Hallo zusammen,
ich bin auf eure Hilfe angewiesen.
Ich würde am letzten Wochenende mit dem Fahrrad einer Polizeikontrolle unterzogen, da ich in einen Kreisel vor ein anderes Auto eingefahren bin, was von den beobachtenden Polizeibeamten als Vorfahrtsmissachtung eingestuft wurde. Die Beamten fuhren mir hinterher, stellten eine unsichere Fahrweise fest und unterzogen mich der Kontrolle. Atemalkohol knapp unter zwei Promille (gehe davon aus, dass der Blutalkoholgehalt darüber liegt, darum die Überschrift). Anschließend würde ich auf die Polizeiwache gebracht zur Blutabnahme.
Dort wurde mir erklärt, dass ich mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen muss.
Die Fahrerlaubnis wurde mir nicht abgenommen.
Ich wurde noch nie polizeilich auffällig. Weder im Verkehr, noch sonst irgendwo. Weder mit, noch ohne Alkohol.
Ich habe viel im Forum gelesen.
Aber muss ich mit einem Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis rechnen? Oder ist das wirklich erst nach einer negativen MPU möglich?
Ich habe seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr getrunken und versuche den MPU Termin durch einen Anwalt hinauszuzögern, sodass ich mind. 6 Monate Abstinenz nachweisen kann.
Ist das das richtige Vorgehen?
ich bin auf eure Hilfe angewiesen.
Ich würde am letzten Wochenende mit dem Fahrrad einer Polizeikontrolle unterzogen, da ich in einen Kreisel vor ein anderes Auto eingefahren bin, was von den beobachtenden Polizeibeamten als Vorfahrtsmissachtung eingestuft wurde. Die Beamten fuhren mir hinterher, stellten eine unsichere Fahrweise fest und unterzogen mich der Kontrolle. Atemalkohol knapp unter zwei Promille (gehe davon aus, dass der Blutalkoholgehalt darüber liegt, darum die Überschrift). Anschließend würde ich auf die Polizeiwache gebracht zur Blutabnahme.
Dort wurde mir erklärt, dass ich mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen muss.
Die Fahrerlaubnis wurde mir nicht abgenommen.
Ich wurde noch nie polizeilich auffällig. Weder im Verkehr, noch sonst irgendwo. Weder mit, noch ohne Alkohol.
Ich habe viel im Forum gelesen.
Aber muss ich mit einem Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis rechnen? Oder ist das wirklich erst nach einer negativen MPU möglich?
Ich habe seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr getrunken und versuche den MPU Termin durch einen Anwalt hinauszuzögern, sodass ich mind. 6 Monate Abstinenz nachweisen kann.
Ist das das richtige Vorgehen?