TF Fahrrad 2,1 Promille

Günni

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,80m
Gewicht: 80 KG
Alter: 28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: mitte Dezember 2022
BAK: 1,89 Atemalkohol; 2,1 Blutuntersuchung (durch Sachbearbeiterin der Polizeidienststelle erfahren)
Trinkbeginn: 16:00 Uhr
Trinkende: 23:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 00:30 Uhr (reine Schätzung, das Laborergebnis liegt mir nicht vor s.o.)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja, habe nur den Befragungsbogen der Polizei teilweise ausgefüllt und zurückgesendet
Strafbefehl schon bekommen: nein, Polizei hat alles an Staatsanwaltschaft weitergeleitet
Dauer der Sperrfrist: k.A.

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: s.o

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein (habe auch keine Rechtsschutzversicherung)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): /

Bundesland: Thüringen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: habe an Silvester ein Glas Sekt getrunken, dann ein Glas Sekt zum Geburtstag eines Freundes (Januar)
Ich lebe abstinent seit: /

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: keinen Plan

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Anfrage an Suchtberatungsstelle (bietet MPU-Beratung an) geschrieben.
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU weiß ich nicht, (laut Sachbearbeiterin der Dienststelle sehr wahrscheinlich, da "sie bei einem solchen Wert nicht mehr auf ein Rad steigen könnte")
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 
Zuletzt bearbeitet:

Günni

Neuer Benutzer
Hallo Gemeinde, ich habe mir mal gedacht ich schreibe so früh wie möglich im Forum etwas zu meinem Fall, nicht dass ich das dann kurz vor der Angst mache bzw. noch mehr Fehler begehe als ich ohnehin schon gemacht habe.
Ich habe bereits ein paar mit meinem Fall vergleichbare Erfahrungsberichte hier im Forum durchgelesen.
Schon einmal Danke im Voraus für eure Tipps/Hilfestellungen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Günni,

willkommen im Forum.

Zunächst mal meinen herzlichen Glückwunsch, dein Account trägt die ID 10.000.
D.h., du bist der 10.000ste Nutzer der sich hier registriert hat.
Wer weiß, vllt. ist das ja ein besonders gutes Omen... :)
Datum der Auffälligkeit: mitte Dezember 2022
Wenn es so ist könntest du dir das Ganze ja noch einmal überlegen... ;)
Dauer der Sperrfrist: k.A.
Da die TF mit dem Fahrrad war wird es keine Sperrfrist geben..
MPU weiß ich nicht,
Die wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen und wenn es soweit ist mit kurzer Frist zur Gutachtenabgabe...
Gerade erst passiert: ja, habe nur den Befragungsbogen der Polizei teilweise ausgefüllt und zurückgesendet
Was hast du denn da angegeben?
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein (habe auch keine Rechtsschutzversicherung)
Die brauchst du für eine Akteneinsicht nicht. IdR macht dies auch erst Sinn wenn alle Unterlagen darin enthalten sind..


Es ist auf jeden Fall gut dass du dich so schnell hier angemeldet hast. Falls die FSSt. schnell reagiert, haben wir trotzdem genügend Zeit für die Vorbereitung...

Ich würde dir empfehlen dich erstmal im Infoteil ein wenig einzulesen. Bitte noch keinen Alk-FB ausfüllen, dafür ist es noch zu früh...:smiley138:
 

Andi18

MPU Profi
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja, habe nur den Befragungsbogen der Polizei teilweise ausgefüllt und zurückgesendet
Strafbefehl schon bekommen: nein, Polizei hat alles an Staatsanwaltschaft weitergeleitet
Möglichst keine Aussagen oder sonstiges der Polizei gegenüber tätigen. Mag auch möglich sein, daß die Dich zur Vernehmung noch einladen werden. Wenn das kommt, einfach ablehnen und Aussage verweigern.
Du mußt versuchen, das Strafverfahren zu verzögern. Viele (nicht alle) Fsst warten diesen Ausgang ab. Ist leider nicht vorhersehbar.
Sollte also ein StB eintrudeln, empfiehlt es sich Einspruch einzulegen und Akteneinsicht vorzunehmen.
Für das wiederum wirst einen RA benötigen.
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: habe an Silvester ein Glas Sekt getrunken, dann ein Glas Sekt zum Geburtstag eines Freundes (Januar)
Ich lebe abstinent seit: /
Aufgrund Deines Alters und Promille wird nach bisherigen Angaben KT möglich sein. Dies hängt aber von Deiner Aufarbeitung und Problemtiefe ab. Dennoch würde ich Dir empfehlen, den Konsum bis auf Weiteres gänzlich einzustellen, bis Du Dir dessen bewusst bist.
Somit verspielst keine Zeit.
Nachdem forensische Belege gerne gesehen werden, könntest jetzt bereits Dich auf Suche nach einem akkreditierten und zertifizierten Labor begeben und Preise vergleichen. Die großen Organisationen (wie der Tüv) bieten dies als Vermittler auch an, aber zu wucherhaften Preisen.
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Anfrage an Suchtberatungsstelle (bietet MPU-Beratung an) geschrieben.
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
das ist soweit ein guter Schritt. Du kannst zudem weitere Stellen anschreiben und Erstgespräche führen, z.B. Diakonie, Caritas oder direkt VPs (z.B. anhand BNV Mitgliederliste), also googeln.
Erstgespräche sind idR kostenlos und so kannst dann feststellen, bei welchem Dich am Wohlsten fühlst.
Denke nur dran, bei pauschalen Angeboten und geworbenen Bestehensgarantien vorsichtig zu sein, sind dann meistens unseriöse Anbieter. Ebfs wäre ich bei überregionalen Anbietern vorsichtig.
 

Günni

Neuer Benutzer
So, da bin ich wieder:D

Das Strafverfahren ist soweit durch, hatte auch Widerspruch eingelegt und von einem Anwalt über die Sache schauen lassen aka Akteneinsicht genommen, da war aber nichts zu machen, daher den Widerspruch vor der Verhandlung zurückgezogen Der Bescheid über die Zahlung kam zwar noch nicht, aber:
Jetzt kam Post vom Straßenverkehrsamt. Sie beabsichtigen aufgrund "Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen als auch fahrerlaubnisfreien (Kraft)Fahrzeugen" mir eine MPU anzuordnen, bis 25.05.2022 habe ich Gelegenheit mich schriftlich zu äußern. Sofern bis zu diesem Datum keine Äußerung beim Amt vorliegt "werde ich nach Lage der Akten entscheiden". Anbei noch eine Verzichtserklärung für meine Fahrerlaubnis.
Wie habe ich mit dieser Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung umzugehen?
Mfg Günni
 

Andi18

MPU Profi
Eine Äußerung der Fsst wird nichts bringen.
Lass also einfach die Frist verstreichen, danach erfolgt die mpu Aufforderung. Somit erreichst dann locker die 6 Monate.

wie hoch ist denn die Strafe ausgefallen? Und wie läuft die Vorbereitung?
 

Pbuddy

Stamm-User
Die wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen und wenn es soweit ist mit kurzer Frist zur Gutachtenabgabe...
@Nancy @Andi18 Wieso lese ich das immer wieder hier? Ich verstehe das irgendwie nicht. Warum sollte in vielen Fällen eine Frist gesetzt werden, die zeitlich gar nicht einzuhalten ist, zb wenn es um AN geht??? Und vor allem was passiert dann, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, bzw was sollte man tun.

Entschuldige @Günni, dass ich hier so reingretsche. :smiley1659: Ich hab ne ähnliche hohe BAK, meine Auffälligkeit war mitte November, FS abgeben müssen.
Bislang habe ich ausser dem Strafbefehl aber noch keine Post bekommen...
 

Andi18

MPU Profi
[...] Warum sollte in vielen Fällen eine Frist gesetzt werden, die zeitlich gar nicht einzuhalten ist, zb wenn es um AN geht??? Und vor allem was passiert dann, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, bzw was sollte man tun.
der grundlegende Unterschied zu Dir ist, daß Günni noch den FS hat. Ein Fahrrad ist fahrerlaubnisfrei. Er war auffällig mit >1,6, somit wird ein Alk-Problem unterstellt und geschlussfolgert, daß er sich auch betrunken ins Auto setzen könnte, wegen dem unkontrollierten Problem und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das ganze Thema Fahrrad ist eine Sondersituation - hier eine schöne Zusammenfassung..

Die Fsst ist eine Behörde im Landratsamt, die SB dort haben von Mpu und Voraussetzungen keine Ahnung. Denen ist es herzlich egal.
Um nun die Allgemeinheit zu schützen, fordern die nach Verurteilung einfach das positive GA, müssen hierzu natürlich Fristen setzen. Wenn die Frist nicht hältst, wird dies als negatives GA prinzipiell gewertet, somit dann die Handhabe die FE zu entziehen.
 

Pbuddy

Stamm-User
Wenn die Frist nicht hältst, wird dies als negatives GA prinzipiell gewertet, somit dann die Handhabe die FE zu entziehen.
Danke für die Info. Und wie sollte man agieren, damit dies nicht passiert? Kann man die Frist verlängern lassen? Kann man das mehrfach machen, bis man alle AN zusammen hat? Oder wie ist da das Vorgehen ...
 

Andi18

MPU Profi
Und wie sollte man agieren, damit dies nicht passiert?
Die Fsst reagiert idR erst nach Verurteilung im Strafverfahren, damit ist die Schuld amtlich. D.h. um später für die Mpu die notwendigen Zeiten erreichen zu können, im besten also 12 Monate, gilt es das Strafverfahren durch Einspruch (oder gezielte Krankheit vor dem GT) zeitlich in die Länge zu ziehen.
Ist quasi wie eine bewusste Selbstverstümmelei, um später die Zeit zu haben..

Kann man die Frist verlängern lassen? Kann man das mehrfach machen, bis man alle AN zusammen hat? Oder wie ist da das Vorgehen ...
wenn das Strafverfahren abgeschlossen, greift das Verwaltungsrecht und damit dem Wohlwollen der Fsst.
Wenn die dann nicht gewillt sind Fristen zu verlängern, wird das Entzugsverfahren anlaufen.. Hier versteckt man sich dann hinter dem Argument, daß Du quasi eine tickende Zeitbombe bist da ja noch Auto fahren darfst.
 

Pbuddy

Stamm-User
Was ist, wenn man seinerzeit keinen Einspruch eingelegt hat, Strafe bezahlt und somit das Strafverfahren abgeschlossen ist und der FS schon längst einkassiert wurde?
 

Andi18

MPU Profi
Du hast aktuell keine FE, wirst einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, dabei kommt dann die Mpu Aufforderung. Die Fsst wird dabei Dir auch eine Frist setzen, müssen sie ja tun damit es ein Ende haben wird.
Wenn Dir dann die Frist nicht reicht, eben wegen ANs etc., brauchst nur mit der Fsst sprechen und um Fristverlängerung bitten. Die haben keinen Grund diesen zu verwehren, weil Du ja keine Gefahr aktuell für den Straßenverkehr und die Allgemeinheit darstellst.
Bei Dornröschen z.B. wurde der Antrag für ein Jahr auf Eis gelegt.. als sie sich für 1Jahr ANs entschieden hatte.
PS: Wir sollten in Deinem Thread bleiben..
 
Oben