Schreiben des Straßenverkehrsamtes- fehlerhaft

Marcel91

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Hallo an das Forum, ich habe eine Frage bezüglich der Überprüfung und Fragestellung bzw. des Schreibens vom Straßenverkehrsamtes/MPU
Eintragungsinhalt: Verdacht der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr.
Dieser Verdacht wurde aber ausgeräumt, ich hatte meinen Führerschein dann wiederbekommen, weil es zu unwahrscheinlich war, dass ich deswegen verurteilt werde. Ich habe auch das Schreiben vom Gericht, wonach dieser Verdacht nicht bestätigt wurde. Ich wurde wegen dieses Verdachts nicht bestraft und habe auch keine Punkte bekommen. Ich hatte auch nichts getrunken.
Im Schreiben steht die Tatzeit und das Datum des Urteils für ein anderes Delikt falsch. Angeblich war das Urteil fünf Jahre VOR der Tatzeit. Schlichter Tippfehler, aber kann ich eine Richtigstellung verlangen und damit die Frist verlängern?
Ich habe nur 4 Punkte wegen eines anderen Delikts, welches auch nichts mit Alkohol oder Drogen zu tun hat. Ich musste nie eine Strafe wegen zu schellen Fahrens etc. bezahlen.
Ist es rechtmäßig, dass der Verdacht auf Trunkenheit im Schreiben erwähnt wird?
Warum wird in Frage gestellt, dass meine körperlichen Anforderungen nicht ausreichen, obwohl ich nie wegen Alkohol ein Problem hatte oder deswegen auffällig gewesen bin? Ist das rechtmäßig?
Marcel
 

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Hallo Marcel,
herzlich Willkommen bei uns. :smiley5:

Was wird Dir denn genau von der Führerscheinstelle vorgeworfen? :smiley2204:

Wegen der 4 Punkte wird keine Mpu verlangt.
 

Max

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Warum wird in Frage gestellt, dass meine körperlichen Anforderungen nicht ausreichen, obwohl ich nie wegen Alkohol ein Problem hatte oder deswegen auffällig gewesen bin? Ist das rechtmäßig?
Das ist rechtmäßig, leider. Allein der Verdacht reicht aus.

Werden der Führerscheinbehörde Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheininhabers begründen, muss ihn die Verwaltungsbehörde auffordern, die entstandenen Zweifel zu widerlegen.

Jedoch gilt folgendes: - Die Verwaltungsbehörde hat die Pflicht, einen begründeten Verdacht zu beweisen.
- Der Führerscheininhaber braucht seine Eignung nicht zu beweisen - Maßnahmen gegen ihn sind nur dann zulässig, wenn die Verwaltungsbehörde einen durch Tatsachen begründeten Anfangsverdacht hat.
 

Marcel91

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Ist dies denn nun ein Anfangsverdacht? Ein Freispruch ist ein Verdacht? Könnte mir ein Anwalt helfen? Die können den Verdacht ja nicht beweisen, da ich nicht mehr verdächtigt wurde. Habe das Schreiben der Staatsanwaltschaft schwarz auf weiß und hatte den Führerschein sofort wieder bekommen.
Die 4 Punkte habe ich wegen Diebstahl mit KFZ und aufgelistet war auch Fahren ohne Führerschein vor 6 Jahren (Roller). Dies würde aber vielleicht allein nicht reichen, wenn nicht das Falsche wegen der Trunkenheit vorgeworfen würde.
Es ist mir aber sehr wichtig zu wissen, ob man diese Aufforderung zur MPU anfechten kann, zumindest eine Fristverlängerung, damit ich mich vorbereiten kann. Weil ja auch falsches drin steht, was den Psychologen beeinflussen könnte, ohne das es stimmt.
(Daten, Alkohol)
Marcel
 

admin

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Marcel,
da kann Dir wahrscheinlich nur ein Anwalt helfen.

Alle Ratschläge unsererseits wären reine Spekulation, da uns die genaün Umstände nicht bekannt sind.

Wieso kam es denn zu dem Anfangsverdacht wegen des Fahrens unter Alkoleinfluss??
 

Max

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Habe das Schreiben der Staatsanwaltschaft schwarz auf weiß und hatte den Führerschein sofort wieder bekommen.
Das wird die FSST nicht von ihrem "Verdacht" abbringen.
In einem Artikel habe ich mal folgendes gelesen ... Eine geschiedene Frau wollte sich an ihrem Ehemann rächen, sie schwärzte ihn bei der FSST wegen Autofahren unter hohen Alkoholkonsum an. Der Mann trank überhaupt keinen Alkohol, musste aber zur MPU.

Es ist mir aber sehr wichtig zu wissen, ob man diese Aufforderung zur MPU anfechten kann, zumindest eine Fristverlängerung
Da es sich bei der Anordnung eben nicht um einen direkten Verwaltungsakt handelt, ist auch kein vorläufiger Rechtsschutz möglich (persönlich nicht anfechtbar). Jedoch kann ein Anwalt im Verkehrsrecht für den Betroffenen die Rechtswidrigkeit der Anordnung im Entziehungsverfahren selbst geltend machen.

Eine Fristverlängerung, zur Beibringung einer MPU, kannst du allerdings selbst beantragen.

Ich schließe mich hier Flori an, ohne Anwalt wirst du keinen Erfolg bei der Anfechtung haben.
Bitte beantworte auch die Fragen von Flori, was genau will die FSST von dir (Grund der Anordnung im Wortlaut) ?
 

Marcel91

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Hallo, wie begründe ich die Fristverlängerung? Etwa so: Ich hatte noch keine Zeit, mich gründlich vorzubereiten und bitte um eine Verlängerung? Ist das möglich?
War aber nicht krank oder so.
Grund der Anordnung im Wortlaut ist, die vorstehenden Vergehen und Straftaten haben bei mir erhebliche Bedenken ihrer Eignung ausgelöst. Insbesondere, da sie ein KFZ benutzten, um zwei Diebstähle auszuführen.
Als Vergehen sind angeführt Fahren ohne Fahrerlaubnis (Roller), Verdacht der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl in 2 Fällen.
Wenn die bei der MPU das jetzt lesen, was denken die dann über mich. Ich trinke nicht wenn ich Auto fahre und selten.
Es geht mir auch darum, dass die MPU doch viel teurer ist, ein Gespräch mit dem Psychologen würde in meinem Fall reichen. Und die Frage steht im Raum, ob ich ohne diese angebliche Trunkenheitsfahrt eine MPU machen müsste.
Mich hatte jemand als betrunkenen Fahrer bei der Polizei gemeldet. Hatte damals viel Stress mit einem Kumpel wegen einer Freundin. Dann hatte ich eine Panne, als er mit im Auto war und wir haben das Auto am Straßenrand liegen lassen. Im Streit ging jeder zu Fuß nach Hause. Zwei Stunden später klingelte die Polizei, sie müssten mich mitnehmen, ich wäre betrunken gefahren und hätte mein Auto am Straßenrand liegen lassen. Es stand aber einfach da, also war rechtsmäßig geparkt. Da ich zu Hause etwas getrunken hatte, war mein Wert 0,5.
Vom Amtsgericht kam dann Post, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird, da nicht der dringende Verdacht bestände, ich hätte unter Alkoholeinwirkung ein KFZ geführt.
Hat jemand eine Idee, was ein Anwalt kostet und eine MPU Vorbereitung bei einer Fahrschule, wie lange daürt so eine Vorbereitung? Oder gibt es einen Chrashkurs, falls ich die Frist nicht verlängert bekomme.
Leute, ich will meine Arbeit nicht verlieren, ich bin in der Probezeit. Haben die beim Straßenverkehrsamt da keine Einsicht.
Marcel
 

Max

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Hallo, wie begründe ich die Fristverlängerung? Etwa so: Ich hatte noch keine Zeit, mich gründlich vorzubereiten und bitte um eine Verlängerung? Ist das möglich?
Ja, du fühlst dich noch nicht fit für eine MPU und brauchst noch etwas mehr Vorbereitungszeit.

Grund der Anordnung im Wortlaut ist, die vorstehenden Vergehen und Straftaten haben bei mir erhebliche Bedenken ihrer Eignung ausgelöst. Insbesondere, da sie ein KFZ benutzten, um zwei Diebstähle auszuführen.
Als Vergehen sind angeführt Fahren ohne Fahrerlaubnis (Roller), Verdacht der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl in 2 Fällen.
Hier solltest du, persönlich und vor Ort, die genaüe Fragestellung für deine MPU erfragen. Die oben genannte Anordnung beinhaltet ja quasi drei Fragestellungen (Straftat, Verkehrsrecht/Punkte und Alkohol).

Da ich zu Hause etwas getrunken hatte, war mein Wert 0,5.
Du bist in der Probezeit, hier gilt die Regel 0,0 !

Hat jemand eine Idee, was ein Anwalt kostet und eine MPU Vorbereitung bei einer Fahrschule, wie lange daürt so eine Vorbereitung? Oder gibt es einen Chrashkurs, falls ich die Frist nicht verlängert bekomme.
Ein Anwalt wird zu den jeweiligen Kostensätzen bezahlt.
Eine Vorbereitung auf deine MPU kannst du hier im Forum bekommen ... kostenlos. "Crashkurse" gibt es nicht und würden auch nichts taugen.
Wichtig ist jetzt die genaü Fragestellung der FSST zu deiner MPU, du musst wissen auf was du dich vorbereiten musst.

Leute, ich will meine Arbeit nicht verlieren, ich bin in der Probezeit. Haben die beim Straßenverkehrsamt da keine Einsicht.
Hierbei kann dich bestimmt jeder gut verstehen, in diesem Punkt stehst du sicherlich nicht alleine da. Die FSST wird sich allerdings nicht damit befassen, dass ist denen egal ... leider.

Zur Allgemeininfo lies mal folgendes ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2
Unterlagen für die Neürteilung
 

Marcel91

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Ich hatte 0,0 zur Fahrtzeit. Ich hatte nichts getrunken, erst als ich zu Hause war. Genau wie mir das hier wohl keiner glaubt, steht es dann auch zur Sprache bei der MPU. Ich habe meinen Führerschein schnell wiederbekommen, ich habe keine Punkte oder Strafe bekommen.Das Gericht hat bestätigt, dass der Verdacht nicht aufrecht erhalten werden kann und ich trinke selten. Darum finde ich es auch nicht rechtsmäßig, dass dies so stehen bleibt und sogar in meiner Akte ist.
Das Vorbereiten werde ich nicht mehr schaffen in der Zeit, jetzt muss ich aber noch was loswerden. Als ich das Schreiben bekam, habe ich den Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt beleidigt, telefonisch, weil ich das nicht glauben konnte, was in dem Schreiben stand. Sagte, er solle erstmal richtig schreiben bevor er mir sowas falsches zuschickt. :smiley2204:
Danach hab ich das verdrängt und jetzt steht es bevor. Wenn ich mich hier durchlese was ich den ganzen Tag getan habe merke ich, dass ich das nicht schaffen werde. Was soll ich sagen, warum ich Roller gefahren bin, weil es mir Spaß gemacht hat und ich jung war, 15. Heute würde ich es nicht mehr tun, weil es unvernünftig ist. Das reicht nicht, aber was soll ich sonst noch sagen.
Für den Diebstahl hab ich schon eine Strafe bekommen, und die nicht zu schlecht, auch dies bereü ich. Das ist alles lange her, und jetzt kommt diese Mpu, gerade wo ich eine Arbeit habe, die ich nie verlieren möchte.
Was passiert, wenn ich einfach die Zeit verstreichen lasse oder sie nicht schaffe. Muss ich meinen Führerschein dann abgeben. Kann ich die Mpu dann später machen und bekomme ihn wieder, wenn ich sie bestehe. Marcel
 

admin

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Marcel,
nach einer positiven MPU bekommst Du einen neün Führerschein.
 

Max

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Ich hatte 0,0 zur Fahrtzeit. Ich hatte nichts getrunken, erst als ich zu Hause war. Genau wie mir das hier wohl keiner glaubt, steht es dann auch zur Sprache bei der MPU.
Ich will dir das wohl gerne glauben, aber du musst nicht mich, sondern den GA davon überzeugen.

Das Vorbereiten werde ich nicht mehr schaffen in der Zeit
Dann geh den Weg der Fristverlängerung, notfalls entschuldigst du dich für deine Wortwahl gegenüber den Sacharbeiter. Auch wenn es dir noch so unrechtmäßig erscheint, verdirb es dir nicht mit deiner FSST ... die haben die "Macht" über deinen Führerschein.

Was passiert, wenn ich einfach die Zeit verstreichen lasse oder sie nicht schaffe. Muss ich meinen Führerschein dann abgeben. Kann ich die Mpu dann später machen und bekomme ihn wieder, wenn ich sie bestehe.
Richtig, dir wird der Führerschein entzogen. Nach Erbringung der geforderten MPU bekommst du deinen FS wieder (plus Probezeitverlängerung).

Für die verschiedenen Fragestellung kannst du dich hier etwas schlau machen ...

MPU wegen sonstiger Vergehen (Straftaten/Punkte)
Begutachtungsleitlinien bei Verkehr und Punkten
Begutachtungsleitlinien bei einer Straftaten-MPU
 

Marcel91

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Wenn sich der Sachbearbeiter das Telefonat gemerkt hat und denen bei der MPU das erzählt. Ich bin nicht so sicher.
Deshalb habe ich das auch verdrängt. Weil ich dachte, jetzt hab ich das verbockt.
Was könnte ich denn sagen, warum ich Roller gefahren bin und etwas gestohlen habe. Ich werde das in Zukunft nie wieder machen, aber wie bringe ich das glaubhaft rüber. Ich würde sagen, weil ich jetzt kein Roller mehr fahre, sondern Auto, und es gefährlich war. Diebstahl: ich wusste es war nicht richtig, aber es war sehr einfach, beim zweiten Mal habe ich mich schlecht gefühlt, weil ich das Gefühl hatte, ich würde erwischt und es war nicht richtig. Ich würde es nicht wieder machen, weil der Arrest mich zum Nachdenken gebracht hat. Jetzt habe ich eine Arbeit und habe aus meinen Fehlern gelernt. Ich werde anderen keinen Schaden mehr zufügen. Ich habe damals nicht nachgedacht. So ist es auch. Wie soll ich meine fünf Sätze über 60 Minuten ausprägen. Ich werde gnadenlos durchfallen. Marcel
 

Marcel91

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Bin aber schon froh, dass ihr schreibt, ich bekomme den Führerschein dann wieder. Wenn ich mich nicht melden würde, und ihn nicht abgebe, wird er dann von der Polizei zwangseingezogen? Mir geht nur durch den Kopf, meine Arbeit zu behalten. Wenn die wissen, dass ich bald vielleicht keinen Führerschein habe bin ich die Arbeit los.
Es nutzt nichts mit Anwalt, daürt zu lange. Zu teür. Dann mache ich eben den Reaktionstest und alles. Auch wenn es nicht gerechtfertigt und teür ist. Meine körperlichen Anforderungen stehen außer Frage, warum ich mich da rechtfertigen muss, ist immer noch nicht rechtsmäßig. Wie seht ihr das?
 

Max

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Wenn sich der Sachbearbeiter das Telefonat gemerkt hat und denen bei der MPU das erzählt. Ich bin nicht so sicher.
Das wird denen bei der MPU recht wenig interessieren. Du bist Privatauftraggeber für ein medizinisch psychologisches Gutachten, hierbei hat sich der Gutachter allein an die Fragestellung der FSST zu halten. Die FSST wird im Vorfeld gar nicht wissen welcher GA dich begutachtet.

Wie soll ich meine fünf Sätze über 60 Minuten ausprägen.
Du hast meine Links nicht gelesen, somit wüsstest du, dass es mehr als nur 5 Sätze bei einer MPU bedarf.
Übrigens, mein Gespräch daürte 30 Minuten, die Mindestzeit für ein psychologisches Gespräch ... daher sind 60 Minuten nicht zwangsläufig.

dass ich bald vielleicht keinen Führerschein habe bin ich die Arbeit los.
Ich sag es dir jetzt zum letzten Mal, dass "Zauberwort" heißt Fristverlängerung !
 

Marcel91

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Weil ich die links gelesen hatte, wusste ich dass es mehr als 5 Sätze bedarf. Darum zweifel ich und überlege, was ich sonst noch sage. Ich hatte keine schwere Kindheit, Ich habe das alles aus Leichtsinn gemacht. Heute würde ich es nicht wieder machen.
Ich werde versuchen, die Frist zu verlängern. Besser schriftlich oder per Telefon? Marcel
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Besser schriftlich oder per Telefon?
Ruf erst mal an und frage zwecks Fristverlängerung nach (dies wird von den FSST recht unterschiedlich gahandhabt), alles weitere werden die dir erklären.
Bis wann sollst du denn eine MPU erbringen ?
 

Marcel91

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Bis zum 31.5. :smiley2204: 2012 :smiley4:
telefonisch bekomm ich das sachlich nicht auf die Reihe bin zu brastig und würde es mehr reinreiten,. Habe entschlossen, einen Anwalt zu nehmen, den kann ich auf Raten zahlen. Termin nächste Woche.
wenn ich die guten Fragebögen lese weiß ich nicht was ich schreiben soll. Es hat sich nicht viel geändert in meinem Leben seitdem ich Roller gefahren bin. Freunde, interessen und Familie alles gleich. der Unterschied ist das ich jetzt eine Arbeit habe und ich Geld verdiene und nicht mehr zur Schule muss und meinen Führerschein brauche. Diebstahl war nicht gut, aber auch keine große Sache, sonst hab ich nichts Schlimmes gemacht und will meinen Führerschein behalten. Fahre seit 3 Jahre unfallfrei Auto und ohne Alkohol. Mit 17 hatte ich einen Unfall mit meinem Krad (mit Schein) , habe 7000 Euro Schmerzensgeld bekommen und der Autofahrer hatte Schuld. Deswegen hatte ich meine Ausbildung abgebrochen und weiter Schule gemacht, weil 2 Knie Ops wegen dem Unfall und hab die Ausbildung für ein Jahr abbrechen müssen und aus Frust nicht beendet. Wenn das nicht gewesen wäre, hätte ich den Diebstahl nicht gemacht dann hätte ich meine Ausbilldung fertig gemacht und Geld verdient. Das steht aber nicht bei der Verkehrsbehörde. Marcel
 

Nancy

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Hallo Marcel,

du wirst es bei der MPU so wiedergeben müssen, wie es den Tatsachen entspricht!
Früher warst du ein böser Junge..... - heute bist du geläutert und ein Bürger, der sich an die Gesetze hält....

Du fährst seit 3 Jahren Auto, also bist du nicht mehr in der Probezeit....richtig?
Du bist "nur" arbeitsbedingt noch in der Probe und hast darum solche Angst um deinen Job.....das habe ich doch richtig verstanden, oder?


Fülle doch bitte mal unseren Profilfragebogen Verkehr aus, dann können wir uns ein besseres Bild von dir machen.:smile:
 
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