TF mit 1,5‰ Atemalkoholwert - Dauer Abstinenznachweis

Da hast Du Recht. Vielleicht habe ich mich von der Homepage und den Bewertungen zu früh bei der Anwaltsauswahl entschieden. Erreichbarkeit und proaktives Handeln bei ihm nicht vorhanden.
 
Vielleicht kann mir hier noch jemand sagen, ob es normal ist, wenn nach fast 3 Monaten noch keine Akteneinsicht auf Antrag des Anwalts möglich war. Aktuell liegt die Akte beim Staatsanwalt. Danke im Voraus.
 
Normal sollte es nicht sein, mein Unfall war im November 24, 3 1/2 Monate später kam dann ein 111a Beschluss, obwohl seit dem Unfall mein FS wie vom Erdboden verschluckt ist und die Polizei behauptet, ich hätte ihn nicht dabei gehabt haben…

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hat man denn ein Recht auf Akteneinsicht?
Laut Google heißt es: "Das Recht auf Akteneinsicht in einem Strafverfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Beschuldigte, Nebenkläger, Verletzte und deren Rechtsanwälte können Akteneinsicht beantragen"

Beantragen ist das Eine, aber bekommt man diese Einsicht auch immer?
 
Ich habe gerade dein gesamtes Thema gelesen und lasse dir mal meine Sicht der Dinge da.

Du beschäftigst dich momentan viel zu sehr mit dem Strafverfahren, was aber in deinem Fall wirklich verschwendete Zeit ist, da es -juristisch gesehen- ein 0/8/15-Fall ist.
Zudem hast du einen Anwalt, der sich darum kümmert.
Du scheust wie der Teufel das Weihwasser, das Wichtigste, die psychologische Aufarbeitung, anzugehen.

Das alleine bringt dich aber nur wieder hinter‘s Steuer.
Zusätzlich verschwendest du wertvolle Zeit.

Wie gesagt, nur mein Eindruck.
 
Nun noch etwas zur Dauer der Abstinenznachweise.
Wie schon geschrieben, das lässt sich professionell jetzt ohne weitere Infos von dir nicht sagen, aber (!) an einem normalen Wochentag vormittags in 3 Stunden sich auf 1,6‰ hochzutrinken, lässt mich dir zumindest raten, sofort mit AN zu beginnen.

Konsumierst du noch ?
 
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