TF mit 1,9 - 2,0 %o und einschlägiger Vergangenheit

popeye

Neuer Benutzer
Hallo liebe Gemeinde. Ich hatte am 16.08.2014 eine TF mit 1,9%o - 2,0%o.
Ich habe in der Vergangenheit bereits ein freiwilliges Aufbauseminar besucht wegen wiederholter Verstösse (bei 14 Pkten).
Ich bin dann verwarnt worden mit Hinweis auf Möglichkeit einer MPU am 09.05.2007.
Ich frage mich ob ich mit dieser Vorgeschichte überhaupt eine Chance habe eine MPU zu bestehen.
Vielleicht könnt ihr mir da ein paar Tips geben.
Ausserdem würde ich gerne wissen ob ich als alkoholabhängig o.ä. einzustufen bin um zu entscheiden
ob ich Chance habe mit KT anerkannt zu werden.

Die weiteren FB's folgen in Kürze.
Viele Grüße Stefan


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:männlich
Größe:172 cm
Gewicht: 100
Alter:52

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:16.08.2013
BAK:gepustet um 23:30 1,8. Blutabnahme um 01:00: 1,8 zurückgerechnet auf 23:00: 1,9 - 2,0
Trinkbeginn:c.a. 20:00
Trinkende: c.a. 22:30
Uhrzeit der Blutabnahme:01:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: Genau ein Jahr. Also bis 17.08.2014

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Wurde einbehalten
Hab ich neu beantragt:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Einsicht postalisch beantragt
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
23.06.2004 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Rechtskraft 17.12.2005. 7 Punkte
18.08.2006 Rote Ampel. 4 Punkte. Ordnungswidrigkeit. Rechtskraft 08.11.2006
22.02.2007 Geschwindigkeitsüberschreitung. Ordnungswidrigkeit. 3 Punkte. Rechtskraft 13.03.2007
18.03.2007 1Monat Fahrverbot wg. obiger Delikte.
04.04.2007 freiwilliges Aufbauseminar absolviert.


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 17.12.2013

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Noch nicht. Ist geplant für Ende April, wegen etwaiger Restspuren. Ev. auch KT
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Leberwerte am 17.02.2014 beim Hausarzt in Auftrag gegeben incl. CDT (42 Euro !!)
ETG-Programm ja/nein: Siehe Haaranalyse
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Am 17.02.2014
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe: Führerscheinberatung bei Tüv Nord. Empfehlung 1Jährige Abstinenz mit ETG Tests. Und Avanti 40 für 1000 Euro.
Neuzulassung FS nicht vor Ende 2014 beantragen
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum: Noch nicht. Ev. Anfang 2015
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:Siehe oben, kein Alkohol aber einige kleinere Verstösse und eine irgendwann in 2014 10 Jahre alte Fahrerflucht. Hatte 2008 14 Punkte und einen freiwilligen Aufbaukurs besucht und musste FS vorrübergehend abgeben.
Vor der TF hatte ich Null Punkte in Flensburg.
 
:smiley1785: ... im Forum !

Ich frage mich ob ich mit dieser Vorgeschichte überhaupt eine Chance habe eine MPU zu bestehen.
Jeder hat diese Chance, eine gute Vorbereitung vorausgesetzt.

Ausserdem würde ich gerne wissen ob ich als alkoholabhängig o.ä. einzustufen bin um zu entscheiden
ob ich Chance habe mit KT anerkannt zu werden.
Das kann pauschal keiner beantworten. Die Einstufung hängt von deiner Geschichte ab, dazu gehören hauptsächlich Trinkmotive nebst Trinkverhalten. Hierzu musst du dem TÜV ja einiges erzählt haben, sonst kämen die nicht auf eine Abstinenz von 12 Monaten. Den Kurs würd ich mal außen vor lassen, die sind keine Pflicht. Bleibst du beim TÜV, sind die 12 Monate Abstinenz schon mal festgeschrieben.

BAK:gepustet um 23:30 1,8. Blutabnahme um 01:00: 1,8 zurückgerechnet auf 23:00: 1,9 - 2,0
Wer hat das den "Zurückgerechnet" ß ... ist eigentlich ungewöhnlich, kenn ich eigentlich nur bei Restalkohol.

Ich lebe abstinent seit: 17.12.2013
Das ist bestimmt kein Fehler :smiley711:
Du kannst zwecks ETG, eine Haaranalyse bis zu maximal 3 Monaten rückwirkend erstellen lassen. Eine entsprechende Haarlänge wird hier vorausgesetzt.

Lies dir mal folgende Links durch, danach solltest du allgemein etwas schlauer sein ....

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

EtG Haaranalyse
EtG Urinanalyse

Reaktionstest/Leistungstest

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Vielen Dank für das herzliche Willkommen.:smiley138:
BAK:gepustet um 23:30 1,8. Blutabnahme um 01:00: 1,8 zurückgerechnet auf 23:00: 1,9 - 2,0
Wer hat das den "Zurückgerechnet" ß ... ist eigentlich ungewöhnlich, kenn ich eigentlich nur bei Restalkohol.
Zur Tatzeit hatten Sie keinen blutabnehmenden Arzt zur Verfügung. War wahrscheinlich Hochbetrieb, Freitag Abend in Hamburg :zwinker0004:
Das hat das gerichtsmedizinische Institut des Universitätskrankenhauses Eppendorf in Hamburg zurückgerechnet.
Eigentlich wird ja c.a. 0,3%o in zwei Stunden abgebaut, das heisst bei nach zwei Stunden gemessenen 1,8 komme ich auf
2,1 zur Tatzeit.
Andererseits hat die Polizei am Tatort 1,82%o gemessen. Sind so starke Abweichungen normal ?

Die schreiben:
"Analyseergebnis Mittelwert 1,79%o
Gutachten:
Unter Zugrundelegung einer Entnahmezeit von 00:53 Uhr, einer Tatzeit von 23:05 Uhr und des angegebenen
Trinkverhaltens b.z.w. einer im wesentlichen abgeschlossenen Resorption kann der Tatzeitwert gutachterlich
mit 1,9 - 2,0 %o angegeben werden."
Ich glaube ich habe den Polizisten irgendwas von "zwei drei Bier erzählt", ansonsten nichts von Trinkverhalten.

Ich weiss nicht ob ich die Frage hier stellen darf, aber in der Zahlungsaufforderung steht eine geringere Geldstrafe
als im Strafbefehl. Bekomme ich da Schwierigkeiten wenn ich nur die Zahlungsaufforderung erfülle ?

Viele Grüße erstmal
Stefan
 
Andererseits hat die Polizei am Tatort 1,82%o gemessen. Sind so starke Abweichungen normal ?
AAK und BAK können sich schon etwas deutlich unterscheiden, daher ist auch nur ein BAK-Wert strafrechtlich relevant.
Um einen genauen Abbauwert zu bestimmen, treffen viele Faktoren aufeinander. Der bei einer MPU verwendete Abbauwert beträgt 0,1‰ für den TÜV und 0,15‰ für die restlichen MPI.

Die rechtliche Seite sieht wie folgt aus ...
... Abweichend von dem physiologischen Durchschnittswert von 0,15 ‰ pro Stunde legt die Rechtsprechung den Wert von 0,1 ‰ zugrunde, wenn die Fahrtüchtigkeit beurteilt werden soll. Zur Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird der Wert von 0,2 ‰ pro Stunde zugrunde gelegt.

Ich weiss nicht ob ich die Frage hier stellen darf, aber in der Zahlungsaufforderung steht eine geringere Geldstrafe
als im Strafbefehl. Bekomme ich da Schwierigkeiten wenn ich nur die Zahlungsaufforderung erfülle ?
Du darfst hier alles fragen :zwinker0004:
Ich persönlich wurde den betrag der Zahlungsaufforderung zahlen, warum? ... "Zahlungsaufforderung" ... ich werde aufgefordert etwas zu zahlen, warum sollte ich mehr bezahlen, als den betrag zu dem ich aufgefordert werde. Meist gibts ja auch einen ausgefüllten Überweisungsträger mit dabei, hier sollte der entsprechende Betrag ja vorgegeben sein.
 
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