Suchtberatung + parallel 15 Monate Haaranalyse, wann MPU machen?

warmesemmel

Neuer Benutzer
Hallo zusammen!

Mich erwartet bald meine zweite MPU...
Ich hatte vor einigen Jahren schon eine, auf Ansatz bestanden.
Leider wurde ich kurze Zeit später wieder mit BTM erwischt und habe eine weitere Haftstrafe + FS Entzug kassiert, 4 Jahre abgesessen.

Von meiner Seite habe ich das jetzt hinter mir.
Ich bin seit September 2023 draußen. Sogar in Haft habe ich nicht konsumiert - mir ist selbstverständlich klar, das das für die MPU irrelevant ist.

Seit Okt. 2023 gebe ich Haarproben ab.
Seit Okt. 2023 zur Suchtberatung, 15 Sitzungen und muss der Dame (dem Team) auch wirklich meinen tiefsten Dank aussprechen.
Das funktioniert!

Meine Frage:

Ich verstehe die Vorgaben nicht ganz, was trifft denn da jetzt auf mich zu?

Zur Dauer von Abstinenzbelegen bei fortgeschrittener Drogenproblematik:
  • Ein Jahr nach Abschluss einer suchttherapeutischen Maßnahme.
  • Bei Teilnahme an einer ambulanten Langzeitmaßnahme (inklusive der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr – zwölf Monate seit Beginn der Therapie.
  • Bei einer ambulanten Maßnahme im Anschluss noch mindestens ein halbes Jahr, insgesamt mindestens ein Jahr Abstinenz – der letzte Konsum liegt länger als ein Jahr zurück.

Ich plane ohnehin 15 Monate Haarproben, also bis Anfang nächsten Jahres.

Kann ich dann die MPU machen oder habe ich in eine weitere Wartezeit?

Danke Jungs!


FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 48

Was ist passiert?
Drogensorte: Kokain, Amphe, THC, Benzos, Tilli
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Regelmäßig an den Wochenenden
Datum der Auffälligkeit: 01.10.2019 - Verhaftung

Drogenbefund
Blutwerte: Maximum
Beim Kauf erwischt: Besitz, BTM Haftstrafe


Stand des Ermittlungsverfahrens
Verurteilt: gesamt 4 Jahre
Strafe abgebüßt: Ja

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Musste ich

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: Nein, aber entsprechend der Vorgeschichte wird sicherlich alles erwartet, was möglich ist.

Bundesland: NRW

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 01.10.2019

Abstinenznachweis
Haaranalyse: Seit 01.10.2023, das Ziel sind 15 Monate

Aufarbeitung
Suchtberatung: Caritas
Selbsthilfegruppe (SHG): Ab Januar, momentan schaffe ich den Weg nicht bis zur nächsten Gruppe

MPU
Datum: Planung Richtung Anfang 2025

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Ja. Erste MPU 2017 nach erster BTM Strafe (Haft)
 
Hallo und willkommen im Forum.
Bin zwar weiblich, möchte aber trotzdem schon mal antworten...
Das hier trifft mE am ehesten auf dich zu:
Bei einer ambulanten Maßnahme im Anschluss noch mindestens ein halbes Jahr, insgesamt mindestens ein Jahr Abstinenz – der letzte Konsum liegt länger als ein Jahr zurück.
Insgesamt ist unter dem Kriterium D 2.4 N zu finden:

Hatte sich der Klient bereits vor und während einer therapeutischen Maßnahme über einen längeren Zeitraum zur Drogenabstinenz entschlossen, beträgt der Zeitraum der Drogenabstinenz nach Abschluss der Maßnahme in der Regel noch ein halbes Jahr. Der letzte Drogenkonsum überhaupt liegt nachweislich länger als ein Jahr, mindestens jedoch 15 Monate zurück. Geeignete Abstinenzbelege, die den Anforderungen der CTU-Kriterien entsprechen, liegen vor.

Unser User Karl-Heinz (vom Fach) kann ja bitte mal schauen ob er das auch so sieht, oder ob ich etwas übersehen habe.
 
Also Enddatum der Suchtberatung + 6 Monate

-> Irgendwie seltsam, weil eine Suchtberatung dauert 1 Jahr.

Also gesamt, mit den 6 Monaten sind wir bei 18 Monaten.

Dadurch wird die Mindestanforderung von 15 Monaten Abstinenznachweis zu 18 Monate Abstinenznachweis?
 
Dadurch wird die Mindestanforderung von 15 Monaten Abstinenznachweis zu 18 Monate Abstinenznachweis?

Nein.

Als Abstinenzbelege für die MPU werden nur solche anerkannt, die von einem dafür zugelassenen Labor erstellt wurden. Die im Rahmen einer Suchtberatung erstellten Abstinenznachweise werden deshalb in der Regel nicht anerkannt.

Es reicht also aus, wenn du drei Monate nach Beginn der einjährigen Suchtbehandlung mit den für die MPU zugelassenen Abstinenzbelegen beginnst um dann ein halbes nach Ende der Suchtbehandlung die 15 Monate nachweisen zu können.
 
Als Abstinenzbelege für die MPU werden nur solche anerkannt, die von einem dafür zugelassenen Labor erstellt wurden.

Die Abstinenzbelege Haarproben wurden natürlich seit Okt. 2023 auf normalen Wege erbracht, ein normales Unternehmen, bei dem man auch die MPU machen kann.
Aber mich zieht es für die MPU eher nach Norden. ;)
(Wüsste gar nicht, wie ich Haarproben abgeben kann und diese ausdrücklich nicht für die MPU gedacht sind?)

Da ich mit Suchtberatung und Proben gleichzeitig begonnen habe, ist meine Rechnung somit:

Okt. 23 -> Okt 24: Ein Jahr Suchtberatung + Proben

Da nach der Suchtberatung noch 6 Monate offen sein müssen bis zur MPU:

Okt. 24 + 6 Monate = ca. April 2025

-> Also 18 Monate -_-

Korrekt?
 
Hallo warmesemmel

Was ist das für eine Therapie bei der Suchtberatung?

Entscheidend ist, wann die eigentliche therapeutische Maßnahme abgeschlossen ist. Bei einer Dauer von einem Jahr, kann durchaus die sog. Nachsorge enthalten sein. Diese zählt nicht zur eigentlichen Therapie. D.h. die 6 Monate nach der Maßnahme könnten früher beginnen.


Erzähl mal etwas über die Therapie :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Caritas.

Bei uns sind regulär 12 Monate angesetzt.
Nachsorge ist im Zeitraum nicht dabei.

Ja, die Maßnahme wird Okt. 24 regulär abgeschlossen sein.
 
Nuja was soll ich groß darüber erzählen, was nicht in's persönliche Detail geht.
"Es gab Einzelgespräche Gruppen."

Ich habe Dinge über Denken, Gefühle, Verhalten, Vergangenheit gelernt, die haben mir die Butter vom Brötchen geholt...
Braucht auch einfach Zeit und Engagement.
Was den therapeutischen Teil angeht könnt ihr ruhig annehmen, das meine Behandlung sehr erfolgreich war.

Mir geht es weniger um den Gutachter. Einen MPU Berater werde ich natürlich auch noch aufsuchen.
Mir stellte sich die Frage, wann ich das Verfahren einleiten kann.

Hierzu:

Ich habe noch etwas nachrecherchiert und telefoniert.
Es gibt jetzt schon drei (lol!) übereinstimmende Berater, die leider ebenfalls dieselben Zeiten angeben.

Minimum sind 15 Monate.

Nach einer Suchtberatung bzw. allem, was ambulant abläuft, sind es sechs Monate Wartezeit von Beendigung der Maßnahme bis zur MPU.

In meinem Fall also leider 18 Monate.
Ich habe zeitgleich mit Probenentnahme und Therapie gestartet.
12 Monate + 6 Monate = 18 Monate
 
Mein Gedanke dazu war ja, ob evtl. in dem Jahr auch Nachsorge enthalten ist. Das hast du verneint, also 1 Jahr + 6 Monate.
Ist dann so.

Wobei ich es mal wieder schwammig finde "...in der Regel noch ein halbes Jahr..."
Was soll das mit in der Regel. Viele Dinge sind in den BuK 4. Auflage konkreter geworden. Aber halt nicht alles :smiley2204:
 
Im Prinzip geht es darum, dass der Betroffene seine Stabilität ohne „Krücke“ ( Therapie etc. ) unter „Beweis stellt“.
Aus psychologischer Sicht sind ca. ein halbes Jahr durchaus sinnvoll :smiley138:

Die liebe @ Nancy hat mit dem Kriterium absolut Recht.
In deinem Fall heißt das, rein von der Sache und von den Anforderungen her, hätten AN von 10 / 24 - 4 / 25 gereicht, da du schon seit 2019 abstinent bist.
Aber: Schaden werden deine Abstinenznachweise natürlich nicht, insofern hast du ja nichts falsch gemacht.
 
Ich habe noch etwas nachrecherchiert und telefoniert.
Es gibt jetzt schon drei (lol!) übereinstimmende Berater, die leider ebenfalls dieselben Zeiten angeben.
das Problem ist ja, dass Du OHNE Therapie besser gestellt bist als mit, denn OHNE reichen Dir 15 Monate als Selbstheiler.
Es sei denn, der "therapeutische Neuentscheidungsprozess" war schon viiiel früher, und alles an Maßname diente NUR NOCH der Stabilisierung. Dann wärst du raus aus dieser ziemlich unlogischen / ungaren / unausgereiften BUK4- Bedingungslage.
(von hochbezahlten Fachleuten darf man vllt mehr als so ein Stückwerk erwarten.. schade. Da sind mehr solcher Stümpereien zu finden)
 
Kurios kurios...

Sry, noch ne Nachfrage:

Was passiert, wenn ich umziehe?

Muss ich die Abstinenznachweise unter altem Vertrag und alter Adresse weiter machen?
Das geht ja gar nicht, weil ich mich bei der Abgabe nicht mehr mit Ausweis verifizieren kann.

Kann ich den alten Vertrag auslaufen lassen und VORHER, MIT Überschneidung auf Pieseltests umsteigen?

Sonst bekomme ich das rein streckentechnisch gar nicht gebacken.
 
Frag am besten mal dort nach, wo du die AN machst.

Bei Haaranalysen ist es doch eigentlich kein Vertrag? Also zumindest nicht wo ich meine gerade mache.

LG
 
Zurück
Oben