TF Fahrrad mit 1,99%o - Alles noch ganz frisch

schwubbel

Neuer Benutzer
Hey Leute,
schonmal ein dickes Danke im Voraus für alle die mir hier helfen werden. Vor ca. nem Monat wurde ich mit 1,9%o auf dem Fahrrad erwischt, als ich eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren hab. Probiere mich jetzt auf die MPU vorzubereiten, aber es ist noch alles so kurz her, ich fürchte ich hab das noch garnicht alles verarbeitet. Aber je früher man sich damit beschäftigt, desto besser dachte ich mir.

Hier erstmal der Profilfragebogen, alles andere folgt in den nächsten Tagen, wenn ich mir grade eine ruhige Minute schaffen kann.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,92m
Gewicht: ca 90kg
Alter: 20 Jahre

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 24.8.2014
BAK: 1,99%o
Trinkbeginn: 23:00
Trinkende: 3:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:15

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Nein, nur den Anhörungsbogen. Da hab ich mein Einkommen angegeben und angekreuzt, dass ich mich nicht äußern will.
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben:
ab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein

Bundesland: NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ne Woche nach der TF hab ich einen Cocktail getrunken und zwei Wochen drauf nochmal nen großes Radler, sonst trinke ich im Moment grade nichts
Ich lebe abstinent seit:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
ETG-Programm ja/nein:
Keinen Plan?: Ja :/

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Noch Nicht
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Ich würde schon dazu tendieren eine einzelne Beratungsstunde bei einem Psychologen zu machen, glaube aber dass ich das sonst nicht brauche (ist auch ehrlicherweise eine Kostenfrage, bin halt nen junger Student)

MPU
Datum: Noch nix mit MPU bei mir angekommen
Welche Stelle (MPI): Habe mir die PIMA in Bonn angeguckt, und fand die eigentlich ganz nett
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Nein, ich hab ne weiße Weste


Was ich jetzt schonmal an drängenden Fragen hätte:
Gibt es da Erfahrungswerte wie lange das bis zur MPU dauert? Da schwebt jetzt so ein Damoklesschwert über mir und das belastet mich doch schon merklich.
Ich war bei einem Info-Abend der PIMA und habe dort auch gefragt wie das aussieht mit kT oder Abstinenz, also was ich machen muss. Die hat sich da vor der Frage nen bisschen gedrückt und das verunsichert mich doch schon. Abstinenz würde ich doch schon für übertrieben halten.

Mit freundlichen Grüßen,
schwubbel
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
:smiley1785: ... im Forum !!!

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ne Woche nach der TF hab ich einen Cocktail getrunken und zwei Wochen drauf nochmal nen großes Radler, sonst trinke ich im Moment grade nichts
Für die MPU musst du dich für eine Strategie entscheiden, AB oder KT.

Keine Ahnung: Ich würde schon dazu tendieren eine einzelne Beratungsstunde bei einem Psychologen zu machen, glaube aber dass ich das sonst nicht brauche (ist auch ehrlicherweise eine Kostenfrage, bin halt nen junger Student)
Das ist allein deine Entscheidung, deine Vorbereitung liegt dir frei.

Gibt es da Erfahrungswerte wie lange das bis zur MPU dauert?
Das hängt von deinem Strafmaß ab, insbesondere deiner Sperrfrist.
Vor 6 Monaten ist eine MPU nicht möglich, der Mindestzeitraum für eine gelebte Verhaltensänderung beträgt 6 Monate.

Zur grundlegenden Information, hier ein paar Links ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

Leberwerte

EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse

Wichtige Abkürzungen im Forum


Mach dich erstmal nicht fertig, lese dir die obigen Links in Ruhe durch und warte einfach auf Post.:zwinker0004:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das hängt von deinem Strafmaß ab, insbesondere deiner Sperrfrist.

Die TF war mit dem Fahrrad....:zwinker0004:



Hallo schwubbel,

begrüße dich auch noch bei uns...:smiley138:

WANN die FSSt. dir die MPU-Aufforderung schicken wird, ist in der Tat nicht vorauszusehen. Wir hatten hier schon User die sie erst nach vielen Monaten (teilweise Jahren) bekamen. Ich will dir damit aber keine Angst machen, meist sind die Behördis da sehr flott.

Das Problem dabei ist, dass - wenn dann die Aufforderung kommt, immer eine Abgabefrist des pos. Gutachtens von lediglich 3 Monaten anberaumt wird (und auf eine Fristverlängerung lässt sich die FSSt. da oft nicht ein, da der Proband ja seinen FS noch hat und somit auch alkoholisiert Auto fahren könnte). Darum sei froh wenn es noch einige Zeit dauert, bis du das Schreiben bekommst. Somit hast du die Chance deine 6-monatige Verhaltensänderungszeit zusammen zu bekommen, ohne das dir der FS entzogen wird.

Eine Nachfrage habe ich: Du hast im Threadtitel 1,9‰ und im Profilbogen 1,99‰ geschrieben. Was ist richtig (dient nur für mich als Info)?


Hey Leute,
schonmal ein dickes Danke im Voraus für alle die mir hier helfen werden. Vor ca. nem Monat wurde ich mit 1,9%o auf dem Fahrrad erwischt, als ich eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren hab. Probiere mich jetzt auf die MPU vorzubereiten, aber es ist noch alles so kurz her, ich fürchte ich hab das noch garnicht alles verarbeitet. Aber je früher man sich damit beschäftigt, desto besser dachte ich mir.

Das du das Ganze noch nicht verarbeitet hast ist ganz normal. Ist ja wirklich noch recht frisch bei dir. Damit beschäftigen solltest du dich auf jeden Fall, damit hast du vollkommen recht. Jedoch in erster Linie nicht als MPU-Vorbereitung, sondern für dich selbst. Erst mal sortieren, was genau da mit dem Alk. war. Warum war/wurde es soviel?

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Nein, nur den Anhörungsbogen. Da hab ich mein Einkommen angegeben und angekreuzt, dass ich mich nicht äußern will.
Dauer der Sperrfrist:
Das hast du auf jeden Fall richtig gemacht:smiley711:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Noch Nicht
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: Ich würde schon dazu tendieren eine einzelne Beratungsstunde bei einem Psychologen zu machen, glaube aber dass ich das sonst nicht brauche (ist auch ehrlicherweise eine Kostenfrage, bin halt nen junger Student)

Es gäbe auch die Möglichkeit eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen (ist nicht für Süchtige). Diese arbeiten kostenfrei, wenn man sich einfach mal eine Einschätzung zum eigenen Alk.konsum geben lassen will (wird schriftlich bescheinigt).

Was ich jetzt schonmal an drängenden Fragen hätte:
Gibt es da Erfahrungswerte wie lange das bis zur MPU dauert? Da schwebt jetzt so ein Damoklesschwert über mir und das belastet mich doch schon merklich.
Ich war bei einem Info-Abend der PIMA und habe dort auch gefragt wie das aussieht mit kT oder Abstinenz, also was ich machen muss. Die hat sich da vor der Frage nen bisschen gedrückt und das verunsichert mich doch schon. Abstinenz würde ich doch schon für übertrieben halten.

Bei den Infoabenden werden konkrete Fragen zumeist nicht mehr beantwortet, da dies bereits auf eine Beratung hinauslaufen würde, die gesetzlich verboten ist. In deinem Alter würde ich Abstinenz allerdings auch für eher unglaubwürdig halten (kommt natürlich auch auf deine Vorgeschichte an).

Du kannst uns gerne erstmal etwas mehr über dich erzählen... :smiley138:
 

schwubbel

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@Nancy: Der BAK lag bei 1,99 Promille, der Threadtitel ist also falsch.

Ich habe heute einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen, in der mir angeboten wird das Verfahren gegen eine Zahlung von 250€ einzustellen. Das wäre ja eine "kostengünstige" Lösung der juristischen Problematik. Nach kurzer Google-Suche habe ich dann festgestellt, dass es wohl mehrere Fälle gegeben hat, in der die Polizei/Sta bei Einstellung des Verfahrens keine Meldung an die FsSt. gemacht hat. Könnte ich da nicht Montag einfach mal auftauchen und um Akteneinsicht bitten? Oder würden die Pol/Sta das zwar melden, aber erst später?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo schwubbel,


@Nancy: Der BAK lag bei 1,99 Promille, der Threadtitel ist also falsch.

ich habe deinen Thementitel entsprechend abgeändert.


Ich habe heute einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen, in der mir angeboten wird das Verfahren gegen eine Zahlung von 250€ einzustellen. Das wäre ja eine "kostengünstige" Lösung der juristischen Problematik. Nach kurzer Google-Suche habe ich dann festgestellt, dass es wohl mehrere Fälle gegeben hat, in der die Polizei/Sta bei Einstellung des Verfahrens keine Meldung an die FsSt. gemacht hat. Könnte ich da nicht Montag einfach mal auftauchen und um Akteneinsicht bitten? Oder würden die Pol/Sta das zwar melden, aber erst später?

Ab einer BAK von 1,6‰ ist eine MPU gesetzlich vorgeschrieben. Ich halte es daher für äußerst unwahrscheinlich, dass keine Meldung an die FSSt. gemacht wird/wurde. :smiley2204: Ob der Versuch einer Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, würde ich eher verneinen, evtl. weckst du schlafende Hunde....
 

ZuLangsam

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Wie meinst du das schlafende Hunde wecken?

Sollte Schwubbel nicht wissen, was über ihn aktenkundig ist?

versteh ich jetzt nicht - was köntne da passieren?
 

Nancy

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Es hat in der Tat schon Fälle gegeben, wo eine TF mit dem Rad nicht an die FSSt. weitergegeben wurde. Sollte Schwubbel zu diesem Kreis gehören, erfolgt keine MPU Aufforderung. Wenn er jedoch hingeht und eine Akteneinsicht mit dem Hintergrund, dass er mit knapp 2‰ im Straßenverkehr aufgefallen ist, anfordert, wird sein SB auf jeden Fall hellhörig. Eine Akteneinsicht ist normalerweise nur bei laufenden Verfahren möglich.
 

schwubbel

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Guten Abend zusammen,

ich wollte mal wieder was von mir hören lassen. Hatte jetzt die letzten Wochen ziemlich viel um die Ohren, neuer Studiengang und neues Semester. Ich habe schon angefangen meine ganze Geschichte mal aufzuschreiben, das fällt mir aber unglaublich schwer das in Worte zu fassen. Bin da aber hinterher und hoffe da in den nächsten Wochen mal eine ruhige Minute zu finden.

Ich hab zu dem ganzen erstmal einen guten Abstand gefunden. Dass das Verfahren eingestellt wurde hat mir schonmal größere Sicherheit gegeben, davor wusste ich nicht so wirklich was auf mich zukommt. Ich hab ja jetzt schon fast 2 Monate mit dem kontrollierten Trinken hinter mir, das klappt auch ganz gut. Man findet auf Partys immer Leute die nicht/oder nur wenig trinken. Klar kommen ab und zu mal dumme Sprüche aus dem Freundeskreis, aber ich nehm das noch mit Humor ;)

So wie ich das verstanden habe, währen Haarproben ja zur Untermauerung meines kontrollierten Trinkens ziemlich sinnvoll (da Leberwerte nicht mehr zählen(?)) und da die ja immer nur 3 Monate rückwirkend gelten, wäre der erste Termin ja garnicht so weit in der Zukunft. Hab ich das soweit richtig verstanden?

Edit: Da tauchte ja auch irgendwo die Frage nach dem alkoholfreien Bier auf. Warum wollen die das wissen? Das alkoholfreies Bier geringe Mengen Alkohol enthält ist mir klar, hat das Einfluss auf die EtG-Werte? Oder ist das eher sowas in die Richtung "Nachher schmeckt dem Jung das alkoholfreie Bier, dann wird der wohl auch alkoholhaltiges Bier trinken"? So in geselliger Runde hab ich nämlich ab und zu schonmal alkoholfreies Bier getrunken, kein Problem. Fällt das in die Kategorie "besser verschweigen"?
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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So wie ich das verstanden habe, währen Haarproben ja zur Untermauerung meines kontrollierten Trinkens ziemlich sinnvoll (da Leberwerte nicht mehr zählen(?)) und da die ja immer nur 3 Monate rückwirkend gelten, wäre der erste Termin ja garnicht so weit in der Zukunft. Hab ich das soweit richtig verstanden?
Seit dem 01. Mai 2014 ist die 3. Auflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ in Kraft getreten.
Diesbezüglich wird ab dem 01.05.14 auch ein Etg-Nachweis für KT verlangt ... genau wie bei einer Abstinenz, allerdings mit anderen Grenzwerten.

Die Society Of Hair Testing hat folgende Grenzwerte festgelegt, die auch für die Beurteilungskriterien so übernommen wurden:

<7 pg/mg Abstinenz
7-30 pg/mg ... sozialer Konsum
>30 pg/mg ... intensiver Konsum
>50 pg/mg ... Alkoholproblematik
>100 pg/mg ... massiver Konsum

Für KT sind 7 - 30 pg/ng das Maß der Dinge, wobei ein Wert von über 20 pg/ng schon auf einen täglichen Konsum hinweisen kann.

Ob alle MPI die neuen Beurteilungskriterien bereits in ihrem Programm haben, lässt sich hier nicht beantworten ... oft wird hier auch (leider) nach Lust und Laune enzschieden.
Da deine TF nach dem Inkrafttreten der neuen Beurteilungskriterien stattfand, würde ich mich aus "Sicherheitsgründen" daran orientieren.

Edit: Da tauchte ja auch irgendwo die Frage nach dem alkoholfreien Bier auf. Warum wollen die das wissen? Das alkoholfreies Bier geringe Mengen Alkohol enthält ist mir klar, hat das Einfluss auf die EtG-Werte? Oder ist das eher sowas in die Richtung "Nachher schmeckt dem Jung das alkoholfreie Bier, dann wird der wohl auch alkoholhaltiges Bier trinken"? So in geselliger Runde hab ich nämlich ab und zu schonmal alkoholfreies Bier getrunken, kein Problem. Fällt das in die Kategorie "besser verschweigen"?
Die Frage betrifft eher einen Abstinenzler, für dich nicht relevant.
Alkoholfreies Bier darf in Deutschland maximal 0,5‰ enthalten, daher ist hier für Abstinenzler große Vorsicht geboten. Um jetzt aber dein EtG entscheidend zu beeinflussen, bedarf es schon einer reichlichen Menge dieses abgemagerten Gerstensaftes. :smiley138:
 

Max

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Hi,

also kann ich alkoholfreies Bier trinklen, ohne meine Abstinenz in Gefahr zu bringen?
Die Abstinenz wirst du damit nicht in Gefahr bringen, wäre aber für deine MPU als Abstinenzler nicht angeraten ... hier solltest du alles, was Alkohol enthält, tunlichst meiden.
 

schwubbel

Neuer Benutzer
Guten Abend alle zusammen.
Wie man an dem Datum des letzten Posts liegt, habe ich länger nicht mehr berichtet. Es gab auch nicht wirklich viel zu berichten, denn die Aufforderung zur MPU habe ich immer noch nicht bekommen (8 Monate nach der TF, und ca 6 Monate nach Einstellung des Verfahrens). Ich wollte Klarheit haben und bin zur Führerscheinstelle gegangen um in meine Akte zu gucken, und dann mit dem Sachbearbeiter das weitere vorgehen zu bereden. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Akte ist anscheinend leer
(Hab denen natürlich nix erzählt von meinem Erlebnis, sondern einfach nur nett gefragt).

Habe ich einfach Glück gehabt, und meine Daten wurden nicht weitergeleitet, oder wie soll ich das verstehen? Ich habe schon überlegt, mir aus Flensburg meine Akte kommen zu lassen. Wenn da auch nichts drinsteht, dann wird da wohl auch nix mehr kommen, oder?
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Habe ich einfach Glück gehabt, und meine Daten wurden nicht weitergeleitet, oder wie soll ich das verstehen? Ich habe schon überlegt, mir aus Flensburg meine Akte kommen zu lassen. Wenn da auch nichts drinsteht, dann wird da wohl auch nix mehr kommen, oder?

Da hast du aber mal ganz schön Mut gezeigt. Also es gibt Fälle wo eine Aufforderung nach Jahren kamen. Manche Behörden oder Sachbearbeiter bekommen kein Bescheid und plötzlich kommt doch einer. Daher mit Vorsicht genießen. Ich würde es mit dem trinken immer noch in Rahmen halten nicht, dass du später wenn du Belege vorlegen musst es nach hinten los geht.

Daher hast du bis jetzt noch Glück gehabt, aber wie gesagt es könnte auch noch nach zwei Jahren was kommen.
 
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Max

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Administrator
Ich habe schon überlegt, mir aus Flensburg meine Akte kommen zu lassen. Wenn da auch nichts drinsteht, dann wird da wohl auch nix mehr kommen, oder?
Kein Problem, kannst du gerne machen.
Wenn dein Flensburger-Konto leer ist, hast du Glück ... wenn nicht, gehts hier weiter.

Flensburg leitet nicht immer automatisch weiter, bei einer Antragstellung wird die FSSt die Die Flensburger Kartei eh anfordern ... dann beginnt der Spaß, oder eben nicht. :zwinker0004:
 
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