TF Fahrrad 1.62‰

Zwann

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Hallo zusammen.

Ich habe mich hier registriert um mich Austauschen zu können, und mir mit Hilfe eurer Expertise Klarheit im MPU-Sumpf zu verschaffen und mir Anregungen zu holen, wie es für mich weiter gehen kann.

FB Alkohol

Zur Person

Geschlecht: m
Größe: 1,79
Gewicht: 75
Alter: 41

Ich habe 2017 wegen Familie/Kindern mit dem Rauchen aufgehört und fahre seitdem relativ sportlich Mountainbike um etwas für die Gesundheit zu tun.
In unregelmäßigen Abständen, je nachdem wie es die familiäre Freizeitgestaltung an Wochenenden zulässt, steuere ich gerne eine Gaststätte auf einem Gipfel an um dort nach dem 1,5-2 stündigen anstrengenden "Anstieg" 1.0L Bier, wenn ich Bekannte treffe auch mal 1.5L Bier, zu trinken.
Das ich mir dadurch den sportlichen Erfolg direkt wieder zunichte mache, ist mir mittlerweile auch klar geworden.

Alkohol trinke ich gerne in Gesellschaft, speziell ein gutes, unfiltriertes Bier heimischer Herkunft. Anlässe sind z.B. Feste im Wohnort, bei denen es 2.0L Bier werden können.
Im Sommer sitzen wir an Wochenenden des Öfteren mit den Nachbarn draußen und gönnen uns 1.0-1.5L Bier.
Unter der Woche ist Alkohol eher die Ausnahme, außer zu Geburtstagen, Geschäftsessen oder wenn ich den Grill anschmeiße.
Die jungen, wilden Jahre sind definitv vorbei. Ersten Kontakt mit Alkohol hatte ich mit 14 Jahren auf einer Klassenfreier, was gehörig schief ging.

Beim Autofahren verzichte ich auf Alkohol bzw. spreche mich mit meiner Frau ab.


Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.06.2025
BAK: 1,62‰
Trinkbeginn: 16:30 Uhr
Trinkende: 21:45 Uhr
Atemtest: 22:44 Uhr mit 0,72 mg/l
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:30 Uhr

Ich bin Mountainbike gefahren, habe mich mit einem Kollegen am Gipfel verabredet und entgegen meiner "Gewohnheit" 2.0L Bier (5.4%) getrunken.
Anschließend im Wald ins Tal abgefahren und bei meinem Kollegen weitere 1.0L Bier (5%) und 4cl Schnaps getrunken.
Ich fahre jährlich > 2000km Fahrrad und war trotz meines Zustandes fest entschlossen, den Weg nach Hause über einen offiziellen Radweg (größtenteils außerorts entlang einer Bundesstraße) ohne Probleme meistern zu wollen.
Nach 8 von 20km hat mich meine grenzenlose Dummheit eingeholt und ich bin in einer 90°-Kurve ins Grüne abgesegelt, nachdem ich auf dem letzten Kilometer schon Probleme hatte den Lenker gerade zu halten. Dabei habe ich mir das Schlüsselbein gebrochen. Außer mir selbst habe ich glücklicherweise niemandem geschadet.
Ich habe direkt nach dem Sturz meinen Schwiegervater angerufen und um Abholung gebeten. Zwei Passanten hatten trotz dieser Info den RTW gerufen, welcher dann zusammen mit der Polizei eintraf.
Ich habe sowohl Atemtest als auch Blutabnahme ohne Gegenwehr über mich ergehen lassen, da mir zu diesem Zeitpunkt klar war, dass ich einen großen Fehler begangen hatte und das nun auslöffeln muss.
Beim Röntgen in der Klinik musste ich mich aufgrund meines Konsums während des Fotoshootings übergeben.

Konsum bei TF
Zeitraum: 7 Stunden
2 Liter Bier: 2000 x 5,4/100 * 0,8 = 86,4g
1 Liter Bier: 1000 x 5/100 * 0,8 = 40g
2 Schnaps: 20 x 40/100 * 0,8 = 6.4g
= 132,8g

132,8g / (75kg * 0,7) – (7 Std. * 0,1) =
132,8g / 52,5 – 0,7 = 1,82‰


Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: bereits abgeschlossen
Strafbefehl schon bekommen: Ja, Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot.


Führerschein
Hab ich noch: Theoretisch ja, praktisch liegt er bei der Staatsanwaltschaft.
Hab ich abgegeben: Ja, erhalte ich am 28.11.2025 zurück.
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: ---


Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein, die Akte ist bis auf die TF sauber.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Ist aufgrund der Fahrt mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter Alkoholeinfluss vom 07.06.2025 zu erwarten,
dass die zu begutachtende Person zukünftig auch ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird
und gleichzeitig einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht mehr hinreichend sicher trennen kann?

Falls ja oder wenn die zu begutachtende Person keinen kontrollierten Umgang mit Alkohol mehr erreichen bzw.
einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht mehr hintreichend sicher trennen kann,
liegt ein ausreichend langer Abstinenzzeitraum sowie ein gefestigter Einstellungs- und Verhaltenswandel zu Alkohol vor?


Bundesland
Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: ---
Ich lebe abstinent seit: Ende September


Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: Haaranalyse im Januar und im April denkbar
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein


Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Erstberatungsgespräch mit Psychologen einer anerkannten MPU-Stelle durchgeführt, tendiert zu KT und empfiehlt einen teuren Gruppenkurs.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ---


MPU

Datum: Wird bis 30.11.2025 verlangt ansonsten Entzug der Fahrerlaubnis. Würde den Führerschein freiwillig abgeben um Kosten zu sparen, da zeitlich kaum realisierbar.
Welche Stelle (MPI): noch keine
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ---
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ---


Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein


Schlusswort
Da ich kein Holzkreuz am Straßenrand haben möchte, welches an mich erinnern soll, zählt für mich seit der TF 0.0‰ im Verkehr. Auch auf dem Fahrrad!
Meiner Familie zuliebe meide ich auch risikoreiche Fahrten über Stock und Stein mit dem Mountainbike, da mir durch diese Aktion bewusst geworden ist, wie schnell es gehen kann.

Der Psychologe meinte er sei mit meinen Angaben zur Trinkmenge bzgl. TF nicht einverstanden. Laut meiner hoffentlich korrekten Rechnung sehe ich hier keinen Widerspruch. Auch mein Kollege hat die Mengen auf Nachfrage nochmals bestätigt.
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Der Psychologe meinte er sei mit meinen Angaben zur Trinkmenge bzgl. TF nicht einverstanden. Laut meiner hoffentlich korrekten Rechnung sehe ich hier keinen Widerspruch. Auch mein Kollege hat die Mengen auf Nachfrage nochmals bestätigt.
Was ich mir vorstellen kann:
Es geht nicht um die Trinkmenge zur TF, sondern deine Konsumhistorie.
Damit hätte er Recht.
Es ist absolut unglaubwürdig, dass du sonst max. 2l Bier trinkst und dann -ausgerechnet am Tag der TF- 3l und 2 „Kurze“ konsumierst und dann noch mit dem Fahrrad (!) erst in`s Tal fährst und dann noch 8 weitere km.

Mit der Kursempfehlung bin ich nicht einverstanden.
Teuer und bringt dir nichts.
Und mir gibt die Empfehlung kT von Fachkollegen immer sehr zu denken, da es kT, zumindest nach den noch gültigen Beurteilungskriterien nur im „Missbrauch“ mit therapeutischer und forensischer Begleitung als anerkannte Strategie gibt

Dass es nicht klug ist, mit 2l Bier im Kopp noch über Stock und Stein zu fahren, wusstest du doch auch vorher ?
Da war dir deine Gesundheit und deine Familie doch auch egal…

Bedeutet:
Der Alkohol war dir wichtiger.

Du musst die Frage beantworten:
Warum ?

Dazu gehört auch:
Selbst nach dem Unfall und den damit einhergehenden sehr negativen Folgen hast du noch 4 Monate weiter konsumiert.
Vielleicht erst nach Erhalt der MPU-Aufforderung aufgehört…?

Auch dadurch ist deutlich ersichtlich, dass der Konsum von Alkohol eine weitaus wichtigere Rolle spielt, als du dir im Moment eingestehen willst oder kannst.

Wir helfen dir dabei sehr gerne :smiley138:
 
Erstmal hoffe ich, dass es dir körperlich wieder gut geht.

Kann jemand erklären, weshalb und auf welcher Grundlage hier ein Fahrverbot trotz TF mit Fahrrad verhängt wurde? Ich dachte das wäre beim Fahrrad nicht der Fall und es würde über die FEB mit MPU Anordnung laufen?
69 StGB bezieht sich doch auf Kraftfahrzeuge?
 
Zuletzt bearbeitet:
weshalb hier ein Fahrverbot trotz TF mit Fahrrad verhängt wurde?

Weil die Fahrradfahrt mit über 1,6 Promille angetreten wurde.

Bei Radfahrern werden viele Informationen durcheinandergeworfen und nicht richtig aufgedröselt. Mein aktueller Wissenstand ist ganz grob folgender:

Zunächst muss zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug mit Führerscheinentzug (im folgenden Fahrerlaubnisentzug) unterschieden werden.

Bei einem Fahrverbot dürfen keine Fahrzeuge gefahren werden, die eine Erlaubnis benötigen. Also nicht nur führerscheinpflichtige Fahrzeuge, sondern auch Mofas und ähnliche. Was mit E-Scootern ist weiß ich nicht.

Ein Fahrerlaubnisentzug betrifft nur Fahrzeuge, die mit der Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen.

Wenn Radfahrer mit über 1,6 Promille erwischt werden kann als Strafe neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Danach bekommen sie häufig die vorhandene Fahrerlaubnis und den Führerschein zurück, werden aber zu einer MPU aufgefordert. Wird die erfolgreiche MPU nicht fristgerecht eingereicht wird die Fahrerlaubnis gelöscht und der Führerschein eingezogen und wortwörtlich geschreddert.

Deine Verwirrung kommt wohl daher, das hier im Forum immer wieder Radfahrer mit unter 1,6 Promille nachfragen, von denen eine MPU gefordert wird. Bei unter 1,6 Promille auf dem Fahrrad wird kein Fahrverbot verhängt.

Nach aktueller Rechtsprechung darf kein automatisches Fahrradfahrverbot mehr ausgesprochen werden. Selbst dann, wenn eine geforderte MPU nicht geliefert wird. Das gilt auch für Pedelecs, die Fahrrädern rechtlich eins zu eins gleichgestellt sind. Ein Fahrradfahrverbot darf nur mit spezieller Begründung, also individuell, erfolgen.

Bei E-Scootern bin ich wie bereits geschrieben etwas raus. Klar ist nur, das es sich um Kraftfahrzeuge handelt und deshalb die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge gelten.
 
Kann jemand erklären, weshalb und auf welcher Grundlage hier ein Fahrverbot trotz TF mit Fahrrad verhängt wurde? Ich dachte das wäre beim Fahrrad nicht der Fall und es würde über die FEB mit MPU Anordnung laufen?
69 StGB bezieht sich doch auf Kraftfahrzeuge?
Das Gericht bzw StA hat die Möglichkeit hierzu nach §44 StGB.
Dies kommt sogar öfters vor bei Fahrradfahrern und hatten wir hier schon öfters.

Ich finde diesen Erfahrungsbericht von Whistleblower für sehr lesenswert.
 
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Was ich mir vorstellen kann:
Es geht nicht um die Trinkmenge zur TF, sondern deine Konsumhistorie.
Damit hätte er Recht.
Es ist absolut unglaubwürdig, dass du sonst max. 2l Bier trinkst und dann -ausgerechnet am Tag der TF- 3l und 2 „Kurze“ konsumierst und dann noch mit dem Fahrrad (!) erst in`s Tal fährst und dann noch 8 weitere km.
Zur Fahrt ins Tal waren es "nur" 2 Liter. Aber das muss man sicherlich auch geübt haben. Den verbleibenden Liter und 2 "Kurze" haben wir dann bei meinem Kollegen getrunken.

Mit der Kursempfehlung bin ich nicht einverstanden.
Teuer und bringt dir nichts.
Und mir gibt die Empfehlung kT von Fachkollegen immer sehr zu denken, da es kT, zumindest nach den noch gültigen Beurteilungskriterien nur im „Missbrauch“ mit therapeutischer und forensischer Begleitung als anerkannte Strategie gibt
Danke für deine Einschätzung, das hilft mir sehr.

Dass es nicht klug ist, mit 2l Bier im Kopp noch über Stock und Stein zu fahren, wusstest du doch auch vorher ?
Da war dir deine Gesundheit und deine Familie doch auch egal…

Bedeutet:
Der Alkohol war dir wichtiger.
Ja, der Spass war in diesem Moment wichtiger, und da es bisher immer funktioniert hat, habe ich das auch nicht hinterfragt. Heißt jedoch nicht, dass es richtig von mir war so zu handeln. Der Optimist in mir hat da oft die Oberhand.

Du musst die Frage beantworten:
Warum ?

Dazu gehört auch:
Selbst nach dem Unfall und den damit einhergehenden sehr negativen Folgen hast du noch 4 Monate weiter konsumiert.
Vielleicht erst nach Erhalt der MPU-Aufforderung aufgehört…?

Auch dadurch ist deutlich ersichtlich, dass der Konsum von Alkohol eine weitaus wichtigere Rolle spielt, als du dir im Moment eingestehen willst oder kannst.
Ich habe bis zum letzten Tag gehofft, dass mir das Thema MPU erspart bleibt. Aber warum soll es mir da besser gehen als anderen vor mir.

Ich trinke gerne Bier, manchmal auch zu viel bzw. mehr als gut für mich ist. Sprich ich lass es auch mal krachen und vergesse meine Grenzen.
Aber ich bin niemand, der schon während der Arbeit trinkt oder sich regelmäßig ein Feierabendbier kippt.

Das Gipfelbier ist seit dem Unfall tabu. Ich fahre seitdem gemütlichere, risikoarme Runden zusammen mit meinem Nachnbarn durch den Wald. Wir unterhalten uns dabei und genießen die 90 Minuten. Das tut mir gut.
Wir helfen dir dabei sehr gerne :smiley138:
Danke!
 
Wenn Radfahrer mit über 1,6 Promille erwischt werden kann als Strafe neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Danach bekommen sie häufig die vorhandene Fahrerlaubnis und den Führerschein zurück, werden aber zu einer MPU aufgefordert. Wird die erfolgreiche MPU nicht fristgerecht eingereicht wird die Fahrerlaubnis gelöscht und der Führerschein eingezogen und wortwörtlich geschreddert.
Soweit mir bekannt können bis 6 Monate als "Nebenstrafe" und bis 90 Tagessätze verhängt werden. Das geht bei sämtlichen Straftaten.
 
Ja, der Spass war in diesem Moment wichtiger,…
Das musst du für eine positive MPU eben sehr genau ergründen.
Saufen hat im psychologischen Sinne nix mit Spaß zu tun, sondern mit fehlgeleiteten Emotionen.
Beginnen könntest du mit der Frage:
Warum habe ich mehr „Spaß“, wenn ich saufe ?
Dann geht es weiter und weiter, bis du aus deiner Biographie heraus dein inneres Motiv findest, worauf dann die Vermeidungsstrategien beruhen.
Und „saufen“ benutze ich hier sehr bewusst, weil deine Konsumhistorie nix mit „Trinken“ zu tun hat.

Ich habe bis zum letzten Tag gehofft, dass mir das Thema MPU erspart bleibt. Aber warum soll es mir da besser gehen als anderen vor mir.
Zur Erklärung:
Eine MPU zur Überprüfung der Kfz-Eignung ist bei Auffälligkeit mit dem Fahrrad ohne Ermessenspielraum zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Sehr gerne :smiley138:
 
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