Hallo an das Forum, ich habe eine Frage bezüglich der Überprüfung und Fragestellung bzw. des Schreibens vom Straßenverkehrsamtes/MPU
Eintragungsinhalt: Verdacht der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr.
Dieser Verdacht wurde aber ausgeräumt, ich hatte meinen Führerschein dann wiederbekommen, weil es zu unwahrscheinlich war, dass ich deswegen verurteilt werde. Ich habe auch das Schreiben vom Gericht, wonach dieser Verdacht nicht bestätigt wurde. Ich wurde wegen dieses Verdachts nicht bestraft und habe auch keine Punkte bekommen. Ich hatte auch nichts getrunken.
Im Schreiben steht die Tatzeit und das Datum des Urteils für ein anderes Delikt falsch. Angeblich war das Urteil fünf Jahre VOR der Tatzeit. Schlichter Tippfehler, aber kann ich eine Richtigstellung verlangen und damit die Frist verlängern?
Ich habe nur 4 Punkte wegen eines anderen Delikts, welches auch nichts mit Alkohol oder Drogen zu tun hat. Ich musste nie eine Strafe wegen zu schellen Fahrens etc. bezahlen.
Ist es rechtmäßig, dass der Verdacht auf Trunkenheit im Schreiben erwähnt wird?
Warum wird in Frage gestellt, dass meine körperlichen Anforderungen nicht ausreichen, obwohl ich nie wegen Alkohol ein Problem hatte oder deswegen auffällig gewesen bin? Ist das rechtmäßig?
Marcel
Eintragungsinhalt: Verdacht der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr.
Dieser Verdacht wurde aber ausgeräumt, ich hatte meinen Führerschein dann wiederbekommen, weil es zu unwahrscheinlich war, dass ich deswegen verurteilt werde. Ich habe auch das Schreiben vom Gericht, wonach dieser Verdacht nicht bestätigt wurde. Ich wurde wegen dieses Verdachts nicht bestraft und habe auch keine Punkte bekommen. Ich hatte auch nichts getrunken.
Im Schreiben steht die Tatzeit und das Datum des Urteils für ein anderes Delikt falsch. Angeblich war das Urteil fünf Jahre VOR der Tatzeit. Schlichter Tippfehler, aber kann ich eine Richtigstellung verlangen und damit die Frist verlängern?
Ich habe nur 4 Punkte wegen eines anderen Delikts, welches auch nichts mit Alkohol oder Drogen zu tun hat. Ich musste nie eine Strafe wegen zu schellen Fahrens etc. bezahlen.
Ist es rechtmäßig, dass der Verdacht auf Trunkenheit im Schreiben erwähnt wird?
Warum wird in Frage gestellt, dass meine körperlichen Anforderungen nicht ausreichen, obwohl ich nie wegen Alkohol ein Problem hatte oder deswegen auffällig gewesen bin? Ist das rechtmäßig?
Marcel