Hallo zusammen,
ich bin gestern durch Zufall auf dieses interessante Forum gestoßen. Einen Fragebogen habe ich jetzt erstmal nicht ausgefüllt. Kurzum: Fahrt im März mit 1.9 Promille und in Kürze anstehende MPU (ich gehe von Januar aus).
Ich bin bei einer MPU Vorbereitung, die meines Erachtens ihren Job gut macht. Wenn auch die Leitlinien zur Begutachtung leider nur auf Statistiken und Annahmen beruhen, das ist das Spiel, das hier eben gespielt wird.
Aber zu meiner Frage: bei mir wird die Argumentation Richtung Missbrauch gehen und jeder weiß, dass dies mit Abstinenzversprechung einhergeht (auch wenn es Langzeitstudien über erfolgreiches Zurückkehren zum Kontrolliertem Trinken bei Alkoholmissbräuchlern gibt, die Begutachtungsleitlinien lassen dies nicht zu und eine Argumentation in diese Richtung würde die MPU schnell negativ beenden...)
1. Ist die Führerscheinstelle berechtigt, nach erfolgreicher MPU, nachträglich Abstinenznachweise zu fordern auch wenn weder eine Trunkenheitsfahrt noch eine Straftat vorliegt?
2. Wenn ja: hat man die Wahl ob Haar- oder Urinanalyse? Und ganz wichtig: auf welcher Grundlage?
3. Wass passiert mit dem Gutachten in der Führerscheinakte hinsichtlich Datenschutz? Das Gutachten wird schließlich von mir beauftragt und bezahlt: ist sichergestellt dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und das Gutachten nur zu diesem Zweck verwendet wird? Sollten Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen Wind davon bekommen, würden diese wahrscheinlich sogar deren Leistungen verweigern oder eingrenzen.
Danke vorab für Eure Antworten
Grüße
ich bin gestern durch Zufall auf dieses interessante Forum gestoßen. Einen Fragebogen habe ich jetzt erstmal nicht ausgefüllt. Kurzum: Fahrt im März mit 1.9 Promille und in Kürze anstehende MPU (ich gehe von Januar aus).
Ich bin bei einer MPU Vorbereitung, die meines Erachtens ihren Job gut macht. Wenn auch die Leitlinien zur Begutachtung leider nur auf Statistiken und Annahmen beruhen, das ist das Spiel, das hier eben gespielt wird.
Aber zu meiner Frage: bei mir wird die Argumentation Richtung Missbrauch gehen und jeder weiß, dass dies mit Abstinenzversprechung einhergeht (auch wenn es Langzeitstudien über erfolgreiches Zurückkehren zum Kontrolliertem Trinken bei Alkoholmissbräuchlern gibt, die Begutachtungsleitlinien lassen dies nicht zu und eine Argumentation in diese Richtung würde die MPU schnell negativ beenden...)
1. Ist die Führerscheinstelle berechtigt, nach erfolgreicher MPU, nachträglich Abstinenznachweise zu fordern auch wenn weder eine Trunkenheitsfahrt noch eine Straftat vorliegt?
2. Wenn ja: hat man die Wahl ob Haar- oder Urinanalyse? Und ganz wichtig: auf welcher Grundlage?
3. Wass passiert mit dem Gutachten in der Führerscheinakte hinsichtlich Datenschutz? Das Gutachten wird schließlich von mir beauftragt und bezahlt: ist sichergestellt dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und das Gutachten nur zu diesem Zweck verwendet wird? Sollten Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen Wind davon bekommen, würden diese wahrscheinlich sogar deren Leistungen verweigern oder eingrenzen.
Danke vorab für Eure Antworten
Grüße