TF mit 2 Promille

xirtic

Neuer Benutzer

Hi, bitte schaut Euch diesen Link an. Das wurde sogar hier im Forum schon mal Thema. Ich bin mir auch sehr sicher dass da nichts mehr automatisch bereinigt wird. Ich war ja schon auf der Fsst und hab die Bilder dort gemacht und mit der Dame gesprochen.

Der andere Thread endet leider relativ abprupt und man kann nicht nachvollziehen ob das noch geklärt wurde. Vielleicht kann Nancy oder jemand anderes der sich mit der Thematik auskennt auch noch zu Wort melden?

Danke
 

Ratsucher

Benutzer
Wo ist denn das Problem wenn es nicht bereinigt wird? wie gesagt ist es 28 Jahre her... dann wirst du halt drauf angesprochen und sagst, dass du dich damals gar nicht richtig damit beschäftigt hast, da du damals noch nicht das Verständnis für die Situation hattest.

Wenn du mir nicht glaubst so kann ich gerne die Diskussion verlassen.. Ich habe mir Mühe gegeben dir die Sache klar zu machen.

Kümmere dich um eine vernünftige Aufarbeitung, dann brauchst du dich auch nicht so unfassbar verrückt machen wegen 28 Jahre alten Einträgen in deiner Akte.
 

xirtic

Neuer Benutzer
Hallo Ratsucher,

zuerst bitte lass uns nicht streiten, dass ist das letzte was ich brauche. Meine Bedenken sind ja nicht böse gemeint oder gegen Dich gerichtet. Ich möchte auch nicht, dass Du die Diskussion verlässt.

Dennoch meine ich dass das Thema wichtig ist, und nicht für mich. Ja, ich gebe Dir recht, dass die Geschichte sehr lange zurück liegt. Und ggf. stelle ich mich auf die Situation ein und räume die Tat auf Nachfrage ein. Aber einfach davon auszugehen, dass es der Prüfer nicht weiß bzw nicht anspricht, kann ja nicht die Lösung sein. Dann sage ich in gutem Glauben Nein und er denkt sich, prima hab einen Lügner vor mir sitzen.

Und bei allem was ich bisher gelesen habe geht man immer von dem Tilgungsfristen + Überliegezeiten in den Zentralregistern in Flensburg aus. Und danach ist alles sauber! Dieses prägnante Detail im Führerscheinregister scheint nicht allzu bekannt zu sein. Deswegen denke ich auch, dass das für viele interessant sein dürfte. Man wird ja extra aufgefordert Akteneinsicht zu nehmen, damit man genau weiß was andere wissen.

Ich für meinen Teil muss jetzt einfach verstehen warum das da noch stehen darf? Weil damit werden die gesetzlichen Tilgungsfristen ja zum Teil adabsurdum geführt. Also muss das gelöscht werden und irgend jemand hat das nur versäumt oder muss man in Wahrheit damit leben, dass die Eintragungen nie komplett verschwinden und Fsst und MPI quasi immer zur Verfügung stehen.

Ich hoffe Du kannst meinen Standpunkt verstehen. Ich muss das einfach für mich geklärt wissen.

LG :)

PS: Bitte nicht gehen ok
 

nobby

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Du kannst ein offizielles Schreiben an die Führerscheinstelle schicken, um Aktenbereinigung bitten und vor versenden der Akte an das MPI nochmals Akteneinsicht nehmen. ;)
 
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Max

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Sämtliche getilgte Delikte dürfen nicht gegen dich verwendet werden, selbst wenn sie noch in deiner Akte stehen sollten.
Werden diesbezüglich Fragen gestellt, darfst du die MPU sofort abbrechen.
Was viele vergessen ... die MPU ist eine reine Privatangelegenheit, der "Probant" ist Auftraggeber und das MPI der Auftragnehmer.
 

xirtic

Neuer Benutzer
Hallo Ratsucher / nobby / Max

@Ratsucher: Habe jetzt nochmal Deine Berechnung zur Trinkmenge nachvollzogen. Ich hab bei meiner Berechnung vergessen, die 20% die vom Körper nicht aufgenommen werden, abzuziehen. Wenn ich die Longdrink Menge von 200ml auf 300ml erhöhe, würde es schon eher hinkommen. Was meinst Du? (könnten sogar wirklich 300ml Gläser gewesen sein...)

@nobby: Ich habe heute mit der Dame auf der Fsst telefoniert. Habe ihr versucht zu erklären, dass das doch eigentlich nicht da stehen dürfte und weil es ja sonst das (bereinigte) Fahreignungsregister obsolet macht. Letztendlich bot sie mir dann an ein offizielles Schreiben an sie zu machen und sie bespricht das dann mit ihrer Vorgesetzten, ob man das ausnahmsweise löschen würde. Das werde ich vermutlich machen, obwohl ich mir ziemlich sicher bin dass da nix rauß kommt. Ich hab ganz schwer die Vermutung, dass diese Zeitstempel (mit Grundangabe) im Führerscheinregister ein Trick sind, um die totale Löschung zu vermeiden. Ich habe heute auch schon kurz einen Anwalt für Verwaltungsrecht angeschrieben. In seiner kurzen Rückantwort schrieb er immer vom Fahreignungsregister, jedoch nicht vom Führerscheinregister. Wie gesagt, ich denke das ist der Trick, weil das andere Register ist ja getilgt und die Eintragungen im Führerscheinregister verwerten sie ja nicht (hat die Dame heute auch mehrfach zu mir gesagt). Es wird also wahrscheinlich nur der Weg bleiben mich darauf vorzubereiten, wie Ratsucher schon meinte.

@Max: Wie meinst Du das, kannst Du das näher erläutern. Im Fragebogen hier wird das ja auch gefragt. Ich müsste also mindestens diese Frage mit Ja beantworten um nicht in die Misgunst des Prüfers zu kommen, oder? Das wären ja noch keine Fragen 'diesbezüglich' - das ist halt alles interpretierbar, genauso wie der Satz 'darf nicht verwertet werden'. Offiziell natürlich nicht, aber wenn wir da jetzt arbeiten würden und es steht da chiffriert als Zahlencode in der Übersicht. Kann ja jeder mal für sich selber beurteilen, ob das einen beeinflusst oder nicht. Aber abbrechen würde ich ja auch nicht wollen. Ich mein wenn es drin bleibt und ich darüber Bescheid weiß, kann ich mich ja darauf einstellen. Ein paar gute Tipps was ich dazu dann sagen sollte, während vielleicht noch hilfreich.

Ich hab das jetzt so ausführlich auseinander gedröselt, damit es vielleicht dem ein oder anderen noch weiterhilft. Wenn nix hilft werde ich damit umgehen, aber um ehrlich zu sein, finde ich das schon ziemlich dreist wie in unserem Land teilweise mit Bürgerrechten umgegangen wird, wahrscheinlich ist Bayern hier auch nochmal speziell...

Ich Danke Euch drei!
LG Xirtic
 

Max

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Im Fragebogen hier wird das ja auch gefragt. Ich müsste also mindestens diese Frage mit Ja beantworten um nicht in die Misgunst des Prüfers zu kommen, oder?
Genau das ist der Punkt. Eine Nachfrage zur Vergangenheit, ist nur das zu erwähnen/beantworten, was zur Zeit relevant ist.
Delikte, die zur Tatzeit getilgt sind, bedürfen keiner Erwähnung.
 

xirtic

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Du würdest also auf die Frage:
Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
mit Nein antworten?
 

Ratsucher

Benutzer
Auf diese Sache:
Ein paar gute Tipps was ich dazu dann sagen sollte, während vielleicht noch hilfreich.

hast du doch bereits Antworten:
Du bist jetzt 47 Jahre alt, somit warst du damals ca. 20 Jahre.
Deine Situation damals unterscheidet sich wahrscheinlich Grundlegend von der heutigen.

Und im Endeffekt, so doof es klingen mag, ist dem Gutachter auch egal was du vorher alles schlimmes getan hast. Wichtig und fast ausschließlich entscheidend für die Prognose des Gutachters ist deine Auseinandersetzung mit allem, und was du daraus gelernt hast.

Du lebst jetzt Abstinent. Wenn die Gutachter merken, dass du intrinsisch dazu gelangt bist, so wirst du ihnen das erklären können und den gedanklichen Werdegang ihnen wiedergeben können. Stimmt die Motivation dahinter und hast du die passenden Vermeidungsstrategien erarbeitet um Rückfällen vorzubeugen, so wirst du auch ein positives Gutachten bekommen. Ganz abgesehen davon ob da ein 28 Jahre alter Eintrag steht oder nicht!

Kümmere dich um eine vernünftige Aufarbeitung, dann brauchst du dich auch nicht so unfassbar verrückt machen wegen 28 Jahre alten Einträgen in deiner Akte.

Ja natürlich hat MAX da recht, dass du Auftraggeber bist, und unter Bedingungen die nicht deinem Recht entsprechen, kannst du die MPU abbrechen. Aber sind wir mal ehrlich, wer macht das schon an dem Tag?

Mach dich doch jetzt mal an deine Aufarbeitung der Alkoholvergangenheit (großer Fragebogen), da wird ja vermutlich auch der Fall von vor 28 Jahren bei sein. Hast du alles sauber aufgearbeitet so brauchst du dir auch darum keinen Kopf machen.

Und ja das passt dann eher, mit dem rechnen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Du würdest also auf die Frage:
Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
mit Nein antworten?
Ja, denn die Sache ist getilgt.
Mach dir keine Gedanken, ich hatte bei meiner MPU ebenfalls eine getilgte TF, darüber ist kein Wort gefallen.
 

xirtic

Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben,

ok, Ihr habt wahrscheinlich recht. Ich werde versuchen dass jetzt mal aus meinem Kopf zu streichen und mache mich an die Aufarbeitung und die Beantwortung des Fragebogens.

Ich denke dafür werde ich ein paar Tage brauchen, muss mir ja schon einige Gedanken machen. Melde mich sobald ich was zum Einstellen für hier fertig habe.

Schönes Wochenende wünsche ich Euch!
LG Xirtic
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ich denke dafür werde ich ein paar Tage brauchen, muss mir ja schon einige Gedanken machen. Melde mich sobald ich was zum Einstellen für hier fertig habe.
Nimm dir Die Zeit die du brauchst, ein Blitz-FB würde hier nämlich rein gar nichts bringen.
Fragebögen bitte immer komplett und möglichst mit Nummerierung einstellen.
 
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