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TF Fahrrad (Fahrrad geschoben)

Kann man später den Führerschein wiederbekommen falls man im Nachhinein dann doch irgendwann die MPU macht?

Ich weiß zwar noch nicht viel von deiner Geschichte, allerdings solltest du von einem Jahr Abstinenznachweisen ausgehen. Wenn du zukünftig Abstinent lebst ohne Nachweise zu sammeln kannst du durch Haarproben (sofern möglich) ein viertel Jahr "sparen". Falls du irgendwann kurzfristig den Führerschein wieder benötigst kann das eng werden. Das solltest du einplanen.

Alles natürlich nur falls überhaupt eine MPU gefordert wird.
 
allerdings solltest du von einem Jahr Abstinenznachweisen ausgehen
...weil?

Bis jetzt haben wir nur den Anhaltspunkt einer alten MPU mit Kontrollverlust und gleichbleibender Giftfestigkeit.
Das kann trotzdem auch eine A3 werden - oder genauso gut eine A1 (dann mit 15 Monaten).
Ich finde, wir wissen noch zu wenig für eine Nachweisempfehlung...
 
Das muss ich korrigieren:
Das Straf- und Verwaltungsverfahren sind 2 völlig verschiedene Verfahren.
Die FEB bekommt automatisch, da die Dunkelblauen dazu rechtlich verpflichtet sind, Kenntnis von dem Ergebnis der BE.
korrekt, es sind 2 verschiedene Verfahren. Allerdings durch die Meldung alleine, erfolgt noch keine Veranlassung des Verfahrens.
Dann wird sie mit Sicherheit eine MPU anordnen, da Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht.
Falsch. Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn Schuld festgestellt.
Für den Verdacht des Alkoholmissbrauchs reicht er BAK alleine noch nicht. Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr lese ich nicht raus. Wird aber die Akte zeigen. Ansonsten könnten gegen die Zeugen womöglich auch ein Verfahren eingeleitet werden und gegen alle anderen Fußgänger ebenfalls?
Eine FEB wird wohl nicht willkürlich vorgehen dürfen.
Dafür bekommst du eine Frist von 3 Monaten.
erst nach Aufforderung
Die FEB muss das Strafverfahren nicht abwarten.
korrekt. Warten idR nicht ab, sofern die Aktenlage eindeutig.
Eine FEB will auch nicht in Regress genommen werden können.
Früher haben manche das gemacht, heute hat die Praxis gezeigt, dass sie das nicht mehr tun.
Stichwort Gefahrenabwehr.
unter Umständen.
Auch das ist fachlicher Unsinn.
Echt?
Und das „Bedrängen“ halte ich ihr auch für völlig unangemessen, da nicht sachdienlich.
Die Polizei ist Exekutive.
Die StA ist Judikative und Herrscher des Verfahrens. Alleine sie entscheidet über Wohl und Wehe.
Du kennst Dich aus. Hast schon mal eine Strafakte gelesen? Und Dich schon mal mit Zeugen unterhalten, wie vorgegangen wird?
Sich mal mit Polizisten auf privater Ebene auszutauschen, ist sehr erkenntnisreich.

Nun ja, das Fachgebiet mit der „Sondersituation“ gilt es erst einmal zu finden….
Es werben schon länger mitunter die RA damit, ebfs sogar Vorbereiter.
Wenn ein Vorbereiter dieses Thema eigens auslobt, könnte dieser die evtl auch einen RA empfehlen.
Ich halte es auch für vollkommen verkehrt jetzt einen Anwalt einzuschalten.
Es gälte erst einmal einen StB abzuwarten.
Wenn der StB abgewartet wird, ist Teil des Strafverfahrens eingespurt.
Es erfolgt auch eine Anhörung. Somit wäre es frühzeitig dienlich, den geeigneten RA zu finden und zu involvieren.
Falls du, lieber Tonideus, aber eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es eine Überlegung.
Allerdings gucke bitte sehr genau in die Bedingungen, ob deine so etwas übernimmt.
Es ist wahrscheinlich günstiger das Strafverfahren abzuwenden, als eine MPU zu absolvieren, wenn nur auf monetäre Gesichtspunkte achten magst.
Stelle bitte ab sofort jeden Konsum ein und gucke nach einem Abstinenzprogramm, Blut-, Haar, oder Urinanalysen.
Diese müssen in einem Labor nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke durchgeführt.
Das stimme ich zu. Du findest im Infoteil eine Sammlung an Laboren zum Preisvergleich.
Es lohnt auch hier Preisvergleiche anzustellen.
Aus psychologischer Sicht hast du eine ausgeprägte Problemtiefe.
Das gilt es auszuräumen.
Bist Dir da sicher?
Man kann Problem auch außerhalb einer MPU lösen.

Gehe zum HA, zur Suchtberatung etc.
präventive stationäre Therapie?
Fange sofort mit der Aufarbeitung an. Das kannst du sehr gerne erst einmal mit unserer Hilfe, dann schauen wir mal, wie und wo du stehst.

Du wirst dich auf eine führerscheinlose Zeit einrichten.
Es hängt alleine von dir ab, wie lang sie werden wird.
das glaube ich bisher nicht.
 
ich finde, das ist ein wichtiges und spannendes Thema, es darf auch sein, dass das kontrovers diskutiert wird. Auf Sachebene ist das immer ziemlich ergiebig, auch für mich - ich lerne da immer gern dazu.
Nur: wäre vllt ein anderer Platz denkbar? Ich sehe, dass es immer mal wieder die Threads von Anfragenden zersprengt. Wenn wir das mal andernorts klären könnten, soweit es eben möglich ist?
 
Falsch. Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn Schuld festgestellt.
Hmm...
In §13 FeV heißt es:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.

Hier noch eine Entscheidung des OVG NRW aus 2014:
Von daher bleibt aus meiner Sicht erstmal abzuwarten, wie hoch die BAK von "Tonideus" ausfallen wird. In einigen Tagen sollte er den Wert bei der Dienststelle erfragen können.
Sich mal mit Polizisten auf privater Ebene auszutauschen, ist sehr erkenntnisreich.
Ich vermute, daran hat "Karl-Heinz" keinen Mangel.... :smiley138:
 
vielen Dank für den Hinweis. So vermute ich, daß sich die Hinweise des Missbrauchs auch an der Kategorisierung A2 und dessen Definition orientiert.
(Stichwort Wiederholung, negative Auswirkungen etc.).

Hier noch eine Entscheidung des OVG NRW aus 2014:
bei dem dortigen Verdachtsmoment (2,5‰, warmer Motor, selbst Einräumung der Tat) sind die Hinweise schon sehr konkret.
Wir hatten vor Jahren hier im Forum einen Fall von häuslicher Gewalt mit knapp 3‰. Wie ich von einem VP mal erfahren habe, gilt dieser Wert behördlich als nachgewiesen abhängig mit entsprechenden Konsequenzen. Ob das so stimmt, weiß ich nicht.

OT:
@Karl-Heinz möchte an die Stelle mein Bedauern unseres Aufpralls ausdrücken. Hoffe, daß wir es dabei bewenden lassen können und nochmal von Null weg beginnen.
Mir ist klar, daß meine Beteiligung hier im Forum sehr mager ist. Doch bin ich dem Forum hier ewig dankbar, welche mir damals in einer schweren Zeit eine gewisse Konstante gegeben hat.
Mein besonderes Interesse gilt hierbei meinem liebsten Hobby 'das Fahrrad' in mehrerlei Hinsicht. So bin ich wahrlich kein Freund der MPU.
v.a. im Hinblick auf Fahrrad erachte ich die rechtlichen Grundlagen eines Rechtsstaates gegenüber sehr mager.

Wünsche allen einen guten Start in die neue Woche.
 
häuslicher Gewalt mit knapp 3‰
solche Sachen werden sogar in den BUK (S.46) als Grundlage für Eignungszweifel erwähnt.

Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn Schuld festgestellt.
Die Beurteilungskriterien beschreiben ausdrücklich, dass die Vermutung reicht. Kriterien für eine Missbrauchs- oder Suchtvermutung sind dort aufgeführt. Die "Schuld" braucht es vllt irgendwie, damit die FsSt überhaupt vom Vorfall erfährt, aber sie ist keine notwendige Voraussetzung für eine Missbrauchsvermutung*.

Ich würde jetzt mal einen eigenen Fred zum Thema aufmachen, vllt kann dann Nancy das alles dorthin verschieben, damit wir hier bei @Tonideus bleiben können?

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*die MPU-Aufforderung ist dann auch unabhängig davon, obs eine Einstellung des Verfahrens gab oder nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
So. Wieder zu @Tonideus
Die Beurteilungskriterien beschreiben ausdrücklich, dass die Vermutung reicht. Kriterien für eine Missbrauchs- oder Suchtvermutung sind dort aufgeführt.
Die Beurteilungskriterien beschreiben im Vorfeld, dass Trinkauffälligkeiten über 1.6 pm mit dem Fahrad einen hinreichenden Eignungszweifel ergeben (Überprüfungsdiagnostik, S.46). Nicht genauer ausgeführt sind die genauen Rahmenbedingungen, also ob "schieben" genügt*. Aggression unter Alkoholeinfluss (und auch ohne) hingegen gilt definitiv als zusätzlicher Anlass für Eignungszweifel.
Ob nun ein Schieben des Rades mit Verunfallung (über die Pedale stolpern, Verletzung) in ein Szenario fällt, das Eignungszweifel begründet, werden letztlich Anwälte klären (oder es gibt schon diesbezügliche Urteile, auf die die Behörde sich beruft).
Das jedoch entzieht sich meiner Kenntnis. An der Stelle schiele ich immer etwas auf @Karl-Heinz und andere, die sich in der diesbezüglichen Juristerei deutlich mehr auskennen als ich.

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*cave: das juristische und verwaltungstechnische Zeux im Vorfeld ist ja nicht Kernthema der BUK, das ist was für Juristen
 
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