TF E-Scooter 1,67 % BAK/FE ohne MPU zurückerhalten

SchnubuKo77

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Hallo Zusammen,

zunächst - großes Kompliment für dieses Forum. Mir hat es in den letzten Monaten echt geholfen, einiges aufgeklärt und ich hatte das Gefühl nicht allein mit meinen Sorgen zu sein - dafür Herzlichen Dank.

Zu meinem Fall ... nach einem Volksfestbesuch im Oktober letzten Jahres bin ich mit einem E-Scooter gegen 23.00 Uhr durch die Polizei gestoppt worden. In der weiteren Folge musste ich mich einem Atemalkoholtest unterziehen - 1,7 Promille - danach ging es zur Blutabnahme ins Krankenhaus (1,67% BAK) . Mir war die Tragweite einer solchen Trunkenheitsfahrt nicht bewusst. Ich fiel aus allen Wolken als die Polizisten meinen Führerschein einbehalten und mich über meine Straftat aufgeklärt haben. Ca. 14 Tage später wurde mir der FS gerichtlich - vorläufig entzogen und im Januar erhielt ich den Strafbefehl über 35 Tagessätze versehen mit der Entziehung meines FS und der Verhängung einer Sperrfrist von insgesamt 10 Monaten ...

Kurz nach dem Vorfall im Oktober stieß ich auf dieses Forum und habe umgehend mit der Aufarbeitung begonnen. Einen Verkehrspsychologen aufgesucht - 6 Sitzungen absolviert, mich dem Abstinenzprogramm des TÜV (Urinscreening 6 Monate) unterzogen, meine Blutwerte durch Hausarzt checken lassen, einen Erste-Hilfe-Kurs besucht und mich gedanklich auf die bevorstehende MPU vorbereitet.

Unmittelbar nach der Tat habe ich mich anwaltlich vertreten lassen, im Dezember Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung eingelegt - ohne Erfolg, aber mit dem Hinweis, dass bei abgeschlossener und erfolgreicher Aufarbeitung meiner Tat von der Entziehung abgesehen werden könnte. Auf Anraten meiner Anwältin habe ich dann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und Ende März war die Gerichtsverhandlung. Aufgrund der Nachweise - Psychologe, Arzt, TÜV konnte ich glaubhaft versichern, dass meine Aufarbeitung erfolgreich war und meine charakterliche Eignung zum Führen von KFZ sehr wohl vorliegt. Ich bekam meinen Führerschein im Anschluss ausgehändigt und zahle nun die 35 Tagessätze. Das Urteil ist rechtskräftig, da beiden Parteien auf Rechtsmittel verzichtet haben.

Ohne dieses Forum wäre hätte ich mit Sicherheit meine Aufarbeitung der Tat nicht so schnell begonnen und ja - mir ist einiges klarer dadurch geworden, kann es wirklich empfehlen sich mit seiner Vergangenheit i.S. Alkoholkonsum zu beschäftigen. Wenngleich ich die rechtliche Gleichsetzung eines E-Scooter mit einem Auto bis Heute nicht verstehe und das auch für falsch halte.

Eventuell hatte ich schlicht mit dem Richter und Staatsanwalt nur pures Glück - allerdings zeigt mein Fall, dass ein Einspruch gegen den Strafbefehl durchaus Erfolg haben kann und die Rechtssprechung dazu noch sehr individuell von Richtern gehandhabt wird. ABER - ohne erfolgreiche Aufarbeitung hätte auch ein Einspruch nur sehr geringe Chancen gehabt.

Ich wünsche Euch gutes Gelingen und viel Glück bei den anstehenden Herausforderungen.

Thread ins passende Unterforum verschoben und Thementitel ergänzt *Nancy*
 
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Michael-NRW

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Von mir auch alles Gute!
Bei dir wurde also im Urteil die Fahreignung positiv angesehen, so dass auch die Führerscheinstelle keine MPU mehr fordern darf.

Darf ich fragen, was genau auf den Nachweisen des Besuches des Verkehrspsychologen geschrieben stand? Konkret: War dort nur gelistet, dass du 6 Stunden absolviert hast, oder auch eine Einschätzung/Stellungnahme des Psychologen, dass er glaubt, dass du wieder am Straßenverkehr teilnehmen darfst? Musstest du ihm die Strafakte aushändigen?

Gerade, was du gemacht hast, ist ja die eleganteste, risikoarmste Lösung.
 

SchnubuKo77

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hey und sorry für die späte Rückmeldung vorab ...

Mein VP hat mir bescheinigt, dass ich im Zeitraum xx - xx an 6 verkehrspsychologischen Einzelsitzungen a 60 Minuten teilgenommen habe. Das mit dem Ziel die Ursachen für die Auffälligkeit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Alkohol kritisch zu hinterfragen.
Ferner wurden die Themenschwerpunkte: - Vertiefung des Problembewusstseins, selbstkritische Analyse des bisherigen problematischen Alkoholkonsums, Erarbeitung eines Konzepts zum sicheren Trennen von Trinken und Fahren und die Wissensvermittlung über Wirkung und Folgen von Alkoholkonsums im Allgemeinen benannt. Daraus bestätigte der VP das es gelungen ist, Ressourcen zu entwickeln die das Erreichen einer einer zufriedenstellenden Lebensführung unter Vermeidung weiterer Auffälligkeiten ermöglichen.

Alles in Allem recht allgemein gehalten - aber mehr als nur die Teilnahmebestätigung.

Beste Grüße
 
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