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TF ü 1.6 bak

Wenn ein RA ins Spiel kommt, hat der auch seine Tagessätze.
ja, natürlich ohne RA, in der Regel reicht hier ein formloser Antrag Kopie Lohnabrechnung und dann ganz wichtig nur isolierten Einspruch gegen die Geldstrafe! Bei meinem Strafbefehl wurde hierauf auch hingedeutet. Ein isolierter Einspruch gegen die Tagessätze ist kein großer Aufwand (es geht weder vor Gericht noch enstehen hohe Gebühren)! Den Strafbefehl an sich würde ich auch nicht anfechten denn dann enstehen wie Rüdscher schon geschrieben hat hohe Kosten und Aufwand /Zeit!

Der Tipp von rüdscher mit der Ratenzahlung ist natürlich top!
 
Ich lass das ganz mit Anwalt einschalten, ich habe Rechtsschutz aber die werfen mir vorsätzlich vor( von daher greift der Rechtsschutz nicht)
Habe Strafrecht aber bei der Allianz gibt es das nur bei Arbeitsrecht!

Ein Anwalt verursacht in meinem Fall nur Kosten, ich habe Mist gebaut, ende Gelände.
Ich kann einen Antrag für Ratenzahlung selbst stellen, hab sogar Vorlagen online gefunden.

Meine größte Herausforderung ist die MPU die ich garantiert haben werde.
 
bei deinem Einkommen lohnt es sich durchaus das anzugeben und um Reduzierung es Tagessatzes anzufragen, siehe Beitrag von lg14

ob MPU oder nicht erfährst du erst nach der Neubeantragung, wobei in BaWü bist du mit fast 1.5 promille nachmittags fast schon sicher dabei. Stuttgart? Am 6. Januar war Feiertag, da könnte man in der MPU noch argumentieren auf "quasi Wochenende"
lass mal das Trinken und sammel Belege. Evtl. Haare nicht mehr färben und wachsen lassen.
Labor Enders in Stuttgart kann ich absolut empfehlen. Vergleichsweise preiswert und faire Behandlung, auch bei der Terminierung.
Hier wurde mir erklärt dass ich demnächst Post von der Fsst bekomme mit Auflagen.
 
Themen zusammengeführt.
Bitte nicht mehrere Threads zum gleichen Thema eröffnen.
 
vielleicht ist das je nach Amt anders, bei mir kam nach dem Strafbefehl vom Landratsamt lediglich ein "Info-Schreiben" in dem stand das der FS nicht automatisch zurückkommt, sondern neu beantragt werden muss. Und das dann ggf. auf MPU oder anderes entschieden wird.
Musst wahrscheinlich noch warten.
 
vielleicht ist das je nach Amt anders, bei mir kam nach dem Strafbefehl vom Landratsamt lediglich ein "Info-Schreiben" in dem stand das der FS nicht automatisch zurückkommt, sondern neu beantragt werden muss. Und das dann ggf. auf MPU oder anderes entschieden wird.
Musst wahrscheinlich noch warten.
In BW ist das wohl so, dass Auflagen direkt von der Fsst kommen.
Steht ja auch im Strafbefehl
" das Ihnen anliegend durch das Gericht übersandte Dokument wurde auf Grund gesetzlicher Mitteilungspflichten d. folgendem Empfänger mitgeteilt.

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fahrerlaubnisbehörde.

Ich denke laut Aussage von Mitgliedern, dass das so in BW abläuft.
Oder sollte ich selbst hingehen/ Termin machen um die Auflagen zu erfahren?

BW ist wie Texas, sorry für den Vergleich.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Mir geht's um den Abstinenznachweiss ( momentan).
Wer schläft und sich nicht früh genug kümmert,
hat gelitten
 
Kein Problem, und den zweiten Profilbogen habe ich jetzt gelöscht :)


Steht das so wortwörtlich im Strafbefehl?
Ja, das steht im Strafbefehl, mein ex ist Zeuge er hat ja die Polizei gerufen.
Ich in meinem Zustand, ich brauch nicht vor Gericht. Sogar die Polizisten haben zu mir gesagt " warum haben sie das nicht angezeigt "?
Das ist keine Ausrede, ich war im Unrecht, Punkt.
 
Ja, das steht im Strafbefehl, mein ex ist Zeuge er hat ja die Polizei gerufen.
Ich in meinem Zustand, ich brauch nicht vor Gericht. Sogar die Polizisten haben zu mir gesagt " warum haben sie das nicht angezeigt "?
Das ist keine Ausrede, ich war im Unrecht, Punkt.
Ich habe lediglich auf die Polizei gewartet, als mein ex mir vorgeworfen hat " irgendwelche Kratzer " verursacht zu haben.
Ich blöde Kuh habe gewartet, ob ich vor Ort getrunken habe, kann mir niemand nachweisen.
Aber!! Das ist jetzt egal, ich bin froh darüber, mein Kopf ist jetzt endlich klar.
 
In BW ist das wohl so, dass Auflagen direkt von der Fsst kommen.
Steht ja auch im Strafbefehl
" das Ihnen anliegend durch das Gericht übersandte Dokument wurde auf Grund gesetzlicher Mitteilungspflichten d. folgendem Empfänger mitgeteilt.

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fahrerlaubnisbehörde.
ich hab den Mist grad aktuell durch, mit meinem Landratsamt in BW.

Fakt ist: dein Lappen ist weg und der kommt von alleine nicht wieder. Du hast kein Fahrverbot, sondern einen FS-Entzug.
Solange du keinen FS neu beantragst, mach dir die Fsst keine Vorschriften, die informiert dich nur im Groben was es für Möglichkeiten gibt.
In BW kannst du deinen FS 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen.

Dann entscheidet das Amt was die dafür von dir wollen. (Außer immer: Passbild, Sehtest, evtl. Erste-Hilfe Kurs. Das kannst du auch schon vorher besorgen.)
Wenn du als Auflage eine MPU bekommst, dann erfährst du das erst nach dem Neuantrag.
Oder die sagen: ok, unter 1.6, nix sonst, wir haben heute einen guten Tag, und lassen dir den Antrag ohne Auflagen durch.
Ich hatte z.B. zusätzlich noch ein ärztliches Attest beizubringen.
 
Dich erwartet in etwa so ein Schreiben: (Stand Sommer 2022 Zentral Ba-Wü)
und du bist unter 1.6, eine gewisse Chance ist da zu "schlupfen"
Schlafende Hunde zu wecken, würde ich nicht empfehlen.
Aber die Sperrfrist nutzen kannst du: Abstinenz mit Nachweisen
Im schlimmsten Fall hats du das Geld in den Sand gesetzt, weil du den FS ohne MPU wiederbekommst. Ansonsten kannst du die (wenn lückenlos) für die MPU nutzen


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Oder sollte ich selbst hingehen/ Termin machen um die Auflagen zu erfahren?
Du könntest sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist noch 2-3 Wochen warten und dann einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen! Diesen Sonderweg gibt es in BaWü so musst du nicht bis 6 Monate vor sperrfristende warten ( den neuantrag musst du dann aber natürlich zusätzlich stellen)

Falls dir jetzt eine Mpu auferlegt wird, hättest du die Möglichkeit einer vorgezogen mpu ( Sinn dahinter ist bei ersttätern die Möglichkeit der Sperrfristverkürzung) aber Achtung eine nachhaltige Verhaltensänderung muss natürlich stattgefunden haben (min 6 Monate)!

Also geh zeitlich nach Rechtskraft zu deiner fsst, beantrage die Unbedenklichkeitsbescheinigung hierfür brauchst du ein formloses Schreiben sowie ein Führungszeugnis für behördliche zwecke (ich hab es direkt im Rathaus beantragt)

Kosten gesamt ca. 30-40€, Vorteil du erfährst früher ob du zu einer mpu musst und könntest diese, vorausgesetzt deine Verhaltensänderung, Problemtiefe etc. Sind von dir positiv verändert und aufgearbeitet worden auch früher deine mpu angehen und eventuell sogar deine Sperrfrist verkürzen.

Aber hier ist auch dein fb wichtig damit die Profis deine Ausgangslage einschätzen können :)
 
Hi, meine Frage:
Da ich erst 6 Monate bevor die Sperrfrist endet einen Neuantrag bei der Fsst stellen kann, ich erst dann die Auflagen erfahre.
Mir geht's um den Abstinenznachweiss, wenn die 12 Monate wollen, meine Sperrfrist in 6 Monat endet?
Wäre es besser dass ich gleich damit anfange damit ich die 12 Monate Nachweises kann?
Vielen Dank
 
Hi, meine Frage:
Da ich erst 6 Monate bevor die Sperrfrist endet einen Neuantrag bei der Fsst stellen kann, ich erst dann die Auflagen erfahre.
Mir geht's um den Abstinenznachweiss, wenn die 12 Monate wollen, meine Sperrfrist in 6 Monat endet?
Wäre es besser dass ich gleich damit anfange damit ich die 12 Monate Nachweises kann?
Vielen Dank
Nein du kannst in BaWü den Sonderweg über die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung gehen! Diese Bescheinigung kannst du nach Rechtskraft des Strafbefehls (also nicht erst 6 Monate vor Sperrfristende) bei deiner zuständigen FSST beantragen! Wenn dir eine Unbedenklichkeitsbescheinung erteilt wird ist eine MPU vom Tisch, wenn sie dir nicht erteilt wird, wird dies begründet und dir wird eine MPU angeordndet um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, natürlich musst du dann später keine erneute MPU machen.

Kurz gesagt durch Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfährst du früher ob dir eine MPU samt Fragestellung auferlegt wird. Kannst du gerne auch googeln! Diese Möglichkeit gibt es meines Wissens auch nur in BaWü.
 
Kurz gesagt durch Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfährst du früher ob dir eine MPU samt Fragestellung auferlegt wird. Kannst du gerne auch googeln! Diese Möglichkeit gibt es meines Wissens auch nur in BaWü.

Danke,
also innerhalb 2 Wochen ist er rechtkräftig.
Strafe zahlen und dann 2-3 Wochen später diese Bescheinigung beantragen.
Um eine MPU komm ich nicht drum rum, da mach ich mir keine Hoffnungen und Kürzung Sperrzeit auch nicht.
Wenigstens bekomm ich dann die Auflagen und kann mich schon vorbereiten, gerade wegen diesem Abstinenznachweiss , Verkehrspsychologe usw.
Vielen Dank, das mach ich.
 
bin mal gespannt was dein Amt aus der Anfrage macht, mir wurde die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt. "Erst nach der MPU...."
 
Ja richtig, weil bei über 1,6 eine Mpu verpflichtend ist dementsprechend die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt abgelehnt und erst nach einer positiven mpu ausgehändigt wird :)! Also wenn sie bei dir auch abgelehnt wird weist du relativ schnell um eine Mpu Bescheid!

Allerdings vermute ich dass hier die Ämter innerhalb von bawü auch wieder anders agieren… wie auch bei dir Thomas F. Alles ein wenig fahrig :)

Probiere es mal bei deiner fsst vllt holst du so zeitnah Infos heraus
 
Die wird bei mir garantiert auch abgelehnt! Ist auch nicht meine Absicht irgendwelche Verkürzung/ keine MPU rauszuholen.

Die Problematik weshalb das überhaupt passiert ist, werde ich aufarbeiten( mein Kopf ist jetzt definitiv wieder richtig angeschraubt, hat wohl so kommen müssen, was ich trotzdem schlimm finde, hätte weiß gott was passieren können)

Kann jetzt 12 Monate lang zum Verkehrspsychologen gehen, ich möchte auch einen Nachweis für die MPU.
MPU Vorbereitungskurse 12 Monate lang.

Habe nachgeslesen dass das EtG bis 3 Wochen im Urin nachweisbar ist.
Das heißt für mich , dass ich nächsten Freitag damit anfangen kann.

Bei der MPU sehen 12 Monate auch besser aus als nur 6 Monate.

Ich melde mich mal bei der Fsst, vieleicht sind sie gnädig und geben mir Hinweise was die Fragestellung wäre bzw was die Auflagen sind.

Mehr kann ich nicht tun.

Ich lese hier fleißig weiter, falls ich noch Fragen habe, melde ich mich.

Euch ein schönes Wochenende
 
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