TF mit 2,4 Promille (Ersttäter)

Ich bin ein wenig irritiert gerade.
Meine Verkehrspsychologin hat mir nun geraten meine Therapie nicht zu erwähnen, da sie meint der GA möchte sehen, dass ich stabil bin, was er nicht so sehen würde, wenn ich noch in Therapie bin zum Zeitpunkt der MPU.
Ich sehe das aber so, dass es mir ja hilft mit meinen Problemen umzugehen und mich weiterbringt.
Somit zeige ich ja doch zudem, dass ich an mir arbeite.
Ich weiß zwar was sie meint, aber so richtig wohlfühlen tue ich mich damit nicht, meine Therapie wegzulassen.

Hat man euch sowas auch geraten bei der MPU Vorbereitung?
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ich bin ein wenig irritiert gerade.
Meine Verkehrspsychologin hat mir nun geraten meine Therapie nicht zu erwähnen, da sie meint der GA möchte sehen, dass ich stabil bin, was er nicht so sehen würde, wenn ich noch in Therapie bin zum Zeitpunkt der MPU.
Ich sehe das aber so, dass es mir ja hilft mit meinen Problemen umzugehen und mich weiterbringt.
Somit zeige ich ja doch zudem, dass ich an mir arbeite.
Ich weiß zwar was sie meint, aber so richtig wohlfühlen tue ich mich damit nicht, meine Therapie wegzulassen.
Es hängt immer ein wenig davon ab weshalb bzw. mit welcher Diagnose du die Therapie machst und ob abgeschlossen oder noch in Behandlung...

Jede abgeschlossene Therapie würde ich auf jeden Fall erwähnen.

Alle psychischen Probleme, die zu einer Gefährdung anderer im Straßenverkehr führen könnten, würde ich weg lassen. Auch wo ggf. mit Medikamenten behandelt wird die vielleicht die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Das Problem ist, dass du durch die Angabe der Therapie in A1 eingestuft werden könntest (Alkoholabhängigkeit) und daher dann höhere Anforderungen an dich gestellt werden.


"Alkoholabhängigkeit​

Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn durch suchttherapeutische Einrichtungen die klinische Diagnose Abhängigkeit gestellt wurde, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde."
 

Andi18

MPU Profi
Ich schließe mich teils Schotty an, aber folgendes zu bedenken.

Ist die Alk-Abhängigkeit mit A1 bestätigt, dürfen die ANs erst nach Abschluss der stationären Therapie beginnen zu laufen, ambulante Therapie gilt bereits während dem Zeitraum. Lisa ist ja schon im Abstinenzprogramm.
des Weiteren reichen bei A1 12 Monate Abstinenz nicht aus, hier wird ein wesentlich längerer Zeitraum lt Definition erwartet. In der Praxis liegt dieser bei 15-18 Monaten.

Somit gilt auch hier die Grundfrage, warum sich bei der MPU ungünstiger darstellen? Ich bin mir sicher, daß Deine VP in der Richtung das gemeint hat. Ich würde eher bei der Mpu erwähnen, daß psychologische Unterstützung hast um genau das erkannte Problem zu bekämpfen, aber halt nicht von einer Suchttherapie sprechen.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ich glaube nicht, dass es sich bei Lisa um eine Alkohol Therapie handelt. Sie schrieb zu Beginn "seit Mai bei einer Psychologin in Therapie". Das wär in der Form für Alk ungewöhnlich.
 
Oben