Negatives Gutachten ... und nun ?

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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Wer wegen einer Alkoholfahrt, Drogen oder wegen Punkten zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muß, ist als Betroffener alleiniger und privater Auftraggeber für die Erstellung des Gutachtens. Daher sollte genau darauf geachtet werden, was Ihr bei der Begutachtungsstelle bzw. FSST als Betroffener unterschreibt.

Leider kommt es nicht selten vor, dass sich Begutachtungsstellen von Betroffenen das Einverständnis einholen und somit die Berechtigung haben der FSST das Ergebnis nach der Begutachtung mitzuteilen. Grundsätzlich sollte aber im Vorfeld klargestellt werden, dass ein MPU-Gutachten nur an den Antragsteller selbst, ausgehändigt wird. Ein Antragsteller sollte stets davon ausgehen, dass eine Begutachtung durchaus auch negativ ausfallen kann. In solch einem Fall kann dann sichergestellt werden das ein negatives Gutachten nicht von der Führerscheinstelle verwertet wird.

Ist ein negatives Gutachten, welches zur Versagung der beantragten Fahrerlaubnis führt, bei der Fahrerlaubnisbehörde gelandet so wird die Versagung für die Dauer von 15 Jahren im Verkehrszentralregister gespeichert und das negative Gutachten für 10 Jahre in der Führerscheinakte des Betroffenen.

Somit sollte ein Auftraggeber genau darauf achten, was er im einzelnen vor einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterschreibt. Nur so kann dann ein MPU Proband nach einer negativen Begutachtung den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis unverzüglich zurückziehen und einen Neuantrag stellen.
Oder ... die Auflagen des negativen Gutachtens erfüllen.
Oder ... die MPU bei einem anderen MPI erneut probieren.
 
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