ja, natürlich ohne RA, in der Regel reicht hier ein formloser Antrag Kopie Lohnabrechnung und dann ganz wichtig nur isolierten Einspruch gegen die Geldstrafe! Bei meinem Strafbefehl wurde hierauf auch hingedeutet. Ein isolierter Einspruch gegen die Tagessätze ist kein großer Aufwand (es geht weder vor Gericht noch enstehen hohe Gebühren)! Den Strafbefehl an sich würde ich auch nicht anfechten denn dann enstehen wie Rüdscher schon geschrieben hat hohe Kosten und Aufwand /Zeit!Wenn ein RA ins Spiel kommt, hat der auch seine Tagessätze.
Der Tipp von rüdscher mit der Ratenzahlung ist natürlich top!