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TF mit 2,25 ‰ - MPU ohne Abstinenz möglich? MPU sogar legal umgehen?

Van_Damme

Benutzer
Hi,

ich hatte ein Erstgespräch bei einem Verkehrspsychologen und habe Erfahrungsberichte gesehen, aus denen hervorgeht, dass man auch über 2 ‰ sich auf die MPU ganz ohne Abstinenz vorbereiten kann. Ich bin da natürlich skeptisch. Aber angeblich steht das so in den Kriterien, dass das möglich sei.

Außerdem war ich bei einem Anwalt, der mir sagte, dass man möglicherweise die MPU gesetzlich umgehen kann. Dass der Richter in der Hauptverhandlung einem den Führerschein wiedererteilen kann. Hat das schon jemand hier mal erlebt?

Ich habe jetzt echt so viele Informationen in den letzten Wochen bekommen, dass ich gerne euch nach eurer Einschätzung fragen würde.

Vielen Dank schon mal!

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,80 m
Gewicht: 75 KG
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.03.2025
BAK: 2,25
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 03:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 04:20 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Noch nicht.
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: Nein.
Hab ich abgegeben: Ja, in der Tatnacht.
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Saarland


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 03.03.2025

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Eventuell 3 Monate Haaranalyse als Trinkpause?
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein.
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein.
Psychologe/Verkehrspsychologe: Bis jetzt nur ein Erstgespräch.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein.
Ambulante/stationäre Therapie: Nein.
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
 
dass man auch über 2 ‰ sich auf die MPU ganz ohne Abstinenz vorbereiten kann.
"kann" ja - und manchmal (sehr selten) klappts vllt auch oder würde sogar passen (dann wärs ok, wenn Du jenseits von Sucht und Mißbrauch bist).
Aber: wir neigen dazu, nicht beim Tricksen zu unterstützen, denn wenn bei Dir ein echtes Alkoholproblem besteht (und 2.x pm deuten halt schon darauf hin) und Du Dich da vorbei trickst, dann ist die nächste MPU schon so gut wie gebucht, weil Du ja nicht Relevantes wirklich veränderst. Und die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart. An der Stelle würden wir vllt lieber helfen, viele tausende Euros zu sparen statt Dich noch tiefer reinzureiten.

Darf ich fragen, was das für ein Verkehrspsychologe war?

dass ich gerne euch nach eurer Einschätzung fragen würde.
Das ist erst möglich, wenn wir Deine (ehrliche, echte) Konsumgeschichte kennen, alles andere wäre unseriös.
Und vllt gleich mal so zur inneren Haltung: wir unterstützen freiwillig und unbezahlt. Ich glaube, wenn wir merken, dass Du uns anlügst / und Geschichtelchen erzählst, geht Die Laune, Hilfe zu leisten, bei den meisten gegen null*.

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* den meisten Gutachtern geht es übrigens genau so
 
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"kann" ja - und manchmal (sehr selten) klappts vllt auch oder würde sogar passen (dann wärs ok, wenn Du jenseits von Sucht und Mißbrauch bist).
Aber: wir neigen dazu, nicht beim Tricksen zu unterstützen, denn wenn bei Dir ein echtes Alkoholproblem besteht (und 2.x pm deuten halt schon darauf hin) und Du Dich da vorbei trickst, dann ist die nächste MPU schon so gut wie gebucht, weil Du ja nicht Relevantes wirklich veränderst. Und die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart. An der Stelle würden wir vllt lieber helfen, viele tausende Euros zu sparen statt Dich noch tiefer reinzureiten.

Darf ich fragen, was das für ein Verkehrspsychologe war?


Das ist erst möglich, wenn wir Deine (ehrliche, echte) Konsumgeschichte kennen, alles andere wäre unseriös.
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Das war ein verkehrspsychologischer Berater auf Empfehlung. Ich weiß nicht, ob ich den Namen hier nennen soll / darf.

Ich habe halt in den letzten 2 - 3 Jahren immer wieder mal getrunken, aber ausschließlich an Wochenenden. Ich bin unter der Woche beruflich sehr eingespannt, viel im Außendienst. Das war wohl mit der Grund für das viele Trinken. Viel Stress die letzten Jahre...

Und der Anwalt sagte zu mir, dass man in der Hauptverhandlung die Bescheinigung des Verkehrspsychologen mit seiner Stellungnahme dem Richter vorlegen würde und er (der Anwalt) es schon paar Mal hatte, dass der Führerschein vom Richter ausgehändigt wurde und eine MPU nicht mehr zu machen war!
 
Das war ein verkehrspsychologischer Berater auf Empfehlung.
mich würde interessieren, ob das ein seriöser war oder einer dieser Trickser, die gerne mal vollmundig solche Sachen versprechen...
War es ein "Verkehrspsychologe" oder nur ein "freier Berater"? Psychologe ist ein geschützter Titel.

Ich habe halt in den letzten 2 - 3 Jahren immer wieder mal getrunken, aber ausschließlich an Wochenenden.
"immer wieder mal" erklärt leider nicht, wie Du es hinbekommen hast, mit 2,xx pm noch fahren zu können :/
Das ist Verharmlosen. Gift für eine MPU.

Das war wohl mit der Grund für das viele Trinken. Viel Stress die letzten Jahre...
... damit wärst Du tendenziell eher in der A2, langjähriger Mißbrauch. Vllt könnte es eine gute Idee sein, mal den Fragebogen auszufüllen:
www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/fragebogen-f%C3%BCr-eine-alkohol-mpu.50
 
Zuletzt bearbeitet:
mich würde interessieren, ob das ein seriöser war oder einer dieser Trickser, die gerne mal vollmundig solche Sachen versprechen...
War es ein "Verkehrspsychologe" oder nur ein "freier Berater"? Psychologe ist ein geschützter Titel.


"immer wieder mal" erklärt leider nicht, wie Du es hinbekommen hast, mit 2,xx pm noch fahren zu können :/
Hmm, gute Frage. Wie unterscheidet man das? Psychologe als geschützer Titel - meinst du hierbei ausschließlich einen Diplom-Psychologen?

Jedenfalls kennt mein Rechtsanwalt den wohl ganz gut. Mit der Bescheinigung der MPU-Vorbereitung konnte der Anwalt es wohl erreichen, dass man dann eine MPU nicht mehr machen musste.

Mit "immer wieder mal" meine ich, dass es sich nach und nach gesteigert hat.
 
Mit der Bescheinigung der MPU-Vorbereitung konnte der Anwalt es wohl erreichen, dass man dann eine MPU nicht mehr machen musste.
hm...
also: wenn die FsSt Wind davon bekommt, dass Du mit 2,xx pm noch gefahren bist / fahren konntest, MUSS sie eine MPU anordnen, da kann kein Anwalt der Welt was dagegen machen.
Ob der da im Vorfeld wirklich was drehen kann (oder nur Geld verdienen will) , das weiss ich nicht. Aber warte mal ein bisschen, da melden sich sicher auch ein paar, die juristisch fitter sind.
 
Hmm, echt interessant.

Habe gerade auch im Internet nachgelesen, dass es möglich sei.

Wenn der Richter feststellt, dass "der Angeklagte nicht mehr als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen ist", dann hat sich die Führerscheinstelle dem anzuschließen.
 
Theoretisch ist beides möglich.
In der Praxis aber beides nicht.

Vor allem aber kannst du weder auf das Eine noch auf das Andere setzen.
Du verlierst wertvolle Zeit.
 
Habe gerade auch im Internet nachgelesen, dass es möglich sei.
ich hab auch mal kurz gestöbert .. ich hab 2 Fälle gefunden, zu denen was Genaueres steht - einer war sehr jung und durfte "nachreifen" (Jugendstrafrecht), der andere hatte gerade mal 1,46pm*. Ich würde mal vermuten, Du fällst in keine der beiden Kategorien und hätte erstmal die Idee, den Anwalt zu wechseln. Frag Deinen Anwalt vllt auch mal, wie die genaue Sachlage der von ihm angeführten Fälle so aussieht^^ (Alter, PM-Wert)
Und wenn du online was gefunden hast mit "jenseits 25 Jahren" plus "> 2,xx Promille", dann gerne mal her damit.

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* zwischen 1.1 und 1,59 pm hat die FsSt Ermessensspielraum, danach nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem war ich bei einem Anwalt, der mir sagte, dass man möglicherweise die MPU gesetzlich umgehen kann. Dass der Richter in der Hauptverhandlung einem den Führerschein wiedererteilen kann. Hat das schon jemand hier mal erlebt?
Was hier angesprochen wird ist die sog. Bindungswirkung im Strafverfahren. D.h. bestätigt der Richter die Fahrtüchtigkeit hat sich die Fsst daran zu halten, eine erneute Fahrtauglichkeitsbegutachtung also MPU darf dann nicht auferlegt werden.
Siehe in diesem Thread und auch dort Verlinkungen.

Der beauftragte RA muß daraufhin Kenntnis und fast schon spezialisiert sein. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Richter dies bestätigt, wird erheblich erhöht, daß eine verkehrstherapeutische Maßnahme und bestens mit Abstinenznachweisen zur Gerichtsverhandlung mitgebracht werden.

Mittlerweile wirbt sogar der schwindlige MPU-Berater, welchen wir vor wenigen Monaten hier im Forum ebenfalls durchleuchtet haben, mit dieser Möglichkeit. Seine "Kundschaft" soll also eine MPU-Vorbereitung durchlaufen und diesen Beleg zum GT mitbringen, irgendwie ambivalent.

Wie die Erfolgsaussichten dann wirklich sind, ist so eine Frage. Aber wenn man es zum GT ankommen lässt, ist es sicher eine Möglichkeit.
 
D.h. bestätigt der Richter die Fahrtüchtigkeit hat sich die Fsst daran zu halten,
Die Verwaltungsbehörde (FSST) ist an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat. Deshalb entfalle die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat.

Viel Spaß bei der Finanzierung, Geduld und entsprechenden Erfolgsaussichten ... gespickt mit einer BAK von 2,25‰ in der Tasche.
 
So, ich wünsche einen guten Wochenstart.

Habe das Wochenende viel damit verbracht verschiedenes zum Thema zu lesen. Auch die Beiträge hier sind ja kontrovers.

Und eben gerade es geschafft nochmal am Telefon mit meinem Anwalt über alles genau zu sprechen. Er wies nochmals deutlich darauf hin, dass es jetzt in einigen Fällen geklappt hat, dass der Richter in der Hauptverhandlung den Führerschein aushändigte. Es ist für viele noch eine unbekannte / unvertraute Materie.

Natürlich passiert sowas mit einer guten Argumentation. Eine Abstinenz ist nicht zwingend ein Muss, denn letztendlich ist es noch viel wichtiger seine Einstellung zum Thema Alkohol und Fahren unter Alkoholeinfluss zu überdenken und zu verändern. So erklärte es mir auch der Verkehrspsychologe, bei dem ich im Erstgespräch war. Dieser würde mir die Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Maßnahme bescheinigen.

Ich muss auch dazu sagen, dass ich natürlich in den letzten paar Jahren ein Problem mit Alkohol hatte. Ich verzichte natürlich auch mal für 2 - 3 Monate. Aber Ziel ist es das Kontrollierte Trinken zu machen.

Falls es nicht klappen wird die MPU zu umgehen, werde ich einfach mit der Bescheinigung vom Verkehrspsychologen in die MPU gehen. Mal gucken, wie lange dann die Sperrfrist ausfällt.

Ich kann euch gerne auf dem Laufenden halten.
 
Hallo,

also ich glaube nicht, dass ein Richter den Führerschein einfach so aushändigt, wenn die Regel besagt, ab 1.6 Promille ist MPU Pflicht.
Denke eher, hier will sich der Anwalt wichtig tun.
2016 hatte ich meine erste MPU trotz 2.18 Promille mit kontrollierten Trinken bestanden.
Rückwirkend betrachtet, würde ich mir wünschen, es wäre nicht so einfach gewesen, und ich hätte mein Alkoholproblem ernst genommen.
2018 war ich dann abhängig und hatte einen Unfall.
Glücklicherweise habe ich daraus gelernt und lasse die Finger vom Alkohol.
 
…dass der Richter in der Hauptverhandlung den Führerschein aushändigte. Es ist für viele noch eine unbekannte / unvertraute Materie.
Das habe ich zumindest noch nie gehört und lässt mich doch zweifeln, ob dein Anwalt der richtige ist, sofern er das so gesagt hat…

Es gibt einige -statistisch im Nanobereich liegende- Fälle, bei denen der Richter in der Urteilsbegründung explizit die Wiedereignung ausspricht.
Das bedeutet aber „nur“, dass dir die FEB im Antrag auf WE einen neuen (!!) Führerschein ohne MPU erteilt.
Das ist auch weder neu noch unbekannt.

Dein Führerschein wurde wahrscheinlich mit §111aStPO entzogen und damit wird dein Führerschein geschreddert und deine bisherige FE ist Geschichte.
Das ist Grundwissen bei Alkoholfahrten in deinem Promillebereich.
 
Das habe ich zumindest noch nie gehört und lässt mich doch zweifeln, ob dein Anwalt der richtige ist, sofern er das so gesagt hat…

Es gibt einige -statistisch im Nanobereich liegende- Fälle, bei denen der Richter in der Urteilsbegründung explizit die Wiedereignung ausspricht.
Das bedeutet aber „nur“, dass dir die FEB im Antrag auf WE einen neuen (!!) Führerschein ohne MPU erteilt.
Das ist auch weder neu noch unbekannt.

Dein Führerschein wurde wahrscheinlich mit §111aStPO entzogen und damit wird dein Führerschein geschreddert und deine bisherige FE ist Geschichte.
Das ist Grundwissen bei Alkoholfahrten in deinem Promillebereich.
Wie gesagt, es gibt einige Erfahrungsberichte und klare Belege dazu.

Kannst du mir sagen, woher du deine Aussagen genau hast? Also die Quellen wären gut.
 
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