Störung.

Die Therapie habe ich "erfolgreich" beendet. Hierüber habe ich eine Bestätigung der damaligen Psychologin mit dem Wortlaut, "dass ich nach Therapieende stabil bin".

Von dieser Therapie weiß niemand was und auch in der FS-Akte steht nichts dazu.

Ich weiß nun nicht genau wie ich darauf reagieren soll wenn der GA mich auf die Einnahme anspricht und wie sehr sie oder er da nachbohren wird. Soll ich von dem Tod meiner Großmutter erzählen, gleichzeitig von der Therapie und das Schreiben von der Psychologin vorlegen? Die Erklärung, weshalb ich das Medikament genommen habe, wäre so ja plausibel. Dass ich eine Therapie zu Ende gemacht und mich diese stabilisiert hat, ist ja prinzipiell was gutes.

Oder soll ich nur das aktuelle Schreiben meiner Hausärztin vorlegen, mit der Aussage, dass ich das Medikament nicht mehr einnehme und erklären, weshalb ich es eingenommen habe?

Wünsche einen schönen Sonntag
Larissa
 

Dornröschen

Stamm-User
Hallo Larissa,

Jeder Gutachter ist da unterschiedlich, aber ich kann dir ja von meinen Erfahrungen diesbezüglich mal berichten :)
Du kommst dem Gutachter mit dem Schreiben deiner Psychologin eigentlich sogar schon zuvor, denn das wird er haben wollen. Du kannst sagen, dass du nach dem Tod deiner Großmutter Unterstützung brauchtest und dir diese geholt hast, warum nicht? Das ganze ist bei dir ja auch eine runde Sache, du kannst das ohne Bedenken erwähnen. Ich denke nicht, dass dann noch weiter gebohrt wird.

Liebe Grüße, Dornröschen
 

Larissa

Neuer Benutzer
Liebe Dornröschen,

vielen lieben Dank :)

Ich bin eben nicht 100%ig sicher, ob er ein Schreiben von einem Psychologen haben will. Gesagt habe ich ja nicht, dass ich eine Therapie gemacht habe und das ist auch nirgendwo vermerkt. Wohl aber, dass ich das Medikament genommen habe (welches ich von meiner Hausärztin verschrieben bekommen habe).

In dem Schreiben von der Psychologin steht auch eben nur, dass ich die Therapie gemacht habe und diese beendet wurde. Also Zeitraum und Diagnose. Diese Therapie ist nun auch schon mehr als 5 Jahre her.

Von meiner Hausärztin habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich es abgesetzt habe. Sie sagte mir, dass sie dieses Medikament oft verschreibt, auch wenn jemand eine "Phase der Antriebslosigkeit" oder sowas hat.


Liebe Grüße
Larissa
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Hallo Larissa

Wenn dir das Medikament damals verschrieben wurde ist die Einnahme grundsätzlich kein Problem. Dazu gibt es offensichtlich auch keine Fragestellung.

Das eigentliche Problem wird ein anderes sein: Antidepressiva dürfen im Regelfall nicht im zeitlichen Zusammenhang mit Alkohol eingenommen werden. Darauf sollte dein Arzt dich auch hingewiesen haben, zusätzlich wird es in der Anleitung stehen.

Anstatt dich daran zu halten hast du trotzdem massiv Alkohol getrunken und bist danach noch gefahren. Dazu solltest du Angaben machen können.
 

Larissa

Neuer Benutzer
Hallo MrMurphy,

ja, da hast du vollkommen Recht. Dieser Tatsache bin ich mir im Nachhinein auch bewusst. Und hier gibt es kein "wenn und aber" und dasist meine Schuld! Ich habe dieses Medikament schon vor der Alkoholproblematik verschrieben bekommen. Die Einnahme war mittlerweile so standardisiert; sie gehörte sozusagen zum Tagesablauf mit dazu, ohne dass ich mir darüber Gedanken gemacht habe.

Auch wenn es nichts entschuldigt, das Medikament welches ich eingenommen habe, ist eines der wenigen, welches keine Wechselwirkung mit Alkohol hat (es tritt keine verstärkende oder anderweitig veränderte Wirkung in Zusammenhang mit Alkohol ein).

Die Frage ist eben auch, gebe ich die Therapie an, oder lass ich diese außen vor.


Liebe Grüße
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Die Frage ist eben auch, gebe ich die Therapie an, oder lass ich diese außen vor.
Diese Frage kommt ja doch verhältnismäßig häufig auf. Ich denke pauschal wird man da auch keine Aussage zu treffen können.

Prinzipiell ist eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ja was durchaus positives. Wenn Du das selbst auch so empfindest und tatsächlich etwas mitnehmen konntest spricht imho nichts dagegen davon zu berichten. Zumal eine Trauertherapie vergleichsweise "harmlos" ist, Du hattest ja keine Psychose o.ä. (hoffe das kommt jetzt nicht falsch rüber).

Gibt aber auch genug Therapien, die von den Klienten als wenig hilfreich oder sogar als belastend empfunden werden und abgebrochen wurden. Da würde ich nichts von erzählen wenn der GA keine Kenntnis darüber hat.

Würde mich aber auch interessieren, wie z.B. die Moderatoren das mit ihrer Erfahrung sehen...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Larissa,

ich kann dich da ebenfalls beruhigen. Eine abgeschlossene Therapie, die zudem nicht wegen Alkohol erfolgte, sollte kein Problem sein, zumal sie bei dir ja auch schon einige Jahre her ist...

Ich würde das Schreiben der Psychologin zwar mitnehmen, zunächst aber nur den Beleg der Hausärztin vorzeigen. Sofern vom Gutachter da weitere Rückfragen kämen, könntest du sie immer noch abgeben. Wenn du ihm deine Geschichte (Trinkhintergrund/Tod der Großmutter) darlegst, wird es wohl so selbsterklärend sein dass darauf verzichtet werden kann (und dies schreibe ich aus eigener Erfahrung). :)
 

Larissa

Neuer Benutzer
Hallo und guten Morgen :)

Danke liebe Nancy! :)

Ja, das klingt soweit gut und genau so würde ich es auch machen wollen.

Das Problem: Am Anfang muss man ja einen Fragebogen ausfüllen, in welchem man angeben muss, ob man schon mal eine Psychotherapie gemacht hat. Zumindest ist das beim Fragenbogen des TÜVs so. Und dorthin gehen ich.

Auch muss man dort ankreuzen, ob eine Depression festgestellt wurde. Beim mir war es "Angst und depressive Störung" gemischt. Wobei ich mich selbst nicht als depressiv einstufe, vor allem heute nicht mehr. Das war wohl wegen der Trauer damals, in Kombination damit, mich den Dingen zustellen (inneren Abschied nehmen, Konfrontation mit dem Tod...).

Ich würde es mir gerne offenhalten, ob ich dem GA das erzähle oder eben nicht. Aber da macht einem wohl der Fragebogen einen Strich durch die Rechnung, da man ja vor dem Gespräch Angaben dazu machen muss? Was soll ich hier dann ankreuzen, wenn ich es mir offen halten möchte?

Verzwickt irgendwie :(
 
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Schotty

Erfahrener Benutzer
Tja, nicht ganz einfach.

Ich denke um ein freies und überzeugendes Gespräch führen zu können, sind irgendwelche "Leichen im Keller" eine unbewusste Belastung. Wenn alles auf dem Tisch liegt und abgeschlossen ist (Therapie erfolgreich beendet, Medikament ausgeschlichen) muss ich mich gedanklich nicht um irgendwelche Verheimlichungen kümmern. Ich hätte am Tag der MPU immer im Kopf: "Oh oh, ich hab die Therapie im Fragebogen nicht angegeben, hoffentlich verquatsche ich mich nicht..."

Aber da tickt auch jeder anders, vielleicht macht es Dich deutlich nervöser wenn Du die Therapie angibst und Du die ganze Zeit denkst "hoffentlich wird das nicht negativ ausgelegt und der GA denkt deshalb, ich sei psychisch nicht auf der Höhe".

Du kennst Dich selbst am besten, überlege Dir womit Du Dich beim Gutachtergespräch wohler fühlst.
 

Larissa

Neuer Benutzer
Guten Morgen :)

@Schotty, rein aus dem Bauch heraus würde ich mich besser fühlen, wenn ich die Therapie nicht angebe.

Da das Medikament aber nun mal im Raum steht, würde mit Angabe der Therapie eine "runde Sache" draus. Also wieso und weshalb ich es eingenommen habe. Und wie ich hier immer wieder rauslese, sollte eine abgeschossen Therapie, die darüber hinaus nicht in Verbindung mit Alkohol steht, kein Problem darstellen und könnte ja durchaus positiv bewertet werden.

Es geht weniger darum, dass ich Angst habe mich zu verquatschen. Wenn ich nur wüsste, ob der Beleg, dass ich das Medikament nicht mehr einnehme und ausgeschlichen habe ausreicht.

Es ist wirklich blöde dass ich diesen Fragebogen ausfüllen muss. Perfekt wäre, wenn ich es, je nach Verlauf des Gesprächs, vorbringen könnte, oder eben nicht.

Liebe Grüße
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Larissa,
Das Problem: Am Anfang muss man ja einen Fragebogen ausfüllen, in welchem man angeben muss, ob man schon mal eine Psychotherapie gemacht hat. Zumindest ist das beim Fragenbogen des TÜVs so. Und dorthin gehen ich.

Auch muss man dort ankreuzen, ob eine Depression festgestellt wurde. Beim mir war es "Angst und depressive Störung" gemischt. Wobei ich mich selbst nicht als depressiv einstufe, vor allem heute nicht mehr. Das war wohl wegen der Trauer damals, in Kombination damit, mich den Dingen zustellen (inneren Abschied nehmen, Konfrontation mit dem Tod...).
ja, ich kenne den Fragebogen...

Eine Depression wird in verschiedene Stufen eingeteilt:

leicht, mittelgradig, schwer

Wer daran Interesse hat: https://www.leitlinien.de/themen/depression/2-auflage/kapitel-2

Wenn du also im FB "ja" ankreuzt wird der Gutachter dich darauf ansprechen, wofür du dann aber wieder deine Unterlagen dabei hast die dir ja belegen dass du die "depressive Störung" überwunden hast. Wenn es sich bei dir um schwere Depressionen, Manie oder gar eine Schizophrenie handeln würde hätte ich wohl Bedenken, bei einer überwundenen depressiven Phase jedoch nicht... :smiley138:
 
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