mpu-crasher
Benutzer
Liebe Leute,
den möglicherweise undeutlichen Betreff bitte ich zu entschuldigen.
Ich habe heute ein negatives Gutachten (Gutachten wurde nicht abgegeben!) zu einer MPU wg. Drogenfahrt (Hypothese D2 - fortgeschrittene Problematik) vorliegen gehabt, aus dem hervorgeht, dass der Gutachter die nächste MPU, die dann hoffentlich erfolgreich verläuft, -ich sage es mal in meinen Worten- erst in einem Jahr sieht. Dort heißt es so schön:
"Zu einer dann folgenden erneuten medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht vor Ablauf von in der Regel einem Jahr..."
Ich verstehe das als Empfehlung, denn soweit ich informiert bin, gibt es doch keine Fristvorschreibung zwischen zwei MPU. Das ergibt sich natürlich mitunter, wenn bspw. Abstinenznachweise nicht ausreichend sind, vielleicht sogar eine Reha (bei Abhängigkeit) gemacht werden sollte, aber prinzipiell könnte die MPU doch jederzeit wiederholt werden, oder?
Die Begutachtung fand im Dez 2019 statt. Zu dem Zeitpunkt lag bereits eine 12monatige, nachgewiesene Abstinenz vor. Auch das letzte Halbjahr bis heute will die Person noch durch eine Haaranalyse belegen. Geplant ist dann eine Vorbereitung mit Suchtberatungsstelle, um dann zeitnah eine erneute MPU zu machen (zwischen letzter Probe und MPU sollen ja max. 4 Monate liegen).
In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein: wir haben schon Ende August. Wenn die Person nun eine Haarprobe macht, dann ist ein halbes Jahr rückwirkend belegt, also bis einschließlich März ein Nachweis. Da ist doch schon wieder eine Lücke von zwei Monaten zwischen dem ersten vollständig nachgewiesenen Jahr Abstinenz und diesem letzten halben Jahr... Würde nach meiner Rechnung bedeuten, dass die Person jetzt sowieso nochmal ein halbes Jahr warten muss, erneute Probe abgibt und dann erst MPU.
Das wiederum entspräche -wenn auch ungewollt- der Vorgabe aus dem Gutachten - "nicht vor Ablauf von in der Regel einem Jahr..."
Oder würde eine solche Lücke nicht so "eng" gesehen?
Versteht Ihr noch, was ich von Euch will? ;-)
den möglicherweise undeutlichen Betreff bitte ich zu entschuldigen.
Ich habe heute ein negatives Gutachten (Gutachten wurde nicht abgegeben!) zu einer MPU wg. Drogenfahrt (Hypothese D2 - fortgeschrittene Problematik) vorliegen gehabt, aus dem hervorgeht, dass der Gutachter die nächste MPU, die dann hoffentlich erfolgreich verläuft, -ich sage es mal in meinen Worten- erst in einem Jahr sieht. Dort heißt es so schön:
"Zu einer dann folgenden erneuten medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht vor Ablauf von in der Regel einem Jahr..."
Ich verstehe das als Empfehlung, denn soweit ich informiert bin, gibt es doch keine Fristvorschreibung zwischen zwei MPU. Das ergibt sich natürlich mitunter, wenn bspw. Abstinenznachweise nicht ausreichend sind, vielleicht sogar eine Reha (bei Abhängigkeit) gemacht werden sollte, aber prinzipiell könnte die MPU doch jederzeit wiederholt werden, oder?
Die Begutachtung fand im Dez 2019 statt. Zu dem Zeitpunkt lag bereits eine 12monatige, nachgewiesene Abstinenz vor. Auch das letzte Halbjahr bis heute will die Person noch durch eine Haaranalyse belegen. Geplant ist dann eine Vorbereitung mit Suchtberatungsstelle, um dann zeitnah eine erneute MPU zu machen (zwischen letzter Probe und MPU sollen ja max. 4 Monate liegen).
In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein: wir haben schon Ende August. Wenn die Person nun eine Haarprobe macht, dann ist ein halbes Jahr rückwirkend belegt, also bis einschließlich März ein Nachweis. Da ist doch schon wieder eine Lücke von zwei Monaten zwischen dem ersten vollständig nachgewiesenen Jahr Abstinenz und diesem letzten halben Jahr... Würde nach meiner Rechnung bedeuten, dass die Person jetzt sowieso nochmal ein halbes Jahr warten muss, erneute Probe abgibt und dann erst MPU.
Das wiederum entspräche -wenn auch ungewollt- der Vorgabe aus dem Gutachten - "nicht vor Ablauf von in der Regel einem Jahr..."
Oder würde eine solche Lücke nicht so "eng" gesehen?
Versteht Ihr noch, was ich von Euch will? ;-)