Neüs Urteil
Itk hat ein neüs Urteil entdeckt:
"Die Fahrerlaubnisbehörde darf Untersuchungsergebnis einer strafprozessual rechtswidrig entnommenen Blutprobe verwerten
24.08.2010 Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei der Entziehung der Fahrerlaubnis das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO entnommen worden ist. Das hat der für das Fahrerlaubnisrecht zuständige 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem Beschluss vom 21. Juni 2010 entschieden. Mit diesem Beschluss hat der Senat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abgelehnt."
aktenzeichen vgh b-w az 10 S 4/10
(Veröffentlicht von der Pressestelle des VGH Baden- Württemberg)
Itk hat ein neüs Urteil entdeckt:
"Die Fahrerlaubnisbehörde darf Untersuchungsergebnis einer strafprozessual rechtswidrig entnommenen Blutprobe verwerten
24.08.2010 Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei der Entziehung der Fahrerlaubnis das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO entnommen worden ist. Das hat der für das Fahrerlaubnisrecht zuständige 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem Beschluss vom 21. Juni 2010 entschieden. Mit diesem Beschluss hat der Senat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abgelehnt."
aktenzeichen vgh b-w az 10 S 4/10
(Veröffentlicht von der Pressestelle des VGH Baden- Württemberg)