Hallo zusammen...nun hab ich auch mal eine Frage.
Wie ist eigentlich der Status in folgendem Fall:
- Auto abends auf Wanderparkplatz.
-"Bett", Isomatte, Schlafsack im Kofferraum
- Nutzung des Autos als Zelt und abends gemütliches Feierabendbier oder 2 oder so....
- abends oder nachts Routine-Polizeikontrolle
Könnte man bei einem spontanen Alktest mit z.B. 0,8 Prom. mir eine Teilnahme am Strassenverkehr unterstellen. Oder ist das dann offensichtlich, dass ich teilalkoholisiert das Auto weder bewegt habe, noch plane es zu bewegen - sondern lediglich als Übernachtung nutze?
Da hat man in den FB ja hin und wieder schon seltsame Dinge gelesen diesbezüglich.
Im schlimmsten Fall könnte das ja den GAU schlechthin bedeuten und in einer Anzweiflung der Fahreignung als WHT münden?
Vielen Dank den Profis aus der Juristerei-Ecke
Wie ist eigentlich der Status in folgendem Fall:
- Auto abends auf Wanderparkplatz.
-"Bett", Isomatte, Schlafsack im Kofferraum
- Nutzung des Autos als Zelt und abends gemütliches Feierabendbier oder 2 oder so....
- abends oder nachts Routine-Polizeikontrolle
Könnte man bei einem spontanen Alktest mit z.B. 0,8 Prom. mir eine Teilnahme am Strassenverkehr unterstellen. Oder ist das dann offensichtlich, dass ich teilalkoholisiert das Auto weder bewegt habe, noch plane es zu bewegen - sondern lediglich als Übernachtung nutze?
Da hat man in den FB ja hin und wieder schon seltsame Dinge gelesen diesbezüglich.
Im schlimmsten Fall könnte das ja den GAU schlechthin bedeuten und in einer Anzweiflung der Fahreignung als WHT münden?
Vielen Dank den Profis aus der Juristerei-Ecke