Schlafen im Auto - aktive Verkehrsteilnahme?

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hallo zusammen...nun hab ich auch mal eine Frage.
Wie ist eigentlich der Status in folgendem Fall:
- Auto abends auf Wanderparkplatz.
-"Bett", Isomatte, Schlafsack im Kofferraum
- Nutzung des Autos als Zelt und abends gemütliches Feierabendbier oder 2 oder so....
- abends oder nachts Routine-Polizeikontrolle

Könnte man bei einem spontanen Alktest mit z.B. 0,8 Prom. mir eine Teilnahme am Strassenverkehr unterstellen. Oder ist das dann offensichtlich, dass ich teilalkoholisiert das Auto weder bewegt habe, noch plane es zu bewegen - sondern lediglich als Übernachtung nutze?
Da hat man in den FB ja hin und wieder schon seltsame Dinge gelesen diesbezüglich.
Im schlimmsten Fall könnte das ja den GAU schlechthin bedeuten und in einer Anzweiflung der Fahreignung als WHT münden?
Vielen Dank den Profis aus der Juristerei-Ecke
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Solange man dabei nicht "fahrend" angetroffen wurde, ist in der Theorie von keiner Fahrt auszugehen. Problematisch hierbei ist es jedoch, einen entsprechenden Beweis zu erbringen, wenn die reinen Fakten nur ungenügend aufgenommen wurden.
Zu beachten ist auch, dass ein noch heißer Motor (warme Motorhaube) sowie ein im Zündschloss befindlicher Schhlüssel hier regelmäßig als fahren gedeutet werden.
Ich würde jedenfalls zusätzlich ausreichend Abstand zum Fahrersitz bewahren.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hmm, ich bin zwar kein Profi aus der Juristerei-Ecke, aber dennoch möchte ich meine Einschätzung geben:

Solange die Fahrt nicht bewiesen ist (z.B. man wurde kurz davor von einem Zeugen fahrend gesehen) ist es wohl eher schwierig eine TF nachzuweisen...
think.gif
Allerdings: nichts ist unmöglich...

Könnte man bei einem spontanen Alktest mit z.B. 0,8 Prom.
Bei KT erreicht man idR aber diesen Wert nicht mehr ;)
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
die Haube bleibt kalt. ich bin im Kofferraum und der Schlüssel irgendwo im Rucksack.
Und ja, 0,8 gibts mit KT nicht....aber ich habe nie einen Hehl draus gemacht, dass es kein Konzept für mich sei....Meine Lehre aus MPU No. 1 hab ich dennoch gezogen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ganz safe wärst du natürlich auf nem Privatparkplatz, aber bei einem öffentlichen Platz sehe ich auch keine Probleme, wenn ein paar Maßnahmen, wie Schlüssel nicht im Schloss, ergriffen werden.
 
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