Probezeit etc nach FS-Neuerteilung?

savoy

Stamm-User
Moin Leute!

Wie sieht das eigentlich mit Probezeit nach bestandener MPU und dementsprechend FS-Neuerteilung aus? Wie wirkt sich das auf die KFZ-Versicherung aus? Bekomm ich nun Probleme, wenn ich mir im Ausland ein Auto mieten möchte? Im FS steht ja jetzt Tag der Ausstellung...

Vielen Dank schon mal für Infos ;)

Grüße
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Moin savoy,
wenn Du vor der MPU nicht mehr in der Probezeit gewesen bist, gibt es auch keine neue mehr...
 

savoy

Stamm-User
ne, ich war in keiner Probezeit mehr... das ist schon einmal gut ;)! Hab mich halt auch zB wegen Autovermietung / KFZ Versicherung gefragt?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo savoy,

bei der Autovermietung könnte es tatsächlich Probleme geben...
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Evtl. könntest du versuchen bei der FSSt. eine "Karteikartenabschrift" zu bekommen aus der ersichtlich wird wann du den FS mal gemacht hattest.

Und in Sachen KFZ Versicherung: weiß deine Versicherung denn von deinem Entzug? Ansonsten baut sie ja auf den Infos der alten Versicherung auf, bzw. wird diese einfach weiter geführt...
 

savoy

Stamm-User
Moin Nancy,

ne meine Versicherung weiß davon nichts, hab auch mein Auto die ganze Zeit angemeldet gelassen...

Mit der Autovermietung war auch eher eine theoretische Frage für die Zukunft. Aber schon mal danke für eure Antworten :)

Gruß
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ich hatte mir ca 7 Tage nach Wiedererhalt ein Auto bei Europcar gemietet - kein Problem. Hab aber auch mal ein bisschen durch die Mietbedingungen geschaut - die meisten setzen Besitz von einem Jahr voraus (Europcar eigentlich auch), wie eng das gesehen wird kann ich nicht generell sagen.
 

sammski

Stamm-User
Na generell sind Versicherung und FE 2 getrennte Dinge, kannst ein KfZ anmelden ohne FE/Fs.
Dies ist aber sowieso nur reibungslos möglich, wenn von deiner Vers. sowieso niemals bei einem Delikt/Straftat im Verkehr etc. eingegriffen wurde.
Sprich: Halter und Fahrer sind 2 Paar Schuhe.

Ja leider ist auf dem Neuerteilungsführerschein glaube nie der erste Erwerb der FE vermerkt, komisch, wieso machen die das nicht??
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Rein rechtlich betrachtet hast du deine Fahrerlaubnis ja nicht zurück erhalten, sondern eine neue bekommen. Warum sollte man also vermerken, dass schon einmal eine besessen wurde? Das hat keinerlei Relevanz mehr.
 

sammski

Stamm-User
Ja schon, aber in unserem Land wurde die FE nicht auf Lebenszeit entzogen, ich meine das rein versicherungstechnisch.
Es bleibt immer vermerkt wann jener seine Erste gemacht hat. Dieses Datum kannste laut Nancy
"Karteikartenabschrift" zu bekommen aus der ersichtlich wird wann du den FS mal gemacht hattest.

dir ja einholen. Kenne mich da nicht aus, macht aber Sinn, da die Erlaubnis eben nicht auf Lebenszeit erlischt, man sie also wieder erlangen kann^^
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ich weiß nicht genau, was das mit der Versicherung zu tun haben soll. Die interessiert es eher weniger, wie lange du deine FE schon besitzt (mal von der Probezeit abgesehen) - du kannst dir ja auch ohne FE ein Auto versichern.

Natürlich bleibt in deiner Akte vermerkt, wann du das erste mal eine FE erworben hat, das wird bei Entzug ja nicht rausgelöscht. Es hat eben nur keinerlei Relevanz mehr für nichts.
 

sammski

Stamm-User
Ich weiß nicht genau, was das mit der Versicherung zu tun haben soll. Die interessiert es eher weniger, wie lange du deine FE schon besitzt
Wenn du ein Auto in nem anderen Land zulassen willst, zB. Und natürlich kannst du auch ohne Schein ein Auto und andere Gefährte zulassen.
Nur können sich die Konditionen schon verbessern, wenn man einen Nachweis hat, wann der Ersterwerb war.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
In dem Fall kannst du dir ja die Karteiabschrift holen ;)

Ich weiß auch gar nicht wie das jetzt mit abgelaufenen Führerscheinen läuft - ob die dann auch das Ausgabedatum drauf stehen haben?
 
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