Regelmäßiger Cannabis Konsum (Komplizierter Fall)

FSKampf

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,

kurz zu meiner Person ich bin 22 Jahre und noch in der Probezeit.

Einmal kurz zur Hintergrundgeschichte, zum Verständnis meiner Situation: Ende letzten Jahres kam die Polizei zu uns aufgrund einer Streitigkeit. Um eine Gefahr auszuschließen, durchsuchten Sie unsere Wohnung. Dabei fanden sie 6 Pflanzen & einiges an Zubehör. Ca. 2 Wochen (09.01) darauf wurde ich mit meinem Auto angehalten und wurde zur Urin & blutabgabe verpflichtet. Ich weiß leider noch nichts weiteres. Seitdem versuche ich Patient zu werden. Da ich aktuell so Angst habe mit der Straftat die mpu nicht bestehen zu können.
Wir haben halt wirklich nur zur eigentherapie konsumiert. Um Schmerzen und psychische Beschwerden zu lindern. Hatten nur keinen passenden Arzt gefunden.
Anders müssten wir einen Handel zugeben und würden riskieren somit noch ins Gefängnis zu kommen. Natürlich haben wir einen Anwalt, aber die Ungewissheit macht einen verrückt.

Gestern wurde mein Freund ebenfalls angehalten und steckt nun in der gleichen Situation.

Hat hier jemand schon eine ähnliche Straftat begangen/ Situation erlebt und hat es geschafft die mpu zu bestehen? Glaubt ihr ich hab noch eine Chance das ganze umzuändern? Gerne her mit Erfahrungen.. Vielleicht hat hier ja auch jemand ein Rat. Ansonsten danke schonmal das ihr mich bei meiner Reise begleitet.
 

FSKampf

Neuer Benutzer
Könnte eventuell eine freiwillige Therapie im Voraus was lindern?

Sollte jemand einen guten Verkehrspsychologen in dem Gebiet kennen, schickt mir den gerne. Ich glaub zu viel Vorbereitung, kann es bei meinen Thema gar nicht sein.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Da ich aktuell so Angst habe mit der Straftat die mpu nicht bestehen zu können.
Wir haben halt wirklich nur zur eigentherapie konsumiert. Um Schmerzen und psychische Beschwerden zu lindern. Hatten nur keinen passenden Arzt gefunden.
Anders müssten wir einen Handel zugeben und würden riskieren somit noch ins Gefängnis zu kommen. Natürlich haben wir einen Anwalt, aber die Ungewissheit macht einen verrückt.
Die MPU haben vor dir, mit ganz anderen Voraussetzungen, schon ganz viele bestanden.
Vergiss deine Eigentherapie ... ohne grundlegendes ärztl. Attest geht da gar nichts.
Wegen ein paar Pflanzen in der Bude, ist noch keiner so schnell ins Gefängnis gekommen.
Deine Panik ist ganz normal, sie begründet sich aus deiner Unwissenheit.

Könnte eventuell eine freiwillige Therapie im Voraus was lindern?
Um einer eventuellen MPU zu entgehen, NEIN.
--------------------------------

Ganz wichtig ... erstmal ganz geschmeidig Ruhe bewahren. Dann wartest du erstmal deine Blutwerte ab und was da sonst noch so kommt ... machen kannst du eh nichts ... außer sofort den Konsum einzustellen.
Danach stellst du hier deiner Profil-FB ein.
 

FSKampf

Neuer Benutzer
Um einer eventuellen MPU zu entgehen, NEIN.
Ich weiß es geht hier hauptsächlich um MPU Fragen. Allerdings mein ich auch um eventuell einer Therapie statt Strafe umgehen zu können. Ich denke mit der Straftat wäre ja eine Therapie wahrscheinlich und die versuche ich ebenfalls zu umgehen.

Trotzdem schonmal vielen Dank für deine Antwort.
Solltet ihr eine passenden ähnlichen Thread finden der mir helfen könnte, dürft ihr mir gern zukommen lassen:)! Natürlich recherchiere ich selber auch aber kann ja sein das ich was übersehe
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich denke mit der Straftat wäre ja eine Therapie wahrscheinlich und die versuche ich ebenfalls zu umgehen.
Was sollte eine Therapie mit einer Straftat zu tun haben, rein gar nichts. Zu einer Therapie kann dich in Deutschland keiner zwingen, noch nicht.

In Deutschland kann die Staatsanwaltschaft von Strafverfolgung absehen, wenn der Täter Cannabis lediglich zum Eigenverbrauch in geringfügiger Menge besitzt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, steht allerdings im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Diese muss das Ermittlungsverfahren also nicht einstellen und der Beschuldigte hat keinen Anspruch auf die Einstellung des Verfahrens.
Da Polizeirecht Länderrecht ist, kann jedes Bundesland selbst festlegen, was dort als geringfügige Menge gilt.
 
Oben