Nicht korrektes MPU Gutachten

Krabi

Benutzer
Hallo miteinander,
was kann man machen, wenn die Wortlaute vom Gutachter nicht so niedergeschrieben wurden, wie von mir gesagt? Der Gutachter wird mich zwar heute zurückrufen, jedoch was kann ich machen. Das Gespräch wurde damals nicht aufgezeichnet und mir wurde auch keine Abschrift vorgelegt.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Wie kommst du denn darauf, dass dem so ist?

Davon abgesehen: Gar nix, wenn keine Aufzeichnung existiert oder du eine Abschrift vorliegen hast...
 

Krabi

Benutzer
Weil ich nicht diese Wortwahl benutzt habe, wie Sie vom Gutachter drinnen steht.
Ich hab am 23.07 nächsten Termin aber nicht beim TÜV sondern bei IAS.
Könntest Du mir sagen, ob ich nach dem Gespräch die Abschrift sehen darf bzw mich vor Gespräch erkundigen ob es aufgezeichnet wird. So was passiert mir nicht mehr.
Mein Abstinenznachweiss ist am 23.07. dann 3 Monate alt. Den kann ich ja noch benutzen?
da ich morgen in den Urlaub fliege ( letztes Jahr schon gebucht ) und erst am 22.07. zurück komme .
Danke für dein Antwort
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Hatte nicht auf dem Schirm, dass das deine 2. MPU sein wird. Deshalb macht es übrigens Sinn nicht für jede Frage einen neuen Thread zu eröffnen...

Das mit dem AB kann ich dir nicht sicher beantworten. Mir wurde gesagt, dass 3 Monate schon sehr eng an der Grenze kratzen würde. Du kannst aber natürlich eine HA bei der MPU machen, um die Lücke abzudecken.

Ja, Einsicht solltest du nehmen dürfen - es sind ja deine Daten. Eine Aufzeichnung musst du in der Regel selbst anfordern (und oftmals auch bezahlen).
 

Krabi

Benutzer
Ich hab bei IAS vorher angerufen anonym nur für Informationen. Da sagten Sie mir maximal 4 Monate darf er alt sein.
Danach hab ich mit Namen angerufen und einen MPU Termin vereinbart. Hab einfach nicht mehr das Geld dazu für noch eine Haarprobe, muss ja jetzt noch den 2 MPU Beitrag bezahlen. Kennst Du IAS bzw hast Du was positives oder negatives darüber gehört?
 

Krabi

Benutzer
Danke schon mal für deine schnellen Antworten.
Nancy meinte auch , in der Regel bis Max 4 Monate
 

Krabi

Benutzer
Wenn ich frage, heißt es ja wahrscheinlich eh , machen wir noch eine, klar ist ja wieder Mehreinnahmen.
 

Krabi

Benutzer
Denn AN ist ja 12 Monate am Stück vorgeschrieben. Und wenn einer nach 6 Wochen käme, müsste dieser ja auch keine Haaranalyse machen.
 
A

arcr11

Gast
Erst mal solltest du nicht ständig neue Beiträge oder Themen schreiben.
Innerhalb 30 min kannst du jeden Beitrag bearbeiten.

Sofern du nichts beweisen kannst, kannst du gar nichts tun.
Und davon unabhängig, es ist nicht unüblich das ein GA Aussagen aufs wesentliche zusammen kürzt. Das ist normal. Solange der Inhalt stimmt, ist die Wortwahl eher zweitrangig würde ich mal vorsichtig behaupten.

Viele mpu bieten Aufzeichnungen an, und oftmals kann sich der Proband das Gespräch noch einmal durchlesen. Das ist von mpi zu mpi unterschiedlich.
Avus bietet koste freie Ton Mitschnitte an, die du trotz allem nicht ausgehändigt kriegst. Sie dienen lediglich bis zu vier Wochen nach erstellten Gutachten zum Beweis, sollte der Proband einen Einspruch haben o.ä..
Das man die mitschrift eines gespräches am Ende durchlesen und noch ergänzen kann, ist gängig.
Mit nach Hause nehmen ist aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

funkytown

Erfahrener Benutzer
Wenn ich frage, heißt es ja wahrscheinlich eh , machen wir noch eine, klar ist ja wieder Mehreinnahmen.
Es gibt Kriterien, an die die sich halten müssen. Und wenn diese Kriterien "4 Monate" sagen dann ist das halt so. Ich kenne die genauen Zeiträume nicht (habe mich damit noch nicht intensiv beschäftigt, weil meine MPU sehr kurz nach meinem Abstinenzvertrag stattfinden wird).

Denn AN ist ja 12 Monate am Stück vorgeschrieben. Und wenn einer nach 6 Wochen käme, müsste dieser ja auch keine Haaranalyse machen.
Die Aussage verstehe ich nicht. 4 Monate sind 4 Monate. Ob du nun 17 Jahre nachweist oder 12 Tage.

Musstest Du auch ETG Haaranalyse machen ?
Nein, komme aus der Drogenecke.

Sonst: Was arcr11 sagt.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Denn AN ist ja 12 Monate am Stück vorgeschrieben. Und wenn einer nach 6 Wochen käme, müsste dieser ja auch keine Haaranalyse machen.
Nun ja, es gibt MPI denen sind sogar 4 Wochen schon zu lang
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Die 4 Monate gelten idR nur für "begründete Ausnahmefälle"...
Wie ich dir auf meiner Profilseite schon schrieb kann es passieren dass noch eine HA gefordert wird (ich gehe aber jetzt erstmal nicht davon aus, da du ja bereits 12 Monate nachgewiesen hast).

Was mir im Moment größere Sorge bereitet ist, dass du bis zum Tag vor deinem MPU-Termin im Urlaub bist :smiley2204:

Wie steht es denn mit deiner weiteren Vorbereitung? Ich vermute, das neg. Gutachten hatte seine Gründe....
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Krabi

Benutzer
Ich hab den Urlaub letztes Jahr schon gebucht. Kann ich leider nicht mehr stornieren zudem ist es der Sommerurlaub mit meiner 7 jährigen Tochter, die bei der Mama lebt.
Ich bin bis dahin wieder bei meinem System Berater von MPU Diskret und bereite mich weiter auf den nächsten Termin vor.
 

Krabi

Benutzer
Nancy,
hab ich nach der 2 MPU in der Abschrift nachschauen, ob die Wortwahl und der Inhalt so übereinstimmt und wenn ich der Meinung bin, Nein, kann ich daraufhin weißen , dass ich das so nicht gemeint habe?
Weißt Du zufällig wie das die IAS macht?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Krabi,

dazu könntest du mal in unseren Erfahrungsberichten lesen...
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Was ich bisher gesehen habe kann man bei der IAS das Explorationsgespräch am Tag der MPU nicht nachlesen.
Oder meinst du später? Wenn du das Ga bereits erhalten hast?
Dann kannst du um ein kostenfreies Nachgespräch bitten. Dies wird aber aller Voraussicht nach nichts mehr am Inhalt des Ga ändern...
 

Krabi

Benutzer
Nee, dass hab ich gemeint. Dann kann ja eigentlich ein GA reinschreiben was er möchte, natürlich unterstelle ich das keinem .
Zu der Abstinenz hast Du mir ja schon geantwortet( bei der MPU ist meine 12 Monatige Abstinenz Haare Alkohol dann 3 Monate alt) nicht verwendbar, und es wird eher keine nochmalige Haaranalyse gemacht ?
richtig ?
Danke für Antwort, Nancy
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dann kann ja eigentlich ein GA reinschreiben was er möchte,
Das wäre schon harter Tobak. Da würden sich die Beschwerden der Kunden wohl deutlich häufen
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und es wird eher keine nochmalige Haaranalyse gemacht ?
richtig ?
Ja richtig, davon ist auszugehen.
Aber selbst wenn der unwahrscheinliche Fall der HA eintreten sollte, könntest du mit einmalig 2,5l Bier noch in den Abstinenzbereich fallen...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Richtig, hier mal die Unterteilung:

KT mit Haaranalysen


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IdR lesen die Mitarbeiter die Beiträge im Forum und stoßen auch ohne Meldung darauf
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