Ich habe heute mein positives Gutachten bei der zuständigen Fsst abgeben.
Meine Frage wäre, ob es sein kann das ich der Fsst noch etwas nachreichen muss, wie z.B.: Blutwerte, etc…
Haben die das Recht noch etwas zu fordern, oder darf die Fsst sich nur auf die MPU beziehen?
Des Weiteren wäre noch meine Frage, wie lange die Fsst braucht, bis ich eine Antwort erhalte.
Nur für den Kontext, hier geht es um eine Ersterteilung des Führerscheins, da ich mit Alkohol auf dem Fahrrad aufgefallen bin.
Dadurch wird mir nicht direkt der Führerschein zurückgegeben (hatte ja noch nie einen Führerschein), sondern ich gehe mal davon aus, dass ich nur einen Brief bekomme. Aber hat jemand Erfahrung, wie lange dies dauern kann?
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Meine Frage wäre, ob es sein kann das ich der Fsst noch etwas nachreichen muss, wie z.B.: Blutwerte, etc…
Haben die das Recht noch etwas zu fordern, oder darf die Fsst sich nur auf die MPU beziehen?
Des Weiteren wäre noch meine Frage, wie lange die Fsst braucht, bis ich eine Antwort erhalte.
Nur für den Kontext, hier geht es um eine Ersterteilung des Führerscheins, da ich mit Alkohol auf dem Fahrrad aufgefallen bin.
Dadurch wird mir nicht direkt der Führerschein zurückgegeben (hatte ja noch nie einen Führerschein), sondern ich gehe mal davon aus, dass ich nur einen Brief bekomme. Aber hat jemand Erfahrung, wie lange dies dauern kann?
Mit freundlichen Grüßen
XXX