D
dinah
Gast
wie man im Threadtitel lesen kann ist die Teilnahme bei verkehrsrechtlichen Fragen bei einer MPU an einem Kurs nach §70 FeV ab Freitag ausgeschlossen.
es werden nur noch zukünftig Kurse für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer anerkannt werden können.
genaüres hier:
http://www.bundesrat.de/cln_171/Sha...raw,property=publicationFile.pdf/580-1-10.pdf
es werden nur noch zukünftig Kurse für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer anerkannt werden können.
genaüres hier:
http://www.bundesrat.de/cln_171/Sha...raw,property=publicationFile.pdf/580-1-10.pdf