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TF Fahrrad 2,21 ‰ Erfahrungsbericht

Sollte ich da mal nachfragen oder lieber abwarten?
Mehr bekommst du nicht zurück, du wirst wie ein Führerschein-Neuling behandelt. Früher konntest du mit der Klasse 3 noch 7,5 Tonner fahren, der Spaß ist schon lange vorbei.
Zum Glück hatte ich noch meine Klasse 2 ... gebe ich die ab bzw. verlängere nicht mehr, dann darf auch ich keinen 7,5 Tonner mehr fahren.
Einen extra Anhängerschein barauchte man für die Klasse 3 auch nicht ... für mich ist das eh alles Geldmacherei, damit begann in diesem Land die Enteignung und Entmündigung ... aber dass ist allein meine Meinung und ein anderes Thema.
 
Bedeutet das, dass es ein Nachteil war den Führerschein damals freiwillig abzugeben?

Ich hatte ja die Wahl und dachte Freiwillig ist besser da zum einen Günstiger war und die FEB sieht das ich mich nicht "quer Stelle".
 
Das verstehe ich jetzt nicht.
Bekomme ich nicht die Führerscheine zurück die ich vorher hatte?
Ich bin zwar in Verwaltungsrecht nicht firm, aber allein die Tatsache, dass du die große Motorrad FE (A) hattest, sagt mir, dass das ein Fehler sein muss.
Sowohl in der Fragestellung, als auch in deinem Gutachten werden deine vorherigen FE Klassen genannt. Das spielt im medizinischen Teil/Reaktionstest auch eine Rolle. Auf der ersten Seite des Gutachtens stehen die FE Klassen.

Und by the way, ich habe meine FE ja auch unlängst zurück erhalten. Ich hatte die selben Klassen wie du, und all diese stehen auch auf meinem neuen Kärtchen.

Das solltest du klären.
 
Wie schon gesagt, ist Verwaltungsrecht nicht mein Ding. Was ich sicher weiß, ist, dass man aktuell mit dem alten 3er noch 7,5t fahren darf.

Hier ein Bericht vom ADAC vom 20.08.2024 zu diesem Thema.
 
Dann sehe ich überhaupt keinen Grund, warum man dir etwas verwehren dürfte.

Mann oh mann, deine FEB ist ja der reinste „Horrorladen“
 
Gut möglich :smiley624:, wobei ich hier Hoffnung habe, dass es auf dem "kurzen Dienstweg" geregelt werden kann.

Ich hatte ja auch das Problem, dass mir unterstellt wurde nicht im Besitz des A FS gewesen zu sein und ich deshalb eine Theoretische und Praktische Prüfung ablegen sollte, was aber damals schnell geregelt werden konnte, da ich eine Kopie meines FS hatte.
 
:oops::eek: What???
Hättest du also keine Kopie gehabt, hättest du da auch noch rumstreiten können?
Vielleicht solltest du die Story an rtl oder co verkaufen. Aber erst, wenn du das Kärtchen wieder hast. :smiley624:
 
Mein Hinweis bezog sich lediglich auf die alte Klasse 3, wo man ohne weitere Prüfungen auch 7,5 Tonner nebst Anhänger fahren durfte.
Achso, du meintest, dass es die alte Klasse 3 so nicht mehr gibt?

Wenn man die alte Klasse 3 noch hat darf man nach wie vor 7,5t und Anhänger fahren. Auch bekommt man beim Umschreiben den B(E), C1(E), AM und L.

Würde man nun als Ersttäter bei einer Neuerteilung den alten 3er nicht in die genannten Klassen „umgetauscht“ bekommen, wäre man ja schlechter gestellt als ein Wiederholungstäter, wie ich es bin???

@Max_2.21_Fahrrad :
Bei dir ist der Fall klar, denn du hattest ja schon die neuen Klassen.
 
Hey Max

Was mir gerade noch einfällt:
Hattest du beim Antrag ein augenärztliches Gutachten (nicht der einfache Sehtest) + ein ärztliches Gutachten eingereicht?
 
Oh sorry, ich meinte @Max_2.21_Fahrrad

Wenn er nämlich versäumt hätte, diese Gutachten einzureichen, wäre das ein Grund, warum C1(E) verweigert werden könnte. Dann noch die Schwierigkeiten mit der Klasse A.

Bei dieser FEB halte ich alles für möglich.
 
Wenn er nämlich versäumt hätte, diese Gutachten einzureichen, wäre das ein Grund, warum C1(E) verweigert werden könnte.
Anders als bei der alten Klasse 3, sollte er eigentlich C1/C1E wiederbekommen ... sofern er hierfür auch eine separate Fahrerlaubnisprüfung abgelegt hat.
 
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