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Neues Cannabis Gesetz und Überarbeitung der THC-Grenze

miguel

Benutzer
Hallo ihr Lieben,

am 31. März wird das Bundesverkehrsministerium neue Regelungen für THC-Grenzen im Straßenverkehr präsentieren. Falls dort eine Erhöhung der Grenzwerte (die heute in einigen Bundesländern bei 1 ng/ml THC im Blutserum liegt) beschlossen wird, kann man dann hoffen, dass man rückwirkend die neuen Grenzwerte geltend machen kann um damit eventuell das MPU zu verhindern?

Ich bin knapp über den Grenzwert gekommen und nachdem es letztes Jahr Probleme gab bei meinem MPU Prozess (neue ADHS-Diagnose, also Cannabis als Medikation, Probleme einen Arzt zu finden) überlege ich mir, ob ich bis Ende März warten soll und dann eventuell meinen Führerschein einzuklagen, falls die Chancen gut stehen. Vor allem als Cannabispatient bezahlt man bei den MPU-Begutachtungsstellen mittlerweile gut 30% mehr für ein Gutachten
 
Afaik beinhaltet das CanG selbst nichts im Hinblick auf neue Grenzwerte für den Straßenverkehr. Das muss gesondert geschehen. Diskutiert wird aber. Die bisherige Grenzwertkommission kann jedoch keinen Grenzwert analog zur 0,5-Promillegrenze nennen, daher soll das jetzt eine neu einberufene Grenzwertkommission richten. Das Problem ist halt, dass ein solcher Grenzwert nicht leicht festzulegen ist. Es gibt Experten, die der Ansicht sind, dass der CIS-Wert (Daldrup) ein besserer Anhaltspunkt sein könnte. Ich weiß ad hoc aber nicht für welchen Grenzwert. Wie auch immer, es steht noch lange nichts fest. Obwohl, man ist sich wohl zumindest dahingehend einig, dass unter 3 ng/ml THC im Blutserum eine Auswirkung auf die Fahreignung ausgeschlossen ist.

Falls dort eine Erhöhung der Grenzwerte (die heute in einigen Bundesländern bei 1 ng/ml THC im Blutserum liegt) beschlossen wird, kann man dann hoffen, dass man rückwirkend die neuen Grenzwerte geltend machen kann um damit eventuell das MPU zu verhindern?
Nein. Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass sich da gar nichts rückwirkend ändert. Meine ich jedenfalls.
 
Da sich aber die Fahrerlaubnisverordnung ändert und damit auch die Anpassung des Vorgehens an eine Alkoholproblematik, ist zwar die Entziehung nach altem Gesetz rechtmäßig, jedoch würden sich die Fahrerlaubnisbehörden bei Antrag auf Neuerteilung nach dem 01.04.2024 an die abgeänderte Fassung der FeV halten müssen, oder? So zumindest meine Logik.

Das würde aber nur für den Fall gelten, dass eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat begangen wurde. Denn da sieht die FeV dann ab 01.04.24 vor, dass erst bei wiederholter Auffälligkeit eine MPU angeordnet werden darf.
Der TÜV-Verband hat sich zu dieser Regelung bereits in einem Positionspapier geäußert und dadurch auch nochmal "bestätigt", dass es so sein wird.

Also zumindet für Fälle, die nach dem 01.04.24 erstmalig auffallen. Ich denke aber, dass es auch für die gelten wird, die früher auffällig geworden sind. Kann man akutell jedoch nocht nicht genau sagen.

Positionspapier TÜV-Verband: https://www.tuev-verband.de/fileadm...Bewertung_des_AEnderungsantrag_CanG_final.pdf

"Die Änderungsanträge sehen auch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums
von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs vor. So sollen die Regeln für die allgemeine
Fahreignung für Alkohol- und Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten angeglichen werden. Der
Missbrauch von Cannabis sei wie bei Alkohol dann anzunehmen,
„wenn die Betroffenen nicht zwischen
dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum hinreichend
sicher trennen können.“1
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) soll nach vorliegenden Informationen aus Sicht der
Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition zukünftig nicht mehr bei Cannabis-Besitz und bei
gelegentlichem Konsum, sondern nur bei Hinweisen auf Abhängigkeit oder missbräuchlichem Gebrauch,
allerdings erst bei einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit angeordnet werden können. Um
nachzuweisen, dass eine Person die Abhängigkeit von Cannabis überwunden habe, solle in der Regel ein
Jahr Abstinenz nachgewiesen werden müssen. Dann solle auch das Autofahren wieder erlaubt sein. Bereits
an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass heute allein der Besitz und der gelegentliche Konsum in der
Regel nicht direkt zu einer MPU führt. Die Verkehrsauffälligkeit mit THC ist die Begründung für die MPU und
erfolgt aktuell zur Prüfung des Trennverhaltens nach einer Ordnungswidrigkeit mit Blutwerten ab 1 ng/ml.
Auch bei Besitz wird bei Hinweisen auf regelmäßigen Konsum zuerst ein ärztliches Gutachten angeordnet,
dass prüfen soll, ob ein gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt. Bei regelmäßigem Konsum
erfolgt daraufhin eine MPU"
 
Also, ich kann mir kaum vorstellen, dass derartiges umgesetzt wird wie Seite 1 das durchblicken lässt - zumal die folgenden Seiten zahlreiche, u.a. nachvollziehbare Argumente dagegen auflisten.
 
Ich bin jedenfalls mal gespannt. Hohe Erwartungen habe ich nicht. Ich gehe eher davon aus, dass das wie alles andere verbockt wird.

Es könnte z. B. sein, dass die Social Clubs nicht so gut angenommen werden, weil die Leute dem Dealer eher trauen, als dem Staat. Und das hätte ja durchaus gute Gründe. Zumal zu den Ewiggestrigen ja gerade auch ein Großteil der Polizei gehört. Die Gefahr, dass Mitgliederlisten zu den Ermittlungsbehörden finden und daraus dann Ungemach erwächst, ist nicht von der Hand zu weisen. Ich erinnere an die Listen zu Corona, wo man sich bei Besuch eines Imbisses eintragen musste. Die Polizei hat sich darauf teilweise Zugriff verschafft.

Das Misstrauen in den Staat ist jedenfalls tief, ganz besonders unter den Cannabiskonsumenten, aber bei weitem nicht nur.
 
naja, für meine 10g/Jahr trete ich auch nicht in irgendeinen Verein ein, die beziehe ich weiterhin äh, naja, eben da, wo ich sie vorher schon bezogen habe
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
naja, für meine 10g/Jahr trete ich auch nicht in irgendeinen Verein ein, die beziehe ich weiterhin äh, naja, eben da, wo ich sie vorher schon bezogen habe
Bei 10 g im Jahr kann dir der Preis auch fast egal sein. In den Social Clubs werden aber Preise um die 6€ angestrebt. Da überlegt sich mancher vielleicht zwei Mal, ob er beim Dealer gebrixtes Cannabis für 10-15 €/g holt. Auf der anderen Seite würde man bei 25 g vermutlich einen etwas günstigeren Preis bekommen.

Ich denke, dass es eine sehr gute Strategie ist, die Dealer quasi zu unterbieten. Gerade der Preisunterschied könnte für viele der vermutlich gegenüber der Staatsgewalt eher skeptischen Cannabiskonsumenten den Ausschlag geben.

Auf dem Nachhauseweg eben habe ich schon eine Grow-Lampe in einer Wohnung gesehen und vermutlich standen da keine Geranien drunter. Da konnte es wohl einer nicht abwarten. Das Gesetz tritt ja erst am 1.4. in Kraft. Und das mit den Social Clubs geht erst am 1.6. los.

Wie auch immer, ich rechne damit, dass die "Ultrakonservativen" nicht aufgeben. Die sind ja auch völlig lernresistent. Argumente prallen da einfach ab. Es wird zum Beispiel richtig angeführt, dass das Gehirn eines 18-jährigen noch nicht ausgereift ist und Cannabis da einen schädlichen Einfluss habe. Aber es wird der falsche Schluss daraus gezogen, nämlich dass man Cannabis erst ab 25 freigeben solle. Und das in dem Land, wo man lange Zeit Zigaretten an Kinder verkauft hat, wo es immer noch legal ist, Alkohol an Kinder auszuschenken, wenn die "Eltern" damit einverstanden sind. Und wo ein Wirt, der einen Jugendlichen abfüllt, so dass dieser im Krankenhaus landet, nicht nur nicht verurteilt wird, sondern sogar seine Konzession behalten darf.

Mit 18 ist man volljährig. Man darf Alkohol und Zigaretten kaufen und konsumieren. Beides ist nicht gesund, suchterzeugend und die Folgen des bisher und weiterhin legalen Konsums ist eine der Haupttodesursachen. Neben Fettsucht, aber auch Fast-Food und Cola sind nicht verboten, es gibt nicht mal Jugendschutz diesbezüglich. Dabei ist völlig klar, dass z. B. Cola nicht nur durch den hohen Zuckergehalt Karies verursacht und irgendwann Diabetes, sondern die Zähne auch noch durch die enthaltene Phosphorsäure und andere Säuren (Zitronensäure, Kohlensäure) angreift. Darf man aber völlig legal Kindern anbieten.

Man muss sich also entscheiden, in was für einem Staat wir leben wollen. In einem, der einem alles vorschreibt, kaum noch Freiheiten lässt, weil die möglicherweise gesundheitsschädlich sind? Oder lieber in einem, wo mündige(!) Bürger(!) selbst entscheiden dürfen, was sie tun oder lassen? Aber wenn in Deutschland vom mündigen Bürger die Rede ist, dann bedeutet das nur eins: irgendwas muss er in Zukunft selber bezahlen bzw selbst vorsorgen. Tatsächlich wird der deutsche Bürger aber in vielen Bereichen völlig entmündet, während er in anderen Bereichen den schwarzen Peter zugesteckt bekommt. Aber ich schweife ab. Wie gesagt, mit 18 ist man volljährig und man sollte imho selbst entscheiden dürfen. Es fängt im übrigen auch nicht jeder 18-jährige mit dem Rauchen oder Trinken an. Es ist also völlig abwegig anzunehmen, dass plötzlich jeder kiffen würde oder - schlimmer noch - bekifft fahren würde, nur weil es erlaubt ist.

Wie ich mir schon dachte, droht Terror aus der Politik. Söder droht offen, dass er Konsumenten trotz CanG das Leben schwer machen möchte. Das ist schon ein starkes Stück:
 
@Sinner
was sind "Ultrakonservative" Ich bin ziemlich konservativ.
Und Verbotspolitik erlebe ich eher aus einer anderen Richtung,
Die Begriffe konservativ und progressiv sind aber klar, nehme ich an. In diesem Zusammenhang meinte ich die Gegner der kontrollierten Freigabe von Cannabis, die gleichzeitig die Bewahrer der alten Regelung sind. Und die ist krachend gescheitert.

Ich habe keine Lust mich über Parteien zu streiten. Die sind imho alle Mist. Nicht dass jemand auf die Idee kommt, ich würde SPD oder Grüne gut finden. Es ist eher so nach dem Motto "Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn".

Aber die CSU und Bayern ist schon hart. Auf der einen Seite haben sie das größte Drogenfestival der Welt (Oktoberfest), auf der anderen Seite will Söder den Cannabiskonsumenten unbedingt das Leben maximal schwer machen, wie er ja selber zugibt.

Wenn Bayern raus will aus der BRD: Meinen Segen haben die!
 
Genau so wurde es am letzten Freitag durch die Bundesregierung beschlossen.
Inklusive dem ...erst bei Wiederholung ? Das finde ich irgendwie schon problematisch. Hätte mir zwar geholfen, wäre das Gesetz ein halbes Jahr eher in Kraft getreten, aber das kann nun wirklich auch als Freifahrtsschein verstanden werden.

@Sinner Was du schreibst ist vollkommen richtig. Was Zucker für Kinder angeht, was Bier für Jugendliche angeht. Da stimme ich mit über ein. Aber abgesehen von den Kosten der Gemeinschaft über die Krankenkasse, haben all diese Sachen vorwiegend persönlich nachteilige Konsequenzen - die dann auch die Eltern MITzuverantworten haben.

Was mich interessieren würde, weil wir hier ja in einem MPU-Forum sind, wie ihr die Sache bzgl. Straßenverkehr seht.

So wie ich das verstehe, ist die Argumentation hier ja grob:
- erst beim zweiten Mal ahnbar lädt ein
- wer selten konsumiert, dessen Aktivwert ist nach der Wirkungsdauer automatisch wieder unter 1ng/ml gefallen
- deshalb is eine Anhebung auf 3 ng/ml nicht nötig (weil Gelegenheitskonsumenten nicht mit >1ng/ml fahren)
- das ganze mit der Dosis/Wirkungsbeziehung begründet, die bei THC nicht quantifizierbar ist

Ich bin kein Wissenschaftler, aber den verkehrsrechtlichen Teil der Bedenken kann ich schon nachvollziehen.

An der Stelle fände ich es aber besser zu handhaben wie beim Alkohol. Hier ist es ja auch so, dass eine Alkoholkonzentration
unter 0,5pm erst im "Unfallfall" oder bei Auffälligkeiten zum tragen kommt. Das ist ja nichts anderes als eine Pufferzone.

Man könnte also sagen, 1ng/ml ist die Nachweisgrenze, ab 3ng/ml ist es ahnbar. Alles dazwischen natürlich auch, sobald es
zu einem Unfall/Auffälligkeiten kommt. Damit wäre der Freifahrtsschein passé, aber die überharte untere Grenze auch.
 
@Sinner
alles gut, klang erst so, als wenn du ein "Grüner" wärst.
Absolut nicht! Ich lehne vieles von dem, was die Grünen verkörpern, rundweg ab. Bei mir versagt selbst der Wahlomat.

@Sinner Was du schreibst ist vollkommen richtig. Was Zucker für Kinder angeht, was Bier für Jugendliche angeht. Da stimme ich mit über ein. Aber abgesehen von den Kosten der Gemeinschaft über die Krankenkasse, haben all diese Sachen vorwiegend persönlich nachteilige Konsequenzen - die dann auch die Eltern MITzuverantworten haben.
Wo ist der Unterschied beim Cannabis? Wer Cannabis konsumiert, der schadet in erster Linie sich selbst.
So wie ich das verstehe, ist die Argumentation hier ja grob:
- erst beim zweiten Mal ahnbar lädt ein
Verstehe ich nicht. Was ist gemeint? "Warnschüsse" sind absolut üblich im Recht.

- wer selten konsumiert, dessen Aktivwert ist nach der Wirkungsdauer automatisch wieder unter 1ng/ml gefallen
Über Grenzwerte diskutiere ich lieber mit Experten. Und da ist man sich ziemlich einig, dass unter 3 ng/ml eine Auswirkung auf die Fahreignung ausgeschlossen ist. Die Grenzwertkommission hat diesen Wert schon vor vielen Jahren empfohlen. Hat nur die Bundesregierung nicht interessiert. Was haben die schon mit Wissenschaft am Hut?

- deshalb is eine Anhebung auf 3 ng/ml nicht nötig (weil Gelegenheitskonsumenten nicht mit >1ng/ml fahren)
Das halte ich für unhaltbaren Unsinn. Sorry.

- das ganze mit der Dosis/Wirkungsbeziehung begründet, die bei THC nicht quantifizierbar ist
Das ist etwas schwieriger als beim Alkohol, deswegen aber nicht unmöglich. Wie Daldrups CIS-Wert z. B. zeigt. Die andere Sache ist, dass praktisch keine Droge so derart negative Auswirkungen auf die Fahreignung hat, wie Alkohol. Also von moralischen Gedanken mal ganz abgesehen und bewusst außen vor gelassen.

Was wir in D seit vielen Jahren machen, ist eine bewusste Besserstellung von Alkoholkonsumenten und eine bewusste Schlechterstellung von Cannabiskonsumenten sowie Konsumenten anderer Substanzen. Und das macht einfach keinen Sinn. Man mag sich das ja schönreden mit "Kultur" und "Tradition". Aber das ist eben nur schöngeredet. Alkohol hat nicht nur schwerwiegende Langzeitfolgen, sondern auch massive Auswirkungen auf den Trinker und mittelbar auch auf Dritte, wenn z. B. der Betrunkene aggressiv wird, jemanden aufs Maul haut und sich dann in sein Auto setzt und vielleicht jemanden tot fährt. Tunnelblick, Reaktionszeit wie ein Backstein, Selbstüberschätzung usw. usf.

Ich bin kein Wissenschaftler, aber den verkehrsrechtlichen Teil der Bedenken kann ich schon nachvollziehen.
Nein. Kann ich absolut nicht. Die Kritiker sind übrigens immer dieselben und haben immer dieselben (falschen) Argumente. Zum Beispiel dieser Thomasius.

An der Stelle fände ich es aber besser zu handhaben wie beim Alkohol. Hier ist es ja auch so, dass eine Alkoholkonzentration
unter 0,5pm erst im "Unfallfall" oder bei Auffälligkeiten zum tragen kommt. Das ist ja nichts anderes als eine Pufferzone.
Das ist ja genau das Ziel. Ein zweiter Grenzwert analog zur 0,5-Promille-Grenze.
 
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen.

So steht es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Es geht also nicht darum, dass man erst beim zweiten Mal mit einer MPU rechnen muss. Vielmehr bleibt an der Stelle eigentlich vieles gleich. Der Missbrauch ist schon nachgewiesen, sobald man nicht trennen konnte (also fahren mit >1ng/ml), was immernoch zur MPU führt. Es sollen zwar bis Ende März neue Grenzwerte vorgeschlagen werden, diese sind aber im Gegensatz zum CanG zustimmungspflichtig im Bundesrat - und das wird dann vermutlich nicht passieren.
 
KEINE MACHT DEN DROGEN ... war eine Anti-Drogen-Initiative der deutschen Bundesregierung in den 1990er Jahren.
Wie die Zeiten sich ändern !!!

Söder kann machen was er will ... und das ist auch gut so !
 
KEINE MACHT DEN DROGEN ... war eine Anti-Drogen-Initiative der deutschen Bundesregierung in den 1990er Jahren.
Und war auch damals schon grandioser Schwachsinn! Schon allein, will es sich bei Alkohol und Nikotin auch um Drogen handelt. Im Übrigen mit fatalen Folgen, auch für unser Gesundheitssystem.

Wie die Zeiten sich ändern !!!
Ja, zum Glück sind wir nicht mehr im Mittelalter. Und zum Glück auch nicht mehr in den Achtzigern. Die Welt dreht sich weiter. Nur manche halten an längst gescheiterten Ideen fest.

Söder kann machen was er will ... und das ist auch gut so !
Nö, kann er nicht. Bundesgesetze gelten auch in Bayern. Recht gilt auch in Bayern, auch wenn man das nicht selten bis in die höheren Instanzen klagen muss
 
Wo ist der Unterschied beim Cannabis? Wer Cannabis konsumiert, der schadet in erster Linie sich selbst.
Ich meinte damit den Unterschied zur Grenzwertfindung im Straßenverkehr. Einfach : Beim Rauchen weiß ich was ich mir selber antue, beim konsumieren und fahren könnte ich auch andere gefährden.

Die aufgelisteten Argumente waren ja auch nicht meine, sondern die aus dem Positionspapier des ADAC (die ja so oder so änlich häufig vorgetragen werden). In diesem Papier klingt das so, als ob man einen Freifahrtsschein hätte und damit auch 1x mit weit mehr als 3ng/ml fahren könnte. Das dem nicht so ist, habe ich eben auf der Seite des BGM nachgelesen - ist insofern also vor allem Panikmache seitens des ADAC.

Wäre dem so gewesen, hätte ich genau DAS nicht richtig gefunden. Das wäre wie : 1x darfst du auch volltrunken fahren, aber beim zweiten mal...

Das halte ich für unhaltbaren Unsinn. Sorry.
Sicher, ich auch. Das Argument war s.o., ich dachte man hätte ein wenig Sarkasmus rauslesen können.

Wie gesagt, ich bin kein Wissenschaftler und beschäftige mich auch nicht schon seit langer Zeit mit dem Thema. Deshalb war ich ja an euren Meinungen interessiert. Dass du bei dem Thema leidenschaftlich dabei bist kann man nicht übersehen.

Ich bin auch gar nicht andere Meinung, und ganz bestimmt kein Kritiker. Ich bemühe mich allerdings schon, auch die Argumente der anderen Seite zu verstehen. Deshalb muss ich sie ja nicht richtig finden. Man kann Argumente nachvollziehen ohne sie richtig zu finden.

In dem Zusammenhang finde ich es dann allerdings auch schwierig, damit zu argumentieren, dass, z.B. Alkoholkonsumenten besser gestellt sind
und weniger hart sanktioniert sind. Das ist sicherlich objektiv richtig, aber das kann nicht wirklich ein Argument für höhere THC-Grenzwerte sein.
Vielmehr müsste man doch über höhere Alk-Grenzwerte nachdenken, wenn man hier eine zu "sanfte "Behandlung" vermutet.
Und davon abgesondert THC betrachten - wenn es hier grifffeste Werte gibt die wissenschaftlich belegt sind - sehr sehr gerne her damit. Aber mit diesen wissenschaftlichen Begründungen. (Die es im wissenschaftlichen Diskurs sicherlich gibt, sagtest du ja, ich bin da noch nicht so belesen).
 
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