dos
Neuer Benutzer
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe nach einem schweren Verkehrsunfall durch TF mit dem Fahrrad im Mai 2013, 1,61 Promille, Strafbefehl §315c StGB, meinen Führerschein im Februar 2014 abgeben müssen. Im Oktober 2016 habe ich meine erste MPU gemacht, die ich nicht bestanden habe. Zwar lägen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, es sei jedoch zu erwarten, dass ich zukünftig ein Fahrzeug/ Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. 2016 lebte ich bereits überwiegend abstinent. Das negative Gutachten war dann wie ein Schlag ins Gesicht. Jetzt möchte ich es möglichst bald nochmal probieren und mich zu diesem Zwecke hier im Forum vorab beraten lassen, da meinerseits noch ein paar Unklarheiten bestehen, insbesondere:
- MPU-Gutachten unabhängig voneinander?
Da ich kurz nach der MPU für längere Zeit in's Ausland zu meiner Freundin mit dem bösen Apfelwein gegangen bin, und auch gutes Mutes war, habe ich das Gutachten gleich an die Führerscheinstelle schicken lassen. Baut meine nächste MPU komplett darauf auf? Zum einen inhaltlich, sprich Aussagen zu Trinkverhalten, -zeiten, -mengen. Schon 2016 fiel es mir schwer, die Fragen zu meinem Trinkverhalten in meiner WG 2012 beantworten, da es einfach schon viel zu lange her war. Und zur TF-Nacht selbst erlitt ich einen Gedächtnisverlust aufgrund nicht vorhandener aber dennoch unterstellter Gewöhnung. Ich konnte also nur noch raten und da habe ich vielleicht ein bisschen nervös vorschnell über den Daumen gepeilt und einfach zu viel angegeben. Oder bricht mir das jetzt auch in Zukunft wieder das Genick?
Zum anderen wären da die Empfehlungen auf der letzten Seite des Gutachtens. Ist die empfohlene Therapie wirklich vonnöten? Da käme ich ziemlich vorgeführt vor, da ich die letzten 4 Jahre mit wenigen Ausnahmen (Silvester etc) abstinent gelebt habe, immer ohne Probleme, und ja nächstes Mal auch mit negativen Haaranalysen zur MPU erscheinen werde. Ich kenne einige harte Alkoholiker, viele Leute mit Alkoholproblem, und hatte auch schon mehrere Alkoholtote in meinem Bekanntenkreis. Ich wäre ja selbst fast unter die Räder gekommen. Ich bin aus dem Alter raus und habe schon lange keine Lust mehr, "einen saufen" zu gehen. Und das sollten die Analyseergebnisse m.E.n. plausibel darlegen können. Insofern würde ich mir die Therapie gerne ersparen.
- Welche Abstinenzzeit ist anzuraten?
Auf der letzten Seite meines Gutachten steht: "Zum Beleg des Alkoholverzichts müssen bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen Jahr..." und dann die Abstände zwischen den Urin-/Haarproben. Ist das so gemeint, dass ich ein Jahr AN erbringen muss? Ich habe vorsorglich schon mal mit dem AN begonnen. Im Januar könnte ich meine zweite Haarprobe einreichen und somit ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen. Reicht das wohl aus? Ab wann ist die Verdonnerung zu einem vollen Jahr AN angemessen? Im Foren-Beitrag zu den Zeiträumen beim AN steht "Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach einem Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter sechs Monaten." wie ist da die Bemessungsgrundlage? Ich möchte möglichst bald wieder mobil sein und damit abschließen.
- Unfallbericht mit zur MPU nehmen?
Meine Gutachterin schien herzlich wenig davon beeindruckt, dass ich gerade nochmal mit dem Leben davon gekommen bin. Elf Frakturen - Jochbein, Augenhöhle, Nase, 6x Kiefer, 2x linke Hand - haben mir nicht nur einen neuntägigen Krankenhausaufenthalt und mehrere Wochen Schmerzen bereitet, sondern auch eine nachhaltige Lektion erteilt. Meine linke Hand ist immer noch in ihrer Bewegung eingeschränkt, ein Zahn taub, einer abgebrochen, der Biss leicht schief etc etc. Ist sowas völlig bedeutlungslos für ein GA?
Anbei noch der Profil-Fragebogen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen und vielen Dank schonmal für's Durchlesen
-Dos
----------
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,75 m
Gewicht: 62 kg
Alter: 32
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05/13
BAK: 1,61 Promille
Trinkbeginn: nach Feierabend (Kneipentour mit Arbeitskollegen), ca 18:00
Trinkende: ca 0:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:30
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: -
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: zur ersten MPU, jetzt noch nicht wieder
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: §315c StGB aufgrund dieser TF, ansonsten nichts
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"Ist zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Fahrzeug / Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeugs / Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE-Klassen A 79, A1 79, AM, B, L) in Frage stellen?"
Bundesland: TF in Baden-Württemberg, erste MPU in Sachsen, nächste MPU wohl in NRW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: Mitte 2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, erste Probe 10/19 negativ
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ja
MPU
Datum: noch nicht fest geplant
Schon eine MPU gehabt? Ja, im 10/2016 in selber Angelegenheit
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
"Zwar liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges/ Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE-Klassen A 79, A1 79, AM, B, L) in Frage stellen. Es ist jedoch zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Fahrzeug/ Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird."
Empfehlungen: (stichwortartig zusammengefasst)
- dauerhafter Alkoholverzicht
- erneute MPU erst nach einem Jahr, frühestens ein halbes Jahr nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme
- verkehrspsychologische Einrichtung besuchen mit Gutachten, Alkoholproblematik aufarbeiten, dauerhaften Alkoholverzicht etablieren
- Belege über Alkoholverzicht vorlegen. "Zum Beleg des Alkoholverzichts müssen bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen Jahr..."
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
ich habe nach einem schweren Verkehrsunfall durch TF mit dem Fahrrad im Mai 2013, 1,61 Promille, Strafbefehl §315c StGB, meinen Führerschein im Februar 2014 abgeben müssen. Im Oktober 2016 habe ich meine erste MPU gemacht, die ich nicht bestanden habe. Zwar lägen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, es sei jedoch zu erwarten, dass ich zukünftig ein Fahrzeug/ Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. 2016 lebte ich bereits überwiegend abstinent. Das negative Gutachten war dann wie ein Schlag ins Gesicht. Jetzt möchte ich es möglichst bald nochmal probieren und mich zu diesem Zwecke hier im Forum vorab beraten lassen, da meinerseits noch ein paar Unklarheiten bestehen, insbesondere:
- MPU-Gutachten unabhängig voneinander?
Da ich kurz nach der MPU für längere Zeit in's Ausland zu meiner Freundin mit dem bösen Apfelwein gegangen bin, und auch gutes Mutes war, habe ich das Gutachten gleich an die Führerscheinstelle schicken lassen. Baut meine nächste MPU komplett darauf auf? Zum einen inhaltlich, sprich Aussagen zu Trinkverhalten, -zeiten, -mengen. Schon 2016 fiel es mir schwer, die Fragen zu meinem Trinkverhalten in meiner WG 2012 beantworten, da es einfach schon viel zu lange her war. Und zur TF-Nacht selbst erlitt ich einen Gedächtnisverlust aufgrund nicht vorhandener aber dennoch unterstellter Gewöhnung. Ich konnte also nur noch raten und da habe ich vielleicht ein bisschen nervös vorschnell über den Daumen gepeilt und einfach zu viel angegeben. Oder bricht mir das jetzt auch in Zukunft wieder das Genick?
Zum anderen wären da die Empfehlungen auf der letzten Seite des Gutachtens. Ist die empfohlene Therapie wirklich vonnöten? Da käme ich ziemlich vorgeführt vor, da ich die letzten 4 Jahre mit wenigen Ausnahmen (Silvester etc) abstinent gelebt habe, immer ohne Probleme, und ja nächstes Mal auch mit negativen Haaranalysen zur MPU erscheinen werde. Ich kenne einige harte Alkoholiker, viele Leute mit Alkoholproblem, und hatte auch schon mehrere Alkoholtote in meinem Bekanntenkreis. Ich wäre ja selbst fast unter die Räder gekommen. Ich bin aus dem Alter raus und habe schon lange keine Lust mehr, "einen saufen" zu gehen. Und das sollten die Analyseergebnisse m.E.n. plausibel darlegen können. Insofern würde ich mir die Therapie gerne ersparen.
- Welche Abstinenzzeit ist anzuraten?
Auf der letzten Seite meines Gutachten steht: "Zum Beleg des Alkoholverzichts müssen bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen Jahr..." und dann die Abstände zwischen den Urin-/Haarproben. Ist das so gemeint, dass ich ein Jahr AN erbringen muss? Ich habe vorsorglich schon mal mit dem AN begonnen. Im Januar könnte ich meine zweite Haarprobe einreichen und somit ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen. Reicht das wohl aus? Ab wann ist die Verdonnerung zu einem vollen Jahr AN angemessen? Im Foren-Beitrag zu den Zeiträumen beim AN steht "Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach einem Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter sechs Monaten." wie ist da die Bemessungsgrundlage? Ich möchte möglichst bald wieder mobil sein und damit abschließen.
- Unfallbericht mit zur MPU nehmen?
Meine Gutachterin schien herzlich wenig davon beeindruckt, dass ich gerade nochmal mit dem Leben davon gekommen bin. Elf Frakturen - Jochbein, Augenhöhle, Nase, 6x Kiefer, 2x linke Hand - haben mir nicht nur einen neuntägigen Krankenhausaufenthalt und mehrere Wochen Schmerzen bereitet, sondern auch eine nachhaltige Lektion erteilt. Meine linke Hand ist immer noch in ihrer Bewegung eingeschränkt, ein Zahn taub, einer abgebrochen, der Biss leicht schief etc etc. Ist sowas völlig bedeutlungslos für ein GA?
Anbei noch der Profil-Fragebogen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen und vielen Dank schonmal für's Durchlesen
-Dos
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FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,75 m
Gewicht: 62 kg
Alter: 32
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 05/13
BAK: 1,61 Promille
Trinkbeginn: nach Feierabend (Kneipentour mit Arbeitskollegen), ca 18:00
Trinkende: ca 0:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:30
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: -
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: zur ersten MPU, jetzt noch nicht wieder
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: §315c StGB aufgrund dieser TF, ansonsten nichts
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"Ist zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Fahrzeug / Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Fahrzeugs / Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE-Klassen A 79, A1 79, AM, B, L) in Frage stellen?"
Bundesland: TF in Baden-Württemberg, erste MPU in Sachsen, nächste MPU wohl in NRW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: Mitte 2019
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, erste Probe 10/19 negativ
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ja
MPU
Datum: noch nicht fest geplant
Schon eine MPU gehabt? Ja, im 10/2016 in selber Angelegenheit
Wer hat das Gutachten gesehen?: Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
"Zwar liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges/ Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (FE-Klassen A 79, A1 79, AM, B, L) in Frage stellen. Es ist jedoch zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Fahrzeug/ Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird."
Empfehlungen: (stichwortartig zusammengefasst)
- dauerhafter Alkoholverzicht
- erneute MPU erst nach einem Jahr, frühestens ein halbes Jahr nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme
- verkehrspsychologische Einrichtung besuchen mit Gutachten, Alkoholproblematik aufarbeiten, dauerhaften Alkoholverzicht etablieren
- Belege über Alkoholverzicht vorlegen. "Zum Beleg des Alkoholverzichts müssen bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen Jahr..."
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein