Suchtberatung bei Fahrradfahrt mit 2,4

luckes

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe eine Frage Bezüglich der Suchtberatung.

Kurz zu meiner Sache:

Ich bin im Nov. 2020 betrunken mit dem Fahrrad gefallen und ein Autofahrer hat den Rettungsdienst und die Polizei gerufen.
Ich hatte einen Blutwert von 2,39 Promille.

Ich habe eine Geldstrafe bekommen und habe meinen Führerschein behalten. 2 Jahre später habe ich eine Aufforderung vom Kreis bekommen, eine MPU abzulegen.

Nachdem ich blauäugig gedacht habe, ich probiere es direkt habe ich die erste MPU versenkt.

Nach dem ich dann mein Führerschein abgegeben musste und ich 12 Monate Abstinenz gemacht, eine Vorbereitung besucht und einen Suchthilfenachweis erbracht habe war die 2. MPU auch negativ.
Keine der Gutachten liegt dem Straßenverkehrsamt vor.

Meine Frage ist, ist es sinnvoll die neue MPU ohne Suchthilfenachweis anzutreten?
Ich habe bereits die Abstinenz verlängert und bin nachweislich bei 16 Monaten angelangt.

Ich hoffe auf eine Rückmeldung und verbleibe mit besten Grüßen
Lukas
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Meine Frage ist, ist es sinnvoll die neue MPU ohne Suchthilfenachweis anzutreten?
Das muss nicht unbedingt der Grund für deine negativen Gutachten sein.
Stell doch bitte mal die letzte Seite deiner Gutachten ein, dort sollte die Beantwortung deiner jeweiligen Fragestellungen stehen.
Achte bitte darauf, dass du eventuelle pers. Daten vorher unkenntlich machst.
 

luckes

Neuer Benutzer
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das ist der Ausschnitt der letzen Seite.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Wichtig sind die entscheidenden Punkte des Gutachtens:
Das psychologische Gespräch und die Exploration / Zusammenfassende Befundwürdigung,,,

Anhand dessen können wir genau sehen, woran deine MPU leider gescheitert ist.
Bitte auf Anonymisierung achten ( dein Name ist noch zu lesen ).

Es wäre gut, wenn du das noch einstellen könntest :smiley138:
 

luckes

Neuer Benutzer
… ist es so in Ordnung?
 

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Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Ja, danke !

Es ist daran gescheitert, dass du deine inneren Motive und die daraus resultierenden Vermeidungsstrategien nicht darlegen konntest.
Du hast zwar klar erkannt und benannt, dass du ein Alkoholproblem hast und auch daraus den richtigen Schluss, Abstinenz, gezogen.

Aber warum ?
Was hat deine Person, deine Persönlichkeit, deine Geschichte damit zu tun ?
Warum hast du zum Alkohol gegriffen ?

Gerne helfen wir dir dabei, das zu ergründen.:smiley138:
 

luckes

Neuer Benutzer
Ja, danke !

Es ist daran gescheitert, dass du deine inneren Motive und die daraus resultierenden Vermeidungsstrategien nicht darlegen konntest.
Du hast zwar klar erkannt und benannt, dass du ein Alkoholproblem hast und auch daraus den richtigen Schluss, Abstinenz, gezogen.

Aber warum ?
Was hat deine Person, deine Persönlichkeit, deine Geschichte damit zu tun ?
Warum hast du zum Alkohol gegriffen ?

Gerne helfen wir dir dabei, das zu ergründen.:smiley138:
Vielen Dank für dein Feedback.
Über weitere Hilfe würde ich mich freuen!! :)

Und gleichzeitig nochmal die Frage, ist es ratsam den Suchtberatungsnachweis mit abzugeben? Oder besser nicht abgeben um nicht A1 eingestuft zu werden!?
 

Andi18

MPU Profi
Ich bin im Nov. 2020 betrunken mit dem Fahrrad gefallen und ein Autofahrer hat den Rettungsdienst und die Polizei gerufen.
Ich hatte einen Blutwert von 2,39 Promille.

Ich habe eine Geldstrafe bekommen und habe meinen Führerschein behalten. 2 Jahre später habe ich eine Aufforderung vom Kreis bekommen, eine MPU abzulegen.
mich würde genaueres zu dem Zeitablauf interessieren. Wie lange hatte denn das Strafverfahren gedauert, bzw. wie genau sind 2 Jahre gerechnet? Habe die letzte Zeit nichts mehr gelesen, daß nach. Abschluss des Strafverfahrens nach so langer Zeit mehr. was gekommen ist, es sei denn, daß irgendwas vorgefallen war..
 

kapomick

Benutzer
Und gleichzeitig nochmal die Frage, ist es ratsam den Suchtberatungsnachweis mit abzugeben? Oder besser nicht abgeben um nicht A1 eingestuft zu werden!?
Die Einstufung in A1 geschieht nicht durch den Besuch bei einer Suchtberatung. Die ist für alle da, die merken, ein Problem mit dem Alkohol zu haben. Fachlich diagnostizieren kann das nur ein Arzt. Insofern ist es ratsam, solche Nachweise mitzunehmen, zeigt es doch, dass du dich mit fachlicher Hilfe gekümmert hast.
 

luckes

Neuer Benutzer
mich würde genaueres zu dem Zeitablauf interessieren. Wie lange hatte denn das Strafverfahren gedauert, bzw. wie genau sind 2 Jahre gerechnet? Habe die letzte Zeit nichts mehr gelesen, daß nach. Abschluss des Strafverfahrens nach so langer Zeit mehr. was gekommen ist, es sei denn, daß irgendwas vorgefallen war..
Das Strafverfahren war nach ca. 3 Monaten beendet. 750€ Geldstrafe und *KEIN* Fahrverbot!!Ich bin dann 2 Jahre normal weiter gefahren ohne Auffälligkeiten.

Habe dann knapp 2 Jahre später einen LKW Führerschein beantragt und habe dann nach 6 Wochen das Schreiben zur MPU bekommen.
Laut Straßenverkehrsamt und laut meiner Akte besteht kein Zusammenhang mit der Beantragung…
 

luckes

Neuer Benutzer
Die Einstufung in A1 geschieht nicht durch den Besuch bei einer Suchtberatung. Die ist für alle da, die merken, ein Problem mit dem Alkohol zu haben. Fachlich diagnostizieren kann das nur ein Arzt. Insofern ist es ratsam, solche Nachweise mitzunehmen, zeigt es doch, dass du dich mit fachlicher Hilfe gekümmert hast.
Ja okay.
Vielleicht kann ich es auch anders äußern um nicht in das Muster zu rutschen, wenn es mir viel hilft!?
 

Karl-Heinz

Erfahrener Benutzer
Das verstehe ich jetzt nicht.

Auf jeden Fall musst du vor einer erneuten Begutachtung an den oben ausgeführten Punkten arbeiten.:smiley138:
 

Andi18

MPU Profi
Das Strafverfahren war nach ca. 3 Monaten beendet. 750€ Geldstrafe und *KEIN* Fahrverbot!!Ich bin dann 2 Jahre normal weiter gefahren ohne Auffälligkeiten.

Habe dann knapp 2 Jahre später einen LKW Führerschein beantragt und habe dann nach 6 Wochen das Schreiben zur MPU bekommen.
Laut Straßenverkehrsamt und laut meiner Akte besteht kein Zusammenhang mit der Beantragung…
Dann ist schon die Beantragung des LKW-FS der Grund.
Fahrradfahrer werden gerne vergessen, v.a. wenn die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage erfolgt.
Mit der Beantragung hat nun der/die SB der Fsst den Antrag bekommen und mußte zwangsläufig Deine FS-Akte sichten. Hierbei wird das dann aufgefallen sein.. Mit Rechtssprechung vor glaub 2 Jahren, wäre nun das Fahrrad-Delikt nach 5 Jahren getilgt gewesen.
Habe sowas ähnliches mal gelesen mit einem, der nur einen Anhänger-FS beantragt hat, allerdings weit vor diesem Urteil, und die Aufforderung nach knapp 10 Jahren.
 
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