Substitution bekannt geworden! MPU zwingend?

mpu-crasher

Benutzer
Liebe Leute,

den möglicherweise undeutlichen Betreff bitte ich zu entschuldigen.

Ich habe heute ein negatives Gutachten (Gutachten wurde nicht abgegeben!) zu einer MPU wg. Drogenfahrt (Hypothese D2 - fortgeschrittene Problematik) vorliegen gehabt, aus dem hervorgeht, dass der Gutachter die nächste MPU, die dann hoffentlich erfolgreich verläuft, -ich sage es mal in meinen Worten- erst in einem Jahr sieht. Dort heißt es so schön:
"Zu einer dann folgenden erneuten medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht vor Ablauf von in der Regel einem Jahr..."

Ich verstehe das als Empfehlung, denn soweit ich informiert bin, gibt es doch keine Fristvorschreibung zwischen zwei MPU. Das ergibt sich natürlich mitunter, wenn bspw. Abstinenznachweise nicht ausreichend sind, vielleicht sogar eine Reha (bei Abhängigkeit) gemacht werden sollte, aber prinzipiell könnte die MPU doch jederzeit wiederholt werden, oder?

Die Begutachtung fand im Dez 2019 statt. Zu dem Zeitpunkt lag bereits eine 12monatige, nachgewiesene Abstinenz vor. Auch das letzte Halbjahr bis heute will die Person noch durch eine Haaranalyse belegen. Geplant ist dann eine Vorbereitung mit Suchtberatungsstelle, um dann zeitnah eine erneute MPU zu machen (zwischen letzter Probe und MPU sollen ja max. 4 Monate liegen).

In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein: wir haben schon Ende August. Wenn die Person nun eine Haarprobe macht, dann ist ein halbes Jahr rückwirkend belegt, also bis einschließlich März ein Nachweis. Da ist doch schon wieder eine Lücke von zwei Monaten zwischen dem ersten vollständig nachgewiesenen Jahr Abstinenz und diesem letzten halben Jahr... Würde nach meiner Rechnung bedeuten, dass die Person jetzt sowieso nochmal ein halbes Jahr warten muss, erneute Probe abgibt und dann erst MPU.
Das wiederum entspräche -wenn auch ungewollt- der Vorgabe aus dem Gutachten - "nicht vor Ablauf von in der Regel einem Jahr..."
Oder würde eine solche Lücke nicht so "eng" gesehen?

Versteht Ihr noch, was ich von Euch will? ;-)
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ich glaube, dass ich noch durchblicke ;):

1. Ja, das ist nur als Empfehlung zu verstehen. Eine Frist kann der Gutachter so oder so nicht wirklich setzen, es sei denn, man geht zum gleichen Institut, die ja das Ergebnis der MPU vorliegen haben. In diesem Fall würde aus dieser Empfehlung wohl eher eine Pflicht werden. Bei einem anderen MPI ist das dann aber eben nicht der Fall, die wissen ja nicht einmal was von dieser Aussage.

2. Das ist korrekt - es muss eine lückenlose Abstinenz nachgewiesen werden. D.h. ein/zwei Tage würden vielleicht noch durchrutschen, aber ganz sicher nicht mehrere Monate.
 

Nancy

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Ganz so ist mAn nicht
think.gif


Wenn ich mir die Buk durchlese, finde ich unter dem Kriterium D 1.3 N Indikator 12 den Wortlaut:
Liegt ein einjähriger Abstinenzbeleg aus einem länger als 4 Monate zurückliegenden Zeitraum [...] vor, kann die Aufrechterhaltung der Abstinenz nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird zusätzlich durch eine akuelle, wenn auch einen kürzeren Zeitraum überblickende Bestätigung der Abstinenz (Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments) nachvollziehbar dokumentiert.
Das lässt nach meiner Auffassung den Schluss zu, dass auch bei einer "Lücke" zwischen den AN ein pos. Ga generell möglich ist - sofern zuvor AN über ein ganzes Jahr erbracht wurden und diese "Lücke" plausibel begründet werden kann-. Wie der einzelne GA das interpretiert/interpretieren kann, möchte ich an dieser Stelle allerdings nicht beurteilen...
 

mpu-crasher

Benutzer
Liebe Leute,
ich bekomme leider immer wieder die Zeitpunkte bzw. anrechenbaren Zeiträume bzgl. der Abstinenznachweise bei stat. bzw. ambulanter Therapie (Drogen) durcheinander... Im Internet bin ich auf folgende Aussagen gestoßen:


"Bei Drogenabhängigkeit (Hypothese D1):
Nach einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung, mind. 1 Jahr Abstinenz.
  • Bei längerer Abstinenz vor einer Therapie muss zusätzlich noch mindestens 6 Monate Abstinenz nachgewiesen werden
  • bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz inklusive ambulanter Therapie mindestens 1 Jahr betragen, davon mindestens 12 Monate seit Beginn der Therapie
  • Ohne Durchführung einer Therapie muss die Abstinenz länger als 1 Jahr sein"

Heißt das jetzt, dass jmd., der sich für eine ambulante Entwöhnung (Therapie) entscheidet, bereits mit Start der Therapie das Abstinenzkontrollprogramm starten könnte, das halbe Jahr Therapie (sind ja bei Sucht meist etwa 6 Monate) also angerechnet würde? Oder muss/darf derjenige, wie bei stat. Reha, die mind. 12 Monate Abstinenz erst nach der Therapie "ableisten"?
Ich habe an der Stelle so gedacht: bei stat. Therapie bist du ja in einem "geschützten Rahmen", bist nicht den typischen Belastungen des Alltags ausgesetzt, bei amb. Reha musst du auch weiterhin mit Alltagsbelastungen und dem Umfeld klarkommen.

Ich danke euch!!!
 

admin

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Administrator
Hallo crasher,
Deine gesammelten Themen habe ich jetzt zusammengeführt... :zwinker0004:

Ein User = ein Thema...:cool0030: (es waren insgesamt 6 !)
 

Nancy

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Hallo mpu-crasher,
Heißt das jetzt, dass jmd., der sich für eine ambulante Entwöhnung (Therapie) entscheidet, bereits mit Start der Therapie das Abstinenzkontrollprogramm starten könnte, das halbe Jahr Therapie (sind ja bei Sucht meist etwa 6 Monate) also angerechnet würde? Oder muss/darf derjenige, wie bei stat. Reha, die mind. 12 Monate Abstinenz erst nach der Therapie "ableisten"?
das ist in den Buk tatsächlich eher schwammig formuliert.
Ich habe an der Stelle so gedacht: bei stat. Therapie bist du ja in einem "geschützten Rahmen", bist nicht den typischen Belastungen des Alltags ausgesetzt, bei amb. Reha musst du auch weiterhin mit Alltagsbelastungen und dem Umfeld klarkommen.
Würde ich aus so sehen, jedoch kann zumindest ich aus der bisherigen Erfahrung sagen, dass man auf der sichereren Seite ist, wenn auch nach einer ambulanten Therapie AN für mind. 12 Monate erbracht wurden. Wir hatten hier mal einen User der aufgrund der zu kurzen AN (unter einem Jahr) nach amb. Therapie bei der MPU durchgefallen ist (finde leider den Thread nicht mehr). Sicher kommt es aber auch auf die weiteren Maßnahmen (bspw. SHG) und die Stabilität desjenigen an...

Auf der Seite eines MPI gibt es dazu ebenfalls die Aussage:
Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit für eine MPU sein:
  • nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung 1 Jahr.
Quelle: https://www.ibbk-gmbh.de/alkohol.html
 

mpu-crasher

Benutzer
Hallo mpu-crasher,

das ist in den Buk tatsächlich eher schwammig formuliert.

Würde ich aus so sehen, jedoch kann zumindest ich aus der bisherigen Erfahrung sagen, dass man auf der sichereren Seite ist, wenn auch nach einer ambulanten Therapie AN für mind. 12 Monate erbracht wurden. Wir hatten hier mal einen User der aufgrund der zu kurzen AN (unter einem Jahr) nach amb. Therapie bei der MPU durchgefallen ist (finde leider den Thread nicht mehr). Sicher kommt es aber auch auf die weiteren Maßnahmen (bspw. SHG) und die Stabilität desjenigen an...

Auf der Seite eines MPI gibt es dazu ebenfalls die Aussage:

Quelle: https://www.ibbk-gmbh.de/alkohol.html

Hey Nancy!
Besten Dank für deine -wie immer- fachlich kompetente Hilfe!!! :)
 
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