Rechtsfall ärztl.G/MPU

Spikenbg

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Hallo zusammen!

Hiermit bitte ich um Rat in einem, meines Erachtens, verzwickten Fall.

Grundlegend geht es um den zweimaligen Besitz von geringen Mengen Methamphetamin im Jahr 2016 und die darauffolgende Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachtens aufgrund des Führerscheinbesitzes.

Fall 1: Auf Grundlage von WhatsApp Chats eines Inhaftierten, welche bei der Einfuhr von illegalen Drogen festgenommen werden konnte, wurde ich in Bayern verurteilt da zweimal 1g Crystal erworben und somit besessen habe. Anwaltliche Schritte konnten die Geldstrafe auf 1700€ minimieren.

Fall 2: Fahrzeugkontrolle nahe der tschechischen Grenze 2016: Ich als Beifahrer wurde für 1g Methamphetamin im Besitz in Bayern zu 1500€ verurteilt. Durchgeführte Drogenschnelltests lt. Polizeiakte lt. meiner Aussage "glaube positiv". Kein Bluttest durchgeführt.

Zwei Jahre später, 2018, bekam ich Post von der Führerscheinstelle mit dem Hinweis auf bestehende Zweifel meiner Fahrttauglichkeit und der Aufforderung eines ärztlichen Gutachtens (2 Urintests, 1 Gespräch mit Verkehrspsychologen= knapp 800€). Dies began ich und verlängerte sogar die Frist weil ich als damaliger Bafög Bezieher und Student - am Schreiben der Bachelor Arbeit - nur die finanziellen Mittel besaß um Raten zu zahlen und mich zusätzlich wg. Der Abschlussarbeit nicht immer im Wohnort Nürnberg befand. Eine Urinprobe gab ich ab. Jedoch konnte ich aufgrund eines Umzuges, dem Studiumende und somit den auslaufenden Bafög-Zahlungen in eine Zwickmühle sodass ich den Führerschein nach Rücksprache mit meiner wirklich kooperativen Sachbearbeiterin beim Ordnungsamt freiwillig abgab. Somit war die Gefahr, welche die Behörden mit dem äG prüfen wollten, gebannt.

Nun, ein Jahr später, bin ich arbeitstechnisch nach Baden Württemberg gezogen. Nun möchte ich aufgrund der landlicheren Region meinen Führerschein wieder beantragen. Jetzt soll ich, obwohl die Zweifel in Nürnberg nicht bestätigt wurden, mein Wille nachvollziehbar dokumentiert ist und ich auf meinen Führerschein verzichtete, eine 'große' MPU machen (über 1000€ zzgl Beantragung). Und das obwohl ich nie positiv getestet wurde, nie am Steuer saß und lediglich aufgrund des Besitzes gerichtlich verurteilt wurde. Argumente der Führerscheinstelle sind u.a. die geringen Mengen, bei denen davon ausgegangen werden muss das sie dem eigenkonsum dienten.

Dies bedeutet im Klartext: die Abgabe des Führerscheins und somit die nicht positiv abgeschlossene ärztliche Untersuchung in Nürnberg bedeutet gleichzeitig eine negative Wertung, den Nachweis des Fahrens unter Drogeneinfluss? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dafür?

(Nur Mal nebenbei zur finanziellen Übersicht: äg Nürnberg 800 + Geldstrafen 3200 + mgl. MPU 1200 = 5200€...) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

Bedanke mich jetzt schon für die Antworten!

LG R
 

Wutzi

Benutzer
@admin - Wenn ich da nicht mehr auf dem aktuellen Stand bin, bitte den unqualifizierten Kommentar löschen :)

@Spikenbg
Meines Wissens ist eine MPU relativ unausweichlich, sobald man mit chemischen Drogen aktenkundig in Verbindung gebracht wurde. Ob man da jetzt am Steuer oder auf dem Klo erwischt wurde, interessiert nicht.
Da geht es lediglich um Chemie unabhängig ob beim Fahren erwischt oder nicht.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das ist so korrekt. Und ja - durch deinen Verzicht auf die FE hast du im Prinzip die Zweifel bestätigt (da du sie nicht ausräumen konntest). Auch damals wäre übrigens die Chance hoch gewesen, dass du nach dem FäG noch zur MPU gebeten worden wärest. Die rechtliche Grundlage für eine MPU findest du übrigens in §2 des StVG. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibt aus mehreren Gründen bewahrt - am schwersten wiegt, dass der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist sicher zu stellen, dass du keine Gefahr im Straßenverkehr darstellst. Es ist im engeren Sinne nicht notwendig, dass du jemals positiv getestet wurdest (bzw. nachzuweisen, dass du unter Drogeneinfluss gefahren bist), da der reine Besitz bereits ein Vergehen ist, das so schwer gewertet wird, dass eine Überprüfung deiner Eignung als gerechtfertigt angesehen wird (davon abgesehen kommt Verhältnismäßigkeit aber eh nicht wirklich ins Spiel: Dass du jetzt eine MPU machen musst ist Eigenverschulden). Durch den Besitz einer so genannten harten Droge wirst du auch nicht drum herum kommen eine Abstinenz bei der MPU nachzuweisen.

Deine Situation ist also leider nicht wirklich verzwickt: Die MPU kann dir rechtlich auferlegt werden.
 

Falo

Stamm-User
Problem sind halt die Harten Drogen mit denen du ja nicht nur zweimal erwischt wurdest sondern sogar zweimal verurteilt also schuldig gesprochen wurdest.
(meist werden erstmalige Auffälligkeiten ja eingestellt)

Normal hätte dir gleich nach jeden Vergehen die FE entzogen werden müssen.
Dadurch das Sie sich erst mehr als ein Jahr nach den Vorfall gemeldet hat hätte Sie normal eine MPU anordnen müssen.
Warum NUR ein äG gefordert wurde ist in der Tat merkwürdig.

Nach dem Entzug/verzicht wirst du um die MPU vorbeikommen.
 

Spikenbg

Neuer Benutzer
Vielen Dank bislang für die Antworten.

Ich komme halt darüber nicht hinweg das ich vor nem Jahr in Nürnberg ein ärztliches Gutachten machen musste und nun später in einem anderen Bundesland - obwohl Gefahr aktuell nicht mehr besteht und die Zweifel lt. Den alten nicht erhärtet wurden - eine große MPU machen muss.

Die Sachbearbeiterin in Nürnberg hat ja meinen willen, die getätigten Ratenzahlungen, mein Verzicht usw alles mitbekommen und auch vermerkt. Inwiefern hat es da jetzt Sinn einen Anwalt einzuschalten, die Situation damals mit Geld und Studium und nun Umzug darzulegen und gegen diese gesetzl Regelung vorzugehen? Ich meine es wird ja alles gegen einen ausgelegt. Kleine Mengen heißen Konsum obwohl als Student auch kleine Mengen ein Bafög Zuschuss bedeuten können. Und: Nicht Durchführung des äG bedeutet Zweifel bestätigt... Obwohl die Hintergründe nicht beleuchtet werden.

HIER IN Baden Württemberg, vielleicht kann mir da auch jemand helfen, entscheidet der Verkehrspsychologe was ich zu leisten habe? In Bayern kam die Vorgabe eindeutig vom Ordnungsamt. ?!
 

Spikenbg

Neuer Benutzer
Paragraphen? rechtliche Grundlage?
Klingt mir nicht ganz richtig. Sofort Führerscheinentzug bei Besitz...da dürften ja, überspitzt gesagt, von manchen Festivals keine Autos mehr heimwärts fahren....
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Die gesetzl. Grundlage dafür habe ich dir bereits aufgezeigt: §2 StVG

Generell gilt: Du kannst deine FE verlieren, wenn du Straßenverkehr unabhängig Straftaten begehst, weil dann deine Eignung angezweifelt werden kann.

Und niemand sagt, dass die gesetzliche Lage in diese Richtung super toll ist - aber sie ist nun einmal so und wir müssen damit umgehen. Und harte Drogen stellen einen schweren Verstoß gegen das BtmG da, weshalb dort auch schwere Register wie FE-Entzug gezogen werden.

das ich vor nem Jahr in Nürnberg ein ärztliches Gutachten machen musste und nun später in einem anderen Bundesland - obwohl Gefahr aktuell nicht mehr besteht und die Zweifel lt. Den alten nicht erhärtet wurden - eine große MPU machen muss.
a) Anderes Bundesland ist hierbei völlig egal, das wird vom Bund geregelt.

Und
b) die Gefahr bist du aber im Inbegriff wieder zu schaffen, da du deine FE zurück haben möchtest. Und die Zweifel wurden natürlich erhärtet, weil du den Aufforderungen nicht nachkommen konntest. Weiterhin - es gibt keine große oder kleine MPU. Es gibt das FäG und die MPU.

Die Sachbearbeiterin in Nürnberg hat ja meinen willen, die getätigten Ratenzahlungen, mein Verzicht usw alles mitbekommen und auch vermerkt.
Das ist ja nett von ihr - aber das ändert an der Faktenlage doch nichts.

Inwiefern hat es da jetzt Sinn einen Anwalt einzuschalten, die Situation damals mit Geld und Studium und nun Umzug darzulegen und gegen diese gesetzl Regelung vorzugehen?
Ganz ehrlich: Überhaupt keinen. Da wirfst du nur noch mehr Geld raus.

HIER IN Baden Württemberg, vielleicht kann mir da auch jemand helfen, entscheidet der Verkehrspsychologe was ich zu leisten habe? In Bayern kam die Vorgabe eindeutig vom Ordnungsamt. ?!
Irgendwas ist da komisch: Über die Erteilung/Enziehung der FE bestimmt die Führerscheinstelle, kein anderes Amt (oder gar Privatperson, was ein VP ist). Die FSt bestimmt auch über die Auflagen, die erfüllt sein müssen, damit eine FE erteilt wird. Und das alles liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes, weshalb Länder hier auch keine anders gearteten Regeln aufstellen können.

P.S.: Eine MPU sollte nicht über 1000€ kosten bei einer einfachen Fragestellung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Spikenbg

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Okay, vielen Dank für die schnellen Infos.

Jetzt stellen sich mir aber weitere Fragen. :)

MPU heißt MPU oder gibt es da Unterschiede? Urin oder Haarprobe? Zeitraum? Gesprächsanzahl?
Z
Und das alles entscheidet - oder sollte - die Führerscheinstelle vorgeben? Vielleicht war ich zuletzt nur bei einem inkompetenten berater. Dort meinten sie der Verkehrspsychologe entscheidet was er braucht für eine Einschätzung. Also ob 4 Iron Kontrollen im halben Jahr, 6 im ganzen Jahr oder andere Möglichkeiten noch.... Aber wenn die Führerscheinstelle sagt meine MPU besteht aus 4 Urintest nen halbes Jahr und Gespräch dann ist das so?

Wie sollte man sich bei einer MPU verhalten bei meiner Aktenlage? (Um schnell und schadlos durchzukommen)
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
MPU heißt MPU, ja. Aber: Wie du die MPU bestehen kannst - da gibt es Unterschiede. Die FSt gibt vor, dass sie ein positives Gutachten benötigt. Dieses positive Gutachten hat Anforderungen (wie zum Beispiel die Abstinenz), die in einem Katalog festgelegt sind (Beugtachtungskriterien der MPU). I.d.R. ist es bei harten Drogen notwendig eine Abstinenz von 12 Monaten nachzuweisen (6 Urinproben in einem Zeitraum von 12 Monate ODER Haarproben (minimum 2 Proben in 12 Monaten bei 6cm Haarlänge und im Abstand von 6 Monaten)).

Ich zitiere hier mal Max - aus den Links lernst du mehr über Ablauf und Notwendigkeiten:
MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Und du kannst dir dann mal gute Fragebögen hier im Forum durchschauen. Das aller wichtigste ist eine saubere und gute Vorbereitung für die MPU. "Schnell" wird es nicht, da du wohl 12 Monate Abstinenz nachweisen musst (wenn du 6cm lange und ungefärbte Haare (muss übrigens nicht zwangsläufig Kopfhaar sein) hast, kannst du es natürlich rückwirkend machen und benötigst "nur" noch 6 Monate - allerdings ist bei Haarproben die Kontaminierungsgefahr relativ hoch im Vgl. zu Urin (es wird übrigens auf unterschiedliche Drogen getestet unabhängig davon womit du erwischt wurdest))

Gute Fragebögen findest du hier:


P.S.: Damit verstehe ich auch was du mit den Kosten meinst: Ja - INSGESAMT wird dich die MPU >1000€ kosten, weil du eine Abstinenz nachweisen musst.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Achso - dazu sei noch gesagt, dass die Sache mit den Abstinenznachweisen aktuell problematisch ist auf Grund der COVID-19 Geschichte. Morgen dürfen ein paar Einzelhändler wieder öffnen - leider weiß ich nicht, ob diese Öffnung auch für Dienstleister gilt, bei denen ein Abstinenzvertrag abgeschlossen werden kann. Mein Vertrag läuft noch und läuft auch schon seit August letzten Jahres, aber soweit ich weiß werden aktuell keine neuen Verträge abgeschlossen.
 

Spikenbg

Neuer Benutzer
Okay, vielen Dank für die ganzen Infos!

Also vorgehen jetzt: Führerscheinstelle kontaktieren und Vertrag über MPU abschließen mit dem ich zum Verkehrspsychologe gehe. Bzw mit den dreien zusammen Abmachung treffen und dann kann es losgehen. Intensive Vorbereitung danach auf Gespräche. Clean pinkeln und nach 12 Monaten wieder mobil. Wie verhält es sich mit Urlaub wenn man telefonisch erreichbar sein muss?

Kurz gesagt soweit i.o ja?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Nein - diese Infos findest du hier allerdings auch überall.

Ich mache mir die Mühe trotzdem mal - es soll aber gesagt sein, dass du etwas mehr Eigeninitiative zeigen musst, wenn du ein positives Gutachten bekommen möchtest:
Du kannst die FSt kontaktieren, um herauszufinden, wie lange so ein Antrag normalerweise bei denen benötigt, das ist etwas unterschiedlich. Normalerweise sind es so 3-4 Monate, bis der Antrag bearbeitet ist. Aber zu diesem Zeitpunkt macht es keinen Sinn den Antrag bereits zu stellen. Normalerweise muss der Antrag übrigens in Person gestellt werden, d.h. du musst selber zu deiner für dich zuständigen Führerscheinstelle hingehen (meinen Antrag konnte ich jetzt vorletzte Woche telefonisch/postalisch stellen auf Grund der aktuellen Situation, das wird sich aber wohl wieder ändern). Dann bekommst du eine Aufforderung eine MPI-Stelle zu bennen (mit Frist). Sobald du das getan hast, wird deine Akte an die MPI-Stelle geschickt, du bekommst eine Rechnung und sobald du diese beglichen hast, gibt es einen Termin für die MPU. Zu diesem Termin muss dein Abstinenzvertrag zu Ende sein (darf aber nicht zu lange in der Vergangenheit liegen) und den Nachweis darüber musst du mit zur MPU nehmen. Den MPU-Vertrag schließt du nicht mit der FSt ab, sondern mit der jeweiligen MPI. Du bist Auftraggeber des Gutachtens, nicht die FSt.

Im Klartext heißt das auch: Es wird eher 13-14 Monate dauern, bis du tatsächlich wieder mobil bist (bis das Gutachten eintrifft dauert es i.d.R. 2-3 Wochen).

D.h.: Jetzt erst einmal einen Abstinenzvertrag abschließen, das ist der erste Schritt. Ob du zu einem VP zur Vorbereitung gehst ist deine Sache, Pflicht ist das nicht. Die Vorbereitung ist deine eigene Sache - sie sollte sauber und gründlich sein, damit das Ergebnis nachher positiv ist.

Urlaub (bzw. Abwesenheit) während der Abstinenz ist möglich, dabei gibt es Zeiträume die nicht überschritten werden dürfen. Ich hab konkret nur die Zeiträume der 12 monatigen Abstinenz im Kopf: 6 Wochen Urlaub insgesamt und maximal 4 Wochen am Stück. Diese Urlaube musst du bei dem Labor mindestens 3 Werktage vorher anmelden.
 
A

arcr11

Gast
Normalerweise muss der Antrag übrigens in Person gestellt werden, d.h. du musst selber zu deiner für dich zuständigen Führerscheinstelle hingehen
Das stimmt so nicht, auch die Bearbeitungszeit schwankt massiv. Ich Musste keine zwei Wochen warten.
Die Behörden sagen zwar, 2-3 Monate vor Ablauf den Antrag einreichen. Für gewöhnlich dauert das nicht ansatzweise so lange und ist lediglich für das Amt zur Sicherheit gedacht.
Dazu sei noch gesagt, daß bei einem Antrag folgendes vorhanden sein muss :
Aktueller seh test
Erste Hilfe Kurs
Passbild
Führungszeugnis


Desweiteren konnte und kann ( aktuell sowieso nicht anders möglich) man den Antrag ganz normal per Post einreichen.
Einfach vorher anrufen, die schicken dir die Unterlagen zu.


Dann bekommst du eine Aufforderung eine MPI-Stelle zu bennen (mit Frist).
Auch das trifft nicht auf jedes Bundesland oder Landkreis zu.

Ansonsten an den thread Ersteller - einfach mal das forum durch gucken und lesen. So gut wie alle Fragen werden und wurden hier schon oft beantwortet und es gibt in den jeweiligen Bereichen einige Hilfe Stellungen, Anleitungen, links usw. Zu nahezu allen mpu relevanten Themen Bereichen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das stimmt so nicht, auch die Bearbeitungszeit schwankt massiv. Ich Musste keine zwei Wochen warten.
Ja, das ist richtig - deswegen habe ich auch geschrieben, dass man da vorher mit der FSt. sprechen kann, um zu erfragen, wie lange die idR benötigen.

Desweiteren konnte und kann ( aktuell sowieso nicht anders möglich) man den Antrag ganz normal per Post einreichen.
Einfach vorher anrufen, die schicken dir die Unterlagen zu.
Auch, dass es so aktuell gehandhabt wird, habe ich geschrieben. Ich habe auch gerade gelernt, dass dies je nach Stadt/Region unterschiedlich gehandhabt wird. Dort wo ich meinen FS beantragt habe, muss man dies beispielsweise eigentlich persönlich machen und es geht nicht per Post. Das ist nur in der aktuellen Situation ermöglicht worden.

Auch das trifft nicht auf jedes Bundesland oder Landkreis zu.
Was trifft nicht zu? Die Frist? Da ist mir ein "ggf." durch die Lappen gegangen - es hätte eigentlich "ggf. mit Frist" heißen sollen.
 
A

arcr11

Gast
Auch, dass das es so aktuell gehandhabt wird, habe ich geschrieben.
Das ist der Punkt. Das wird bei einigen Landkreisen schon immer so gehandhabt. Wäre mir auch neu, das jemand nur für den Antrag da persönlich aufschlagen muss.


Dort wo ich meinen FS beantragt habe, muss man dies beispielsweise eigentlich persönlich machen und es geht nicht per Post. Das ist nur in der aktuellen Situation ermöglich worden.
Ein gutes Beispiel dafür, daß die meisten Aussagen eben nicht überall zutreffend sind.
Hier und auch bei vielen anderen kann man den Antrag einfach runter laden und hin schicken. Eine Persönliche vorsprache, ist nicht nötig.
In dem gesamten Ablauf bin ich lediglich zur Abgabe des Gutachtens und gleichzeitiges abholen sowie unterschreiben des vorläufigen Führerscheins vor Ort. Und das auch nur, weil es sich kurzfristig ergeben hat und ich keine Lust mehr hatte zu warten.
Und das ist nicht erst seit der Corona Geschichte so.

Was trifft nicht zu? Die Frist? Da ist mir ein "ggf." durch die Lappen gegangen - es hätte eigentlich "ggf. mit Frist" heißen sollen.
Richtig. Auch hier in meinem Fall - Aufforderung mit Fragestellung kam per Post ohne jegliche Frist Setzung. Auch auf telefonische Nachfrage-"nein sie haben da keine Frist zu".
Der Antrag wird zu den Akten gelegt, und sobald ich angebe bei welchem MPi ich die mpu machen will, geht die akte dahin.

Da ich die erste nicht bestanden habe ging die akte zurück. Und es kam keinerlei Kommentar seitens der fsst. Als ich dann anrief sagte ich was von "kam finanziell und gesundheitlich was dazwischen, der Termin kam nicht zustande" erledigt. Handhabt bei weitem nicht jeder Landkreis so, ganz klar.
Zwei Monate später angerufen, akte soll zum MPi und vier Tage später war sie da.
Thema durch.

Es gibt Landkreise, die nutzen ihren vorhanden Spielraum kein Stück, andere nutzen ihn vollstens aus. Denn rein vom Gesetz her, haben die fsst bzw Landkreise da einiges an Spielräumen.


Ein Beispiel :
Ich habe im Antrag lediglich die kleinen Klassen aufgeführt und auf C/CE verzichtet. Einfach, weil ich kein Interesse dran hatte.

Hier kann ich nach erfolgter mpu ( inkl normalen Reaktion Tests und nicht zusätzlich für die großen Klassen) innerhalb der nächsten 8 Jahre einfach hin gehen sobald ich die hausärztliche sowie Augenärztliche Untersuchung erledigt habe und mir die Klassen zurück holen. Ohne irgendwas zusätzlich tun zu müssen.

In anderen Landkreisen ( alles Infos von sachbearbeitern der fsst) wird zusätzlich die erneute (!) Theoretische und Praktische Prüfung verlangt, pflichtstunden sind nicht nötig.
Hier sieht man, daß die alle ihr eigenes Ding machen, wie es ihnen passt.
Ob es sinn macht, ist eine andere Sache ;)

Bzgl der benötigten Unterlagen etc. - diese sind nicht zwingend bei Antragstellung abzugeben! Spätestens jedoch bei einreichen des Gutachten oder ausstellen der neuen bzgl vorläufigen fahrerlaubnis ( geht beim Gutachten ja auch nicht anders) muss alles vorhanden sein.
 
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